Garantien der Stadtwerke für das Heizungsgesetz

Antrag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Stadtwerke anzuweisen
    1. sich im Rahmen der geplanten Änderung des Gebäudeenergiegesetzes so vorzubereiten, dass die Stadtwerke mit Inkrafttreten der Änderungen die Erklärungen des geplanten § 71k GEG abgeben können und
    2. den Gesetzgebungsprozess und die Entwurfsfassungen so zu verfolgen, dass sie sich jeweils auf die aktuellen Vorhaben einstellen.
  2. Sollte der Oberbürgermeister die Stadtwerke nicht in der Lage sehen, diese Erklärungen mit Inkrafttreten abzugeben, wird er beauftragt, sich über den Deutschen Städtetag auf Bundesebene dafür einzusetzen, weitere Ausnahmeregelungen oder eine angemessene Verschiebung des Inkrafttretens zu erwirken.

Begründung:

Die Bundesregierung plant umfangreiche Veränderungen im Gebäudeenergiegesetz, die den Einbau von Heizungen im Sinne des Klimaschutzes stärker reglementieren. Im Rahmen der Gesetzesänderung soll es Übergangsfristen und Härtefallregelungen geben. Bürgerinnen und Bürger werden dafür unter bestimmten Umständen von ihrem zuständigen Verteilnetzbetreiber abhängig sein. Die Stadtwerke müssten ihnen Garantien ausstellen, um bestimmte Ausnahmeregelungen in Anspruch nehmen zu können.

Zwischen der Beschlussfassung des Gesetzes und der Pflicht zur Umsetzung der Maßnahmen wird voraussichtlich nur ein kleiner Handlungsspielraum verfügbar sein. Die Stadt Leipzig muss sich auf die geplanten Änderungen genauso vorbereiten und bei Beschlussfassung an sie halten, wie die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen Leipzigs. Es wird nicht ausreichen, sich erst mit Beschlussfassung des Gesetzes mit dessen Folgen auseinanderzusetzen.

Status:

Der Antrag wurde zurückgezogen.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Stopp und Rückbau der Spurreduzierung vor dem Hauptbahnhof

Antrag:

Die Ratsversammlung beschließt den unverzüglichen Stopp der Neuaufteilung des Verkehrsraumes im Ring-Bereich vor dem Hauptbahnhof in Form der Reduzierung der Fahrbahnen zugunsten der Fahrradspuren sowie den Rückbau der bisher dahingehend vorgenommenen Maßnahmen.

Begründung:

Das Vorhaben soll stattdessen zur Beratung in die entsprechenden Gremien des Stadtrates verwiesen werden.

Status:

Der Antrag wurde zugunsten einer Debatte zum Nachhaltigkeitsszenario in der Ratsversammlung zurückgezogen

Antrag im Allris

 

Leipzig als Modellkommune zur Abgabe von Cannabis

Antrag:

Der Verwaltungsstandpunkt wird folgendermaßen geändert:

  1. Die Stadt Leipzig wird eine Beteiligung als Modellkommune prüfen, wenn der Gesetzesentwurf zur Säule 2 (“Regionale Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten”) des Eckpunktepapiers Kontrollierte Abgabe von Genusscannabis an Erwachsene vorliegt.
  2. Bei positivem Prüfergebnis erfolgt die Bewerbung als Modellkommune mit Information des Stadtrates. Bei negativem Prüfergebnis wird dem Stadtrat eine Beschlussvorlage zur Entscheidung vorgelegt.

Begründung:

Die von der Verwaltung dargelegten Argumente zum Ursprungsantrag bezüglich einer direkten Bewerbung sind schlüssig. Daher soll die vorgeschlagene Prüfung beschlossen werden. Sollte die Prüfung nach Betrachtung des bisher noch nicht vorgelegten Gesetzesentwurfs zur Säule 2 jedoch zu einem positiven Ergebnis kommen, soll die Stadt Leipzig sich direkt bewerben. Das Thema wurde inzwischen hinlänglich inhaltlich diskutiert und bedarf keiner Debatte zu den formalen Kriterien der Bewerbung. Leipzig wartet lediglich noch auf die gesetzliche Möglichkeit durch die Bundesgesetzgebung. Sollte das Prüfergebnis negativ ausfallen, soll der Sachverhalt erneut im Stadtrat aufgerufen werden.

Status:

Der Antrag wird in der Ratsversammlung im Mai in die Gremien verwiesen.

Die Neufassung des Antrages wurde in der Ratsversammlung am 18.10.2023 ungeändert beschlossen.

Antrag im Allris

Neufassung im Allris 

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Transparenzsatzung für Leipzig

Anhörungsverfahren

Antrag:

  1. Die Stadt Leipzig ist transparenzpflichtige Stelle im Sinne des Sächsischen Transparenzgesetzes. Die entsprechende Satzung wird dem Stadtrat bis zum 30.09.2023 vom Oberbürgermeister zur Beschlussfassung vorgelegt.
  2. Sie kommt dabei sowohl der Veröffentlichungspflicht als auch der Informationspflicht nach. Für die von der Veröffentlichungspflicht betroffenen Dokumente wird dem Stadtrat bis 30.06.2025 eine vollständige Übersicht der zu veröffentlichenden Dokumente zum Beschluss vorgelegt, aus der hervorgeht geht, welche Redundanzen zu bereits veröffentlichten Unterlagen bestehen.
  3. Zur Umsetzung wird die Transparenzplattform nach Sächsischem Transparenzgesetz verwendet.
  4. Berechtigte Antragsteller/-innen sind Einwohner/-innen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Leipzig und juristische Personen mit Sitz in Leipzig.

Begründung:

Das am 1. Januar 2023 in Kraft getretene Sächsische Transparenzgesetz ermöglicht die Anwendung des Gesetzes durch die Kommune, wenn diese sich freiwillig per Satzung als transparenzpflichtige Stelle verpflichtet.

Die Anwendung des Transparenzgesetzes findet ihre Grenzen in den entgegenstehenden schutzwürdigen öffentlichen und privaten Interessen. An verschiedenen Stellen des Sächsischen Transparenzgesetzes sind entsprechende Schutzmechanismen eingearbeitet. Darüber hinaus gelten die höherrangigen Gesetze. Für personenbezogene Daten gelten hierfür maßgeblich die DSGVO sowie das BDSG. Eine Veröffentlichung von schutzbedürftigen Daten, deren Transparenzanspruch nicht die Schutzwürdigkeit überwiegt, ist daher rechtlich ausgeschlossen.

Die Veröffentlichungspflicht nach Sächsischem Transparenzgesetz besteht erst mit Errichtung der Transparenzplattform bzw. nach Ablauf von drei Jahren nach Inkrafttreten des Sächsischen Transparenzgesetzes. Die Verwaltung schätzt den zeitlichen Aufwand für den Organisationsprozess zur Umsetzung in der Transparenzplattform auf zwei Jahre, sodass von einem pünktlichen Einpflegen der Daten zum Start der Plattform ausgegangen werden kann. Bis zum 30.06.2025 sollen daher die erforderlichen Schritte gegangen werden, um dies so umzusetzen.

Da Leipzig bereits sehr viele die Leipzigerinnen und Leipziger betreffende Dokumente veröffentlicht und dauerhaft zur Verfügung stellt, entsteht dabei eine Redundanz. Die Veröffentlichung von Beschlüssen erfolgt bereits über das Ratsinformationssystem. Darüber hinaus gibt es auf der Webseite der Stadt und ihren Unterseiten bereits sehr viele Informationen, unter anderem auch zu statistischen Daten und dem Haushalt. Zur konkreten Umsetzung der Veröffentlichungspflicht in der Kommune steht der Gesetzgeber des Sächsischen Transparenzgesetzes den Kommunen zur Seite. Die zu veröffentlichenden Dokumente können also bis zum Start der Plattform zusammengestellt und bewertet werden. Diese Zusammenstellung soll Gegenstand der Beratung des sich dann im Amt befindlichen Stadtrates sein, der darüber befinden soll, ob und wieweit die Veröffentlichungspflichten in über die Transparenzsatzung eingeschränkt werden sollen.

Die Mindereinnahmen aufgrund der Kostenfreiheit für Anträge bis 600,00 Euro sind sehr gering. Im Jahr 2021 wurden 23 Anfragen nach Informationsfreiheitssatzung gestellt. Die Gebührentabelle sah für die Beantwortung von Anfragen Gebühren von 5 € bis 100 € vor.

Mit der aktuellen Bearbeitungszeit von durchschnittlich 25,5 Tagen für Anfragen nach Informationsfreiheitssatzung liegt Leipzig innerhalb des zeitlichen Rahmens des Sächsischen Transparenzgesetzes. Demnach sollen die begehrten Informationen unverzüglich, spätestens aber innerhalb eines Monats bereitgestellt werden. Sollte dies bei eingereichten Anträgen nicht möglich sein, kann diese Frist angemessen verlängert werden. Dies entspricht grundsätzlich der Regelung der Informationsfreiheitssatzung.

Die Antragsberechtigung soll sich auf natürliche und juristische Personen Leipzigs beschränken, um die Verpflichtung zur Beantwortung automatisierter an alle Kommunen versendete Sammelanfragen auszuschließen.

Status:

Der Verwaltungsstandpunkt wurde in der Ratsversammlung am 14.06.2023 einstimmig beschlossen.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris 

Abstand um das Denkmal 17. Juni 1953

Antrag:

Um das Denkmal für den Volksaufstand am 17. Juni 1953 in der DDR in Leipzig im Salzgässchen hinter der Alten Handelsbörse wird vom Marktamt bei der Planung von Märkten und Veranstaltungen ein Abstand von zwei Metern beachtet.

Begründung:

Das Denkmal für den Volksaufstand am 17. Juni 1953 besteht in Form zweier in den Boden eingelassener symbolischer Panzerspuren und einer Gedenktafel. Aufgrund der prominenten Lage und der Beschaffenheit des Denkmals herrscht an Markttagen und auch zu anderen Veranstaltungen reger Betrieb am und auf dem Denkmal. Eine Würdigung des Denkmals ist dabei allerdings teilweise unmöglich. Die Aufstellung von markt- bzw. veranstaltungsbezogenen Bauten erfolgt in unmittelbarer Nähe des Denkmals. Teilbauten werden zudem auch auf dem Denkmal platziert. Die Stadt soll daher bei der Planung und Aufstellung im Salzgässchen Sorge dafür tragen, dass um das Denkmal herum ein angemessener Freiraum verbleibt.

Status:

Der Verwaltungsstandpunkt wurde in der Ratsversammlung im Mai einstimmig beschlossen.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Pay what you can – eine Modellwoche in den Kulturstätten der Stadt Leipzig

Antrag:

  1. Der Oberbürgermeister weist die städtischen Eigenbetriebe Kultur an, im Zeitraum der Spielzeit 2023/2024 und im Jahr 2023 eine “Pay-what-you-can”-Modellwoche anzubieten.
  2. Den Mindestpreis für die jeweilige Einrichtung entwickeln die Eigenbetriebe Kultur in gemeinsamer Abstimmung.
  3. Die Modellwoche wird vorab stadtweit beworben.
  4. Die Evaluation wird dem BA Kulturstätten bis zum Ende des 1. Quartals 2024 vorgelegt.

Begründung:

Im dritten Jahr nach dem Ausbruch der Corona-Pandemie müssen die städtischen Kulturbetrieb neue Bezahlmodelle testen. Das Ziel: wieder ähnlich viele Menschen wie 2019 zurück in die Theater- und Konzertsäle zu locken. In der Pandemie blieben Theater und Konzertsäle zu. Der städtische Kulturbetrieb läuft zwar wieder, aber noch immer bleiben viele Plätze leer. So könnten die Leipziger Kulturbetriebe innerhalb einer Woche in der nächsten Spielzeit Veranstaltungen zum günstigen Einheitspreis anbieten.

In Hagen/Westfalen ging dieses Projekt sogar auf: Seit Einführung des Tickets hat sich der Zuschauerzuspruch nahezu verdreifacht. Das Haus ist voll. Erkenntnisse sind, dass sich das Publikum verjüngt, dass neue Zuschauerkreise erschlossen werden. In Thüringen etablierte es Christoph Drescher, Leiter der Thüringer Bachwochen, als einer der Ersten, er bot dem Publikum die “Pay what you can”-Methode an – nur so viel zu zahlen, wie es der Gast kann oder will.

Bezahlt wird nach dem Motto: Pay what you can. Den Richtpreis und Mindestpreis entwickeln die Eigenbetriebe Kultur in gemeinsamer Abstimmung. Die Besucher haben aber die Möglichkeit, den Eintrittspreis bei der Buchung nach oben oder unten anzupassen. So können sie entscheiden, was ihnen die Veranstaltung wert ist.

Status:

Der Verwaltungsstandpunkt wurde in der Ratsversammlung am 17. Mai 2023 einstimmig beschlossen.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Externes Gutachten zur Duldung von Falschparkern

Antrag:

Der Oberbürgermeister beauftragt ein unabhängiges externes Gutachten zur Überprüfung der Handlungsweise des Ordnungsamts in Bezug auf die Ahndung von Falschparkern.

Der Oberbürgermeister legt dem Stadtrat das vollständige Gutachten bis zum 15. März 2023 vor.

Begründung:

Seit Monaten häufen sich Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, dass bestimmte Straßen und Veranstaltungen vom Leipziger Ordnungsamt bewusst nicht auf Falschparker kontrolliert werden würden.

Bereits im Zuge der Freibeuter-Initiativen mit dem Antrag „Abschleppen von verkehrsbehindernd geparkten Kraftfahrzeugen“, der damit verbundenen Veröffentlichung des Rechtsgutachtens zum Abschleppen sowie dem Antrag „Veröffentlichung von Arbeitsanweisungen im Ordnungsamt“ musste man den Eindruck gewinnen, dass die Stadt Leipzig mehr Ressourcen in das Verhindern von Abschleppen investiert, als in den Kampf gegen Falschparker.

Die fragwürdige Haltung des Leipziger Ordnungsamtes ist mittlerweile massiv Gegenstand in der öffentlichen Berichterstattung. Im Sinne der Aufklärung und um eventuellen staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zuvorzukommen muss der Oberbürgermeister das Vorgehen gutachterlich prüfen lassen und dem Stadtrat vollständig vorlegen. Auf die Möglichkeit einer Veröffentlichung ist bei der Beauftragung des Gutachtens entsprechend zu achten.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung am 18.01.2023 geändert beschlossen.

Antrag im Allris

Neufassung im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Antragsverfahren nachverfolgen

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen eines Pilotprojekts bis zum Ende des 2. Quartals 2023 innerhalb der Verwaltung, den Antragstellerinnen und Antragstellern für sie personalisiert transparent darzustellen, an welchem Bearbeitungsschritt bis zum Abschluss des Genehmigungsverfahrens sich der für das Anliegen des Beschlussantrags rechtlich zulässige Antrag der Beantragenden befindet.

Dieser Bearbeitungsstand ist den Beantragenden beispielhaft als

  1. Antrag eingegangen,
  2. Unterlagen vollständig,
  3. Antrag entschieden

u. ä. anzuzeigen.

Begründung:

Die Leipziger Bürgerinnen und Bürger wenden sich für verschiedenste Leistungen an die Verwaltung der Stadt Leipzig. Die Fraktion Freibeuter begrüßt die Kraftanstrengungen im Rahmen der Etablierung des neuen Bürgerserviceamts, was viele Leistungen einfacher fasst. Im Antrag soll nun zeitgemäß quasi eine Live-Verfolgung z. B. via QR-Code ermöglicht werden. Hierbei wählt die Verwaltung selbst einen hierfür rechtlich darstellbaren Antrag (z. B. Asylantrag), um den Antragstellerinnen und Antragstellern klar darzustellen, an welchem Punkt im Bearbeitungsprozess sich der Antrag befindet. Der Antrag zielt auch darauf ab, bei zukünftiger oder gegenwärtiger Software-Beschaffung durch die Verwaltung solche konkreten Softwarelösungen der Nachverfolgbarkeit mitzudenken.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung am 14.12.2022 geändert beschlossen.

Integration eines ÖPNV-Tickets in Mietverträge der LWB

Antrag:

Der OBM bittet die LWB Verhandlungen mit der LVB aufzunehmen, zu welchen Konditionen in die Mietverträge der LWB vergünstigte Tickets der LVB integriert werden können. Die LWB soll dabei insbesondere folgende Punkte berücksichtigen:

a) Integration eines vergünstigten Tickets (zum Beispiel analog zum Jobticket) in Neuverträge

b) Integration eines Solidartickets (alle zahlen und alle können profitieren) in Neuverträge

c) Möglichkeiten, wie auch alle Mieter (nicht nur der Hauptmieter) ein Ticket erhalten können

d) Möglichkeiten, wie auch Bestandsmieter profitieren können.

Begründung:

Bei der Nutzung des öffentlichen Raums kollidieren häufig das Interesse an einem wohnortnahen Parkplatz mit dem Interesse an einer ansprechenden und der Erholung dienenden Gestaltung des unmittelbaren Wohnumfeldes. Der Platz in unmittelbarer Nähe der gemieteten Wohnung ist knapp, die Nutzung von Flächen als Parkplatz konkurriert mit der Nutzung für Bänke, Spielplätze oder Begrünung.

Ebenfalls hat die Öffentlichkeit aus Klimaschutzgründen ein Interesse, möglichst viele und gezielte Anreize zu einer klimaneutralen Mobilität zu setzen. Die Mobilitätsanbindung ist ein entscheidender Faktor für die Attraktivität einer Wohnlage. Je niedrigschwelliger die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs angelegt ist, desto mehr Leute lassen sich zum Umstieg bewegen.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung am 12.10.2022 geändert beschlossen.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Querungshilfe für FußgängerInnen über die Zschochersche Straße schaffen

Antrag:

1. Der Oberbürgermeister prüft für den Zeitraum bis zur Realisierung der Komplexmaßnahme Zschochersche Straße die Einrichtung einer interimistischen Signalzeichenanlage auf Höhe der LVB Haltestelle Markranstädter Straße.

2. Das Ergebnis wird dem FA Stadtentwicklung und Bau und dem SBB Südwest im IV. Quartal 2022 vorgelegt.

Begründung:

Wir begrüßen die Komplexmaßnahme Zschochersche Straße zwischen Adler und Erich-Zeigner-Allee und Karl-Heine-Straße zwischen Walter-Heinze-Straße und Kolbestraße (vorgestellt im SBB Alt-West am 02.02.2022) in vielen Punkten. Jedoch lässt diese Komplexmaßnahme bis 2027 auf sich warten, weswegen bis dahin die Aufenthaltsqualität für die Anwohner interimistisch und mit geringen finanziellen Mitteln zu verbessern ist.

Derzeit gibt es keine Lichtsignalanlagen bzw. Querungshilfen zwischen den Kreuzungen Industrie Str./Zschochersche Str. und Limburger Str./Zschochersche Str. – ein Abschnitt, der mehr als 600 m lang ist. Genau in der Mitte liegt die Straßenbahnhaltestelle Markranstädter Straße.

An der Straßenbahnhaltestelle Markranstädter Straße befindet sich eine Kita (Montessori- Kinderhaus Erich- Zeigner-Allee). Eltern, die ihre Kinder in diese Kita bringen, und mit der Straßenbahn stadtauswärts fahren, müssen in den frühen Morgenstunden während des hohen Berufsverkehrs die Zschochersche Straße überqueren. Entweder überqueren sie diese Straße mit ihren Kindern ohne Querungshilfe, was potenziell sehr gefährlich sein kann, – oder sie laufen 300 m in die angrenzende Richtung bis zur nächsten Lichtsignalanlage, überqueren die Straße und gehen 300 m zurück zur Straßenbahnhaltestelle, um schließlich “die Straße zu überqueren”.

Darüber hinaus verzeichnet das Gebiet um die Zschochersche Straße einen ständigen Zuwachs an Neuzugezogenen, was den Bedarf an weiteren Querungshilfen erhöht.

Status:

Die Neufassung wurde in der Ratsversammlung am 09.11.2022  beschlossen.

Antrag im Allris

Neufassung im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris