Preis für Azubis aus der Tourismusbranche

Preis für Azubis aus der Tourismusbranche (VII-A-04903)
Einreicher: SPD-Fraktion

Aus der Ratsversammlung am 10.11.2021

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Die Ausführungen des Kollegen Geisler hinsichtlich der Tourismusbranche und der Betroffenheit aufgrund der Pandemiesituation lassen sich sicherlich auch auf viele andere Branchen in der Stadt Leipzig übertragen. Es ist nicht nur die Tourismusbranche, die unter der Pandemie leidet, sondern es sind auch andere Bereiche. Denken Sie einmal an unsere Innenstadt: Der gesamte Einzelhandel leider darunter. Auch dort gibt es Personen, die im Hintergrund arbeiten und die man an der Front nicht sieht. Insofern erscheint es mir doch ziemlich willkürlich, gerade für die Auszubildenden der Tourismusbranche einen Preis auszuloben, und die Leistungen der anderen Auszubildenden in anderen Branchen – zwar nicht konkret gesagt, aber doch faktisch im Ergebnis – als nicht so preiswürdig einzuschätzen. Das halte ich für schwierig.

Jetzt kann man natürlich sagen: besser ein Preis für die Tourismusbranche als gar kein Preis. Deswegen werden wir als Fraktion dem Antrag auch zustimmen. Allerdings gibt es in der Umsetzung, liebe Kolleginnen und Kollegen, einige Probleme. Ich bitte Sie, Herr Oberbürgermeister – da Sie aufgefordert werden, ein Konzept vorzulegen-, diese Dinge zu klären.

Wir müssen klären: Wer soll eigentlich preisberechtigt sein? Da ist zum einen die Frage: Bezieht sich der Preis auf die in Leipzig wohnenden Auszubildenden, die ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Leipzig haben? Oder richtet sich der Preis an diejenigen, die in Unternehmen der Tourismusbranche in der Stadt Leipzig arbeiten, die also von außerhalb kommen, aber hier ihre Tätigkeit verrichten? Oder vielleicht sogar an beide? Auch das muss geklärt werden, Herr Oberbürgermeister.

Zudem ist die Tourismusbranche im Gegensatz zu anderen Branchen nicht im Branchenindex des Bundes legaldefiniert. Man rechnet zum Kern der britischen Tourismusbranche die bereiche Gastronomie und Hotellerie des Branchenindexes. Eigentlich ist es aber viel mehr. Weil es keine Legaldefinition dazu gibt, habe ich mir einmal den 17. Tourismusbericht der Bundesregierung angeschaut, aus dem ich jetzt gerne zitieren möchte.

Die Tourismuswirtschaft ist äußerstfacettenreich: Reiseveranstalter und Reisebüros, Hotels, und Gaststätten in Stäten und auf dem Land, Messen, Kongress- und Veranstaltungszentren, Museen, Theater und andere kulturelle Einrichtungen, Campingplätze, Auto-, Boots- oder Fahrradvermieter, Sporteinrichtungen, Vorsorge- und Rehakliniken, Natur- und Freizeitparks, Verkehrsunternehmen aus den Bereichen Bus, Bahn und Luftverkehr sowie Teile des Einzelhandels.

Herr Oberbürgermeister! Das ist der Tourismusbericht. Frage: Ist es das, was Sie meinen, was der Antragsteller meint, dass wir auch die Verkehrsunternehmen aus dem Bereich Luftverkehr dort miteinschließen sollen? Auf jeden Fall ist es erforderlich, dass Sie, Herr Oberbürgermeister, sofern der Antrag heute beschlossen wird, tatsächlich diese Definition vornehmen. Denn bevor wir einen Preis ausloben, muss klar sein, wer preiswürdig ist und wer nicht preiswürdig ist. – Vielen Dank.”

(Es gilt das gesprochene Wort)