Nutzungsalternativen von Wohn-Containern

Nutzungsalternativen von Wohn-Containern

Anfrage:

Im Zuge der hohen Zuweisungszahlen von Geflüchteten in den Jahren 2015 und 2016 wurden von der Stadt Leipzig Wohn-Container zur Unterbringung von Geflüchteten angeschafft. Inzwischen sind die Zuweisungszahlen stark gesunken und die FGeflüchtetenunterkünfte nicht mehr ausgelastet.

Aufgrund dieser Entwicklung fragen wir:

  1. Wie viele Container wurden in den Jahren 2015 und 2016 durch die Stadt Leipzig  zur Unterbringung von Geflüchteten angeschafft?
  2. Wie viele Container davon befinden sich noch im Eigentum oder Besitz der Stadt Leipzig?
  3. Wie viele dieser Container werden zurzeit nicht für die Unterbringung von Geflüchteten genutzt?
  4. Wie vielen dieser Container wurde inzwischen eine alternative Nutzung zugewiesen und wie werden diese genutzt? Bitte aufschlüsseln.
  5. Falls sich noch in 2015 und 2016 angeschaffte Container in Besitz oder Eigentum der Stadt Leipzig befinden, für die noch keine alternative Nutzung gefunden wurde, gibt es Pläne, diese Container ebenfalls einer alternativen Nutzung zuzuführen? Falls ja, welche?

Anfrage im Allris

Antwort:

1. Wie viele Container wurden in den Jahren 2015 und 2016 durch die Stadt Leipzig  zur Unterbringung von Geflüchteten angeschafft?

Standort Torgauer Str.: 189 Container

Standort An den Tierkliniken: 303 Container

Standort Helenenstraße: 59 Container

Standort Barnet-Licht-Platz: 422 Container

Zeltstandort Deutscher Platz: 27 Sanitärcontainer

Baumarkt Schomburgkstr.: 1  Kühlcontainer

Schule Karl-Heine-Straße:  1 Waschcontainer

Insgesamt: 1.002 Container

Anmerkung: Der Standort Braunstraße wurde in Holzmodulbauweise errichtet, d. h. nicht mit Containern.

2. Wie viele Container davon befinden sich noch im Eigentum oder Besitz der Stadt Leipzig?

Derzeit noch alle.

3. Wie viele dieser Container werden zurzeit nicht für die Unterbringung von Geflüchteten genutzt?

Der Standort An den Tierkliniken mit 303 Containern wird als Gemeinschaftsunterkunft betrieben. Der Standort Torgauer Straße mit 189 Containern wird als Reserve vorgehalten. Somit werden 510 Container nicht für Geflüchtete genutzt.

4. Wie vielen dieser Container wurde inzwischen eine alternative Nutzung zugewiesen und wie werden diese genutzt? Bitte aufschlüsseln.

  • Der Standort Helenenstraße mit 59 Containern wird zu einer temporären Kita umgebaut.
  • Von den Containern Barnet-Licht-Platz sind
    • 50 Container als Schulinterim in Mölkau eingesetzt,
    • 38 Container werden als Interim für die Branddirektion an der Hauptfeuerwache hergerichtet,
    • 116 Container werden als Interim für die Verwaltung der Branddirektion am Standort Barnet-Licht-Platz hergerichtet und
    • 2 Container wird die LWB erwerben.
  • Von den 27 Sanitärcontainern sollen 11 auf Sportplätzen eingesetzt werden.

4. Falls sich noch in 2015 und 2016 angeschaffte Container in Besitz oder Eigentum der Stadt Leipzig befinden, für die noch keine alternative Nutzung gefunden wurde, gibt es Pläne, diese Container ebenfalls einer alternativen Nutzung zuzuführen? Falls ja, welche?

Derzeit sind 234 Container ohne Nutzung. Es wird geprüft, wo diese als Interimlösung für Schulen oder Kitas eingesetzt werden können.

Antwort im Allris

Leipzig braucht echte Polizisten – gut ausgebildet, anständig ausgestattet und ohne hunderte unbezahlter Überstunden

Leipzig braucht echte Polizisten – gut ausgebildet, anständig ausgestattet und ohne hunderte unbezahlter Überstunden

Pressemitteilung:

Zur Diskussion um die Befugnisse des Stadtordnungsdienstes zur Erhöhung der Sicherheit in Leipzig äußert sich René Hobusch (FDP), Vorsitzender der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat:

“Dieses Hin- und Herschieben des Schwarzen Peters hilft niemandem. Hoffen wir, dass ab 25. September der Wahlkampfnebel verflogen ist und hier endlich Probleme gelöst werden. Die Aufgaben des Stadtordnungsdienstes sind klar definiert. Für das wirksame Einschreiten bei Gewalttaten sind die Mitarbeiter nicht ausgebildet. Sie tragen auch – völlig zu recht – keine Schusswaffen, um sich in letzter Konsequenz hart selbst verteidigen zu können.”

Die Mitarbeiter des Stadtordnungsdienstes leisten nach Ansicht des Liberalen einen wichtigen Beitrag zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in Leipzig, dennoch so Hobusch (FDP):

“Sie können und sollen die Polizei unterstützen. Aber Polizeiaufgaben sind von der Polizei auszuführen. Dafür ist der Freistaat zuständig.”

Mit Blick auf die aktuelle angespannte Sicherheitslage und die Herausforderungen, die das erwartete Einwohnerwachstum in Leipzig mit sich bringt, führt Hobusch (FDP) weiter aus:

“Dass das Ordnungsamt jetzt verstärkt bestreift, ist ein richtiger Schritt. Aber es ersetzt nicht eine deutlich präsentere Polizei. Dafür braucht es richtige Polizisten und keine Hilfssheriffs – Polizisten in größerer Zahl, mit guter Ausstattung, mit anständiger Ausbildung und ohne Berge unbezahlter Überstunden.”

Verkaufsoffene Sonntage sind eine Erleichterung für alle Berufstätigen und eine Chance für den Einzelhandel

Verkaufsoffene Sonntage sind eine Erleichterung für alle Berufstätigen und eine Chance für den Einzelhandel

Pressemitteilung:

Anlässlich des Urteils des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts Bautzen zu verkaufsoffenen Sonntagen äußert sich René Hobusch (FDP), Fraktionsvorsitzender der Freibeuter im Leipziger Stadtrat:

“Ladenschließungen an Sonntagen gehen an modernen Lebenswelten vorbei. Der Internethandel floriert 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche. Verkaufsoffene Sonntage sind eine Erleichterung für alle Berufstätigen und eine Chance für den Einzelhandel, die Kunden vom Computer weg ins Geschäft zu holen.”

Mit Blick auf regelmäßige Klagen von Verdi ergänzt der Liberale Hobusch:

“Einzelhändler brauchen Verlässlichkeit. Es ist einem Geschäftsinhaber nicht zuzumuten, Jahr für Jahr die Entscheidung eines Gerichts abzuwarten. Eine weitere Liberalisierung des Ladenöffnungsgesetzes könnte eine Lösung für die regelmäßige Willkür bei der Sonntagsöffnung sein.”

Mit vier verkaufsoffenen Sonntagen von 53 Sonntagen in 2017 insgesamt hatte die Stadt Leipzig eine vertretbare Lösung im Interesse des Einzelhandels und seiner Beschäftigten gefunden. Sie entspricht den Vorgaben das Sächsischen Ladenöffnungsgesetzes für Sonntagsöffnungszeiten. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen hatte jedoch von den gesetzlichen Bestimmungen abweichend in seinem Urteil zwei der vier geplanten verkaufsoffenen Sonntage anlässlich der “Leipziger Markttage” am 01. Oktober 2017 und des “Festivals für Dokumentar- und Animationsfilm” am 05. November 2017 untersagt.

Für eine Novellierung des Wohngeldgesetzes

Für eine Novellierung des Wohngeldgesetzes

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, über den Deutschen Städte- und Gemeindetag darauf hinzuwirken, in der nächsten Legislaturperiode das Wohngeldgesetz grundlegend zu überarbeiten.

Durch die Novellierung des Wohngeldgesetzes soll erreicht werden, dass künftig der Schwerpunkt der Förderung von Wohnraum auf die Subjektförderung abgestellt wird. Entsprechend sind künftig auch die Mittel, die bisher in die Objektförderung z.B. über die Förderprogramme „Sozialer Wohnungsbau“ flossen über das Wohngeld subjektbezogen auszureichen.

Durch die Novellierung des Wohngeldgesetzes soll außerdem die Förderung von selbst genutztem Wohnungseigentum für Mieter in den Fokus genommen werden.

Begründung:

Der in vielen Städten Deutschlands herrschenden Wohnungsknappheit kann man nur begegnen, indem man für einen kräftigen Zuwachs bei den Wohnungsneubauten sorgt. Programme wie das durch den Freistaat Sachsen aufgelegte Programm zur Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum schaffen wenig zusätzlichen Wohnraum, es wird lediglich ein Teil von sowieso schon geplanten Neubau- und Sanierungsmaßnahmen über dieses Programm an Anspruchsberechtigten vergeben.

Durch eine Subjektförderung über das Wohngeld werden auch alle bekannten Probleme des sozialen Wohnungsbau wie z.B. die Fehlbelegung und den Verkauf der Wohnungen nach der Belegungsbindung, sowie der damit verbundene Mietpreisanstieg verhindert. Zudem sind keine größeren bürokratischen Verfahren zur Verhinderung der Fehlbelegung notwendig. Eine jährliche Überprüfung der Einkommensverhältnisse sowie der Miethöhe reichen aus um das Wohngeld entsprechend anzupassen.

Deutschland liegt traditionell in Europa im unteren Bereich was das Wohnungseigentum betrifft. Eine Förderung der Bildung von Wohnungseigentum über das novellierte Wohngeld könnte wesentlich zur Entspannung der Mietwohnungsmärkte in den Großstädten beitragen. Als Nebeneffekt würde dabei auch ein Beitrag zur Alterssicherung erreicht.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung abgelehnt.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt

Freibeuter für eine Novellierung des Wohngeldgesetzes

Freibeuter für eine Novellierung des Wohngeldgesetzes

Pressemitteilung:

Die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat hat nach der Debatte um die Unterstützung des sozialen Wohnungsbaus einen Antrag im Stadtrat eingereicht, der den Oberbürgermeister beauftragt, sich beim Deutschen Städte- und Gemeindetag für eine Novellierung des Wohngeldgesetzes einzusetzen.

„Niemand bestreitet, dass preiswerter Wohnraum in wachsenden Regionen wie auch in Leipzig knapper wird. Der klassische soziale Wohnungsbau, der in Beton statt in den unterstützungsbedürftigen Menschen investiert, ist bereits in der Bundesrepublik in der zweiten Hälfte des letzten Jahrhunderts gescheitert und hat Wohnghettos und soziale Verwerfungen geschaffen. Zudem geht bei der Hälfte aller Wohnungsbelegungen die Förderung am Ziel vorbei.“,

so René Hobusch (FDP), Fraktionsvorsitzender der Freibeuter, am Rande der Ratsversammlung.

Statt der sozialen Wohnungsbauförderung wollen die Freibeuter erreichen, dass der einzelne Mensch und sein tatsächlicher Förderbedarf im Mittelpunkt stehen und durch eine Novellierung des Wohngeldgesetzes gefördert wird, wer tatsächlich bedürftig ist.

„Es macht keinen Sinn, dass der inzwischen zum Professor gewordene Student über 15 Jahre preisgebundenen Wohnraum blockiert, während für die Verkäuferin im Supermarkt oder den Paketfahrer diese Wohnungen nicht mehr zur Verfügung stehen.“,

führt der Liberale Hobusch abschließend aus.

Die Freibeuter nehmen mit ihrem Antrag die SPD-Fraktion beim Wort. Für diese hatte Stadtrat Heiko Oßwald in der Debatte ausgeführt, dass es unabhängig vom Antrag der SPD, den sozialen Wohnungsbau weiter zu unterstützen, richtig sei, über ein angemessenes und zeitgemäßes Wohngeldrecht zu diskutieren.

Verbesserung des ÖPNV in der Leipziger Innenstadt

Verbesserung des ÖPNV in der Leipziger Innenstadt

Antrag:

Der OBM wird beauftragt im Rahmen der laufenden Untersuchungen und Konzepte zu prüfen, ob durch einen Ausbau der Nordtangente im Zuge von Emil-Fuchs-Straße, Uferstraße, Parthenstraße und Berliner Straße (einschließlich kreuzungsfreie Verkehrsführung im Bereich der Gerberstraße) für den Individualverkehr und einen Straßenbahntunnel unterhalb der Jahnallee im Waldstraßenviertel die Voraussetzungen für die Verbesserung der Haltestellensituation vor den Hauptbahnhof und die Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Ost-West-Verbindung für die Straßenbahn erreicht werden kann.

Das Prüfergebnis einschließlich einer ersten Kostenschätzung ist dem Stadtrat bis Ende 2. Quartal 2018 vorzulegen.

Sachverhalt:

Die Haltestellen vor dem Hauptbahnhof und der Ost-West-Trasse der Straßenbahn werden Mitte der 20er Jahre ihre Kapazitätsgrenze erreichen. Durch Verlagerung des Individualverkehrs können die Voraussetzungen für die erforderliche Kapazitätserweiterung des ÖPNV geschaffen werden.

Eine Verlagerung des Individualverkehrs trägt außerdem zu einer Reduzierung der Schadstoffbelastung der besonders belasteten Innenstadt bei.

Im Zuge der Diskussion über den Nahverkehrsplan muss klar sein, welches Verkehrsangebot die LVB mittelfristig erbringen kann. Auf Grund der zu wartenden Planung- und Genehmigungsphase wird von der Beschlussfassung bis zur Realisierung ein Zeitraum von 7 bis 10 Jahren vergehen. Daher ist eine zeitnahe Grundsatzentscheidung im Stadtrat geboten.

In der Neufassung wird der Verwaltungsstandpunkt insoweit übernommen, dass keine extra Prüfung anzustellen ist, sondern die Prüfung im Rahmen der laufenden Untersuchungen und Konzepte erfolgten soll. Um dies zu ermöglichen, wird die Frist zu Vorlage der Ergebnisse um ein halbes Jahr verlängert.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung in Fassung des Verwaltungsstandpunktes angenommen:

Da sich derzeit bereits verschiedene Untersuchungen und Konzepte in der Erarbeitung befinden, die auch das Thema der Verbesserung des ÖPNV (insbesondere in der Leipziger Innenstadt) beinhalten, wird die im Antrag vorgeschlagene Prüfung einer Nordtangente für den motorisierten Individualverkehr und eines Straßenbahntunnels unterhalb der Jahnallee im Rahmen der zuvor genannten Untersuchungen bzw. Konzepte mit betrachtet.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt

Effizientes Bewerbermanagement der Stadt Leipzig

Effizientes Bewerbermanagement der Stadt Leipzig

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für die Stadt Leipzig eine langfristig geeignete Software für das digitale Bewerbermanagement anzuschaffen bzw. anzumieten.

Die Software erfüllt unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen mindestens folgende Kriterien:

  1. frühere Bewerber können bei Vorliegen einer passenden Stelle kontaktiert werden (Matching),
  2. auch andere Ämter, Eigenbetriebe und Unternehmen der Stadt Leipzig als das/der jeweils ausschreibende können prüfen, ob geeignete Bewerber für offene Stellen verfügbar sind,
  3. Initiativbewerbungen (Hinterlegen eines Profils mit Qualifikationen) sollen möglich sein.

Sachverhalt:

Die Stadtverwaltung befindet sich in einer angespannten Bewerbersituation. Derzeit werden offenbar schon Beauftragungen externer Berater geprüft. Dennoch verfügt die Stadt leider bisher über kein Werkzeug, interessante Bewerber aus früheren Bewerbungsprozessen “auf dem Schirm” zu behalten. Ebenfalls ist es nicht möglich, Bewerber, die ggf. nicht zu der Stelle, auf die sie sich bewerben, sondern zu einer anderen ausgeschriebenen Stelle passen, gezielt “umzuleiten”. Auch Initiativbewerbungen können nur unzureichend verwaltet werden. Mit dem Antrag soll eine Behebung und Verbesserung dieses Zustands erzielt werden.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung geändert beschlossen:

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für die Stadt Leipzig eine langfristig geeignete Software für das digitale Bewerber- und Personalmanagement anzuschaffen oder anzumieten bzw. die bestehende Personalmanagementsoftware durch entsprechende Module zu erweitern.

2. Dabei ist zu prüfen, ob die Software unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen folgenden Leistungsumfang enthalten könnte:
– frühere Bewerber können bei Vorliegen einer passenden Stelle kontaktiert werden (Matching),
– auch andere Ämter, Eigenbetriebe und Unternehmen der Stadt Leipzig als das/der jeweils ausschreibende können prüfen, ob geeignete Bewerber für offene Stellen verfügbar sind,
– Initiativbewerbungen (Hinterlegen eines Profils mit Qualifikationen) sollen möglich sein,
– Qualifikationen und Weiterbildungen der eigenen Mitarbeiter sollen in Form einer digitalen Personalakte vorgehalten werden.

Antrag im Allris

Transparenz in Leipzig: Themenstadtplan um Standorte der Videoüberwachung ergänzen

Transparenz in Leipzig: Themenstadtplan um Standorte der Videoüberwachung ergänzen

Antrag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle Standorte von Kameras im öffentlichen Raum zum 1. Januar 2018 in den Themenstadtplan auf www.leipzig.de zu übernehmen.
  2. Die horizontale Aufnahmerichtung ist kenntlich zu machen. Sofern die Kamera schwenkbar ist, ist der gesamte mögliche horizontale Aufnahmebereich kenntlich zu machen.
  3. Sofern seitens des Oberbürgermeisters rechtliche Bedenken zur Umsetzung bestehen, legt der Oberbürgermeister dem Stadtrat bis zum 1. Januar 2018 die nötigen kommunalrechtlichen Änderungen vor, so dass eine Umsetzung möglich ist.

Begründung:

In Leipzig werden verschiedene Bereiche per Video überwacht. Teils wird per Schild darauf hingewiesen. Da Videoüberwachung kein Selbstzweck sein darf, sondern – so die Befürworter des Einsatzes – Straftaten aufklären und Straftaten verhindern soll, spricht nichts gegen einen transparenten Umgang damit. Insofern sollte aus Transparenzgesichtspunkten jede Kamera im Themenstadtplan veröffentlicht werden. Für den Initiator des Beschlusses kann es ggf. Umstände geben, die derzeit eine Standortveröffentlichung unmöglich machen. Für diesen Fall sind entsprechende rechtliche
Rahmenbedingungen in Form eines Satzungsbeschlusses zu schaffen, welche die Aufstellung von Kameras nur noch dann ermöglichen, wenn Standort und Aufnahmebereich im Online-Themenstadtplan veröffentlicht werden können.

Status:

Der Antrag wurde in Fassung des Verwaltungsstandpunktes angenommen:

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle Standorte von durch die Kommune unterhaltenen Kameras im öffentlichen Raum zum 1. Januar 2018 in den Themenstadtplan auf www.leipzig.de zu übernehmen.

2. Ziffer 2 und 3 des Antrages werden abgelehnt.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt

Schulentwicklungsplan um finanzielle Untersetzung erweitern

Schulentwicklungsplan um finanzielle Untersetzung erweitern

Antrag:

  1. Der Oberbürgermeister informiert in jedem Schulentwicklungsplan bzw. seiner Fortschreibung den Stadtrat darüber, in welchem Umfang und ggf. unter welcher Voraussetzung eine beschriebene Maßnahme finanziell im Haushalt der Stadt Leipzig untersetzt ist.
  2. Sofern Maßnahmen bei Vorlage der Beschlussvorlage nicht vollständig finanziell untersetzt sind, weist der Oberbürgermeister im Schulentwicklungsplan darauf hin.
  3. Sofern finanziell nicht untersetzte Maßnahmen außerhalb der Geltung des beschlossenen Haushaltes der Stadt Leipzig liegt, so weist der Oberbürgermeister im Schulentwicklungsplan darauf hin, für welchen Zeitpunkt der Oberbürgermeister dem Stadtrat eine Einordnung durch Berücksichtigung im Haushaltsplanentwurf vorschlagen wird.

Begründung:

Zahlreiche Maßnahmen im Schulentwicklungsplan sind absehbar nicht finanziell untersetzt. Dies führt zu einer nicht erfüllbaren Erwartungshaltung bei den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Leipzig und somit zu der Gefahr eines massiven Vertrauensverlustes in die Arbeit der Stadtverwaltung und des Stadtrates. Diesem Umstand kann durch transparente Informationen entgegen gewirkt werden.

Status:

Der Antrag wurde von uns zurückgezogen.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt

Modellversuch für eine Kinderbetreuung mit flexiblen Betreuungszeiten und am Wochenende

Modellversuch für eine Kinderbetreuung mit flexiblen Betreuungszeiten und am Wochenende

Antrag:

Das Amt für Jugend, Familie und Bildung führt mit fünf freiwilligen Tagespflegepersonen einen Modellversuch für eine Kinderbetreuung mit flexiblen Betreuungszeiten in den Abendstunden und am Wochenende über den Zeitraum von zwei Jahren durch.

Begründung:

Nicht nur Alleinerziehende, auch Paare in Schichtberufen sehen sich mit Schwierigkeiten bei  der Organisation der Kinderbetreuung konfrontiert. Kinderbetreuung durch Tagespflegepersonen und Kitas in den späten Abendstunden oder am Wochenende werden nicht angeboten.
Diese fehlende Kinderbetreuung außerhalb der üblichen Bürozeiten von 9 bis 17 Uhr bedeutet für Viele zudem ein nicht zu überwindendes Hindernis, wenn es darum geht, im Arbeitsleben oder im erlernten Beruf wieder Fuß zu fassen.
Aus diesem Grund soll über diesen Modellversuch festgestellt werden, wie hoch der Bedarf an Kinderbetreuung in Leipzig außerhalb der derzeit angebotenen Öffnungszeiten von Kitas und Tagespflegepersonen ist.
In der Vergangenheit durchgeführte Befragungen der Eltern in Kitas zu flexiblen Betreuungszeiten geben m.E. tatsächliche Bedarfe nicht wider.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung angenommen.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt