Abschleppen von verkehrsbehindernd geparkten Kraftfahrzeugen

[Antrag VII-A-00898-NF-02 | Status: ungeändert beschlossen]

 

Beschluss:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis Ende IV. Quartal 2020 ein Konzept für die Ertüchtigung des Ordnungsamtes zur strikten Durchsetzung des § 12 StVO, unter besonderer Beachtung des Falschparkens auf Gleisanlagen und Bushaltestellen der LVB, Radfahrstreifen, Fußgängerübergängen und sonstigen Gefahrenstellen, zu erarbeiten. Zur Vermeidung unmittelbar bevorstehender Gefahren an den genannten Stellen, ist bevorzugt das Abschleppen der Fahrzeuge, als angemessene Maßnahme, zu wählen. Der Stadtrat stellt fest, dass beim Parken auf Gleisanlagen und an Bushaltestellen der LVB, auf Radfahrstreifen und auf Fußgängerübergängen regelmäßig eine Verkehrsgefährdung vorliegt.


Ursprüngliche Fassung vom 13.10.2020:

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis Ende II. Quartal 2020 ein Konzept für die Ertüchtigung des Ordnungsamtes zur strikten Durchsetzung des § 12 StVO, unter besonderer Beachtung des Falschparkens auf Gleisanlagen und Bushaltestellen der LVB, Radfahrstreifen, Fußgängerübergängen und sonstigen Gefahrenstellen, zu erarbeiten. Für eine Freihaltung der genannten Stellen ist bevorzugt das Abschleppen der Fahrzeuge, als angemessene Maßnahme, zu wählen.

Begründung:

Das Parken auf Gleisanlagen der LVB führt wöchentlich zu Umleitungen, Verspätungen und sonstigen Beeinträchtigungen des Fahrbetriebes. Das Abschleppen des Falschparkers ist hier das angemessene Mittel zur Durchsetzung des übergeordneten Interesses der Allgemeinheit. [vgl. Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 17.08.2017-32C3586/16(72)]. Gleiches gilt für das Freihalten der im Antrag genannten anderen Gefahrenstellen.

Die Berliner Verkehrsgesellschaft (BVG) hat ab 2020 eigene Abschleppfahrzeuge im Einsatz, die die Strecken der BVG freihalten und die Stadt Stuttgart übernimmt von Mitte 2020 an werktags bis 22 Uhr Abschleppmaßnahmen, für die zuvor die Polizei verantwortlich zeichnete und hat dafür im Doppelhaushalt 2020/21 zusätzliche Stellen für das Ordnungsamt beschlossen.

Es ist also möglich, im Sinne der Verkehrswende sollte Leipzig dies auch tun.

Entlastung der Innenstadt vom Kfz-Verkehr

Petition zum Problem der starken Zunahme der Lärm- und Schadstoffbelastung durch LKW-, Bus- und PKW-Verkehr in der Karl-Tauchnitz-Straße

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob durch die im Flächennutzungsplan ausgewiesene Trasse Mittlerer Ring Süd von der B2 bis zur Richard-Lehmann-Straße und von dort bis zur Prager Straße (Vorhaben 407,358) und Mittlerer Ring Ost weiter an der Bahnlinie (Vorhaben 360) eine Entlastung der Innenstadt vom KFZ-Verkehr erreicht werden kann. Das Ergebnis ist dem Stadtrat bis zum Ende des I. Quartals 2018 vorzulegen.

Begründung:

Die Stellungnahme der Verwaltung zum Problem der starken Zunahme der Lärm und Schadstoffbelastung durch LKW-, Bus- und PKW-Verkehr in der Karl-Tauchnitz-Straße ist unbefriedigend. Tatsächlich ist es durch Maßnahmen an der betroffenen Straße kaum möglich, die Situation für die Anwohner zu verbessern. Eine wirksame Entlastung der Anwohner kann nur erreicht werden, wenn die Innenstadt von dem von Süden kommenden Durchgangsverkehr entlastet wird. Die beschriebene Trasse Mittlerer Ring könnte zu einer solchen Entlastung führen.

Der Stadtrat soll bis zum Ende des I. Quartal 2018 über Mobilitätszenarien entscheiden. Um eine sachgerechte Entscheidung zu ermöglichen sollte das Prüfergebnis bis dahin vorliegen.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung angenommen in Fassung des Verwaltungsstandpunktes:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf Grundlage der Verkehrsprognose 2030 und der vsl. für 2019 zu erwartenden Überarbeitung der Bevölkerungsprognose für die Stadt Leipzig vor Ablauf des 10-jährigen Planungsmoratoriums für den Mittleren Ring Südost eine Verkehrsuntersuchung zu dessen verkehrlicher Wirksamkeit durchzuführen. In diesem Zusammenhang wird auch die verkehrliche Wirksamkeit für die Entlastung der Innenstadt vom Kfz-Verkehr mituntersucht.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt