Kooperation der Stadt Leipzig mit der LVZ für Sonderbeilage Einschulung

Anfrage:

Die LVZ hatte zum Schulanfang 2017, wie auch schon in Vorjahren, eine umfangreiche Foto-Aktion zur Einschulung gestartet. Diese ist unter http://www.lvz.de/Specials/LVZ-Aktionen/Schulstart einsehbar. Über die Plattform der LVZ kann man sich folgend (mittlerweile immerhin passwortgeschützt) nicht nur die Vor- und Nachnamen der abgebildeten Kinder einholen, sondern auch Abzüge der Klassenfotos sowie Merchandise kaufen und nach Hause schicken lassen.

Es ist anzunehmen, dass in Anbetracht der im August kommenden Einschulung demnächst Planungen zu einer Wiederholung der Aktion im Jahr 2018 erfolgen. Hierzu fragen wir an:

  1. Auf Basis welcher Vereinbarung oder Ausschreibung der Stadt fußt die Aktion der LVZ und welches Volumen hat die Vereinbarung bzw. Ausschreibung?
  2. Wer hat wann und auf welche Dauer einen Vertrag mit der LVZ ausgearbeitet und unterzeichnet?
  3. Unter welchen Gesichtspunkten war es nicht erforderlich, die Aktion vom Stadtrat bestätigen zu lassen?
  4. Welche Informationen werden den Eltern dazu ausgereicht? Wann erhalten sie diese Informationen? Welche Widerrufsrechte gelten und werden belehrt?
  5. Welche Daten werden von den Kindern bzw. deren Eltern abgefragt, um(a) an der Foto-Aktion teilzunehmen und(b) an der Foto-Aktion nicht teilzunehmen?Üblicherweise werden Klassenfotos in Kooperation zwischen Schule und Fotografen angefertigt. Hier erfolgt eine umfangreiche Zentralisierung des Vorgangs über eine Zeitung. Wir fragen daher:
  6. Wie viele Schulen haben 2017 neben der Foto-Aktion der LVZ zusätzlich einen oder  mehrere Fotografen eingeladen, um Klassen- und ggf. Einzelfotos anzufertigen, die nicht anschließend über die Presse vermarktet wird, sondern über die Fotostudios vervielfältigt und verkauft werden?
  7. Wer außer den Eltern ist berechtigt, Fotoabzüge über die LVZ zu bestellen? Wie wird die Berechtigung nach diesen Kriterien kontrolliert?

Anfrage im Allris

Antwort:

1. Auf Basis welcher Vereinbarung oder Ausschreibung der Stadt fußt die Aktion der LVZ und welches Volumen hat die Vereinbarung bzw. Ausschreibung?

Es besteht keine Vereinbarung seitens der Stadt Leipzig oder des Landesamtes für Schule und Bildung, Standort Leipzig, mit der Leipziger Volkszeitung für die Beilage zur Einschulung.

2. Wer hat wann und auf welche Dauer einen Vertrag mit der LVZ ausgearbeitet und unterzeichnet?

Die LVZ kontaktiert die Grundschulen. Diese entscheiden selbst, ob sie an der Aktion teilnehmen und stimmen die Fototermine mit der LVZ ab. 

3. Unter welchen Gesichtspunkten war es nicht erforderlich, die Aktion vom Stadtrat bestätigen zu lassen?

Die Stadt Leipzig ist an der Aktion nicht beteiligt.

4. Welche Informationen werden den Eltern dazu ausgereicht? Wann erhalten sie diese Informationen? Welche Widerrufsrechte gelten und werden belehrt?

Es werden keine Informationen dazu durch die Stadt Leipzig ausgereicht.

5. Welche Daten werden von den Kindern bzw. deren Eltern abgefragt, um a. an der Foto-Aktion teilzunehmen und b.an der Foto-Aktion nicht teilzunehmen?

Es werden keine Daten durch die Stadt Leipzig abgefragt.

6. Wie viele Schulen haben 2017 neben der Foto-Aktion der LVZ zusätzlich einen oder  mehrere Fotografen eingeladen, um Klassen- und ggf. Einzelfotos anzufertigen, die nicht anschließend über die Presse vermarktet wird, sondern über die Fotostudios vervielfältigt und verkauft werden?

Die Beauftragung von Fotografen für Klassen- oder Einzelfotos erfolgt in Eigenverantwortung der Schulen.

7. Wer außer den Eltern ist berechtigt, Fotoabzüge über die LVZ zu bestellen? Wie wird die Berechtigung nach diesen Kriterien kontrolliert?

Nach Auskunft der LVZ werden den Eltern Passwörter für die Bestellung von Fotos auf der geschützten Internetseite der LVZ ausgereicht.

Antwort im Allris

2 Antworten auf „Kooperation der Stadt Leipzig mit der LVZ für Sonderbeilage Einschulung“

    1. Sehr geehrte Frau Krämer,

      vielen Dank für Ihre Nachricht.

      Die Erstklässler werden aktuell durch die LVZ fotografiert. Wann die Sonderbeilage veröffentlicht wird, entzieht sich unserer Kenntnis. Gern informiere ich Sie, sobald diese veröffentlicht ist.

      Herzliche Grüße
      Ihre Fraktion Freibeuter

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