Veräußerung städtischer Grundstücke für Eigenheime mittels Erbbaurecht

Veräußerung städtischer Grundstücke für Eigenheime mittels Erbbaurecht (VII-DS-01772-NF-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung
und Bau

Aus der Ratsversammlung am 20.01.2022

Stadtrat Morlok (Freibeuter):Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um den Änderungsantrag meiner Fraktion zu verstehen, bitte ich Sie, einen Blick auf das Deckblatt der Vorlage zu werfen, wo es heißt:

Beschluss des Oberbürgermeisters vom 25.10.2021: Die Vermarktung städtischer Eigenheimgrundstücke mittels Bestellung von Erbbaurechten unter Berücksichtigung sozialer und ökologischer Aspekte.

 Das ist Gegenstand dieser Vorlage. Logischerweise gliedern sich dann auch die Auswahlkriterien in Punkt 1, soziale Kriterien, und in Punkt 2, ökologische Kriterien. Diese sind Gebäudeeffizienz, Dachbegrünung, nachhaltige Baustoffe, Energie- und Wärmeversorgung sowie Regenwasser Management. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für alle ist offensichtlich ersichtlich: Hier handelt es sich um ökologische Kriterien.

2.6 heißt Arbeitsort, Wohnsitznahme. Was mir und meiner Fraktion nicht klar geworden ist, ist, warum ein Wohnsitz im Einwohneramt der Stadt Leipzig ökologischer ist als ein Wohnsitz in Schkeuditz oder in Taucha oder in Markkleeberg. Was macht den Wohnsitz in der Stadt Leipzig, also die Wohnsitznahme in der Stadt Leipzig, ökologischer als die Wohnsitznahme in einer unserer Nachbarkommunen? Das hat mit Ökologie wirklich rein gar nichts zu tun.

Herr Oberbürgermeister! Wenn Sie mir das erklären können heute, warum das ökologischer ist, welchen Einfluss das auf den CO2-Ausstoß hat, dann bin ich gern bereit, den Antrag zurückzuziehen. Aber es erschließt sich mir nicht. Was ökologisch sinnvoll in diesem Zusammenhang zu bewerten wäre, ist, ob wir durch die Vergabe eines solchen Grundstücks in Erbbaurecht unter Umständen einen Weg zur Arbeit deutlich minimieren können. Ist also der Arbeitsort in einem nahen Umkreis zu diesem Grundstück, ist das ökologisch. Das steht aber nicht in Ihrer Vorlage.

Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Oberbürgermeister, haben wir beantragt, den Wohnsitz, der nicht ökologisch ist, durch einen Umkreis zu ersetzen. Unser Vorschlag ist fünf Kilometer, wir sind aber gern offen für einen anderen Umkreis-Vorschlag, den Sie für praktikabler erachten. Wenn es vier oder sechs sein sollen, ist es auch für uns kein Problem. Wir schlagen jetzt einmal fünf vor, und ich denke, Herr Oberbürgermeister, das sollten Sie übernehmen können, wenn Sie nicht darlegen können, warum Wohnsitze ökologisch und nicht ökologisch sein können. – Vielen Dank.”

(Es gilt das gesprochene Wort)