Für eine Novellierung des Wohngeldgesetzes

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, über den Deutschen Städte- und Gemeindetag darauf hinzuwirken, in der nächsten Legislaturperiode das Wohngeldgesetz grundlegend zu überarbeiten.

Durch die Novellierung des Wohngeldgesetzes soll erreicht werden, dass künftig der Schwerpunkt der Förderung von Wohnraum auf die Subjektförderung abgestellt wird. Entsprechend sind künftig auch die Mittel, die bisher in die Objektförderung z.B. über die Förderprogramme „Sozialer Wohnungsbau“ flossen über das Wohngeld subjektbezogen auszureichen.

Durch die Novellierung des Wohngeldgesetzes soll außerdem die Förderung von selbst genutztem Wohnungseigentum für Mieter in den Fokus genommen werden.

Begründung:

Der in vielen Städten Deutschlands herrschenden Wohnungsknappheit kann man nur begegnen, indem man für einen kräftigen Zuwachs bei den Wohnungsneubauten sorgt. Programme wie das durch den Freistaat Sachsen aufgelegte Programm zur Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum schaffen wenig zusätzlichen Wohnraum, es wird lediglich ein Teil von sowieso schon geplanten Neubau- und Sanierungsmaßnahmen über dieses Programm an Anspruchsberechtigten vergeben.

Durch eine Subjektförderung über das Wohngeld werden auch alle bekannten Probleme des sozialen Wohnungsbau wie z.B. die Fehlbelegung und den Verkauf der Wohnungen nach der Belegungsbindung, sowie der damit verbundene Mietpreisanstieg verhindert. Zudem sind keine größeren bürokratischen Verfahren zur Verhinderung der Fehlbelegung notwendig. Eine jährliche Überprüfung der Einkommensverhältnisse sowie der Miethöhe reichen aus um das Wohngeld entsprechend anzupassen.

Deutschland liegt traditionell in Europa im unteren Bereich was das Wohnungseigentum betrifft. Eine Förderung der Bildung von Wohnungseigentum über das novellierte Wohngeld könnte wesentlich zur Entspannung der Mietwohnungsmärkte in den Großstädten beitragen. Als Nebeneffekt würde dabei auch ein Beitrag zur Alterssicherung erreicht.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung abgelehnt.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt

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