Abschleppen von verkehrsbehindernd geparkten Kraftfahrzeugen

[Antrag VII-A-00898-NF-02 | Status: ungeändert beschlossen]

 

Beschluss:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis Ende IV. Quartal 2020 ein Konzept für die Ertüchtigung des Ordnungsamtes zur strikten Durchsetzung des § 12 StVO, unter besonderer Beachtung des Falschparkens auf Gleisanlagen und Bushaltestellen der LVB, Radfahrstreifen, Fußgängerübergängen und sonstigen Gefahrenstellen, zu erarbeiten. Zur Vermeidung unmittelbar bevorstehender Gefahren an den genannten Stellen, ist bevorzugt das Abschleppen der Fahrzeuge, als angemessene Maßnahme, zu wählen. Der Stadtrat stellt fest, dass beim Parken auf Gleisanlagen und an Bushaltestellen der LVB, auf Radfahrstreifen und auf Fußgängerübergängen regelmäßig eine Verkehrsgefährdung vorliegt.


Ursprüngliche Fassung vom 13.10.2020:

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis Ende II. Quartal 2020 ein Konzept für die Ertüchtigung des Ordnungsamtes zur strikten Durchsetzung des § 12 StVO, unter besonderer Beachtung des Falschparkens auf Gleisanlagen und Bushaltestellen der LVB, Radfahrstreifen, Fußgängerübergängen und sonstigen Gefahrenstellen, zu erarbeiten. Für eine Freihaltung der genannten Stellen ist bevorzugt das Abschleppen der Fahrzeuge, als angemessene Maßnahme, zu wählen.

Begründung:

Das Parken auf Gleisanlagen der LVB führt wöchentlich zu Umleitungen, Verspätungen und sonstigen Beeinträchtigungen des Fahrbetriebes. Das Abschleppen des Falschparkers ist hier das angemessene Mittel zur Durchsetzung des übergeordneten Interesses der Allgemeinheit. [vgl. Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 17.08.2017-32C3586/16(72)]. Gleiches gilt für das Freihalten der im Antrag genannten anderen Gefahrenstellen.

Die Berliner Verkehrsgesellschaft (BVG) hat ab 2020 eigene Abschleppfahrzeuge im Einsatz, die die Strecken der BVG freihalten und die Stadt Stuttgart übernimmt von Mitte 2020 an werktags bis 22 Uhr Abschleppmaßnahmen, für die zuvor die Polizei verantwortlich zeichnete und hat dafür im Doppelhaushalt 2020/21 zusätzliche Stellen für das Ordnungsamt beschlossen.

Es ist also möglich, im Sinne der Verkehrswende sollte Leipzig dies auch tun.