Abstand um das Denkmal 17. Juni 1953

Antrag:

Um das Denkmal für den Volksaufstand am 17. Juni 1953 in der DDR in Leipzig im Salzgässchen hinter der Alten Handelsbörse wird vom Marktamt bei der Planung von Märkten und Veranstaltungen ein Abstand von zwei Metern beachtet.

Begründung:

Das Denkmal für den Volksaufstand am 17. Juni 1953 besteht in Form zweier in den Boden eingelassener symbolischer Panzerspuren und einer Gedenktafel. Aufgrund der prominenten Lage und der Beschaffenheit des Denkmals herrscht an Markttagen und auch zu anderen Veranstaltungen reger Betrieb am und auf dem Denkmal. Eine Würdigung des Denkmals ist dabei allerdings teilweise unmöglich. Die Aufstellung von markt- bzw. veranstaltungsbezogenen Bauten erfolgt in unmittelbarer Nähe des Denkmals. Teilbauten werden zudem auch auf dem Denkmal platziert. Die Stadt soll daher bei der Planung und Aufstellung im Salzgässchen Sorge dafür tragen, dass um das Denkmal herum ein angemessener Freiraum verbleibt.

Status:

Der Verwaltungsstandpunkt wurde in der Ratsversammlung im Mai einstimmig beschlossen.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris