Transparenz in Leipzig: Themenstadtplan um Standorte der Videoüberwachung ergänzen

Antrag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle Standorte von Kameras im öffentlichen Raum zum 1. Januar 2018 in den Themenstadtplan auf www.leipzig.de zu übernehmen.
  2. Die horizontale Aufnahmerichtung ist kenntlich zu machen. Sofern die Kamera schwenkbar ist, ist der gesamte mögliche horizontale Aufnahmebereich kenntlich zu machen.
  3. Sofern seitens des Oberbürgermeisters rechtliche Bedenken zur Umsetzung bestehen, legt der Oberbürgermeister dem Stadtrat bis zum 1. Januar 2018 die nötigen kommunalrechtlichen Änderungen vor, so dass eine Umsetzung möglich ist.

Begründung:

In Leipzig werden verschiedene Bereiche per Video überwacht. Teils wird per Schild darauf hingewiesen. Da Videoüberwachung kein Selbstzweck sein darf, sondern – so die Befürworter des Einsatzes – Straftaten aufklären und Straftaten verhindern soll, spricht nichts gegen einen transparenten Umgang damit. Insofern sollte aus Transparenzgesichtspunkten jede Kamera im Themenstadtplan veröffentlicht werden. Für den Initiator des Beschlusses kann es ggf. Umstände geben, die derzeit eine Standortveröffentlichung unmöglich machen. Für diesen Fall sind entsprechende rechtliche
Rahmenbedingungen in Form eines Satzungsbeschlusses zu schaffen, welche die Aufstellung von Kameras nur noch dann ermöglichen, wenn Standort und Aufnahmebereich im Online-Themenstadtplan veröffentlicht werden können.

Status:

Der Antrag wurde in Fassung des Verwaltungsstandpunktes angenommen:

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle Standorte von durch die Kommune unterhaltenen Kameras im öffentlichen Raum zum 1. Januar 2018 in den Themenstadtplan auf www.leipzig.de zu übernehmen.

2. Ziffer 2 und 3 des Antrages werden abgelehnt.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt

Schreibe einen Kommentar