Leipzig als Modellkommune zur Abgabe von Cannabis

Antrag:

Der Verwaltungsstandpunkt wird folgendermaßen geändert:

  1. Die Stadt Leipzig wird eine Beteiligung als Modellkommune prüfen, wenn der Gesetzesentwurf zur Säule 2 (“Regionale Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten”) des Eckpunktepapiers Kontrollierte Abgabe von Genusscannabis an Erwachsene vorliegt.
  2. Bei positivem Prüfergebnis erfolgt die Bewerbung als Modellkommune mit Information des Stadtrates. Bei negativem Prüfergebnis wird dem Stadtrat eine Beschlussvorlage zur Entscheidung vorgelegt.

Begründung:

Die von der Verwaltung dargelegten Argumente zum Ursprungsantrag bezüglich einer direkten Bewerbung sind schlüssig. Daher soll die vorgeschlagene Prüfung beschlossen werden. Sollte die Prüfung nach Betrachtung des bisher noch nicht vorgelegten Gesetzesentwurfs zur Säule 2 jedoch zu einem positiven Ergebnis kommen, soll die Stadt Leipzig sich direkt bewerben. Das Thema wurde inzwischen hinlänglich inhaltlich diskutiert und bedarf keiner Debatte zu den formalen Kriterien der Bewerbung. Leipzig wartet lediglich noch auf die gesetzliche Möglichkeit durch die Bundesgesetzgebung. Sollte das Prüfergebnis negativ ausfallen, soll der Sachverhalt erneut im Stadtrat aufgerufen werden.

Status:

Der Antrag wird in der Ratsversammlung im Mai in die Gremien verwiesen.

Die Neufassung des Antrages wurde in der Ratsversammlung am 18.10.2023 ungeändert beschlossen.

Antrag im Allris

Neufassung im Allris 

Verwaltungsstandpunkt im Allris