Militärische Ansiedlung am Flughafen Leipzig/Halle

Frieden ist Verantwortung aller – gegen jede militärische Ansiedlung in unserer Stadt (VII-A-02215) Einreicher: Fraktion DIE LINKE

Änderungsantrag Rechtskonforme Nutzung des Flughafens Leipzig/Halle (VII-A-02215-ÄA-02) Einreicher: Fraktion Freibeuter

Aus der Ratsversammlung am 23.06.2021

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Manchmal ist es wichtig, Anträge sehr genau zu lesen und sich auch Antragstexte und Überschriften genau anzuschauen. Während im Antragstext davon die Rede ist, dass man sich gegen eine militärische Ansiedlung am Flughafen Leipzig/Halle ausspricht, ist in der Überschrift die Rede von „gegen jede militärische Ansiedlung in unserer Stadt“. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist etwas anderes. Wir beschließen den Text und wir beschließen die Überschrift.

Standorte der Bundeswehr in der Stadt Leipzig sind militärische Ansiedlungen. Wenn wir diesen Antrag heute so beschließen, geben wir mit der Überschrift ein klares Signal: Bundeswehr raus aus Leipzig. Ich frage Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen im Stadtrat: Wollen Sie das so tun? Wollen wir die Soldaten, die in Krisenzeiten unter Umständen das Land militärisch verteidigen, nicht mehr in Leipzig haben? Wollen wir die Soldaten, die in Friedenszeiten, in Katastrophenzeiten, zum Beispiel bei Überschwemmungen hier in Leipzig sinnvoll tätig sind, nicht mehr in Leipzig haben? Wollen wir die Soldatinnen und Soldaten, die bei der Coronapandemie im Gesundheitsamt ausgeholfen haben, nicht mehr in Leipzig haben?

Ich sage ganz klar: Wir wollen die Bundeswehr weiter in Leipzig haben. Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen, haben wir nicht einen Änderungsantrag zum Text, sondern auch einen Änderungsantrag zur Überschrift gemacht, weil man auch klar sein muss.

Es gibt keine militärische Nutzung auf dem Flughafen in Leipzig. Es geht lediglich um Transporte. In Friedenszeiten ist eine militärische Nutzung des Flughafens Leipzig/Halle untersagt. Wenn die Bundesregierung in einer Aussage sagt, es gäbe militärische Nutzungen, dann habe ich sehr große Zweifel an der Rechtskenntnis der Antworten der Bundesregierung. Es gibt keine militärische Nutzung. Es geht nur um Transport von Personen und Transport von Material. Militärische Einsätze im Zusammenhang von Kampfhandlungen oder Ähnlichem vom Flughafen Leipzig aus sind in Friedenszeiten nicht zulässig.

Deswegen ist es wichtig, dies in der öffentlichen Debatte klar auseinanderzuhalten, weil Bürgerinnen und Bürger Debatten im Stadtrat verfolgen und auch Zeitung lesen. Wenn man solche Anträge liest, könnte man meinen, dass unter Umständen unter der Präsidentschaft von Donald Trump die Kampfjets von Leipzig aus in die ganze Welt geflogen sein könnten. Das ist mitnichten so. Das muss man auch in der Stadtratsdebatte sehr deutlich klarstellen. Deswegen haben wir unseren Änderungsantrag gestellt.

Es gibt einen klaren Rechtsrahmen, was dort erlaubt ist. Der Flughafen Leipzig/Halle ist eine öffentliche Infrastruktureinrichtung. Wenn er dies nicht wäre, dürfte er gar nicht betrieben werden, hätte er im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens gar nicht die Genehmigung bekommen. Er muss für alle erlaubten Dinge in Friedenszeiten allgemein zugänglich sein. Deswegen sagen wir ganz klar: Was erlaubt ist, muss am Flughafen Leipzig auch erlaubt bleiben. Wir wollen eine rechtskonforme Nutzung. Es ist die Aufgabe des Oberbürgermeisters, geltendes Recht um- und durchzusetzen. Deswegen beantragen wir die Änderung des Textes und der Überschrift und bitten um ihre Zustimmung. – Vielen Dank.

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrter Herr Bär! Ich möchte das gerne noch einmal klarstellen. Ich hatte ausgeführt: Der Flughafen Leipzig ist eine öffentliche Infrastruktureinrichtung und darf von allen genutzt werden, wie unsere Straßen auch von allen genutzt werden, die eine entsprechende Zulassung in der Bundesrepublik Deutschland haben. Wir würden uns ja auch nicht dagegen aussprechen, die eine oder andere Straße im Gebiet der Stadt Leipzig militärisch zu nutzen. Das ist im Prinzip derselbe Sachverhalt.

Das Thema Rechtskonformität hat schon einen Grund. Weil es eben eine öffentliche Infrastruktureinrichtung ist, wäre ein Beschluss der Flughafengesellschaft, dort Transporte von Maschinen und Personal von Streitkräften zu untersagen, rechtswidrig. Deswegen darf der Oberbürgermeister sich dafür gar nicht einsetzen, weil das nämlich rechtswidrig wäre. Das ist der Grund, warum wir das genauso formuliert haben.

Ich kann aber durchaus auch damit leben, wenn wir uns darauf verständigen, den Verwaltungsstandpunkt zu übernehmen. Nur: Im Verwaltungsstandpunkt steht auch die Überschrift „gegen jede militärische Ansiedlung in unserer Stadt“. Das ist das Problem des Verwaltungsstandpunktes. Wenn im Verwaltungsstandpunkt das stehen würde, was im Text steht, nämlich „für die vordringlich zivile Nutzung des internationalen Verkehrs und Logistikdrehkreuzes Flughafen Leipzig/Halle“, dann wäre er unproblematisch.

Wenn Sie den Verwaltungsstandpunkt zu Ihrem Antrag erheben und dann diesen Text, also aus dem Verwandlungsstandpunkt in die Überschrift übernehmen würden, dann hätten wir das Problem gelöst – aber nur dann. Deswegen ist meine Frage, ob Sie das tun würden. Ansonsten würden wir zu Ihrem Antrag, den Verwaltungsstandpunkt zur Abstimmung zu stellen, den Änderungsantrag stellen, nach dem Gedankenstrich den Text aus dem Verwaltungsstandpunkt in die Überschrift zu übernehmen. – Vielen Dank.

(Es gilt das gesprochene Wort)