Anfrage:
Die Stadt Leipzig hat mit der Vorlage „Anwendung von Modernisierungs- und Instandsetzungsgeboten“ (VII-Ifo-06013) angekündigt, stärker gegen nicht mitwirkende Eigentümer von leerstehenden Immobilien vorzugehen.
Hierzu fragen wir an:
Wie viele leerstehende Immobilien im Sinne der Vorlage „Anwendung von Modernisierungs- und Instandsetzungsgeboten“ (VII-Ifo-06013) befinden sich im Eigentum
a) der Stadt Leipzig,
b) der Eigenbetriebe der Stadt Leipzig,
c) der Unternehmen der Stadt Leipzig in der Rechtsform des privaten Rechts (100%).
Antwort:
Die Antwort erfolgt schriftlich durch die Stadtverwaltung.