Antrag:
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, inwieweit im Rahmen der derzeitigen Erarbeitung des Hitzeaktionsplanes, Evakuierungsorte für vulnerable Gruppen vorgehalten werden können. Im Besonderen wird dabei betrachtet, ob die Ertüchtigung von Sporthallen mit Klimaanlagen sinnvoll ist oder andere geeignete klimatisierte öffentliche Standorte im Stadtgebiet in Frage kommen.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, nach erfolgter Prüfung im Rahmen der Erarbeitung des Haushaltsplanentwurfs 2025/2026 entsprechende finanzielle Mittel einzustellen, um auch vor den Umsetzungsschritten des sich in Erarbeitung befindlichen Hitzeaktionsplans Evakuierungsorte für vulnerable Gruppen bei Hitze zu schaffen.
- Der Stadtrat wird bis Ende 2024 über die Ergebnisse der Beschlusspunkte 1 und 2 informiert.
Begründung:
Die Neufassung erweitert den Verwaltungsstandpunkt um die Beschlusspunkte 2 und 3.
Das Jahr 2023 war das heißeste seit Beginn der Aufzeichnungen 1881. Angesichts des mit noch höheren Temperaturen prognostizierten aktuellen Jahres ist dringender Handlungsbedarf für schutzbedürftige Gruppen notwendig.
Der Hitzeaktionsplan für die Stadt ist noch in Erarbeitung. Viele dazugehörige Maßnahmen werden voraussichtlich noch Jahre auf sich warten lassen. So werden bauliche Planungen gegen Hitze erst in Jahrzehnten greifen und es wird noch viel Zeit vergehen, bis schrittweise mehr Trinkbrunnen und andere öffentliche Erfrischungsmöglichkeiten in der Stadt errichtet werden.
Bis derartige Maßnahmen des Hitzeaktionsplans Wirkung zeigen, soll der Oberbürgermeister Sofortmaßnahmen zu Evakuierungsorten für vulnerable Gruppen bei Hitze treffen können, wenn durch den Deutschen Wetterdienst Hitzewarnungen ausgegeben werden.
Für die Zeit akuter Hitzeperioden sollen dadurch Menschen im fortgeschrittenen Alter bzw. Menschen mit z. B. Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder auch Dachwohnungsmieter Evakuierungsorte aufsuchen können oder mit ihrem Einverständnis dorthin gebracht werden, um die Lebensgefahr in den eigenen vier Wänden zu reduzieren.
Status:
Der Antrag wird in der Ratsversammlung am 20.09.2023 in die Gremien verwiesen.
Die Neufassung des Antrages wurde am 24.01.2024 ungeändert beschlossen.