Antrag:
Es wird geprüft, ob in der Breitenfelder Straße Tempo 30 in dem Bereich zwischen Hoepnerstraße und der S-Bahn-Brücke, auf Höhe Breitenfelder Straße 39 (Käserei), eingerichtet werden kann.
Begründung:
Nach einem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, ist nach § 45 Absatz 9 S. 4 Punkt 6 StVO die Anordnung von „innerörtlichen streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h (Zeichen 274) nach Absatz 1 Satz 1 auf … weiteren Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen…, allgemeinbildenden Schulen, … oder Krankenhäusern.” möglich. Die Straßenverkehrsbehörde hat dabei einen Ermessenspielraum, den sie natürlich auch im Sinne der schwächsten Verkehrsteilnehmer (Fußgänger*innen und Radfahrende) auslegen kann. Außerdem ergibt sich eine leichtere Anordnung von längeren Tempo-30-Abschnitten, da „Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen …nur dort anzuordnen [sind], wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist.”(§ 45 Absatz 9 S. 1 StVO).
Status:
Der Antrag wurde zurückgezogen