Anfrage:
Seit dem 01. Januar 2020 wird das Bewohnerparken im Waldstraßenviertel neu geregelt. Hierzu fragen wir an:
- Wie viele hauptwohnsitzlich gemeldete Leipziger im Gebiet des Bewohnerparkens und wie viele nebenwohnsitzlich gemeldete Bürger zählt der Oberbürgermeister?
- Wie viele Parkausweise wurden bisher in dem Gebiet bantragt?
- Wie viele Parkplätze waren vor der Einführung des Bewohnerparkens ausgewiesen? Wie viele Parkplätze sind nach der Einführung des Bewohnerparkens als solche ausgewiesen?
- Wie viele Härtefälle sind dem Oberbürgermeister seit der Einführung des Bewohnerparkens bekannt?
Weiterhin trifft die Stadt folgende Aussagen: “Nutzer von Free-Floating-Carsharing können die Fahrzeuge auf dem südlichen Stadionvorplatz abstellen. Weitere Möglichkeiten sind zwischen der Betreiberfirma und dem VTA im Rahmen des Pilotprojektes zum Free-Floating-Carsharing zu klären.”
- Wie ist der Stand der Gespräche zwischen der Betreiberfirma des Freefloatings und dem VTA?
Nach Aussagen von Ordnungsbürgermeister Rosenthal ist das Bewohnerparken in weiteren Stadtvierteln Leipzigs geplant.
- Welche Stadtviertel sind das und aus welchem Grund? Welche Parkregelung findet aktuell dort Anwendung?
- Sind in den vorgenannten Stadtvierteln jeweils in den vergangenen drei Jahren parkplatzrelevante Maßnahmen getroffen worden?
Anfrage im Allris
Antwort:
Die Anfrage wurde mündlich in der Ratsversammlung zum 26.02.2020 beantwortet.
Bürgermeister Rosenthal: “Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Zur ersten Frage: In dem in Rede stehenden Gebiet, welches der Wohnbebauung im Ortsteilzentrum Nordwest entspricht, waren im Jahr 2019 laut Amt für Statistik und Wahlen 10.652 Einwohnerinnen und Einwohner mit Hauptwohnsitz gemeldet. Dazu kommen 178 Einwohnerinnen und Einwohner, die mit Stand vom 18. Februar 2020 mit einem Nebenwohnsitz gemeldet sind.
Zur zweiten Frage: Im Gebiet wurden bisher zum Stand 10. Februar 2020 3.056 Bewohnerparkausweise beantragt und davon 3.028 erteilt. – 3.028. – Nein, richtig zuhören! 3.056.
Zur dritten Frage: Im Bewohnerparkgebiet Waldstraßenviertel wurden im Rahmen der detaillierten Bestandsaufnahme zum Parkraumkonzept im November 2014 insgesamt rund 3.500 öffentlich zugängliche Stellplätze erhoben. Davon befanden sich circa 450 Stellplätze auf dem Stadionvorplatz. Mit Umsetzung der Bewohnerparkregelung im Waldstraßenviertel und der damit verbundenen baulichen und verkehrsorganisatorischen Maßnahmen ist die Anzahl der im öffentlichen Verkehrsraum befindlichen, nutzbaren Stellplätze nur unwesentlich zurückgegangen, wobei die Anzahl der Stellplätze mit Bewohnerparkbevorrechtigung unverändert geblieben ist.
Zur vierten Frage: Bisher wurden 46 Anträge unter Bezugnahme auf die Härtefallregelung gestellt. Und auch hier kann ich zum 11. Februar 2020 den statistischen Wert mitgeben: Davon wurden bisher zwei Anträge abgelehnt. Der Rest ist in Bearbeitung.
Zur fünften Frage: Um das Parken und Abstellen von free-floating Carsharing-Fahrzeugen wie cityflitzern auch im Waldstraßenviertel zu ermöglichen, werden derzeit verschiedene Optionen geprüft und mit dem Betreiber Mobility Center GmbH besprochen. Zum Stand der internen Gespräche kann noch keine Auskunft gegeben werden. Es gibt diverse Optionen, die diskutiert werden. Eine Option stellt zum Beispiel die Einrichtung fester Stellplätze für cityflitzer dar, eine andere der Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Mobility Center GmbH zur Parkbevorrechtigung im Rahmen des Pilotprojekts zur Einrichtung von flexiblem Carsharing in Leipzig.
Zur Frage 6: Aufgrund des bestehenden hohen Parkdrucks, der nur begrenzt zur Verfügung stehenden Stellplätze im öffentlichen Verkehrsraum und auf Privatflächen sowie verschiedener konkurrierender Nutzergruppen bei der Parkplatzsuche soll in Gebieten um die Innenstadt, die sogenannte erweiterte Innenstadt, geprüft werden, ob die Umsetzung von Bewohnerparken möglich ist. Kurzfristig wird die Umsetzung im Gebiet südlich der Jahnallee zwischen Friedrich-Ebert-Straße und Käthe-Kollwitz-Straße vorbereitet, da die für die Anordnung des Bewohnerparkens notwendigen Voraussetzungen bereits im Rahmen der Untersuchung zum Parkraumkonzept Zentrum-West nachgewiesen werden konnten. Ein weiteres im Rahmen dieses Parkraumkonzeptes untersuchtes Gebiet ist das Bachstraßenviertel. Nach Durchführung entsprechender Nacherhebungen mit Nachweis entsprechend der nach Vorschrift Straßenverkehrsordnung zu erfüllenden Kriterien für die Anordnung des Bewohnerparkens könnte die Umsetzung auch hier vorbereitet werden. Die Anordnung des Bewohnerparkens in weiteren potenziellen Bewohnerparkgebieten ist erst nach Vorlage und Bewertung entsprechender Parkraumerhebungen in diesen Gebieten möglich, entsprechend der wieder von mir zu zitierenden Vorschrift Straßenverkehrsordnung. Aus derzeitiger Sicht kommen dafür unter Berücksichtigung der vorgeschriebenen maximalen Ausdehnung von Bewohnerparkgebieten Teilgebiete der Südvorstadt, des Zentrums-Südost und des Zentrums-Ost in Frage. Die in diesen Gebieten öffentlich zugänglichen Stellplätze werden zum Teil monetär oder mit Parkscheibe bewirtschaftet. Eine erhebliche Anzahl an Stellplätzen ist derzeit noch unbewirtschaftet.
Zur siebten Frage: Maßnahmen mit Einfluss auf vorhandene Stellplätze im öffentlichen Straßenraum können sowohl Verkehrsbauvorhaben mit grundhaftem Ausbau von Straßen als auch Straßen- und Erhaltungsmaßnahmen sein, die mit einer Neuaufteilung der Straßenquerschnitte oder einzelner -querschnittsbestandteile verbunden sind. Des Weiteren können Hochbaumaßnahmen wie zum Beispiel Lückenschließungen und die Einordnung von Wohn- und Gewerbestandorten unabhängig von den geforderten Stellplatznachweisen mit erheblichen Auswirkungen auf öffentliche und öffentlich zugängliche Stellplätze verbunden sein. Detaillierte Aussagen zu einzelnen Maßnahmen können den entsprechenden Planungsunterlagen dann entnommen werden. Im Rahmen der Beantwortung dieser Anfrage ist dies nicht so konkret möglich. Das muss man sich dann bei der konkreten Maßnahme anschauen. – So weit von mir.”