Sachgrundlose Befristungen von Arbeitsverträgen in der Stadtverwaltung und den Eigenbetrieben der Stadt Leipzig

[Antrag VII-A-02862-NF-02| Status: ungeändert beschlossen]

Beschluss:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat im I. Quartal 2022 zu berichten, in welchem Maße Arbeitsverträge von MitarbeiterInnen der Stadtverwaltung und der Eigenbetriebe der Stadt Leipzig sachgrundlos befristet abgeschlossen werden und wie oft diese Befristungen verlängert werden können.
  2. Der Oberbürgermeister legt dem Stadtrat im I. Quartal 2022 einen Maßnahmenplan vor, mit dem dargestellt wird, welche sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnisse zwingend erforderlich sind und wie nicht zwingend erforderlich befristete Arbeitsverhältnisse von MitarbeiterInnen der Stadtverwaltung und der Eigenbetriebe, die sachgrundlos befristete Arbeitsverträge haben, ohne Einschränkung der Aufgaben der entsprechenden Betriebe, Abteilungen oder Projekte, entfristet werden können.

Begründung:

Die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverhältnissen ist zwar nach dem „Teilzeit- und Befristungsgesetz“ (TzBfG) § 14 (2) zulässig. Es kann aber nicht der Anspruch der Stadt Leipzig und ihrer Eigenbetriebe sein, als „attraktiver Arbeitgeber mit einer etablierten Arbeitgebermarke“ in der Selbstbeschreibung, dieses Instrument weiter anzuwenden. Zudem ist der Verzicht auf sachgrundlose Befristungen seit 2,5 Jahren Beschlusslage in der Stadt Leipzig.

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Ursprüngliche Fassung:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat im III. Quartal 2021 zu berichten, in welchem Maße Arbeitsverträge von MitarbeiterInnen der Stadtverwaltung und der Eigenbetriebe der Stadt Leipzig sachgrundlos befristet abgeschlossen werden und wie oft diese Befristungen verlängert werden können.

  2. Der Oberbürgermeister legt dem Stadtrat im IV. Quartal 2021 einen Maßnahmenplan vor, mit dem die MitarbeiterInnen, die sachgrundlos befristete Arbeitsverträge haben, ohne Einschränkung der Aufgaben der entsprechenden Betriebe, Abteilungen oder Projekte, entfristet werden können.

Verkauf einer Teilfläche des Flurstücks 948/58 der Gemarkung Paunsdorf – Erst- und Zweitvorlage – (Nacherfassung VII-DS-05535)

Verkauf einer Teilfläche des Flurstücks 948/58 der Gemarkung Paunsdorf – Erst- und Zweitvorlage – (Nacherfassung VII-DS-05535) (VII-DS-06095-NF-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau

Aus der Ratsversammlung am 10.11.2021

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir werden der Vorlage auch zustimmen. Es ist ja bereits bei der Einbringung durch den Oberbürgermeister dargestellt worden, dass wir hier eine sehr spezielle Immobilie haben. Je spezieller die Immobilien sind, desto schwieriger wird eben die die Vereinbarung eines Erdbaurechts, weil auch die Frage, was mit der Immobilie passiert, wenn es nicht mehr in dem Unternehmenszweck genutzt wird, am Ende einer möglichen Nutzung zu klären ist.

Ein kleineres, mittelständisches Unternehmen ist aufgrund der Finanzierungssituation darauf angewiesen, ein Objekt, das sie erwirbt, auch dinglich zu beleihen. Großkonzerne haben Gesamtkonzernfinanzierungen. Da wird bei der Finanzierung nicht mehr ein Objekt beliehen, sondern da hat man Finanzierungstranchen von verschiedenen Bankenkonsortien zur Verfügung, ohne dingliche Sicherheiten einbringen zu müssen. In solchen Fällen ist ein Erbbaurecht viel leichter zu vereinbaren als in der Situation eines Mittelständlers.

Ich wollte noch einmal etwas zum Verfahren sagen, da ich Mitglied im Grundstücksverkehrsausschuss bin. Es wurde hier von Frau Riekewald der Eindruck entdeckt, dass diese Vorlage im Grundstücksverkehrsausschuss als eilbedürftige Vorlage behandelt worden sei. Dies ist unzutreffend. Das ist in einem ganz normalen Verfahren, ohne Druck und ohne Eile, behandelt worden. Sie sprachen von der Eilbedürftigkeit. –

Es war nicht der ursprünglichen Tagesordnung, aber, Frau Riekewald, ich kann aus dem Ausschuss berichten, weil es eine öffentliche Ausschusssitzung war: Wenn eine Vorlage von Montag, Grundstücksverkehrsausschuss, auf Mittwoch, Ratsversammlung, auf die Tagesordnung kommt, weil drei Mitglieder Ihrer Fraktion beantragt haben, dies zu tun, können Sie doch der Verwaltung nicht vorwerfen, dass genau das passiert ist. Es war ja der Wunsch Ihrer Fraktion, es am Montag im Grundstücksverkehrsausschuss nicht zu entscheiden, sondern heute hier im Stadtrat.

Klar: Für die Kolleginnen und Kollegen, die nicht im Grundstücksverkehrsausschuss sind, mag dies jetzt eilbedürftig erscheinen. Aber wir haben das im Grundstücksverkehrsausschuss, Frau Riekewald, ganz normal diskutiert. Es gab eine erste Lesung. Da wurden von Mitgliedern des Ausschusses umfangreiche Fragen gestellt, auch an die Verwaltung. Am letzten Montag, in zweiter Lesund, hat die Verwaltung diese Fragen umfangreich beantwortet. Es konnte aber nicht entschieden werden, weil eben ein Antrag Ihrer Fraktion vorlag, es hier im Stadtrat zu behandeln. Das ist Ihr gutes Recht. Das will ich Ihnen gar nicht nehmen. Nur: Dann der Verwaltung vorzuwerfen, dass es kurzfristig auf die Tagesordnung kommt, ist ein bisschen befremdlich. – Vielen Dank.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Fluglärm-Messstationen für den Leipziger Norden

Fluglärm-Messstationen für den Leipziger Norden (A 0062/22) (VII-HP-05094-NF-02) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Aus der Ratsversammlung am 10.11.2021

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Erster Bürgermeister Bonew! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat ist es so, dass das Aufstellen der zusätzlichen drei Messstationen nicht erforderlich ist. Der Flughafen ist gesetzlich verpflichtet, die Lärmschutzmessungen durchzuführen und auch zu bezahlen. Er tut dies mit festen und mobilen Messstationen. Es ist auch nicht so, dass der Flughafen bei der Auswahl der Orte für die mobilen Messstationen vollkommen frei ist, nach dem Motto: Dort, wo es am leisesten ist, messen wir am häufigsten, dann kommen die besten Ergebnisse raus. Nein: Die gesetzlichen Vorgaben sind ganz anders. Der Flughafen muss nämlich dort messen, wo es laut ist.

Alle Messungen haben ergeben, dass die entsprechenden Lärmgrenzwerte eingehalten wurden. Das ergibt sich aus dem Verwaltungsstandpunkt. Die drei zusätzlichen Messstationen werden folglich nur dann zu einer Veränderung führen, wenn der Flughafen seine Messungen bisher fehlerhaft oder gar rechtswidrig durchgeführt hat. Dass es dafür irgendwinen Grund oder Anlass gibt, dass da irgendwas bewusst falsch gemacht wurde oder fehlerhaft ist, wird auch von den Antragstellern in keiner Weise vorgetragen. Wenn dem so ist, werden diese drei zusätzlichen Messstationen keine Veränderung bringen. Sie werden das, was wir alle wissen, bestätigen, nämlich dass die Lärmgrenzwerte eingehalten werden.

Wichtig ist in dem Zusammenhang – weil wir in öffentlicher Sitzung sind -, dies auch so zu kommunizieren, damit Bürgerinnen und Bürger in dem vom Fluglärm betroffenen Nordraum nicht erwarten, dass durch das Aufstellen der Messstationen in absehbarer Zeit eine Lärmreduzierung eintreten würde. Wir halten die entsprechenden Stationen nicht für erforderlich.

Wir werden dem Antrag dennoch zustimmen, und zwar deswegen, weil immer wieder in der Diskussion über den Flughafen Leipzig laut oder unter vorgehaltener Hand behauptet wird, die Lärmmessungen stimmten nicht, die Werte seien zu hoch, und das werde alles nicht eingehalten. Eine Messung durch Stationen, die nicht vom Flughafen Leipzig betrieben würden, die nach meiner Auffassung das Ergebnis der Lärmmessungen bestätigen werden, kann zur Befriedung der Situation in den betroffenen Ortsteilen beitragen, weil durch Messstationen der Stadt deutlich gemacht werden kann: Die Messungen des Flughafens sind korrekt. Auch wenn der Lärm subjektiv für die Menschen vor Ort für Probleme sorgt, ist er objektiv gesetzlich zulässig. Das wird das Ergebnis sein.

Ich hoffe, dass dann, wenn die entsprechenden Messergebnisse vorliegen und sie auch so sind, wie ich es gerade vorgetragen habe, dies auch akzeptiert und der Stadt Leipzig nicht unterstellt wird, dass mit ihren drei Messstationen auch fehlerhaft gemessen wurde und der Lärm viel höher sei als mit diesen Messstationen gemessen. Ich hoffe, die drei Stationen tragen zur Befriedung der Situation bei. Wenn Sie dazu beitragen, dann halte ich angesichts der Diskussion, die wir zu diesem Thema in Leipzig führen, das dafür erforderliche Geld auch für angemessen. – Vielen Dank.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Preis für Azubis aus der Tourismusbranche

Preis für Azubis aus der Tourismusbranche (VII-A-04903)
Einreicher: SPD-Fraktion

Aus der Ratsversammlung am 10.11.2021

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Die Ausführungen des Kollegen Geisler hinsichtlich der Tourismusbranche und der Betroffenheit aufgrund der Pandemiesituation lassen sich sicherlich auch auf viele andere Branchen in der Stadt Leipzig übertragen. Es ist nicht nur die Tourismusbranche, die unter der Pandemie leidet, sondern es sind auch andere Bereiche. Denken Sie einmal an unsere Innenstadt: Der gesamte Einzelhandel leider darunter. Auch dort gibt es Personen, die im Hintergrund arbeiten und die man an der Front nicht sieht. Insofern erscheint es mir doch ziemlich willkürlich, gerade für die Auszubildenden der Tourismusbranche einen Preis auszuloben, und die Leistungen der anderen Auszubildenden in anderen Branchen – zwar nicht konkret gesagt, aber doch faktisch im Ergebnis – als nicht so preiswürdig einzuschätzen. Das halte ich für schwierig.

Jetzt kann man natürlich sagen: besser ein Preis für die Tourismusbranche als gar kein Preis. Deswegen werden wir als Fraktion dem Antrag auch zustimmen. Allerdings gibt es in der Umsetzung, liebe Kolleginnen und Kollegen, einige Probleme. Ich bitte Sie, Herr Oberbürgermeister – da Sie aufgefordert werden, ein Konzept vorzulegen-, diese Dinge zu klären.

Wir müssen klären: Wer soll eigentlich preisberechtigt sein? Da ist zum einen die Frage: Bezieht sich der Preis auf die in Leipzig wohnenden Auszubildenden, die ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Leipzig haben? Oder richtet sich der Preis an diejenigen, die in Unternehmen der Tourismusbranche in der Stadt Leipzig arbeiten, die also von außerhalb kommen, aber hier ihre Tätigkeit verrichten? Oder vielleicht sogar an beide? Auch das muss geklärt werden, Herr Oberbürgermeister.

Zudem ist die Tourismusbranche im Gegensatz zu anderen Branchen nicht im Branchenindex des Bundes legaldefiniert. Man rechnet zum Kern der britischen Tourismusbranche die bereiche Gastronomie und Hotellerie des Branchenindexes. Eigentlich ist es aber viel mehr. Weil es keine Legaldefinition dazu gibt, habe ich mir einmal den 17. Tourismusbericht der Bundesregierung angeschaut, aus dem ich jetzt gerne zitieren möchte.

Die Tourismuswirtschaft ist äußerstfacettenreich: Reiseveranstalter und Reisebüros, Hotels, und Gaststätten in Stäten und auf dem Land, Messen, Kongress- und Veranstaltungszentren, Museen, Theater und andere kulturelle Einrichtungen, Campingplätze, Auto-, Boots- oder Fahrradvermieter, Sporteinrichtungen, Vorsorge- und Rehakliniken, Natur- und Freizeitparks, Verkehrsunternehmen aus den Bereichen Bus, Bahn und Luftverkehr sowie Teile des Einzelhandels.

Herr Oberbürgermeister! Das ist der Tourismusbericht. Frage: Ist es das, was Sie meinen, was der Antragsteller meint, dass wir auch die Verkehrsunternehmen aus dem Bereich Luftverkehr dort miteinschließen sollen? Auf jeden Fall ist es erforderlich, dass Sie, Herr Oberbürgermeister, sofern der Antrag heute beschlossen wird, tatsächlich diese Definition vornehmen. Denn bevor wir einen Preis ausloben, muss klar sein, wer preiswürdig ist und wer nicht preiswürdig ist. – Vielen Dank.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Sachgrundlose Befristungen von Arbeitsverträgen in der Stadtverwaltung und den Eigenbetrieben der Stadt Leipzig

Sachgrundlose Befristungen von Arbeitsverträgen in der Stadtverwaltung und den Eigenbetrieben der Stadt Leipzig (VII-A-02862-NF-02)

Einreicher: Fraktion Freibeuter

Aus der Ratsversammlung am 10.11.2021

Stadtrat Köhler (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Beigeordnete! Werte Kolleginnen und Kollegen! Bereits im Jahre 2018 forderte Verdi:

Es ist höchste Zeit, das Teilzeit- und Befristungsgesetz zu ändern. Auch die Sachgründe gehören auf den Prüfstand, um die missbräuchliche Nutzung zu verhindern.

Sie stellten fest, dass der öffentliche Dienst befristet wie kein Zweiter. 70 Prozent der sachgrundlosen Befristung betreffen den öffentlichen Dienst.

Zum Teilzeit- und Befristungsgesetz gibt es aktuell einen Referentenentwurf. Weiter ist man in Berlin noch nicht gekommen. Es wird also noch eine Weile dauern. Das sollte die Stadt Leipzig aber nicht abhalten, in der Verwaltung und in den Eigenbetrieben das Instrument der sachgrundlosen Befristung weniger einzusetzen. Die Fraktion Freibeuter hat deshalb beantragt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat im I. Quartal 2022 zu berichten, in welchem Maße Arbeitsverträge von MitarbeiterInnen der Stadtverwaltung und der Eigenbetriebe der Stadt Leipzig sachgrundlos befristet abgeschlossen werden und wie oft diese Befristungen verlängert werden können.

Bekommen haben wir – und Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen Stadträte – einen Sachstandsbericht über die Befristung der Stadtverwaltung; von den Eigenbetrieben kein Wort. Diesen Sachstandsbericht können wir zwar zur Kenntnis nehmen, aber er erfüllt die Forderung des Antrags nicht.

Bemerkenswert ist allerdings, dass die anfangs genannten Aussagen von Verdi bestätigt wurden: 93 Befristungen mit Sachgrund stehen 273 Befristungen mit Sachgrund entgegen. Vereinfacht gesagt: Das ist fast die dreifache Anzahl von sachgrundlosen Befristungen, wenn es auch nur 2,8 Prozent der Beschäftigten betrifft.

Die Aussage im Verwaltungsstandpunkt, eine Auswertung, wie häufig sachgrundlose Befristung verlängert wurden, sei aufgrund der hohen Arbeitsintensität nicht möglich, trifft den Inhalt des Antrags nicht. Wir haben beantragt, uns mitzuteilen, wie oft diese Befristungen verlängert werden können. Im Klartext wollen wir wissen: Reizen die Stadtverwaltung und die Eigenbetriebe den Rahmen des §14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz – also maximal zwei Jahre beziehungsweise dreimalige Verlängerung – aus oder beschränken sie diesen von sich aus?

Zu Punkt 2 des Antrags gibt die Verwaltung nur eine Auskunft:

Die Stadtverwaltung ist darauf angewiesen, die durch befristete Teilzeitanträge entstehenden Stellenanteile befristet nachzubesetzen, um handlungs- und leistungsfähig zu bleiben.

Wir sehen durchaus die Schwierigkeiten einer Entfristung, aber eine pauschale Verneinung kann und sollte nicht die Antwort sein. Auch wenn sich der Referentenentwurf noch im Gesetzgebungsprozess befindet, sollte sich die Stadt Leipzig schon jetzt zur Senkung der Quote auf 2,5 Prozent der Beschäftigten und die maximale Dauer von 18 statt bisher 24 Monaten positionieren. Besonders wichtig erscheint uns dies in den Eigenbetrieben, von denen im Sachstandsbericht keine Rede ist. Können diese eine eventuell gesenkte Quote von 2,5 Prozent überhaupt erfüllen? Wir stellen daher unseren Antrag mit der Präzisierung, die Sie vorliegen haben, der Terminkette für Punkt 1, I. Quartal 2022, und Punkt 2, II. Quartal 2022, zur Abstimmung. Weiterhin ändern wir mit der Neufassung die Formulierung:

Der Oberbürgermeister legt dem Stadtrat im I. Quartal 2022 einen Maßnahmenplan vor, mit dem dargestellt wird, welche sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnisse zwingend erforderlich sind und wie nicht zwingend erforderlich befristete Arbeitsverhältnisse von MitarbeiterInnen der Stadtverwaltung und der Eigenbetriebe, die sachgrundlos befristete Arbeitsverträge haben, ohne Einschränkung der Aufgaben der entsprechenden Betriebe, Abteilungen oder Projekte, entfristet werden können.

Damit gehen wir auf die Anmerkung des Bürgermeisters Hörning ein. Hierbei möchte ich noch anmerken, dass die Verwaltung den Punkt 1 de facto uns und der Fraktion DIE LINKE bei ihrem ähnlich lautenden Antrag bereits, wenn auch in leicht abweichender Form, zugesagt hat. Im Verwaltungsstandpunkt zum LINKEN-Antrag heißt es nämlich zusätzlich:

Der Bericht kann Aussagen über die Anzahl und Art mit und ohne Sachgrund der befristeten Beschäftigungsverhältnisse und differenziert nach Geschlecht treffen.

Zum Antrag der Fraktion DIE LINKE, der dann auch noch aufgerufen wird, nur Folgendes: Der Punkt 1 nimmt in erweiterter Form unserem Punkt 1 auf, aber der Punkt 2 ist konträr zu unserem Antrag. Er verlangt, Befristungen erst dann, wenn sie über fünf Jahre dauern, zu entfristen. Das beinhaltet nicht die sachgrundlos befristeten Arbeitsverträge. Diese sind gemäß §14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz auf zwei Jahre begrenzt. Etwas anderes gilt gemäß Absatz 3 nur, wenn der Angestellte älter als 52 Jahre und vor Abschluss mindestens vier Monate beschäftigungslos war. Dann sind fünf Jahre möglich.

Trotz seines starken Titels fällt dieser Antrag hinter unserem Antrag sachlich zurück, weshalb wir ihm nicht zustimmen können.  – Danke schön.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

 

Feindbild Vermieter

Laut dem qualifizierten Mietspiegel 2020 der Stadt Leipzig, an dem sich Vermieter zur Ermittlung der Miete orientieren sollen, wirken sich weder eine amerikanische Küche noch eine Videofreisprechanlage oder ein Gäste-WC mietpreiserhöhend aus. Ob sich Vorgenanntes in einer Mietwohnung befindet, hat also keine Auswirkungen auf die Höhe der Miete.

Mit Blick auf die Sozialen Erhaltungssatzungen in einigen Teilen der Stadt, die „Luxussanierungen“ verhindern sollen, verwundert nun, dass der Einbau einer amerikanischen Küche sowie einer Videofreisprechanlage oder eines Gäste-WCs gemäß der Stadt Leipzig geeignet sein sollen, den Mietpreis in die Höhe zu treiben und nach Meinung der Stadtverwaltung „Entwicklungen in Gang zu setzen, die tendenziell eine überdurchschnittlich hohe Verdrängungsgefahr für die im Erhaltungsgebiet vorhandene Wohnbevölkerung nach sich ziehen“.

Nun geht die Stadt dort, wo Erhaltungssatzungen in Leipzig angewendet werden, weiter gegen Eigentümer von unsanierten und leerstehenden Immobilien vor. Es seien „wirksamere Wege zur Durchführung von Maßnahmen gegenüber nicht mitwirkenden Eigentümern notwendig.“ Leider sieht die Verwaltung in dem Eigentümer den bösen Spekulanten, der wartet, bis er sich an einem Verkauf eine goldene Nase verdient. Manchmal gibt es einfach nur viele Erben und keine Lösung.

Dr. Klaus-Peter Reinhold, Stadtrat

 

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 6. November 2021

Anwendung von Modernisierungs- und Instandsetzungsgeboten durch die Stadt Leipzig

Anfrage:

In der Informationsvorlage des Oberbürgermeisters VII-Ifo-06013 “Anwendung von Modernisierungs- und Instandsetzungsgeboten” heißt es auf den Seiten 4 und 5: “Zur Aktivierung von bislang unsanierten und leerstehenden Immobilien ist es erforderlich, das städtebauliche Instrument der Modernisierungs- und Instandsetzungsgebote neben den bereits bestehenden Instrumenten anzuwenden, um die städtebauliche und denkmalpflegerische Qualität in den Stadtquartieren zu erhalten. (..) Aus Sicht der Verwaltung sind wirksamere Wege zur Durchführung von Maßnahmen gegenüber nicht mitwirkenden Eigentümern notwendig.”

Daher fragen wir an:

  1. Wie viele Immobilien gibt es mit einem entsprechenden  Handlungsbedarf?
  2. In wie vielen Fällen sind die Eigentumsverhältnisse dieser Immobilien ungeklärt oder teilweise ungeklärt?
  3. Wie viele dieser Immobilien liegen in Gebieten mit bereits beschlossenen Erhaltungssatzungen und wie viele in Gebieten, in denen die Aufstellung von Erhaltungssatzungen geplant ist?

Antwort:

Bürgermeister Dienberg: “Es geht um das Modernisierungs- und Instandssetzungsgebot. Zur ersten Frage: die Arbeit der AG verwahrloste Immobilien bezog sich aus Kapazitätsgründen nur auf ein Teil von Gebäuden, die zum Beispiel durch Bürger oder Interessenten gemeldet worden sind, die sich an wichtigen Straßen befinden und/oder auch unter Denkmalschutz stehen. Die Erfassung sämtlicher Gebäude – das ist ja die Zielrichtung Ihrer Fragestellung – war dabei nicht vorgesehen. Insofern haben wir auch keinen Gesamtüberblick über sämtliche Immobilien in dieser Stadt, die unter diesem Aspekt fallen.

Aus der Bearbeitung in der AG resultieren Gebäude für die mit den bisher angewandten Instrumenten keine Lösung für eine Sanierung oder einen Verkauf aufgrund der Nichtmitwirkung der Eigentümer gefunden wurde. Und für diese Einzelfälle sollen für ein bis zwei Vorhaben pro Jahr der Erlass von Modernisierungs- und Instandsetzungsgeboten geprüft werden.

Zwischenzeitlich ist zu verzeichnen, dass der Anteil sanierter Gebäude weiter zunimmt. Ebenso wurden Gebäude weiter verkauft bei denen durch den Verkauf nunmehr von einer kurz bis mittelfristigen Sanierung durch die neuen Eigentümer ausgegangen werden kann. Damit reduziert sich nach unserer Auffassung der Anzahl möglicher Gebäude für die ein solches Gebot erlassen werden könnte.

Zur Frage 2 und zur Frage 3: Es gibt keine Gesamterfassung – ich hatte das eingangs eben schon gesagt – möglicher Gebäude für den Erlass von Modernisierungs- und Instandsetzungsgeboten. Daher kann auch keine Zahl an Immobilien mit ungeklärten Eigentumsverhältnissen oder in Gebieten mit beschlossenen oder geplanten Erhaltungssatzung genannt werden. Danke.”

Bürgermeister Bonew: “Herr Morlok”

Stadtrat Morlok: “Sehr geehrter Dienberg, ich kann nachvollziehen, dass Sie die Fragen für Gebäude, die Sie nicht untersucht haben und nicht kennen, nicht beantworten können. Aber es gibt ja Gebäude, die Sie kennen und die Sie untersucht haben. Ausweislich Ihrer Vorlage Seite 5, heißt es, dass unter Federführung des Dezernats VI über 100 Gebäude mit unterschiedlichem Aufwand bearbeitet wurden.

Ich präzisiere da jetzt meine Frage 2 – wie viele dieser 100 von Dezernat federführend bearbeitenden Objekte sind die Eigentumsverhältnisse ungeklärt oder teilweise ungeklärt? In wie vielen von diesen 100, die Sie ja kennen, ist es geklärt oder ungeklärt? Wie viele dieser 100, die Sie ja bearbeitet haben, liegen in Gebieten, in denen Erhaltungssatzung aufgestellt wurden? Wie viele dieser 100 liegen in Gebieten in denen Erhaltungssatzungen in Vorbereitung sind?”

Bürgermeister Dienberg: „Sie wollen eine konkrete Zahl haben, Herr Morlok, nehme ich an.“

Stadtrat Morlok (Freibeuter): „Genau. Die hätte ich gern, aber wenn Sie sie nicht liefern können, gern auch nächste Woche.”

Bürgermeister Dienberg: „Jawohl, Sie bekommen eine konkrete Zahl, aber nicht heute und hier, sondern nächste Woche.“

(Es gilt das gesprochene Wort)

Anfrage im Allris

Befristete Arbeitsverträge

Wie die freie Wirtschaft schließt auch die Stadtverwaltung Leipzig, deren Ämter und Eigenbetriebe befristete Arbeitsverträge. Dafür mag es den einen oder anderen guten Grund geben: Das kann sowohl die Einstellung einer Fachkraft für einen beschränkten Zeitraum sein, weil man gerade diese speziellen Kenntnisse für ein befristetes Projekt braucht, als auch aufgrund einer Elternzeitvertretung. Das ist so weit in Ordnung.

Liegt jedoch kein eindeutiger Grund vor, dann spricht man von sachgrundlosen Befristungen. Diese Art von Befristung ist zwar gesetzlich zulässig, aber sie sollte für die Stadt Leipzig und ihre Eigenbetriebe nicht genutzt werden. Die Fraktion Freibeuter beantragt daher, die Prüfung dieser Praxis und letztendlich ihre Abschaffung. Wir wollen eine Vorbildwirkung der Stadt für andere Arbeitgeber. Nicht zuletzt auch, weil die Stadtverwaltung im Wettbewerb mit anderen Arbeitgebern um engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter steht. Ein ähnlicher Antrag im Stadtrat beantragt darüber hinaus die Entfristung aller befristet angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, also auch der aus einleitend genannten Gründen. Das sehen wir kritisch, eine Befristung mit Sachgrund soll weiter möglich sein.

Von Stadtrat Thomas Köhler, stellvertretender Fraktionsvorsitzender

 

Erschienen im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 23. Oktober 2021

Allgemeines Vorkaufsrecht im Bereich Sozialer Erhaltungssatzungen zugunsten Dritter

Allgemeines Vorkaufsrecht im Bereich Sozialer Erhaltungssatzungen
zugunsten Dritter (Nacherfassung zu VII-DS-02690) (VII-DS-06145)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau

Aus der Ratsversammlung am 14.10.2021

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir begrüßen die Vorlage ausdrücklich, weil man sich in der knappen Zeit, die uns die gesetzliche Regelung zum Vorkaufsrecht einräumt, nämlich drei Monate, auf den entsprechenden Fall vorbereiten muss, wenn man letztlich vom Notar erfährt: Da ist der Vorkaufsfall eingetreten oder die Möglichkeit des Vorkaufsrechtes eingetreten. Fängt man dann erst an, zu suchen, ob es vielleicht einen Dritten gäbe, der kaufen möchte, dann wird man das in drei Monaten wahrscheinlich nicht schaffen. Deswegen ist es eine wichtige Vorlage, auch wenn wir insgesamt den Erhaltungssatzungen kritisch gegenüberstehen.

Das, was aber jetzt durch den Änderungsantrag der drei Fraktionen erreicht wird in den Punkten 2 und 8, halten wir für sehr kritisch. Wir können nicht nachvollziehen, aus welchen Gründen der Kreis der Bieter genau auf diese im Änderungsantrag Genannten eingeschränkt werden soll. Aus unserer Sicht ist das hier rechtsmissbräuchlich und willkürlich. Warum Unternehmen, wenn sie denn mitmachen wollen, nur in der Rechtsform einer GmbH mitmachen dürfen, jedoch nicht in der Rechtsform einer KG oder OHG oder eines Einzelunternehmens, erscheint uns wirklich willkürlich und rechtsmissbräuchlich. Nehmen Sie mal als Beispiel: Sie hat sich jetzt nicht beworben, aber unsere städtische Gesellschaft, die SIG, ist eine KG, die dürfte da gar nicht mitmachen. Die wäre ausgeschlossen, weil sie die Rechtsform einer KG hat. Ich halte es für äußerst bedenklich, wenn wir als Kommune andere Beteiligte einbeziehen wollen und es von der Rechtsform abhängig machen, ob jemand mitmachen darf oder nicht mitmachen darf.

Dann zum Ausschluss von Einzelpersonen: Das ist auch willkürlich, weil Sie, Herr Dr. Peter, mit der Formulierung vom Erwerb ausgeschlossen wären. Wenn Sie jetzt aber hergehen und die Dr. Peter Immobilien GmbH gründen, deren hundertprozentiger Eigentümer Sie sind und alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer, dann dürften Sie wieder mitmachen. Das kann doch nicht Sinn dieses Änderungsantrages sein, dass man quasi als Einzelperson, wenn man mitmachen möchte, erst einmal eine GmbH gründen muss, damit man die formalen Voraussetzungen schafft, um an dem Prozess teilhaben zu können. Deswegen bitte ich Sie sehr herzlich, diese Beschränkung herauszunehmen. Ich kann nachvollziehen, dass, wenn man die Liste derer liest, die dort mitmachen wollen, es da – so sage ich einmal – Befindlichkeiten gibt. Wenn wir aber, wie Sie es zu Recht beantragen, in jedem Fall alle an dem Prozess beteiligen, dann kann auchjeder überlegen, ob und in welcher Rechtsform er welches Gebot abgibt oder auch nicht. Ich bitte Sie deswegen, tatsächlich auf diesen Punkt zu verzichten.

Noch ein Wort zu Punkt 8: Wir müssen uns ehrlich machen, wir reden hier, wenn die Mieterinnen und Mieter informiert werden, über den Zeitpunkt, nach dem die Gebote vorliegen. Da bleiben uns dann mit Stadtratsentscheidung über Ausübung Vorkaufsrecht vielleicht gerade noch einmal drei bis vier Wochen vom Eingang der Angebote bis Votum der Mieter, und dann sollen die Mieterinnen und Mieter in einer Immobilie mit zehn Eigentümern – Mieter unterschiedlichen Alters, unterschiedlicher Vorbildung, unterschiedlicher Herkunft, unterschiedlicher Sprachkenntnisse – in der Lage sein, in dieser Zeit einen solchen Packen an Angeboten mit komplexen  Wirtschaftlichkeitsberechnungen zu erfassen, zu durch dringen und eine sachgerechte Entscheidung zu treffen, die wir als Stadt nicht nur als Meinung in den Meinungsbildungsprozess mit einfließen lassen – das könnte ich noch verstehen -, sondern der wir uns unterwerfen. Das halte ich für äußert
bedenklich.

Dann, liebe Kolleginnen und Kollegen Antragsteller, lasst uns das bitte 3,5 Prozent Grunderwerbssteuer wert sein. Dann lasst es uns kaufen nicht zugunsten Dritter, sondern selber kaufen, und dann haben wir alle Zeit, um genau das, was Sie vorschlagen, mit den Mieterinnen und Mieter ins Gespräch zu kommen, dann zu überlegen: Wie geht man mit der Immobilie um, und an wen wird das Objekt gegebenenfalls sogar in einer Konzeptvergabe weiter veräußert? Das ist der Weg, der Ihrem Anliegen gerecht wird, aber nicht in drei oder vier Wochen dies über das Knie zu brechen mit einem Ergebnis, das im Zweifelsfall dazu führt, dass nicht der beste Bieter im Interesse der Mieterinnen und Mieter derjenige ist, der zum Zuge kommt, weil in der Kürze der Zeit die Betroffenen die Komplexität der Unterlagen gar nicht durchschaut haben. Ich bitte Sie daher, die Punkte 2 und 8 aus dem Änderungsantrag abzulehnen. – Vielen Dank.

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Stadtrat Köhler (Freibeuter): Sehr geehrter Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren Beigeordnete! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauende, sollten welche da sein! Ich muss zunächst einmal um Entschuldigung bitten für die Verwirrung mit meinen Änderungsanträgen, da ich ja nun drei Änderungsanträge eingereicht habe. Der erste war ein Schnellschuss. Ich habe etwas die Komplexität der Vorlage missachtet. Der zweite war fehlerhaft, und dann kam die Komplexität des Allris zum Tragen, dass man keine Neufassungen einstellen kann. Also, ich bitte noch einmal um Entschuldigung. Wir reden jetzt über Änderungsantrag 04.

Ich möchte nicht noch einmal darauf eingehen, was Dr. Peter schon ausgeführt hat.

Zunächst: Die Streichung in Punkt 1, die Nichtbestätigung des Kreises der Möglichen, sehe ich als durchaus sinnvoll an, aber in Punkt 2 unterscheiden wir uns, auch wenn Dr. Peter geradeeinen sprachlichen Lapsus hatte, als er sagte,
die Änderung des Kollegen Köhler übernehme er mit, aber nicht Punkt 2, weil ich den nämlich nicht haben möchte. Und zwar hängt das mit Folgendem zusammen: Punkt 2 des Änderungsantrages verlangt die Streichung von Privatpersonen aus dem Pool. Ich bin auch mit den jetzigen nicht glücklich, aber – darum geht es nicht – das Interessenbekundungsverfahren beschreibt laut der Vorlage in Punkt 2: Teilnehmen konnten interessierte Unternehmen, Stiftungen, Genossenschaften und sonstige Organisationen sowie natürliche Personen. Das sind nun einmal die
Privatpersonen.

Zum anderen ist dieses Verfahren noch offen; denn es steht auch drin, dass sich jederzeit weitere bewerben können. Da müsste man jetzt erst einmal das Interessenbekundungsverfahren ändern und sagen: Bitte keine Privatpersonen mehr bewerben.

Die zweite Sache, was Herr Morlok vorhin ansprach, zu den GmbHs: Hier haben leider die Antragsteller eine Formulierung aus der Anlage zur Vorlage übernommen. Da steht nämlich: „Unternehmen (GmbH)“, die im Interessenbekundungsverfahren in keiner Weise hinterlegt sind; denn dort heißt es einfach: „Unternehmen“. Das bedeutet also, es sind alle Unternehmensformen gemeint. Hier ist irgendwo ein kleiner Fehler drin. Ich sehe aber tatsächlich diesen Punkt 2 als entbehrlich an. Deshalb möchte ich auch darum bitten, wenn wir nachher über den Änderungsantrag abstimmen, den Punkt 2 separat abzustimmen.

Zu Punkt 6 meines Änderungsantrages, der nun übernommen wurde: Ich bin gegen das Rotationsverfahren. Deshalb sollen natürlich auch alle die Unterlagen zugeschickt bekommen.

 

Fußverkehrsstrategie der Stadt Leipzig

Fußverkehrsstrategie der Stadt Leipzig – (Nacherfassung VII-DS-00463) (VII-DS-06011)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau

Aus der Ratsversammlung am 14.10.2021

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die hier vorliegende Fußverkehrsstrategie ordnet sich in einen größeren Gesamtzusammenhang der Mobilitätsstrategie und in den in diesem Zusammenhang auch vom Stadtrat beschlossenen Zeit- und Maßnahmenplan ein. Wir mussten in diesem Zusammenhang schmerzlich
feststellen – Herr Dienberg, Sie haben es sehr vorsichtig formuliert -, dass in vielen Bereichen sowohl beim Fußverkehr als auch beim Radverkehr, aber auch im ÖPNV strategische gesamtstädtische Überlegungen im Leipziger Rathaus schlicht und ergreifend nicht vorhanden waren. Da war nämlich gar nichts da. Deswegen ist es notwendig, dass man – auch wenn vielleicht viel gesunder Menschenverstand in so einer Strategie steht – sich die Mühe macht, auch den strategischen Überbau zu bedenken oder zu erdenken und zu beschließen, bei dem aber nicht stehen zu bleiben, sondern das dann in einem Entwicklungsplan herunterzubrechen zu konkreten Maßnahmen und natürlich beim Thema Fußverkehr – wir reden nicht über große Achsen in der Stadt wie beim Radverkehr oder beim MIV oder beim ÖPNV – auf lokale Strategien in den einzelnen Quartieren.

Wichtig ist, wie wir zu Priorisierungen in diesem Zusammenhang kommen; denn sicherlich ist die Anzahl der Maßnahmen betragsmäßig deutlich höher als das zur Verfügung stehende Geld. Um aber davon wegzukommen, dass im Einzelfall aus gutem Grund von einem Ortschaftsrat, einem Stadtbezirksbeirat oder einer Fraktion irgendeine ganz bestimmte Maßnahme hier dem Stadtrat präsentiert wird, wir über eine Einzel maßnahme beschließen und im Einzelfall dann auch einer Einzelmaßnahme zustimmen, müssen wir dorthin kommen, dass wir eine Priorisierung anhand von Kriterien durchführen, die vorher allgemein bekannt sind, die wir im Stadtrat auch gemeinsam mit der Verwaltung diskutieren und möglichst auch beschließen, und wenn dann die Kriterien vorhanden sind, müssen die entsprechenden Maßnahmen nach diesen Kriterien eingeordnet und priorisiert werden.

Ich möchte in dem Zusammenhang daran erinnern, dass auf Antrag meiner Fraktion beschlossen worden ist, dass in der Stadtkarte der Stadt Leipzig zukünftig diese einzelnen Maßnahmen priorisiert sind und ortsteilbezogen auffindbar sein sollen. Das ist auch ein wichtiger Beitrag zur Transparenz, dass jeder im Quartier nachschauen kann, wo denn eine Maßnahme, eine Gehwegsanierung oder gegebenenfalls auch ein Neubau eingeordnet ist, und die Priorisierung transparent ist, sodass Bürgerinnen und Bürger auch nachvollziehen können, warum eine bestimmte Maßnahme eine höhere Dringlichkeit hat und früher drankommt und eine andere Maßnahme eben ein bisschen warten muss.

Herr Zenker, ich glaube, wir sollten hier im Stadtrat nicht so sehr über die einzelnen Maßnahmen diskutieren und dann je nach politischer Mehrheit die eine Maßnahme nach vorn wählen und die andere hintanstellen, sondern wir sollten uns um die Kriterien bzw. um den Kriterienkatalog streiten und mit der Verwaltung diskutieren und – wenn wir ihn dann einmal beschlossen haben – dann auch in einer Diskussion in der Öffentlichkeit nach außen zu der vorgenommenen Priorisierung stehen.

Ich möchte noch einen Punkt zum Änderungsantrag von LINKEN und Bündnis 90/Die Grünen sagen: Auch wir halten es für sehr wichtig, dass wir eine offene Stadt haben, dass wir möglichst viele Durchwegungen in den einzelnen Bereichen haben, aber es gibt durchaus auch Dinge im Einzelfall, die vielleicht einer Durchwegung nicht so zugetan sind. Bei einem großen Schulcampus einer weiterführenden Schule werden wir sicherlich zu dem Ergebnis kommen: Es sollte kein großer Problem sein, eine Durchwegung umzusetzen. Wenn wir über einen Grundschulstandort reden oder über eine größere Kita, sind wir uns, glaube ich, relativ schnell einig, dass da ein allgemeiner Durchgang nicht so sehr sinnvoll ist oder auch bei einer entsprechenden verpachteten Sportanlage für den Leistungssport.

Deswegen ist es mir wichtig, das zu verstehen – ich habe Sie auch so verstanden, Frau Weyh – als eine Zielstellung, es so immer möglichst zu erreichen, aber wir uns sehr wohl bewusst sind, dass es im Einzelfall auch mal nicht möglich sein wird. Wenn wir den Antrag so verstehen, dann werden wir als Fraktion diesem Antrag auch zustimmen.

Ich möchte Herrn Dienberg daran erinnern, dass er zugesagt hat, dass wir intensiv über die Kriterien zur Priorisierung mit den Stadträtinnen und Stadträten diskutieren werden und dass wir auch über die Maßnahmen, die wir schon ergreifen werden, bevor wir einen Fußverkehrsentwicklungsplan beschlossen haben, transparent gegenüber dem Stadtrat informiert werden und wir quasi nicht erst aus der Öffentlichkeit erfahren, was tatsächlich wann wo gemacht werden soll. – Vielen Dank.

(Es gilt das gesprochene Wort)