Morlok (FDP): “Erfassung von Kameras der Stadt Leipzig im öffentlichen Raum – ein Armutszeugnis der Stadtverwaltung im Umgang mit dem Datenschutz”

Auf Anfrage der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat zum Verbleib der im Juni 2018 auf Initiative der Freibeuter vom Stadtrat beschlossenen Kennzeichnung von Kameras im Themenstadtplan der Stadt Leipzig verweist Baubürgermeisterin Dubrau auf eine unzureichende Datenlage in der Stadtverwaltung zu Standorten der Kameras im öffentlichen Raum der Stadt Leipzig. Eine Erfassung der Kameras könne nur anhand einer Abfrage der Ämter sowie kommunalen Unternehmen und Eigenbetriebe erfolgen.

“Damit offenbart der Oberbürgermeister, dass es verwaltungsintern an Regelungen fehle, wer in der Stadtverwaltung wo und unter welchen Voraussetzungen öffentlich Kameras aufstellen dürfe”, so der Fraktionsvorsitzender der Freibeuter Sven Morlok (FDP). “Damit dürfte auch unklar sein, wo die Daten gespeichert würden und wer sie einsehen dürfe. Ein Armutszeugnis der Stadtverwaltung im Umgang mit dem Datenschutz.”

Die Umsetzung des Antrags scheitere zudem nach Aussage von Bürgermeisterin Dubrau an der nicht eindeutigen Formulierung des Beschlusses. “Die Formulierung des Beschlusstextes erfolgte jedoch auf Vorschlag der Verwaltung selbst, nachdem dem Beschlussvorschlag der Freibeuter hinsichtlich der Blickrichtung der Kameras nicht gefolgt werden konnte. Um Gründe sich aus der Umsetzung zu winden, ist die Bürgermeisterin Dubrau nicht verlegen”, klärt der Freidemokrat Morlok auf.

Der Stadtrat hatte am 20. August 2018 auf Initiative der Fraktion Freibeuter beschlossen, dass Kameras der Stadt Leipzig im öffentlichen Raum im Themenstadtplan der Stadt Leipzig kenntlich zu machen sind. Auch ein Jahr nach Beschlussfassung weist der Themenstadtplan der Stadt Leipzig keine einzige Kamera aus. Der Beschluss lautet: “Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle Standorte von durch die Kommune unterhaltenen Kameras im öffentlichen Raum zum 1. Januar 2018 in den Themenstadtplan auf www.leipzig.de zu übernehmen.”

Klimanotstand und nichts ändert sich?

Leipzig ruft den Klimanotstand aus – kurzfristig ändert sich aber nichts. So hatte sich das Oberbürgermeister Jung wohl vorgestellt: Im OBM-Wahlkampf die Öko-Fahne hissen, um die grüne Flanke zu schließen, aber weiter wie bisher und am Stadtentwicklungskonzept wird nichts geändert.

Unbestritten, Leipzig macht in Sachen Klimaschutz schon einiges. Notstand heißt jedoch Sofortmaßnahmen: Sondervollmachten und Einschränkung von Freiheitsrechten. Dafür gibt es aber keinen Grund und das war auch nicht beabsichtigt. Aber Notstand und nichts ändern, geht auch nicht. Der Stadtrat zeigte dem Oberbürgermeister dann auch die rote Karte und machte ihm klar, wer den Notstand ausruft, muss auch etwas ändern. Jung muss jetzt kurzfristig einen Maßnahmenplan vorlegen. Das ist schon mal was, aber für einen Notstand immer noch relativ wenig.

Zum Glück gibt’s aber die Freibeuter. Wir haben als einzige Fraktion Sofortmaßnahmen beantragt: Keine Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor anschaffen und keine Dienstreisen mit solchen Fahrzeugen. Das ist ab sofort die Regel. Sie gilt nicht nur für die Verwaltung, sondern auch für die Eigenbetriebe und die Unternehmen der Stadt.

Nutzen Sie die Möglichkeit und kontaktieren Sie uns mit Fragen und Anregungen per E-Mail an: info@freibeuterfraktion.de.

Sven Morlok, Fraktionsvorsitzender

Erschienen am 09. November 2019 im Amtsblatt der Stadt Leipzig

Umsetzung der Sofortmaßnahmen nach Ausrufung des Klimanotstandes

Anfrage:

Der Stadtrat hat am 30. Oktober 2019 den Oberbürgermeister beauftragt, den Klimanotstand auszurufen.

Auf Vorschlag der Fraktion Freibeuter hat der Stadtrat darüber hinaus die in Folge der Ausrufung eines Notstandes erforderlichen CO2-reduzierende Sofortmaßnahmen, wie das Verbot der Anschaffung von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor auf Basis fossiler Energieträger und das Verbot von Dienstfahrten in Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor auf Basis fossiler Energieträger, ergänzt.

Wir fragen hierzu an:

  1. In welchen Bereichen der Stadtverwaltung, der Eigenbetriebe und der kommunalen Beteiligungsunternehmen ist der Beschluss noch nicht umgesetzt?
  2. Bis wann erfolgt die Umsetzung des Beschlusses?

Anfrage im Allris

Antwort (mündlich in der Ratsversammlung):

Oberbürgermeister Jung:

Die Freibeuter fragen, und ich gestatte mir, selbst zu antworten.  Der Beschluss wird umgesetzt. Das ist die erste und wichtige Antwort, Herr Morlok. Meine sehr verehrten Damen und Herren von den Freibeutern, liebe Stadträte: Der Beschluss wird umgesetzt, obwohl er natürlich noch große, große Unsicherheiten und Unklarheiten hat. Zur Wahrheit gehört auch, dass der Teufel im Detail steckt, wie Sie wissen. Der Stadtrat hat beschlossen, den Klimanotstand auszurufen, und das bedeutet für uns, dass wir die globalen Herausforderungen in der Tat für uns annehmen, und wir hier für uns auf der lokalen Ebene versuchen, der Klimaanpassung und dem Klimaschutz gerecht zu werden. 

Dann sind wir beim Thema Dienstreisen: Unser Grundsatz ist, dass Dienstreisen zukünftig mit Fahrzeugen ohne Verbrennungsmotoren gemacht werden sollen. Dem fühlen wir uns verpflichtet; er ist aber im Detail natürlich nicht von heute auf morgen umsetzbar ist. Ich muss Ihnen nicht erklären, dass ein Feuerwehrauto der Stadt Leipzig nach den Brandschutzbestimmungen in Deutschland kein Elektroauto sein dürfte. Ich brauche Ihnen auch nicht zu erklären, dass ein Kind im Rahmen der Hilfen zur Erziehung gegebenenfalls eine Einrichtung aufsuchen muss, die man nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen kann. Es gibt also viele, viele Aspekte im Einzelnen, die genau bedacht werden müssen.  Der Beschluss – so wunderbar er sich liest – ist im Detail natürlich ungeheuer kompliziert.

Ich habe es sofort in unserer eigenen Verwaltung veranlasst, dass wir Dienstfahrten innerhalb und außerhalb mit Pkw mit Verbrennungsmotoren so weit wie möglich vermeiden. Bei der Abwägungsentscheidung werden in der Tat organisatorische, finanzielle und zeitliche Gesichtspunkte betrachtet, um dann zu einer Entscheidung zu kommen. Bei Fahrten zur Erledigung von Dienstgeschäften innerhalb des Stadtgebiets besteht das Genehmigungserfordernis im Einzelfall.

Normalerweise braucht man in der Tat für eine Flugreise oder einen Pkw mit Verbrennungsmotor die Genehmigung der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters.  Das heißt aber auch, dass wir die jetzt vorliegende Dienstanweisung überarbeiten müssen. Wir sind dabei. Ich denke, dass wir im ersten Quartal 2020 die jetzt gültige Dienstanweisung verändert und überarbeitet haben werden. Der Kollege Hörning und die anderen Kollegen sind in einem regen Diskussionsprozess, sodass ich Ihnen dort auf jeden Fall dieses Signal geben kann. 

Zweitens: Wir möchten Ihnen gerne eine Informationsvorlage zureichen, wo wir Ihnen noch einmal ausführen möchten, wie wir den Beschluss versuchen zu leben – realistisch, pragmatisch, aber dennoch den Zielen verpflichtet.  Drittens: Ich habe selbstverständlich alle Unternehmen der Stadt Leipzig – auch die Beteiligungsunternehmen – angeschrieben und Sie gebeten, im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf diesen Beschluss einzugehen. Ich kann Ihnen sagen: Alle direkt betroffenen Beteiligungsunternehmen haben sich rückgemeldet und sind intensiv in der Diskussion und der Prüfung möglicher Maßnahmen zur zielorientierten Umsetzung. Zur Wahrheit gehört aber auch: Auch das ist nur bedingt möglich.

Um Beispiele zu nennen: Denken Sie an die Stadtreinigung; denken Sie an die Fahrzeuge, die wir bei den Wartungen der LVB brauchen. Hier geht es immer um die Erfüllung des jeweiligen Unternehmenszwecks, der natürlich nicht durch die Sofortmaßnahmen eingeschränkt werden darf, wie Sie sich vorstellen können. Ich gebe Ihnen ein anderes Beispiel: Ein Vergabeverfahren, das zurzeit läuft, kann nicht aufgehoben werden, weil die Beschaffungsvorgänge gegebenenfalls schon juristische Folgen haben können. Das heißt, wir sind in einer intensiven Diskussion. Es gibt in der Tat, wie der Kollege Hörning ausgeführt hat, eine sehr, sehr intensive Befassung von der LVV – ich sehe die Kollegen, die unter uns sitzen – bis hin zur LVB oder anderen Unternehmen. Sie können sicher sein, dass wir dem Thema die nötige Aufmerksamkeit geben. Sie werden über den laufenden Prozess informiert, und ich denke, dass wir im ersten Quartal 2020 deutlicher und klarer die jeweiligen Ausnahmen und Möglichkeiten diskutiert haben.

Stadtrat Morlok (Freibeuter):

Herr Oberbürgermeister, es ist sicherlich nachvollziehbar, dass umfangreiche Änderungen auch eine gewisse Vorlaufszeit benötigen. Angesichts der Tatsache, dass es sich hier um einen Notstand handelt, ist natürlich ein besonders schnelles Handeln erforderlich. Ich denke, dass in dem Beschluss auch impliziert ist, dass der Erstellung des Konzeptes gegenüber anderen Tätigkeiten in der Verwaltung Priorität einzuräumen ist, sonst hätte man es ja nicht als Notstand bezeichnet. Es kann also nicht sein, dass es genauso wie das Normale abgearbeitet wird, sondern es muss schon als die prioritäre Maßnahme im Umsetzungsprozess der Verwaltung verstanden werden. Andernfalls macht – da geben Sie mir sicherlich recht – die Bezeichnung „Notstand“ in dem Zusammenhang relativ wenig Sinn, wenn diese von Ihnen angekündigten Konzepte nicht prioritär erstellt werden. – Ich habe gefragt, ob man mir recht gibt, wenn ich sage, dass es keinen Sinn macht, das als Notstand zu bezeichnen, wenn man diese Dinge dann nicht prioritär behandelt. Dann braucht man es nicht als Notstand zu bezeichnen.  

Als weitere Frage: Ich kann nachvollziehen, dass es mit der Abgrenzung der Dienstfahrten, was man nun tatsächlich darunter verstehen möchte oder aus guten Gründen nicht darunter versteht, schwierig ist. Der Beschluss beinhaltete ja aber auch eine Aussage, dass diese entsprechenden Fahrten, sofern sie mit Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor betrieben werden, hinsichtlich des CO2-Ausstoßes zu kompensieren sind. Bezüglich dieser Sache ist klar: Es ist zu kompensieren, und zwar alle, die da getroffen werden. Meine Frage ist: Ist dieser Beschlussteil umgesetzt? Denn wenn man es nicht durch ein Elektromobil ersetzen kann, muss man es eben kompensieren. Haben Sie dies umgesetzt? In welchen Bereichen haben Sie es gegebenenfalls noch nicht umgesetzt? 

Oberbürgermeister Jung:

Ich fange einmal mit der zweiten Frage an:

In der Tat haben wir ja, wie Sie wissen, eine Dienstanweisung gültig, dass Flugreisen im Hinblick auf die CO2-Auswirkungen in einen Klimafonds eingespeist werden. Das ist vollzogen. Und wir arbeiten auch gerade an der aktuellen Dienstanweisung, dass wir auch Fahrten mit Verbrennungsmotor in einen solchen Fonds einspeisen. Wir diskutieren gerade auch den Einstiegspreis. Für diesen werden wir uns – das kann ich Ihnen ganz offen sagen – auf den Preis einigen, den die Bundesregierung jetzt zum Klimaschutzprogramm besprochen hat. Da gehen wir ganz bewusst, um auch Ausgleichsmöglichkeiten zu haben, in einen etwas höheren Preis hinein. Das wird Gegenstand der Informationsvorlage sein. Auch heute sind wir aber schon in der Lage, auszurechnen, wie die CO2-Belastung aufgrund unserer fossilen Nutzung gegebenenfalls abgerechnet werden kann. 

Bei den Beteiligungsunternehmen wird das Thema selbstverständlich auch aufgerufen. Da gibt es je nach Branche aber auch ganz unterschiedliche Antworten. 

Zur Frage eins:

Ich will jetzt nicht noch einmal die Debatte vom letzten Mal aufmachen, aber was auch im Hinblick auf die Außenwirkung wichtig ist, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wir haben hier nach langer Diskussion den Begriff „Klimanotstand“ genutzt, nicht, weil wir ihn mit der Notstandsgesetzgebung vergleichen wollen, und auch nicht, weil wir meinen, die Stadt Leipzig sei in einem Notstand. Sondern weil wir deutlich und symbolhaft klarmachen wollen, dass die Erde in einer Notstandssituation ist, in der wir uns verpflichtet fühlen, dem im Rahmen unserer Möglichkeiten Rechnung zu tragen. Klar ist das dann eine Priorität, die aber immer mit der Erfüllung der Aufgaben, der Wirtschaftlichkeit und zeitlichen Fragen abgewogen werden muss. 

Ich gebe Ihnen ein Beispiel: Wenn der Kollege Klitschko aus Kiew, unserer Partnerstadt, mich anruft und dringend darum bittet, dass jemand aus der Stadtverwaltung ihn bei stadtplanerischen Prozessen in der Stadt unterstützt, weil derzeit in der Ukraine sehr heftig diskutiert wird, zentrale Regierungsanordnungen im Hinblick auf die kommunale Selbstverwaltung zu unterlaufen, dann kann ich den Kollegen nicht mit einem Bus Kiew schicken, um dort zu helfen, sondern der muss  ein Flugzeug nutzen. Das ist, glaube ich, immer abzuwägen, wie wir uns da aufstellen. Ich kann sonst auch das Referat Internationale Beziehungen in ihrer Tätigkeit nicht einstellen. Kurzum: Es sind tausend Dinge zu bedenken, liebe Kolleginnen und Kollegen. Und ich bitte Sie, dass Sie uns das Vertrauen geben, dass wir das im Rahmen dessen, was wir verantworten können, auch tun. 

Hobusch (FDP) zu Nazi-Plakaten: “Stadt sollte rechtliche Zulässigkeit von Plakatbotschaften zukünftig prüfen, aber Genehmigung nicht versagen”

Angesichts von teils offenbar strafrechtlich relevanten Plakatbotschaften rechtsradikaler Parteien in Sachsen fordert Stadtrat René Hobusch (FDP) den Oberbürgermeister auf, zukünftig politische Plakate auf ihre rechtliche Zulässigkeit hin bewerten zu lassen:

„Es kann nicht sein, dass unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit strafrechtlich relevante Botschaften plakatiert werden. Da es sich um eine Sondernutzung des öffentlichen Raumes handelt, die die Stadt auf Basis von Satzungen gewährt, besteht hier ein Handlungsspielraum.”

In der Wahlwerbesatzung ist eine Erlaubnisversagung auf Basis einer rechtlichen Bewertung der politischen Botschaft bisher nicht vorgesehen.

Hobusch, der als Rechtsanwalt tätig ist, schlägt vor, im Zuge der nötigen Genehmigung zur Sondernutzung die Antragsteller auf mögliche strafrechtliche Relevanz hinzuweisen und ihnen die Entscheidung zur Anbringung zu überlassen. „So greift die Verwaltung selbst nicht politisch ein, der Antragsteller ist bereits gewarnt und hat die Möglichkeit, seine Plakate zu überdenken. Gleichzeitig kann die Stadt die rechtliche Bewertung ausführlicher vornehmen, so dass bei Erhärtung des Verdachts zügig gehandelt und die Plakate abgenommen werden können.”

Abschließend betonte der Freidemokrat, dass auch eine scharfe politische Debatte auf Basis des Rechts geführt werden müsse. „Die Ankündigung von Tötungen, bspw. durch Erhängen an Lichtmasten, ist keine radikale Forderung, sondern es ist der Aufruf zum Mord. Das ist von der Meinungsfreiheit keinen Millimeter gedeckt. Auch in Leipzig hängen vergleichbare Plakate der gleichen Partei, die in Nazi-Manier jüngst in Plauen aufmarschierte. Da sind einfach Grenzen überschritten. Das gilt es deutlich zu sagen und durch konsequentes Handeln zu zeigen.”

Hobusch (FDP): “Betriebsführung als Ziel ist kulturpolitischer Offenbarungseid des Oberbürgermeisters”

Im Zusammenhang mit der Beschlussfassung der Eigentümerziele für die städtischen Kultureigenbetriebe nimmt der Leipziger FDP-Stadtrat René Hobusch mit Verwunderung zur Kenntnis, dass die “Betriebsführung des Eigenbetriebes” nun vorrangiges Ziel sein soll:

“Betriebsführung als Ziel einer Oper oder eines Schauspiels zu fordern, ist ein kulturpolitischer Offenbarungseid des Oberbürgermeisters, eine Bankrotterklärung seiner Kulturpolitik. Es scheint ihm ja offensichtlich noch nicht einmal auf eine gute Betriebsführung anzukommen”, so der Freidemokrat René Hobusch zu dem in einer Überarbeitung der Vorlage nicht näher erläuterten neuen Eigentümerziel. Hobusch vertritt die Fraktion Freibeuter im Fachausschuss Kultur des Leipziger Stadtrates.

Die Fraktion Freibeuter dagegen fordert die Einführung eines echten messbaren Finanzziels für Oper, Gewandhaus, Schauspiel und Theater der Jungen Welt: “Erklärtes Ziel der städtischen Kulturbetriebe im Sinne der Stadt Leipzig muss die Reduzierung des Zuschussbedarfes pro Eintrittskarte durch die Stadt Leipzig sein. Das können insbesondere Oper, Schauspiel und Theater der Jungen Welt jedoch nur aus eigener Kraft erreichen. Dazu braucht es ein ansprechendes kulturelles Angebot und mehr Besucher in den Aufführungen. Lediglich die Preise anzupassen, wie für die Oper Leipzig vorgesehen, ist der Weg des geringsten Widerstandes”, so der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Hobusch zu den Forderungen seiner Fraktion.

Hobusch (FDP): “Europa ist mehr als die Abwesenheit von Schlagbäumen”

Europa ist mehr als die Abwesenheit von Schlagbäumen

Pressemitteilung:

Am Rande der Delegationsreise des Leipziger Oberbürgermeisters in die polnische Stadt Gdansk/Danzig hat der Leipziger FDP-Stadtrat René Hobusch seine Sorge um den Zustand der Europäischen Union zum Ausdruck gebracht.

„Europa ist mehr als die Abwesenheit von Schlagbäumen und mehr als nur ein gemeinsamer Wirtschaftsraum. Europa ist nach zwei fürchterlichen Kriegen mit Millionen Opfern und der Judenvernichtung durch das NS-Regime heute ein Garant von Frieden, Freiheit, Vielfalt und Demokratie”,

so Hobusch.

„Es gibt keine illiberalen Demokratien. Es gibt Liberalismus und Demokratie, oder es gibt beides nicht”,

sagte der Freidemokrat mit Blick auf die Entwicklungen in Polen, Ungarn und anderen europäischen Staaten, aber auch angesichts der aktuellen Entwicklungen im Freistaat Sachsen.

„Der Wandel in Ost- und Mitteleuropa ging in den 1980er Jahren maßgeblich von mutigen Solidarność-Streikenden der Lenin-Werft in Danzig aus. Der Wert von Freiheit und Vielfalt scheint heute jedoch in Vergessenheit geraten. Der 1989er Ruf ‚Wir sind das Volk’ wird heute für die rückwärtsgewandte Forderung nach Abschottung und Rückkehr zu nationaler Homogenität missbraucht.”

Die Delegation um Oberbürgermeister Burkhard Jung besucht in den kommenden Tagen Danzig. Neben Treffen mit der Stadtverwaltung der Stadt Gdansk nimmt die Delegation unter anderem an der Festveranstaltung zum 38. Jahrestag der Unterzeichnung des Danziger Abkommens und am Gedenken zum Beginn des Zweiten Weltkrieges teil. Am 01. September 1939 hatte das Deutsche Reich mit dem Beschuss der Westerplatte und dem völkerrechtswidrigen Anschluss Danzigs den Zweiten Weltkrieg begonnen.

Auf dem Programm steht außerdem ein Treffen mit Vertretern des Europäischen Zentrum der Solidarität (ESC) zu einem Gedankenaustausch über ein Leipziger Forum für Freiheit und Bürgerrechte.

Hobusch (FDP): “Ich stehe für Dialog im Streit um Leuchtreklame auf der Karli bereit!”

Ich stehe für Dialog im Streit um Leuchtreklame auf der Karli bereit!

Pressemitteilung:

In einem offenen Brief ruft Stadtrat René Hobusch den Oberbürgermeister und die zuständige Baubürgermeisterin Dubrau dazu auf, in einen Dialog mit den betroffenen Einzelhändlern und Gastronomen auf der Karl-Liebknecht-Str. im Streit um nicht genehmigte Leuchtreklamen zu treten.

Hobusch selbst bot an, zwischen den Parteien zu vermitteln, um zu einer Lösung zu kommen, die allen Interessen gerecht wird.

Der Rechtsanwalt sieht durchaus Versäumnisse auf beiden Seiten und kritisiert das Vorgehen der Verwaltung:

“Die Versäumnisse hinsichtlich der Leuchtreklamen liegen nicht allein bei den Händlern und Gastronomen. Denn wenn es diese in der Vergangenheit gegeben hat, hat es auch die Verwaltung scheinbar über Jahre versäumt, geltendes Recht durchzusetzen. Jetzt gleich mit aller Schärfe des Gesetzes zu reagieren, erscheint mir unverhältnismäßig. Tatbestände wie Duldung der Zustände oder Verwirkung von Beseitigungsansprüchen sollten auch im Interesse der Karli und ihres Flairs wohlwollend geprüft werden.”

Hobusch teilt die Auffassung der Verwaltung, dass zum Schutz der Substanz und Optik sind Werbeanlagen, insbesondere an unter Denkmalschutz stehenden Häusern, nur unter Auflagen genehmigungsfähig seien.

“Zu recht setzt die Stadtverwaltung geltendes Recht durch, wo Einzelhändler und Gastronomen säumig waren, Genehmigungen für die Leuchtreklame an ihren Geschäften in der Vergangenheit einzuholen.”

“Doch zum Flair der Südmeile gehört meiner Auffassung nach mittlerweile auch dieser Zustand, der die Vielfältigkeit und Buntheit der Straße widerspiegelt, nicht nur die bauliche Substanz aus der Zeit vor über einhundert Jahren”,

so der Liberale abschließend.

Mit Anfrage zur DSGVO wieder einmal schlafende Verwaltung geweckt?

Mit Anfrage zur DSGVO wieder einmal schlafende Verwaltung geweckt?

Pressemitteilung:

“Womit befasst sich eigentlich ein Datenschutzbeauftragter der Stadt Leipzig? Zumindest scheinbar nicht mit der Beratung der Stadtverwaltung angesichts von Gesetzesänderungen den Datenschutz in der Stadtverwaltung betreffend”,

so der Jurist und Fraktionsvorsitzende der Freibeuter im Leipziger Stadtrat.

Denn auf eine Anfrage der Freibeuter, deren Anwort zur Ratsversammlung am 16. Mai 2018 und damit noch vor Inkrafttreten der neuen EU-Verordnung zum Datenschutz hätte beantwortet werden sollen, lässt die Antwort der Stadtverwaltung auch einen Monat später noch auf sich warten.

“Fast muss man sich fragen, ob wir mit unserer Anfrage nach den Auswirkungen der neuen Datenschutz-Grundverordnung erst eine schlafende Verwaltung geweckt haben”,

so der Freidemokrat Hobusch verärgert, da auch auf mehrfache Nachfragen zum Verbleib der Antwort eine Reaktion und Begründung des Oberbürgermeisters ausblieb. Seit dem 27. April 2016 ist bekannt, dass ab dem 25. Mai 2018 europaweit eine neue Datenschutz-Grundverordnung gilt.

“Zwei Jahre, um sich als Stadtverwaltung mit den Neuerungen in Sachen Datenschutz auseinanderzusetzen”,

so  Hobusch weiter.

Man gewinnt an vielen Stellen den Eindruck, dass Verwaltung erst dann aktiv wird, wenn Gesetze gelten. Vorausschauendes und proaktives Arbeiten in der Stadtverwaltung: Fehlanzeige! Die Liste reicht vom Kitaplatzanspruch bis hin zum neuen Klassenteiler bei der Klassenbildung. Von allem zeigt sich die Verwaltung immer wieder.

Verbleib von Karstadt

Verbleib von Karstadt

Anfrage:

Der Oberbürgermeister hatte angekündigt, alles dafür zu tun, dass Karstadt in seinem angemieteten Gebäude verbleiben kann. Hierzu fragen wir:

Welche konkreten Maßnahmen stellt die SächsGemO dem Oberbürgermeister dafür zur Verfügung?

Anfrage im Allris

Antwort:

Der § 2 der sächsischen Gemeindeordnung fasst die „Aufgaben der Verwaltung“ wie folgt zusammen:

„Abs. 1: Die Gemeinden erfüllen in ihrem Gebiet im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit alle öffentlichen Aufgaben in eigener Verantwortung und schaffen die für das soziale, kulturelle, sportliche und wirtschaftliche Wohl ihrer Einwohner erforderlichen öffentlichen Einrichtungen, soweit die Gesetze nichts Anderes bestimmen.“

Konkrete Maßnahmen, wie in der Anfrage erfragt, gibt die Sächsische Gemeindeordnung nicht vor.

Eine Gemeinde kann nur Gesetzlichkeiten in ihrer Zuständigkeit, wie z.B. Baugenehmigung und deren Auflagen, überwachen und deren Einhaltung einfordern. Ebenso kann eine Gemeinde ihre eigenen privatrechtlichen Ansprüche, Investitionsverpflichtungen bei Verkäufen von Grundstücken, geltend machen. Die Gemeinde kann nicht in einen privatrechtlichen Konflikt (wie hier bei dem Beispiel Karstadt) eingreifen, solange sie nicht unmittelbar selbst betroffen ist.

Die Ansatzpunkte zur Vertretung kommunaler Interessen ergeben sich im Sinne einer Wirtschaftsförderung und liegen im Erhalt der Arbeitsplätze, der Generierung von (Steuer-) Einnahmen sowie einer lebendigen Citygemeinschaft.

Interessen, welche nicht einklagbar sind, können in Gesprächen, Moderationsverfahren, Statements oder ähnlichem kundgetan bzw. eingeworben werden.

Antwort im Allris

Hobusch (FDP): “Verwaltung Out of Control”

Verwaltung Out of Control

Pressemitteilung:

Medienberichten zufolge hat der Leipziger Oberbürgermeister Burkhard Jung Indikatoren festgelegt, anhand derer die Verwaltung ihre Entscheidungen überprüfen und sich bei Beratungen auf dem laufenden Stand halten kann.

„Wenn der Oberbürgermeister Indikatoren festlegt, ist das auf den ersten Blick löblich – weil es eine Steuerungsmethode ist, die offenbar Zielerreichungen ablesbar macht. Auf den zweiten Blick ist das ein neuer Schritt von Jung zur systematischen Entmachtung des Stadtrates”,

kritisiert der Leipziger Freidemokrat René Hobusch. Und mehr noch:

„Ich bin gerade fassungslos. Unterlagen werden vorenthalten, Angelegenheiten versucht man aus der Kompetenz des Rates zu ziehen und jetzt das. Eine Verwaltung steuert sich selbst – sie verselbstständigt sich. Out of Control.”

Interessant ist auch, dass der Oberbürgermeister die Entwicklung solcher Steuerungsmethoden durch den Rat seither abgelehnt hat. Die FDP-Stadträte hatten Selbiges in der laufenden und der vergangenen Wahlperiode immer wieder beantragt. Doch dies wollte der Oberbürgermeister nicht und auch die Mehrheit des Rates nicht es nicht.

„Die Festlegung von Leitlinien ist Aufgabe des Rates und nicht der Dienstberatung des Oberbürgermeisters”,

kritiert Hobusch weiter.

„Doch statt sich seiner Rolle bewusst zu werden, streitet der Stadtrat lieber um Zebrastreifen und einzelne Schultoiletten. Weil sie im Wahlkreis eines Einzelstadtrates liegen, anstatt dem Oberbürgermeister eine konkrete Zielvorgabe für die gesamte Ausstattung aller Schulen nebst Termin zur Zielerreichung zu machen.”