Herr Jung, wir nehmen Sie beim Wort!

Herr Jung, wir nehmen Sie beim Wort!

Pressemitteilung:

René Hobusch, Vorsitzender der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat, begrüßt den Optimismus des Oberbürgermeisters der Stadt Leipzig, Diesel-Fahrverbote in der Messestadt verhindern zu können.

“Damit dem Wunsch Jungs auch Taten folgen, beantragen wir Freibeuter die vollständige Umsetzung der Maßnahmen des Luftreinhalteplans”,

so der Freidemokrat Hobusch. Der Antrag der Freibeuter beauftragt den Oberbürgermeister, dem Stadtrat im Rahmen der Erstellung des Haushaltsplanentwurfes 2019/2020 für die im Luftreinhalteplan der Stadt Leipzig enthaltenen, aber bisher nicht vollständig umgesetzten Maßnahmen, Finanzierungsvorschläge vorzulegen.

“Nach Aussage der Richter am Bundesverwaltungsgericht sind Fahrverbote frühestens ab 2019 möglich. Genügend Zeit in Leipzig die Weichen für eine noch sauberere Luft mit den mildesten möglichen Mitteln zu stellen und die Ergebnisse abzuwarten”,

so Hobusch weiter und äußert mit Blick auf eine Anfrage der Freibeuter im Stadtrat:

“Der Oberbürgermeister habe sicherlich ein Eigeninteresse ein Diesel-Fahrverbot in Leipzig auszuschließen, so unterhält er in der Stadtverwaltung, den Tochterunternehmen und Eigenbetrieben selbst über 1.000 Dieselfahrzeuge. Auf Anfrage der Freibeuter legte der Oberbürgermeister dar, dass 218 Fahrzeuge gerade Euro 4 und schlechter sowie 398 Fahrzeuge Euro 5 erfüllten. 396 Fahrzeuge seien mit Euro 6 ausgestattet.”

Großtagespflege ermöglichen: Mehr Tageseltern, mehr Möglichkeiten auch für Eltern

Großtagespflege ermöglichen: Mehr Tageseltern, mehr Möglichkeiten auch für Eltern

Pressemitteilung:

Oberbürgermeister und Sozialbürgermeister setzen sich beim Freistaat Sachsen und in geeigneten Gremien auf Landesebene dafür ein, Großtagespflege zu ermöglichen. Einen entsprechenden Antrag geben die Freibeuter am Mittwoch zur Ratsversammlung ins Verfahren. Danach könnten sich mehrere Tagespflegepersonen in gemeinsam genutzten Räumen zusammenschließen, weitere Synergieeffekte sind möglich.

Der Bedarf unter den Tagesmüttern und -vätern ist groß, weiß Stadträtin Naomi-Pia Witte (FDP), die für die Fraktion Freibeuter im Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule sitzt:

“Die Tagespflegepersonen mahnen die auf Landesebene verhinderte Möglichkeit des Zusammenschlusses, die in anderen Bundesländern längst gängige Praxis ist, schon lange an. Viele finden nicht die geeigneten Räume die Kinderbetreuung allein zu gründen, private Wohnungen und Häuser eignen sich nicht immer.”

In Sachsen existiert keine landesrechtliche Regelung zur Großtagespflege. Ein Zusammenschluss von Tagespflegepersonen in gemeinsam genutzten Räumen ist daher in Leipzig bisher nicht möglich. Dazu die Freidemokratin Witte:

“Umso wichtiger, dass Leipzigs Stadtverwaltung dem Freistaat dringenden Handlungsbedarf signalisiert. Die aktuell fehlenden Kinderbetreuungsplätze in Leipzig erfordern über den Kitabau hinaus weitere Maßnahmen, um die Nachfrage zu decken.”

Witte begrüßt die neue Offenheit des Sozialbürgermeisters, auch Elterninitiativen zur Aufsicht ihrer Sprößlinge nicht länger im Weg zu stehen.

“Zusammenschlüsse von Eltern sind eine Möglichkeit lange vor Fertigstellung der neuen Leipzig-Kitas Bedarf aufzufangen, Tagespflegepersonen die Arbeit zu erleichtern, eine weitere Alternative. Auch Aussagen des Sozialbürgermeisters, zukünftig Elterninitiativen zur Betreibung kleinerer Einrichtungen zulassen zu wollen, machen Hoffnung, mit der zusätzlichen Alternative Großtagespflege die Herausforderungen angehen zu können”,

so Witte abschließend.

Verkehr ganzheitlich

Verkehr ganzheitlich

Amtsblatt:

Selten, aber es gibt sie ab und zu doch, die lobenden Worte an den Oberbürgermeister – an dieser Stelle in Sachen Verkehrspolitik. Hatte der Oberbürgermeister jüngst doch tatsächlich geäußert, die Verkehrteilnehmer in unserer Stadt ganzheitlicher berücksichtigen zu wollen. Die Leipziger seien aus seiner Sicht immer auch Fußgänger, Radfahrer und ÖPNV-Nutzer zugleich. Damit wirkt er dem Eindruck der vergangenen Jahre entgegen, die Stadtverwaltung würde dem Radverkehr besondere Priorität beimessen.

Ein guter Vorsatz für das Neue Jahr, Herr Oberbürgermeister!

Bei der Ausrichtung der Verkehrsplanung an die wachsenden verkehrlichen Herausforderungen in Leipzig darf es eben keinen Vorrang eines einzelnen Verkehrsmittels geben.

Noch im Januar und damit noch in der laufenden Verkehrsdebatte in unserer Stadt wollen wir den Oberbürgermeister beauftragen zu prüfen, ob durch die im Flächennutzungsplan ausgewiesene Trasse Mittlerer Ring Süd von der B2 bis zur Richard-Lehmann-Straße und von dort bis zur Prager Straße und Mittlerer Ring Ost weiter an der Bahnlinie eine Entlastung der Innenstadt vom KFZ-Verkehr erreicht werden kann. Ein verkehrlicher Gewinn für alle Verkehrsteilnehmer.

René Hobusch, Fraktionsvorsitzender

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 27. Januar 2018

Oberbürgermeister hat Kompetenzen überzogen

Oberbürgermeister hat Kompetenzen überzogen

Pressemitteilung:

Die Fraktion Freibeuter begrüßt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Leipzig, der Oberbürgermeister der Stadt Leipzig dürfe die Befassung eines Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der die Prüfung einer umfangreicheren Offenlegung von Vorlagen, Anlagen und Akten als bisher zum Gegenstand hat, nicht als unzulässig ablehnen.

“In der Vergangenheit sind Anträge vom Oberbürgermeister immer wieder mit der Begründung zurückgewiesen worden, es handele sich um unzulässige Anträge für die der Stadtrat inhaltlich nicht zuständig sei. Das Verwaltungsgericht hat klargestellt, dass der Oberbürgermeister Anträge nicht inhaltlich prüfen und infolgedessen ablehnen darf.”,

so René Hobusch (FDP), Fraktionsvorsitzender der Freibeuter im Leipziger Stadtrat, vor dem Hintergrund, dass es in Einzelfällen in der Vergangenheit immer wieder Konflikte im Umgang des Oberbürgermeisters mit Fraktionsanträgen gab.

“Der Oberbürgermeister hat hier ein allzu strenges Regime geführt und seine Regelungskompetenz stark überzogen.”,

so der Jurist Hobusch weiter.

“Denn das Gericht sagt auch, dass gerade die Frage der Abgrenzung von Rechten und Pflichten des Oberbürgermeisters einerseits und die des Stadtrates andererseits allein in die Kompetenz des Stadtrates fällt.”

Mit einem weiteren Antrag hatten die Freibeuter den Stadtrat aufgefordert, der Klage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen den Oberbürgermeister der Stadt Leipzig beizutreten. Von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingereichteten Klage sahen die Freibeuter die Rechtsstellung des gesamten Stadtrates gegenüber dem Oberbürgermeister betroffen.

Dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig folgend wird der Oberbürgermeister den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen “Transparentes Verwaltungshandeln” (VI-A-03937) in der Ratsversammlung am 18. Oktober 2017 zur Beschlussfassung zulassen.

Beitritt des Stadtrates zur Klage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen den Oberbürgermeister der Stadt Leipzig

Beitritt des Stadtrates zur Klage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen den Oberbürgermeister der Stadt Leipzig

Antrag:

Der Stadtrat als Organ der Stadt Leipzig tritt der Klage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei. Die Kosten für die Betreibung der Klage werden vollumfänglich aus dem Haushalt der Stadt Leipzig bereitgestellt. Der Stadtrat behält sich das Recht vor, zum Klagegegenstand in einen Kommunalverfassungsstreit zu gehen.

Sachverhalt:

Die eingereichtete Klage betrifft die Rechtsstellung des gesamten Stadtrates gegenüber dem Oberbürgermeister. Diese gilt es verbindlich zu klären. Daher sollte der Stadtrat als Organ der Klage beitreten.

Status:

Der Antrag wurde durch uns zurückgezogen und wird nicht weiter behandelt.

Antrag im Allris

Stadtrat soll Klage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen den Oberbürgermeister der Stadt Leipzig beitreten

Stadtrat soll Klage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen den Oberbürgermeister der Stadt Leipzig beitreten

Pressemitteilung:

Die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingereichtete Klage betrifft die Rechtsstellung des gesamten Stadtrates gegenüber dem Oberbürgermeister.

“Vom Zurückhalten von Informationen aus der Verwaltung ist der gesamte Stadtrat betroffen. Nicht selten entscheiden wir Stadträte auf Basis unvollständiger Informationen. Das dürfen wir als Ganzes nicht länger hinnehmen.”,

so René Hobusch (FDP), Vorsitzender der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat, die den gesamten Stadtrat mit einem Antrag über den Beitritt zur Klage der Grünen in die Pflicht nehmen will.

“Die Kosten der Klage müsse die Stadt Leipzig selbst tragen. Und wenn es hart auf hart kommt, dann ist der Kommunalverfassungsstreit der nächste Schritt.”,

fordert der Liberale Hobusch die verbindliche Klärung des Sachverhalts ein.

Hintergrund ist das Zurückhalten des Oberbürgermeisters von, der Stadtverwaltung bekannten, Informationen gegenüber dem Stadtrat. Konkret betraf das u.a. fachliche Stellungnahmen einzelner Dezernate zu Haushaltsanträgen der Fraktionen.

Hobusch (FDP): “Bundesverwaltungsgerichtsurteil achten – OBM Jung muss neutral bleiben – Bürgerschaft gefordert”

Bundesverwaltungsgerichtsurteil achten - OBM Jung muss neutral bleiben - Bürgerschaft gefordert

Pressemitteilung:

Der Vorsitzende der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat René Hobusch (FDP) begrüßt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zur Neutralitätspflicht von Stadtverwaltungen und Oberbürgermeistern. Danach sind Aktionen und Aktionsaufrufe zur Begleitung von Demonstrationen der Verwaltung nicht erlaubt. Geklagt wurde gegen die Stadt Düsseldorf. Diese hatte während einer Demonstration das Licht an kommunalen Gebäude ausgeschaltet und zu Aktionen aufgerufen.

“Natürlich ist das Urteil auf den ersten Blick schmerzhaft. Es untersagt der Verwaltung und kommunalen Beamten politische Aktivitäten. Auf den zweiten Blick ist es nur konsequent. Jeder kommunale Bedienstete hat seine Arbeit politisch neutral durchzuführen. Maßstab darf nur das Recht und nicht die eigene Überzeugung sein”,

so der Jurist Hobusch.

“Aber natürlich ist jeder Mitarbeiter der Stadtverwaltung auch Bürger – und seine Bürgerrechte gelten. Dazu gehört auch, sich politisch zu engagieren – nur eben nicht auf Ticket der Stadtverwaltung. Insofern ist jetzt die Bürgerschaft noch ein Stück mehr gefordert, sich Hass und Intoleranz sichtbar entgegenzustellen. Die Stadtverwaltung muss neutral bleiben – auch wenn es manchmal schwer fällt.”

Politische Neutralität von Stadtverwaltung und öffentlichen Unternehmen: Wird mit zweierlei Maß gemessen?

Politische Neutralität von Stadtverwaltung und öffentlichen Unternehmen: Wird mit zweierlei Maß gemessen?

Anfrage:

Thomas Meyer, emeritierter Professor für Politikwissenschaft an der  Technischen Universität Dortmund, hat in seinem Standardwerk für Studierende der Politikwissenschaften “Was ist Politik?” (Wiesbaden, 2003) eine Definition von Politik veröffentlicht, wonach es sich dabei  um das Herbeiführen und Durchsetzen gesamtgesellschaftlich  verbindlicher Entscheidungen handelt. Dies erfolgt u.a. durch Gesetze.  Die Regelungen zur “Gesetzliche Rente” sind gesamtgesellschaftlich  verbindlich. Herbeiführen von Änderungen sind insofern Politik.

Der Oberbürgermeister hat als Chef der Stadtverwaltung und somit  maßgeblicher Vertreter des Gesellschafters der kommunalen Unternehmen dafür Sorge zu tragen, dass sowohl Verwaltung als auch  eben diese kommunalen Unternehmen politisch neutral agieren. Insbesondere kommt ihm diese Aufgabe in Wahlkampfzeiten zu.

Bei den Leipziger Verkehrsbetrieben ist seit vielen Wochen eine Straßenbahn mit Werbung zur Stärkung der Gesetzlichen Rente und Logos einer Gewerkschaft beklebt. Sie ist aktuell – also in einer Wahlkampfzeit  –  im Einsatz.

Hierzu fragen wir:

  1. Welche Regelungen gibt es für die Außenwerbung auf den Straßenbahnen der Stadt Leipzig?
  2. Wer darf werben und mit welchem Inhalt?

Anfrage im Allris

Antwort (mündlich in der Ratsversammlung):

Bürgermeisterin Dubrau:

Meine Damen und Herren!

Zur Frage 1.

Die Außenwerbung auf der Straßenbahn der Leipziger Verkehrsbetriebe wird durch die Ströer Media Deutschland GmbH auf Basis eines bestehenden Gestattungsvertrages kommerziell betreut. Das Anbringen von Parteienwerbung ist grundsätzlich nicht zugelassen.

Für die Entscheidung über die Freigabe der Werbung müssen ihr Inhalt und ihre Gestaltung nach Angaben der LVB folgenden Grundsätzen entsprechen – ich greife aus der sehr langen Liste jetzt nur einige heraus -: kein Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften und behördliche Anweisungen oder innerbetriebliche Regelungen, keine Beeinträchtigung des Gesamteindrucks des Werbeträgers, keine Beeinträchtigung des Straßenverkehrs, Ausschluss von Parteienwerbung, Ausschluss von Werbung mit religiöser Ausrichtung, Ausschluss des Verstoßes gegen die guten Sitten, gegen unlauteren Wettbewerb, gegen die Grundsätze des Deutschen Werberates, gegen Diskriminierung wegen Geschlecht, Hautfarbe, Herkunft, Rasse oder Religion, Ausschluss von sexistischer Wort- und Bildsprache, Ausschluss von Werbung für Prostitution oder der Darstellung des Menschen als käufliche Ware, Ausschluss der Verherrlichung von Krieg und Gewalt, Verherrlichung der Zeiten des Nationalsozialismus, Ausschluss von Tabakwerbung, Ausschluss der Werbung gegen die Interessen der LVV-Gruppe. – Sie sehen, das ist ein breites Feld. Wie gesagt, auch die Werbung für Parteien ist ausgeschlossen.

Zur Frage 2.

Grundsätzlich jeder. Das heißt: Die Vergabe erfolgt diskriminierungsfrei zu marktüblichen Konditionen, jedoch ausschließlich und nur im Rahmen der oben geschilderten inhaltlichen Maßgaben. Darüber hinaus erfolgt eine Freigabe durch die Leipziger Verkehrsbetriebe in jedem Einzelfall. Diese Freigaben erfolgen nach Angaben des Unternehmens sowie bei unternehmenseigener Außenwerbung grundsätzlich entsprechend der städtischen Ziele der Leipziger Verkehrsbetriebe.

Das fragliche Fahrzeug wurde durch den Deutschen Gewerkschaftsbund als Vollwerbung für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.10. zu den marktüblichen Konditionen gebucht. Die politische Neutralitätspflicht in Wahlkampfzeiten dient der Wahrung der Chancengleichheit der Parteien. Gewerkschaften sind aber keine Parteien. Sie stehen somit nicht zur Wahl. Die Werbung des DGB zielt auf die Stärkung der gesetzlichen Rente. Sie spricht damit weder eine Wahlempfehlung aus, auch nicht versteckt, noch ist aus dem Slogan eine Wahlempfehlung abzuleiten. Ein Verstoß gegen die politische Neutralitätspflicht in Wahlkampfzeiten im Sinne der Anfrage liegt also nicht vor. 

Neutralitätspflicht in Wahlkampfzeiten für das Wahljahr 2017

Neutralitätspflicht in Wahlkampfzeiten für das Wahljahr 2017

Anfrage:

Wie stellt der Oberbürgermeister während der sechs Wochen vor der Bundestagswahl 2017 sicher, dass es keine Kritikpunkte gibt, die aufgrund einer möglichen öffentlichen Diskussion Einfluss auf das Wahlverhalten der Bürger haben können?

Anfrage im Allris

Antwort:

Der Oberbürgermeister ist nicht verpflichtet, Kritikpunkte, die öffentlich diskutiert werden, zu verhindern oder gar Diskussionen zu untersagen. Eine öffentliche Diskussion auch und gerade vor Wahlen ist vielmehr gewünscht. Die Verwaltung hat jedoch darauf zu achten, dass sie bei aller öffentlichen Diskussion die Neutralität wahrt. Dies gilt ausdrücklich auch für die einzelnen Fraktionen der Ratsversammlung, die Teil der Verwaltung sind, und eben kein Organ einer Partei, auch wenn die Mitglieder der Fraktionen überwiegend einer Partei angehören und als Mitglied einer Partei einen Sitz in der Ratsversammlung erlangt haben. Daher wird vor jeder Wahl auf die besondere Neutralitätspflicht insbesondere in der heißen Wahlkampfphase, 6 Wochen vor dem Wahltag, ausdrücklich innerhalb der Verwaltung hingewiesen, so zuletzt auch vor der letzten Kommunalwahl.

Antwort im Allris

Trauer um Dr. Hinrich Lehmann-Grube, Leipziger Oberbürgermeister a.D.

Trauer um Dr. Hinrich Lehmann-Grube, Leipziger Oberbuergermeister a.D.

Pressemitteilung:

Zum Tod von Dr. Hinrich Lehmann-Grube äußert sich René Hobusch (FDP), Fraktionsvorsitzender der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat:

“Dr. Hinrich Lehmann-Grube war ein Wahl-Leipziger, wie ich, dem die Stadt besonders am Herzen lag. Im Vergleich der beiden großen Städte Dresden und Leipzig war er in den Anfangsjahren der Nachwendezeit als Oberbürgermeister mit seiner Erfahrung ein Gewinn für unsere Stadt. Mit seinem Engagement legte er den Grundstein für den Erfolg unseres wachsenden, weltoffenen Leipzigs von heute. Auf einer der wenigen gemeinsamen Veranstaltungen habe ich ihn als einen geradlinigen, bis zuletzt für Leipzig sehr engagierten Menschen kennenlernen dürfen. Unsere Gedanken sind bei seiner Familie und den engsten Vertrauten.”,

drückt René Hobusch (FDP) sein Beileid gegenüber den Angehörigen Lehmann-Grubes aus.

Dr. Hinrich Lehmann-Grube verstarb gestern im Alter von 84 Jahren. Der promovierte Jurist war von 1990 bis 1998 Oberbürgermeister der Stadt Leipzig.