Abschleppen von verkehrsbehindernd geparkten Kraftfahrzeugen

[Antrag VII-A-00898-NF-02 | Status: ungeändert beschlossen]

 

Beschluss:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis Ende IV. Quartal 2020 ein Konzept für die Ertüchtigung des Ordnungsamtes zur strikten Durchsetzung des § 12 StVO, unter besonderer Beachtung des Falschparkens auf Gleisanlagen und Bushaltestellen der LVB, Radfahrstreifen, Fußgängerübergängen und sonstigen Gefahrenstellen, zu erarbeiten. Zur Vermeidung unmittelbar bevorstehender Gefahren an den genannten Stellen, ist bevorzugt das Abschleppen der Fahrzeuge, als angemessene Maßnahme, zu wählen. Der Stadtrat stellt fest, dass beim Parken auf Gleisanlagen und an Bushaltestellen der LVB, auf Radfahrstreifen und auf Fußgängerübergängen regelmäßig eine Verkehrsgefährdung vorliegt.


Ursprüngliche Fassung vom 13.10.2020:

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis Ende II. Quartal 2020 ein Konzept für die Ertüchtigung des Ordnungsamtes zur strikten Durchsetzung des § 12 StVO, unter besonderer Beachtung des Falschparkens auf Gleisanlagen und Bushaltestellen der LVB, Radfahrstreifen, Fußgängerübergängen und sonstigen Gefahrenstellen, zu erarbeiten. Für eine Freihaltung der genannten Stellen ist bevorzugt das Abschleppen der Fahrzeuge, als angemessene Maßnahme, zu wählen.

Begründung:

Das Parken auf Gleisanlagen der LVB führt wöchentlich zu Umleitungen, Verspätungen und sonstigen Beeinträchtigungen des Fahrbetriebes. Das Abschleppen des Falschparkers ist hier das angemessene Mittel zur Durchsetzung des übergeordneten Interesses der Allgemeinheit. [vgl. Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 17.08.2017-32C3586/16(72)]. Gleiches gilt für das Freihalten der im Antrag genannten anderen Gefahrenstellen.

Die Berliner Verkehrsgesellschaft (BVG) hat ab 2020 eigene Abschleppfahrzeuge im Einsatz, die die Strecken der BVG freihalten und die Stadt Stuttgart übernimmt von Mitte 2020 an werktags bis 22 Uhr Abschleppmaßnahmen, für die zuvor die Polizei verantwortlich zeichnete und hat dafür im Doppelhaushalt 2020/21 zusätzliche Stellen für das Ordnungsamt beschlossen.

Es ist also möglich, im Sinne der Verkehrswende sollte Leipzig dies auch tun.

Parken im Waldstraßenviertel

Anfrage:

Seit dem 01. Januar 2020 wird das Bewohnerparken im Waldstraßenviertel neu geregelt. Hierzu fragen wir an:

  1. Wie viele hauptwohnsitzlich gemeldete Leipziger im Gebiet des Bewohnerparkens und wie viele nebenwohnsitzlich gemeldete Bürger zählt der Oberbürgermeister?
  2. Wie viele Parkausweise wurden bisher in dem Gebiet bantragt?
  3. Wie viele Parkplätze waren vor der Einführung des Bewohnerparkens ausgewiesen? Wie viele Parkplätze sind nach der Einführung des Bewohnerparkens als solche ausgewiesen?
  4. Wie viele Härtefälle sind dem Oberbürgermeister seit der Einführung des Bewohnerparkens bekannt?

Weiterhin trifft die Stadt folgende Aussagen: “Nutzer von Free-Floating-Carsharing können die Fahrzeuge auf dem südlichen Stadionvorplatz abstellen. Weitere Möglichkeiten sind zwischen der Betreiberfirma und dem VTA im Rahmen des Pilotprojektes zum Free-Floating-Carsharing zu klären.”

  1. Wie ist der Stand der Gespräche zwischen der Betreiberfirma des Freefloatings und dem VTA?

 

Nach Aussagen von Ordnungsbürgermeister Rosenthal ist das Bewohnerparken in weiteren Stadtvierteln Leipzigs geplant.

  1. Welche Stadtviertel sind das und aus welchem Grund? Welche Parkregelung findet aktuell dort Anwendung?
  2. Sind in den vorgenannten Stadtvierteln jeweils in den vergangenen drei Jahren parkplatzrelevante Maßnahmen getroffen worden?

Anfrage im Allris

Antwort:

Die Anfrage wurde mündlich in der Ratsversammlung zum 26.02.2020 beantwortet.

Bürgermeister Rosenthal: “Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Zur ersten Frage: In dem in Rede stehenden Gebiet, welches der Wohnbebauung im Ortsteilzentrum Nordwest entspricht, waren im Jahr 2019 laut Amt für Statistik und Wahlen 10.652 Einwohnerinnen und Einwohner mit Hauptwohnsitz gemeldet. Dazu kommen 178 Einwohnerinnen und Einwohner, die mit Stand vom 18. Februar 2020 mit einem Nebenwohnsitz gemeldet sind.

Zur zweiten Frage: Im Gebiet wurden bisher zum Stand 10. Februar 2020  3.056 Bewohnerparkausweise beantragt und davon 3.028 erteilt. – 3.028. – Nein, richtig zuhören! 3.056.

Zur dritten Frage: Im Bewohnerparkgebiet Waldstraßenviertel wurden im Rahmen der detaillierten Bestandsaufnahme zum Parkraumkonzept im November 2014 insgesamt rund 3.500 öffentlich zugängliche Stellplätze erhoben. Davon befanden sich circa 450 Stellplätze auf dem Stadionvorplatz. Mit Umsetzung der Bewohnerparkregelung im Waldstraßenviertel und der damit verbundenen baulichen und verkehrsorganisatorischen Maßnahmen ist die Anzahl der im öffentlichen Verkehrsraum befindlichen, nutzbaren Stellplätze nur unwesentlich zurückgegangen, wobei die Anzahl der Stellplätze mit Bewohnerparkbevorrechtigung unverändert geblieben ist.
Zur vierten Frage: Bisher wurden 46 Anträge unter Bezugnahme auf die Härtefallregelung gestellt. Und auch hier kann ich zum 11. Februar 2020 den statistischen Wert mitgeben: Davon wurden bisher zwei Anträge abgelehnt. Der Rest ist in Bearbeitung.

Zur fünften Frage: Um das Parken und Abstellen von free-floating Carsharing-Fahrzeugen wie cityflitzern auch im Waldstraßenviertel zu ermöglichen, werden derzeit verschiedene Optionen geprüft und mit dem Betreiber Mobility Center GmbH besprochen. Zum Stand der internen Gespräche kann noch keine Auskunft gegeben werden. Es gibt diverse Optionen, die diskutiert werden. Eine Option stellt zum Beispiel die Einrichtung fester Stellplätze für cityflitzer dar, eine andere der Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Mobility Center GmbH zur Parkbevorrechtigung im Rahmen des Pilotprojekts zur Einrichtung von flexiblem Carsharing in Leipzig.
Zur Frage 6: Aufgrund des bestehenden hohen Parkdrucks, der nur begrenzt zur Verfügung stehenden Stellplätze im öffentlichen Verkehrsraum und auf Privatflächen sowie verschiedener konkurrierender Nutzergruppen bei der Parkplatzsuche soll in Gebieten um die Innenstadt, die sogenannte erweiterte Innenstadt, geprüft werden, ob die Umsetzung von Bewohnerparken möglich ist. Kurzfristig wird die Umsetzung im Gebiet südlich der Jahnallee zwischen Friedrich-Ebert-Straße und Käthe-Kollwitz-Straße vorbereitet, da die für die Anordnung des Bewohnerparkens notwendigen Voraussetzungen bereits im Rahmen der Untersuchung zum Parkraumkonzept Zentrum-West nachgewiesen werden konnten. Ein weiteres im Rahmen dieses Parkraumkonzeptes untersuchtes Gebiet ist das Bachstraßenviertel. Nach Durchführung entsprechender Nacherhebungen mit Nachweis entsprechend der nach Vorschrift Straßenverkehrsordnung zu erfüllenden Kriterien für die Anordnung des Bewohnerparkens könnte die Umsetzung auch hier vorbereitet werden. Die Anordnung des Bewohnerparkens in weiteren potenziellen Bewohnerparkgebieten ist erst nach Vorlage und Bewertung entsprechender Parkraumerhebungen in diesen Gebieten möglich, entsprechend der wieder von mir zu zitierenden Vorschrift Straßenverkehrsordnung. Aus derzeitiger Sicht kommen dafür unter Berücksichtigung der vorgeschriebenen maximalen Ausdehnung von Bewohnerparkgebieten Teilgebiete der Südvorstadt, des Zentrums-Südost und des Zentrums-Ost in Frage. Die in diesen Gebieten öffentlich zugänglichen Stellplätze werden zum Teil monetär oder mit Parkscheibe bewirtschaftet. Eine erhebliche Anzahl an Stellplätzen ist derzeit noch unbewirtschaftet.

Zur siebten Frage: Maßnahmen mit Einfluss auf vorhandene Stellplätze im öffentlichen Straßenraum können sowohl Verkehrsbauvorhaben mit grundhaftem Ausbau von Straßen als auch Straßen- und Erhaltungsmaßnahmen sein, die mit einer Neuaufteilung der Straßenquerschnitte oder einzelner -querschnittsbestandteile verbunden sind. Des Weiteren können Hochbaumaßnahmen wie zum Beispiel Lückenschließungen und die Einordnung von Wohn- und Gewerbestandorten unabhängig von den geforderten Stellplatznachweisen mit erheblichen Auswirkungen auf öffentliche und öffentlich zugängliche Stellplätze verbunden sein. Detaillierte Aussagen zu einzelnen Maßnahmen können den entsprechenden Planungsunterlagen dann entnommen werden. Im Rahmen der Beantwortung dieser Anfrage ist dies nicht so konkret möglich. Das muss man sich dann bei der konkreten Maßnahme anschauen. – So weit von mir.” 

 

Köhler (Piraten): “Parkdruck entschärfen statt verschärfen”

Die Stellplatzsatzung bezeichnet Stadtrat Thomas Köhler, der die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat im Fachausschuss  Stadtentwicklung & Bau vertritt, als Paradebeispiel grüner Erziehungsmethoden, die Leipziger vom Auto weg zu zwingen.

“Ein aufgezwungener Verzicht auf ein Auto passt nicht in die Alltagswelten der Leipziger”, so Piraten-Stadtrat Thomas Köhler. Die Stellplatzsatzung gelte vor allem für die Gebiete, in denen bereits Baurecht besteht und keine Bebauungspläne aufgestellt werden, also für die typische Lückenbebauung. Köhler verweist auf den enormen Parkdruck gerade in diesen Wohnquartieren Leipzigs, der sich bei Lückenbebauung nach Inkrafttreten der Stellplatzsatzung wie sie Baubürgermeisterin Dubrau vorschlägt, noch verschärfen würde. Die Stellplatzsatzung dürfe auch nicht das Feigenblatt der Ablösung von Stellplätzen sein, sondern müsse vielmehr die Schaffung derselben befördern, so Köhler.

Nach Willen der Fraktion Freibeuter solle stattdessen bei der Schaffung von Stellplätzen nach Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäusern unterschieden werden. Die Fraktion schlägt für Ein- und Zweifamilienhäuser die Schaffung von 1 Stellplatz je Wohnung bis zu 50 qm sowie von 1,5 Stellplätzen je Wohnung über 50 qm vor. Beim Bau von Mehrfamilienhäusern sollen für Wohnungen bis 50 qm 0,8 Stellplätze je Wohnung geschaffen werden und je Wohnung über 50 qm 1,2 Stellplätze geschaffen werden.

Lösungen aus Sicht der Fraktion Freibeuter sind ein gut getaktetes und verlässliches Angebot im Nahverkehr sowie autoarme oder autofreie Wohnquartiere: “Eine bewusste Entscheidung gegen das Auto kann nur fällen, wer aufgrund seiner Lebens- und Arbeitswelten auch auf das Auto verzichten kann.”