Köhler (Piraten): “Videoüberwachung der Stadt Leipzig im öffentlichen Raum seit Mai 2018 unzulässig”

Auf erneute Anfrage der Fraktion Freibeuter zur Datenschutz-Folgenabschätzung im Zusammenhang mit den Kameras der Stadt Leipzig im öffentlichen Raum teilt die Stadtverwaltung in der Ratsversammlung am 11. Dezember 2019 mit, dass sie bis zum 25. Mai 2021 eine Datenschutz-Folgenabschätzung für die stadteigenen Video-Überwachungsanlagen vorlegen wird. Die Stadtverwaltung bezieht sich hierbei auf die „Orientierungshilfe zur Datenschutz-Folgenabschätzung“ des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.

Damit trifft die Stadt Leipzig nur bedingt den Kern der Sache und das Anliegen der ursprünglichen Anfrage der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat.

Diese Anfrage betraf die im August 2018 auf Initiative der Freibeuter vom Stadtrat beschlossene Kennzeichnung von Kameras im Online-Themenstadtplan der Stadt Leipzig. Baubürgermeisterin Dubrau verwies in der Ratsversammlung am 19. November 2019 auf eine unzureichende Datenlage in der Stadtverwaltung zu den Kameras der Stadt Leipzig im öffentlichen Raum. Weder die Anzahl noch die Standorte der von der Stadt Leipzig und ihren Unternehmen und Eigenbetrieben betriebenen Videokameras seien der Verwaltung bekannt.

Die von der Stadtverwaltung zitierte Frist der o.g. Orientierungshilfe betrifft jedoch Bestandsanlagen: „bereits laufende, nach Art. 26 BayDG freigegebene Verarbeitungsvorgänge, die ohne wesentliche Veränderungen fortgeführt werden…“ Hier gilt die Nachweispflicht für diese Anlagen (Freigabe), gemäß der alten gesetzlichen Regelung.

Dazu Stadtrat Thomas Köhler (Piraten): “Offensichtlich hat die Stadt Leipzig den Termin zur Beibringung der Datenschutz-Folgenabschätzung für ihre Videokameras willkürlich gewählt, um ihr Versäumnis zu rechtfertigen. Es ist weiterhin nicht hinnehmbar, dass die Stadtverwaltung keine Kenntnis über Art, Anzahl und Standort der Anlagen zur Kameraüberwachung hat. Weiterhin gilt der Passus ausdrücklich nicht für Anlagen, die nach Inkrafttreten der DSGVO installiert wurden.”

Köhler weiter: “Hieraus ist zu schließen, dass die durch die Stadt Leipzig angebrachten Kameras nicht mit der DSGVO und dem Bundesdatenschutzgesetz, ja nicht einmal mit dem Bundesdatenschutzgesetz in der Fassung vor 2018 vereinbar sind. Am 27. April 2016 trat die Datenschutzgrundverordnung in Kraft, seit 25. Mai 2018 gilt sie ohne Aufschub. Zwei ungenutzte Jahre, um eine Datenschutz-Folgenabschätzung für die Kameras der Stadt Leipzig bis zum Stichtag 2018 zu erarbeiten. Und fast 2 weitere Jahre, in denen die Stadt Leipzig seither gegen geltendes Recht verstößt.”

Die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat beantragt daher die Außerbetriebnahme der Videokameras der Stadt Leipzig sowie ihrer Unternehmen und Eigenbetriebe im öffentlichen Raum.

“Ohne eine Datenschutz-Folgenabschätzung oder einen Nachweis für Bestandsanlagen, der eine Fristverlängerung rechtfertigt, sind die Kameras abzuschalten. Die Stadtverwaltung scheint überhaupt erst auf beharrliches Nachfragen der Fraktion Freibeuter auf die Gesetzeslage aufmerksam geworden zu sein. Nach dieser Erkenntnis will sie sich nun insgesamt drei Jahre Zeit nehmen, um den gesetzlichen Forderungen nachzukommen”, so Köhler, der die Fraktion Freibeuter im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau vertritt.