Aggressives Betteln und Herumlungern: Stadtordnungsdienst und Polizei sind gefordert!

Aggressives Betteln und Herumlungern: Stadtordnungsdienst und Polizei sind gefordert!

Pressemitteilung:

Als “klassisches Vollzugsdefizit im Rathaus” bezeichnet René Hobusch (FDP), Fraktionsvorsitzender der Freibeuter im Leipziger Stadtrat, die Probleme einiger Gewerbetreibender mit aggressiven Bettlern und Wegelagerern.

“Die Polizeiverordnung der Stadt Leipzig ist eindeutig: Aggressives Betteln, laute Beschallung oder Partywegelagerei sind unzulässig. Hier ist zuerst das Ordnungsamt als untere Polizeibehörde zur Durchsetzung der Regeln gefordert. Klappt das nicht allein, so müssen Ordnungsamt und Polizei Hand in Hand vorgehen – und zwar zügig und koordiniert”,

so Hobusch weiter. Runde Tische zwischen Gewerbetreibende und Stadtverwaltung seien mehr Hinhaltetaktik als Problemlösung.

“Die Regeln sind klar. Daran hat sich in einem Rechtsstaat jeder zu halten. Und Kernaufgabe von Staat und Verwaltung ist es, die Regeln konsequent anzuwenden und durchzusetzen. Die Gewerbetreibenden täten gut daran, der Stadtverwaltung nur die Polizeiverordnung auf den Tisch zu legen und deren Durchsetzung zu verlangen.”,

so der Liberale Hobusch.

Hobusch (FDP): “Bundesverwaltungsgerichtsurteil achten – OBM Jung muss neutral bleiben – Bürgerschaft gefordert”

Bundesverwaltungsgerichtsurteil achten - OBM Jung muss neutral bleiben - Bürgerschaft gefordert

Pressemitteilung:

Der Vorsitzende der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat René Hobusch (FDP) begrüßt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zur Neutralitätspflicht von Stadtverwaltungen und Oberbürgermeistern. Danach sind Aktionen und Aktionsaufrufe zur Begleitung von Demonstrationen der Verwaltung nicht erlaubt. Geklagt wurde gegen die Stadt Düsseldorf. Diese hatte während einer Demonstration das Licht an kommunalen Gebäude ausgeschaltet und zu Aktionen aufgerufen.

“Natürlich ist das Urteil auf den ersten Blick schmerzhaft. Es untersagt der Verwaltung und kommunalen Beamten politische Aktivitäten. Auf den zweiten Blick ist es nur konsequent. Jeder kommunale Bedienstete hat seine Arbeit politisch neutral durchzuführen. Maßstab darf nur das Recht und nicht die eigene Überzeugung sein”,

so der Jurist Hobusch.

“Aber natürlich ist jeder Mitarbeiter der Stadtverwaltung auch Bürger – und seine Bürgerrechte gelten. Dazu gehört auch, sich politisch zu engagieren – nur eben nicht auf Ticket der Stadtverwaltung. Insofern ist jetzt die Bürgerschaft noch ein Stück mehr gefordert, sich Hass und Intoleranz sichtbar entgegenzustellen. Die Stadtverwaltung muss neutral bleiben – auch wenn es manchmal schwer fällt.”

Grundsätze der Vergabe von Kreativleistungen

Grundsätze der Vergabe von Kreativleistungen

Antrag:

  1. Im Zusammenhang mit der Novellierung des Sächsischen Vergabegesetzes und der damit zusammenhängenden Regelungen werden gemeinsam mit Vertretern der Leipziger Kreativwirtschaft und den zuständigen Kammern Grundsätze zur Vergabe von Kreativleistungen erarbeitet.
  2. Diese neu erarbeiteten Grundsätze zur Vergabe von Kreativleistungen werden dem Stadtrat bis 6 Monate nach Inkrafttreten des neuen Sächsischen Vergabegesetzes zur Kenntnis gegeben und in die notwendigen Beschlüsse integriert.

Begründung:

Die Stadt Leipzig hat sich die Förderung der Kreativwirtschaft auf die Fahnen geschrieben. Gleichzeitig sind Stadtverwaltung und kommunale Unternehmen für diesen Wirtschaftsbereich wichtige Auftraggeber. Im Vergütungstarifvertrag Design sind neben Honorarvorschlägen insbesondere Angaben zur Struktur der Vergütung (Anteil Werkvertrag, Anteil Urheberrechtsvertrag, Verbreitung etc.) gemacht.

Gleichzeitig berichten Unternehmer aus der Leipziger Kreativwirtschaft, dass für Wettbewerbsverfahren zur Vergabe von Kreativleistungen nicht selten keine Vergütung (sog. Pitchhonorar) gezahlt wird. Ebenfalls wird berichtet, dass es Fälle gab, in denen offenbar mit Vorlage der Entwürfe die Rechte daran an den potentiellen Auftraggeber übergehen sollten. Dies heißt, dass der potentielle Auftraggeber alle Rechte an den Entwürfen hat aber keinerlei Vergütung dafür gezahlt wurde. Dies ist mit einem fairen Miteinander und den Grundsätzen sozialer Marktwirtschaft unvereinbar, denn der potentielle Auftraggeber nutzt seine Marktmacht aus. Insbesondere eine Stadtverwaltung und öffentliche Unternehmen sollten mit gutem Beispiel vorangehen und eine erbrachte Leistung auch angemessen vergüten. Mit einem Pitchhonorar werden überdies nur technische Kosten (bspw. für Produktion und eingekaufte Fremdleistungen) und ggf. ein kleiner Teil des Arbeitsaufwandes abgedeckt. Gleichwohl ist es eine Anerkennung der bereits erbrachten Leistungen. Eine ähnliche Form der Auftragsvergabe im Kreativbereich ist der Architektenwettbewerb, im Rahmen dessen die Stadt Leipzig die teilnehmenden Architekturbüros bereits angemessen vergütet.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung in Version der Neufassung NF-02 angenommen.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt zur alten Fassung des Antrags

Unbefristete Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen

Unbefristete Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen

Antrag:

Die Stadt Leipzig ermöglicht entsprechend der Verwaltungspraxis der Landeshauptstadt Dresden die widerrufliche, d.h. zeitlich unbefristete, Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für Freisitze und darüber hinaus für im Zusammenhang mit Freisitzen stehende erlaubnispflichtige Sondernutzungen wie Heizstrahler, Blumenkübel, Papierkörbe etc..

Sachverhalt:

Betreiber von Gaststätten und Bars gehen von einem auf Dauer angelegten Betreiben ihres Gewerbes aus. Die Befristung einer Sondernutzung für Freisitze erscheint daher nicht sinnvoll, zumal die Verlängerung vor Ablauf der Sondernutzungserlaubnis eine erneute Antragstellung, wenn auch im vereinfachten Verfahren, erfordert.

Der Antrag dient daher einerseits dem Ziel einer bürger- und unternehmerfreundlichen Verwaltung und andereseits einer Vereinfachung und Straffung von Verwaltungabläufen.

In der Landeshauptstadt Dresden gilt die widerrufliche Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für Freisitze als gelebte Verwaltungspraxis. Die Ausweitung der widerruflichen Erteilung auf erlaubnispflichtige Sondernutzungen im Zusammenhang mit Freisitzen wäre nur konsequent.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung abgelehnt.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt

Leipzigs Problem ist nicht ein einzelner Parking Day

Leipzigs Problem ist nicht ein einzelner Parking Day

Pressemitteilung:

Nach der Kritik der Handwerkskammer am Parking Day meldet sich der Fraktionsvorsitzende der Freibeuter im Leipziger Stadtrat, René Hobusch (FDP), zu Wort:

“Das Problem in Leipzig ist nicht ein einzelner Parking Day. Das Recht, eine solche Veranstaltung durchzuführen, ist geschützt durch das Versammlungsrecht wie jede andere Versammlung in der Stadt auch. Das Problem der Stadt ist die Konzeptlosigkeit beim Thema Verkehr der Zukunft.”

In diesem Zusammenhang übt der Liberale Hobusch Kritik an der Kommunikation des Oberbürgermeisters zum Integrierten
Stadtentwicklungskonzept (INSEK):

“Wir diskutieren über INSEK. Beim Workshop mit den Stadträten am Wochenende glänzt der Oberbürgermeister jedoch durch Abwesenheit. Seine Ideen teilt Jung stattdessen wie ein Sonnenkönig über die Medien mit. Das ist schlechter Stil.”

Der Liberale appelliert an eine konstruktive Zusammenarbeit derer, die schließlich über die Entwicklung der Stadt bis 2030 entscheiden:

“Die Probleme und die wachsenden Herausforderungen an eine moderne urbane Mobilität können wir nur gemeinsam und ohne ideologische Scheuklappen angehen und lösen.”

Nachtbaden in Schwimmhallen und Freibädern der Sportbäder Leipzig GmbH

Nachtbaden in Schwimmhallen und Freibädern der Sportbäder Leipzig GmbH

Antrag:

  1. Die Stadtverwaltung prüft bis zum Ende des IV. Quartals 2017, zu welchen Konditionen eine Erweiterung der Öffnungszeiten der städtischen Schwimmhallen und Freibäder um ein “Nachtbade-Angebot” möglich ist. Das Angebot soll rotierend erfolgen und zu den Sommerzeiten die Freibäder mit einschließen. Ebenfalls soll die kurzfristige Umsetzung (z. B. in einer Schönwetterperiode) möglich sein.
  2. Zudem beauftragt der Oberbürgermeister die Geschäftsführung der Sportbäder Leipzig GmbH per Gesellschafterweisung mit der Initiierung eines Pilotprojektes „Erweiterte Öffnungszeiten für Spätschwimmer“. Dazu sollen zum 01.01.2018 zunächst in mindestens zwei geeigneten Schwimmhallen der Stadt erweiterte Öffnungszeiten angeboten und öffentlichkeitswirksam beworben werden. Der Umfang des Pilotprojektes ist derart auszugestalten, dass zumindest für 2018 keine erhöhten Bedarfe über den Bäderleistungsfinanzierungsvertrag resultieren.
  3. Nach der Pilotphase Winter/Frühjahr 2018 wird evaluiert, ob eine Beibehaltung oder Ausweitung der erweiterten Öffnungszeiten für Spätschwimmer auf weitere Tage, Schwimmhallen und ggf. Freibäder der Stadt ab 2019 als bedarfsgerecht erachtet und umgesetzt wird.
  4. Das Ergebnis der Evaluierung und künftigen Praxis zu erweiterten Öffnungszeiten wird bei der Ausgestaltung des Bäderleistungsfinanzierungsvertrages ab 2019 berücksichtigt.

Sachverhalt:

Gerade zu Sommerzeiten, aber auch durch veränderte Lebenswelten in der Großstadt besteht das Bedürfnis ggf. auch außerhalb regulärer Öffnungszeiten das Badeangebot der Stadt in Anspruch zu nehmen. Gründe hierfür können die größere Ruhe nachts oder die angenehme Nachtwärme im Sommer sein. Eine moderne Großstadt sollte daher auch Freizeitangebote außerhalb der üblichen Tageszeiten schaffen.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung abgelehnt.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt

In Leipzig muss man nur einen geringen Teil des Einkommens für Miete aufwenden

In Leipzig muss man nur einen geringen Teil des Einkommens für Miete aufwenden.

Pressemitteilung:

Die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung hat in einer Studie analysiert, wie hoch die Miete in deutschen Städten sind. Gleichzeitig wurde der Miete das Einkommen gegenüber gestellt und errechnet, welcher Einkommensanteil für das Wohnen aufgewandt werden muss.

Im Ergebnis liegt Leipzig auf Platz vier derjenigen Städte, in denen am wenigsten vom Einkommen für Miete bezahlt werden muss:

Chemnitz: 20,9% (Median Miete: 5,63 Euro/qm)
Heidelberg: 21,4% (Median Miete: 8,13 Euro/qm)
Wolfsburg: 21,9% (Median Miete: 6,78 Euro/qm)
Leipzig: 22,6% (Median Miete: 6,11 Euro/qm)

“Die Frage, welches Wohnen man sich leisten kann, ist nicht nur eine Frage der Quadratmetermiete, sondern auch eine Frage des Einkommens”,

konstatiert Sven Morlok (FDP), Stadtrat der Fraktion Freibeuter. Die Untersuchung der Hans-Böckler-Stiftung zeigt, in Leipzig muss man nur einen vergleichsweise geringen Teil seines Einkommens für Miete aufwenden.  Dies ist so Morlok ein weiterer Grund für die Attraktivität und das Wachstum unserer Stadt. Morlok:

“Wer in Leipzig lebt, hat mehr Geld für Konsum und Freizeit als in anderen deutschen Städten. Auch deswegen haben wir einen positiven Wanderungssaldo.”

Die Unternehmen müssen in der Lage sein, Geld zu verdienen und den Mittarbeitern attraktive Löhne zu zahlen. Dann kommen die Menschen nach Leipzig und können sich auch eine neu gebaute Wohnung leisten.

“Stellen wir die Debatte über das Wohnen in Leipzig endlich vom Kopf auf die Füße”

fordert der liberale Stadtrat. Nach seiner Ansicht bedarf es einer Analyse der Situation der Arbeitnehmer und keiner  abstrakten Debatte über Quadratmetermieten.

“Am Ende geht es immer darum, was man sich leisten kann. Und das ist vom Einkommen abhängig”,

so Morlok weiter.

* Der Median ist ein statistischer Wert, der einen Mittelwert beschreibt. Anders als der Durchschnitt, liegt der Median in der Mitte aller verteilten Werte. Dies bedeutet, dass alle untersuchten Werte auf einer Skala abgebildet werden. Die Hälfte der Werte liegt überhalb, die andere Hälfte aller Werte unterhalb des Medians. Damit muss der Median nicht identisch mit dem Durchschnitt sein. Gleichzeitig berücksichtigt der Median Streuungen.

zum Spiegel-Artikel “So viel vom Einkommen geht für Miete drauf”

Teilnahme des Schulträgers an den Schulkonferenzen

Teilnahme des Schulträgers an den Schulkonferenzen

Anfrage:

Im neuen Schulgesetz des Freistaat Sachsen wird in § 43 festgelegt, dass bis zu vier Vertreter des Schulträgers stimmberechtigt den Schulkonferenzen angehören sollen.

Bei 126 Schulen in der Trägerschaft der Stadt Leipzig und durchschnittlich zwei Schulkonferenzen pro Jahr bedeutet das rund 1000 Teilnahmen von Vertretern der Stadt Leipzig in den Schulkonferenzen.

Dazu fragen wir:

  1. Wie viele städtische Mitarbeiter sind erforderlich, um die Teilnahme des Schulträgers an den Schulkonferenzen abdecken zu können?
  2. Aus welchen Dienststellen werden diese Mitarbeiter rekrutiert?
  3. Sind dazu Neueinstellungen erforderlich?
  4. Welche Kosten entstehen durch die Entsendung städtischer Mitarbeiter zu den Schulkonferenzen (Fahrgeld, Überstundenzuschläge etc.)?

Anfrage im Allris

Antwort:

1. Wie viele städtische Mitarbeiter sind erforderlich, um die Teilnahme des Schulträgers an den Schulkonferenz abdecken zu können?

Das Schulgesetz des Freistaates Sachsen sieht vor, dass der Schulträger mit bis zu vier Vertretern teilnehmen kann. Da die Stimmen auf einen oder mehrere Vertreter übertragen werden können, ist es nicht erforderlich, dass an jeder Schulkonferenz-Sitzung vier Personen teilnehmen. Darüber hinaus gibt es Schulkonferenz-Sitzungen, bei denen die Vertreter des Schulträger zu allen Themen der Tagesordnung lediglich eine beratende Stimme haben. In diesen Fällen kann ggf. auf eine Teilnahme des Schulträgers verzichtet werden. Insofern kann derzeit noch nicht genau bemessen werden, wie viele Mitarbeiter erforderlich sind, um die Teilnahme des Schulträgers abzusichern.

2. Aus welchen Dienststellen werden diese Mitarbeiter rekrutiert?

Teilnehmer an Schulkonferenzen werden in erster Linie Mitarbeiter/-innen des Amtes für Jugend, Familie und Bildung sein. In Abhängigkeit von den jeweiligen Themen sollen auch andere Ämter um Teilnahme gebeten werden, so z.B. das Amt für Gebäudemanagement oder das Amt für Sport. Die Koordination erfolgt durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung.

3. Sind dazu Neueinstellungen erforderlich?

Es wird derzeit für die Stellenplanung 2019/20 geprüft, ob zur Abdeckung der gesetzlich festgelegten zusätzlichen Arbeitsaufgabe Neueinstellungen erforderlich werden.

4. Welche Kosten entstehen durch die Entsendung städtischer Mitarbeiter zu den Schulkonferenzen (Fahrgeld, Überstundenzuschläge etc.)

Eine Schätzung der Kosten ist noch nicht erfolgt: Es ist unklar, wie viele Schulkonferenzen pro Schuljahr von wie vielen Mitarbeitern besucht werden. Die Mitarbeiter können unterschiedliche Möglichkeiten zur Anfahrt nutzen, die unterschiedliche Kosten verursachen und nicht verallgemeinert werden können (Auto mit Abrechnung von Kilometergeld, ÖPNV mit Nutzung eigener Monatskarte oder Nutzung dienstlicher Fahrkarten, Fahrrad etc.). Überstundenzuschläge fallen nicht an. Überstunden, die durch die Teilnahme an Schulkonferenzen entstehen, können im Rahmen der Arbeitszeitvereinbarungen abgegolten werden.

Antwort im Allris

Spielplatz Wiederitzscher Straße / Tresckowstraße (Gohlis-Mitte) – Demontage aller Spielgeräte ohne Ersatz

Spielplatz Wiederitzscher Straße / Tresckowstraße (Gohlis-Mitte) - Demontage aller Spielgeräte ohne Ersatz

Anfrage:

Auf seiner Facebook-Seite informierte das Blog “Gohliser Kiezgeflüster” darüber, dass auf dem städtischen Spielplatz an der Wiederitzscher Straße / Ecke Tresckowstraße die Spielgeräte aus Sicherheitsgründen demontiert wurden. Für Ersatz im nächsten Jahr solle man “Daumen drücken”.

Hierzu fragen wir:

  1. Seit wann ist der Stadtverwaltung bekannt, dass die Spielgeräte beschädigt sind?
  2. In welchem Umfang wurden in den letzten 12 Monaten Reparaturen durchgeführt?
  3. Warum wurden die Geräte nunmehr ohne Vorlauf oder Vorankündigung demontiert?
  4. Warum erfolgt kein unmittelbarer Ersatz der Spielgeräte?
  5. In welchem Umfang stehen finanzielle Mittel für den Ersatz der auf diesem Spielplatz demontierten Spielgeräte zur Verfügung? Wann wird ein Ersatz erfolgen und kann dieser Zeitpunkt als sicher betrachtet werden?
  6. In welchem Umfang stehen finanzielle Mittel für Reparatur und Ersatz von Spielgeräten auf öffentlichen Spielplätzen in den Haushaltsjahren 2016, 2017 und 2018 jeweils zur Verfügung?
  7. In welchem Umfang wurden die zur Verfügung stehenden finanzielle Mittel für Reparatur und Ersatz von Spielgeräten (siehe Frage 6) im Jahr 2016 abgerufen?
  8. Hält der Oberbürgermeister die aktuell im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel für auskömmlich um auf allen Spielplätzen die Spielgeräte dauerhaft instand zu halten und ggf. bei fortgeschrittener Abnutzung oder Beschädigung kurzfristig ersetzen zu können?

Anfrage im Allris

Antwort:

1. Seit wann ist der Stadtverwaltung bekannt, dass die Spielgeräte beschädigt sind?

Der Stadtverwaltung ist seit 2014 bekannt, dass die Spielgeräte mittelfristig zu sanieren bzw. zu erneuern sind.

2. In welchem Umfang wurden in den letzten 12 Monaten Reparaturen durchgeführt?

Kleinere Reparaturen an Spielgeräten wurden entsprechend der Empfehlungen der Hauptinspektion regelmäßig vorgenommen.

3. Warum wurden die Geräte nunmehr ohne Vorlauf oder Vorankündigung demontiert?

Eine beauftragte Reparatur musste dieses Jahr aufgrund weiterer Mängel, deren Reparatur nicht mehr lohnenswert war, kurzfristig abgesagt werden. Um die Sicherheit nicht zu gefährden, erfolgte ein sofortiger Abbau. Aufgrund dessen war eine Vorankündigung nicht mehr möglich.

4. Warum erfolgt kein unmittelbarer Ersatz der Spielgeräte?

Mit der Vorlage „Programm zur Instandhaltung und Entwicklung öffentlicher Spielplätze“ wurde eine mittelfristige Haushaltsplanung zum Ersatz von Spielgeräten bzw. Erneuerung von Spielplätzen im Stadtrat am 25.01.2011 beschlossen. Durch diesen Beschluss wurde es erst ab 2011 möglich, Spielplätze zu erneuern.

Bei einem Bestand von derzeit 317 öffentlichen Spielanlagen im Stadtgebiet lässt es sich jedoch nicht ausschließen, dass zur Vermeidung von Gefahren auf einzelnen Plätzen Spielgeräte unmittelbar abgebaut werden müssen, wenn deren Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet ist.

5. In welchem Umfang stehen finanzielle Mittel für den Ersatz der auf diesem Spielplatz demontierten Spielgeräte zur Verfügung? Wann wird ein Ersatz erfolgen und kann dieser Zeitpunkt als sicher betrachtet werden?

Für dieses Programm stehen jährlich als Sockelbetrag für den Ersatzneubau im Finanzhaushalt Mittel in Höhe von 215.000 € zur Verfügung.

Der Umfang der notwendigen Finanzmittel für den Spielplatz in der Ludwig-Beck-Straße wird im Zuge der Objektplanung ermittelt und ist davon abhängig, wie hoch der gesamte Bedarf an dringenden, erneuerungsbedürftigen Spielplätzen im gesamten Stadtgebiet sein wird und welche Wünsche und Erwartungen die Bürger bei der Beteiligung einbringen werden. Erfahrungsgemäß muss pro Spielplatz in diesem Umfang mit 40.000 bis 60.000 € (ohne Kosten für die Planung) gerechnet werden.

6. In welchem Umfang stehen finanzielle Mittel für Reparatur und Ersatz von Spielgeräten auf öffentlichen Spielplätzen in den Haushaltsjahren 2016, 2017 und 2018 jeweils zur Verfügung?

Im Amt für Stadtgrün und Gewässer standen 2016 für Sanierungs- und Reparaturmaßnahmen für Spielgeräte auf Spielplätzen im Ergebnishaushalt 88.300 € zur Verfügung. Im Haushaltsjahr 2017/18 stehen 173.300 € bzw. 123.300 € zur Verfügung.

7. In welchem Umfang wurden die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel für Reparatur und Ersatz von Spielgeräten (siehe Frage 6) im Jahr 2016 abgerufen?

Die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel wurden vollumfänglich für den Ersatz bzw. zur Erneuerung von Spielplätzen ausgegeben.

8. Hält der Oberbürgermeister die aktuell im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel für auskömmlich, um auf allen Spielplätzen die Spielgeräte dauerhaft instand zu halten und ggf. bei fortgeschrittener Abnutzung oder Beschädigung kurzfristig ersetzen zu können?

Zusammen mit den im Doppelhaushalt 2017/2018 jährlich zur Verfügung stehenden Mitteln in Höhe von 215.000 € aus dem Finanzhaushalt werden jährlich 5 – 7 Spielplätze im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen und Ersatzneubauten bearbeitet. Hiermit wird die Aufrechterhaltung der Nutzung der 317 öffentlichen Spielplätze gewährleistet. Temporäre Nutzungseinschränkungen können allerdings nicht vermieden werden.

Antwort im Allris

Politische Neutralität von Stadtverwaltung und öffentlichen Unternehmen: Wird mit zweierlei Maß gemessen?

Politische Neutralität von Stadtverwaltung und öffentlichen Unternehmen: Wird mit zweierlei Maß gemessen?

Anfrage:

Thomas Meyer, emeritierter Professor für Politikwissenschaft an der  Technischen Universität Dortmund, hat in seinem Standardwerk für Studierende der Politikwissenschaften “Was ist Politik?” (Wiesbaden, 2003) eine Definition von Politik veröffentlicht, wonach es sich dabei  um das Herbeiführen und Durchsetzen gesamtgesellschaftlich  verbindlicher Entscheidungen handelt. Dies erfolgt u.a. durch Gesetze.  Die Regelungen zur “Gesetzliche Rente” sind gesamtgesellschaftlich  verbindlich. Herbeiführen von Änderungen sind insofern Politik.

Der Oberbürgermeister hat als Chef der Stadtverwaltung und somit  maßgeblicher Vertreter des Gesellschafters der kommunalen Unternehmen dafür Sorge zu tragen, dass sowohl Verwaltung als auch  eben diese kommunalen Unternehmen politisch neutral agieren. Insbesondere kommt ihm diese Aufgabe in Wahlkampfzeiten zu.

Bei den Leipziger Verkehrsbetrieben ist seit vielen Wochen eine Straßenbahn mit Werbung zur Stärkung der Gesetzlichen Rente und Logos einer Gewerkschaft beklebt. Sie ist aktuell – also in einer Wahlkampfzeit  –  im Einsatz.

Hierzu fragen wir:

  1. Welche Regelungen gibt es für die Außenwerbung auf den Straßenbahnen der Stadt Leipzig?
  2. Wer darf werben und mit welchem Inhalt?

Anfrage im Allris

Antwort (mündlich in der Ratsversammlung):

Bürgermeisterin Dubrau:

Meine Damen und Herren!

Zur Frage 1.

Die Außenwerbung auf der Straßenbahn der Leipziger Verkehrsbetriebe wird durch die Ströer Media Deutschland GmbH auf Basis eines bestehenden Gestattungsvertrages kommerziell betreut. Das Anbringen von Parteienwerbung ist grundsätzlich nicht zugelassen.

Für die Entscheidung über die Freigabe der Werbung müssen ihr Inhalt und ihre Gestaltung nach Angaben der LVB folgenden Grundsätzen entsprechen – ich greife aus der sehr langen Liste jetzt nur einige heraus -: kein Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften und behördliche Anweisungen oder innerbetriebliche Regelungen, keine Beeinträchtigung des Gesamteindrucks des Werbeträgers, keine Beeinträchtigung des Straßenverkehrs, Ausschluss von Parteienwerbung, Ausschluss von Werbung mit religiöser Ausrichtung, Ausschluss des Verstoßes gegen die guten Sitten, gegen unlauteren Wettbewerb, gegen die Grundsätze des Deutschen Werberates, gegen Diskriminierung wegen Geschlecht, Hautfarbe, Herkunft, Rasse oder Religion, Ausschluss von sexistischer Wort- und Bildsprache, Ausschluss von Werbung für Prostitution oder der Darstellung des Menschen als käufliche Ware, Ausschluss der Verherrlichung von Krieg und Gewalt, Verherrlichung der Zeiten des Nationalsozialismus, Ausschluss von Tabakwerbung, Ausschluss der Werbung gegen die Interessen der LVV-Gruppe. – Sie sehen, das ist ein breites Feld. Wie gesagt, auch die Werbung für Parteien ist ausgeschlossen.

Zur Frage 2.

Grundsätzlich jeder. Das heißt: Die Vergabe erfolgt diskriminierungsfrei zu marktüblichen Konditionen, jedoch ausschließlich und nur im Rahmen der oben geschilderten inhaltlichen Maßgaben. Darüber hinaus erfolgt eine Freigabe durch die Leipziger Verkehrsbetriebe in jedem Einzelfall. Diese Freigaben erfolgen nach Angaben des Unternehmens sowie bei unternehmenseigener Außenwerbung grundsätzlich entsprechend der städtischen Ziele der Leipziger Verkehrsbetriebe.

Das fragliche Fahrzeug wurde durch den Deutschen Gewerkschaftsbund als Vollwerbung für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.10. zu den marktüblichen Konditionen gebucht. Die politische Neutralitätspflicht in Wahlkampfzeiten dient der Wahrung der Chancengleichheit der Parteien. Gewerkschaften sind aber keine Parteien. Sie stehen somit nicht zur Wahl. Die Werbung des DGB zielt auf die Stärkung der gesetzlichen Rente. Sie spricht damit weder eine Wahlempfehlung aus, auch nicht versteckt, noch ist aus dem Slogan eine Wahlempfehlung abzuleiten. Ein Verstoß gegen die politische Neutralitätspflicht in Wahlkampfzeiten im Sinne der Anfrage liegt also nicht vor.