Bürgerbeteiligung beim Ausbau des Flughafens Leipzig-Halle

Bürgerbeteiligung beim Ausbau des Flughafens Leipzig-Halle (VII-A-00952-NF-02) Einreicher: Fraktion DIE LINKE

Aus der Ratsversammlung am 10.06.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir werden als Fraktion dem Antrag der LINKEN zustimmen. Ich habe mich jetzt aber deswegen auch zu Wort gemeldet, weil nach der Begründung bzw. nach der Einbringung von Frau Küng-Vildebrand nicht mehr so richtig klar war, worüber wir eigentlich abstimmen. Man könnte meinen, wir würden über den Flughafen abstimmen. Wir würden über Startbahnnutzungen abstimmen, wir würden darüber abstimmen, wie viel Flugverkehr und zu welcher Tageszeit zukünftig in Leipzig stattfinden soll. – Das tun wir mitnichten.

Wir stimmen darüber ab, dass es eine transparente Bürgerinformationsveranstaltung in Leipzig geben soll und dass die Stadtgebiete, die von Fluglärm und Luftverschmutzung betroffen sind, im Rahmen der Beteiligung auch einbezogen werden. Das ist das, worüber wir abstimmen. Das finden wir gut, und deswegen stimmen wir auch zu.

An die Kollegen von der AfD gerichtet: Bürgerinformationsveranstaltungen müssen keine Großveranstaltungen in Sälen mit 1000 Leuten sein. Wir haben auch schon Ausschusssitzungen mittels Videokonferenzen durchgeführt. Ich habe auch schon von Parteien gehört, die Parteitage mittels Videokonferenzen durchgeführt haben. An der Stelle ist unser Bürgermeister bestimmt kreativ genug, das entsprechend zu organisieren, sodass man dies auch zu Corona-Zeiten mit der nötigen Sicherheit durchführen kann. Also, da gibt es für Polemik überhaupt keinen Anlass.

Mir ist es aber wichtig, deutlich zu machen, gerade aufgrund des Redebeitrages von Frau Küng-Vildebrand, wofür wir zuständig sind. Wir beschließen über Informationsveranstaltungen. Wir sind nicht dafür zuständig, welche Startbahn benutzt wird. Wir sind nicht dafür zuständig, ob es einen 24-Stunden-Betrieb gibt. Wir sind nicht dafür zuständig, wie die Verteilung der Flugzeuge tags und nachts ist. Dafür sind wir nicht zuständig; auch wenn Sie jetzt durch Ihren Redebeitrag für die Öffentlichkeit vielleicht den Eindruck erweckt haben, darum würde es heute gehen. Es geht heute um eine Bürgerinformation und um eine Beteiligung. Das finden wir gut. Aber um mehr geht es nicht. – Vielen Dank.”

 

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben sehr wohl wahrgenommen, dass sich der Antrag in der Neufassung 02 verändert hat. War ursprünglich von einer Bürgerbeteiligung die Rede, so ist es jetzt nur noch eine transparente Bürgerinformationsveranstaltung, die der Oberbürgermeister durchführen soll. Es ist nicht beantragt, dass die Stadt Leipzig über das Vorhaben „Flughafen Leipzig“ informiert, sondern das Einladen zu der Informationsveranstaltung. Es wird eingeladen, und dann gibt es Beteiligte vom Flughafen, die informieren dort. Der Rahmen, der Ablauf sowie die Moderation werden von Leipzig organisiert. Aber Leipzig informiert nicht über das, was der Flughafen vorhat. So ist es hier beantragt, und so verstehen wir das. Dem stimmen wir auch zu. Der Oberbürgermeister muss sich nicht irgendwelche Aussagen der Flughafengesellschaft zu eigen machen, sondern er schafft den Rahmen für eine transparente Information. Die Information kommt von der Flughafengesellschaft.

Noch ein Punkt, Frau Küng-Vildebrand: Ich lasse mir kein undemokratisches Verhalten vorwerfen. Es geht hier darum, dass wir einen Antrag zur Bürgerinformation haben. Es gibt Leute draußen, die der Livestream-Übertragung folgen, die diese Texte nicht vorliegen haben. Sie mussten aufgrund Ihrer Rede der Auffassung sein, es gehe darum, gegen die Steigerung des Flugbetriebs, gegen die erhöhten Flugzahlen und gegen die Lärmbelastung zu sein, und all diejenigen, die dem Antrag zustimmen würden, würden Ihre Kritik an diesen Steigerungen teilen. Deswegen habe ich mich zu Wort gemeldet, weil wir natürlich das Interesse haben, an der Bürgerveranstaltung teilen, aber nicht die Aussagen, die Sie in Ihrer Begründung geäußert haben. Es muss doch möglich sein, dies hier richtigzustellen. Wenn Sie eine politische Debatte über den Fluglärm führen möchten, dann beauftragen Sie den Oberbürgermeister, sich in den Gremien für irgendetwas einzusetzen, aber nutzen Sie nicht den Redebeitrag zu diesem Antrag dafür. – Vielen Dank.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

EU-China Gipfel, Stadtrat und Stadtgesellschaft in die Vorbereitung einbinden

EU-China Gipfel, Stadtrat und Stadtgesellschaft in die Vorbereitung einbinden (VII-A-00895-NF-02) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Aus der Ratsversammlung am 10.06.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin den grünen sehr dankbar für die Neuformulierung des Antrages, weil dadurch vermieden wird, dass es eine Debatte oder einen Antrag gegen den EU-China-Gipfel oder gegen China oder gegen politische Zustände in China ist, die man sicherlich trefflich diskutieren könnte.

Wir sind hier aber der Stadtrat von Leipzig und nicht der Deutsche Bundestag. Deswegen sollten wir uns mit den Dingen beschäftigen, für die wir auch zuständig sind. Insofern haben Sie mit dem Antrag vollkommen recht.
Bei Großveranstaltungen ist die Öffentlichkeit, die Stadtgesellschaft einzubinden. Da ist es egal, ob es eine Großveranstaltung der Bundesregierung ist, ob es eine Sportgroßveranstaltung ist, ob es eine Demonstration größerer Art ist, die angemeldet wird, bei denen entsprechende Einschränkungen für die Bevölkerung zu erwarten sind. Das gilt generell.

Ich glaube, wir müssten das auch nicht beschließen, weil, soweit ich das in der Vergangenheit wahrgenommen habe, bei Großveranstaltungen die Stadtgesellschaft einbezogen wird. Wenn es aber hilft, kann man es gern noch einmal beschließen.

Es steht uns unserer Auffassung nach nicht zu, zu entscheiden, wo diese Großveranstaltungen stattfinden sollen. Wenn Sie einmal in das Demonstrationsrecht hineinschauen als Beispiel, wird dem Wunsch des Anmelders hinsichtlich des Orts der Demonstration eine hohe Priorität beigemessen. Das heißt, er soll wählen können, wo die Veranstaltung stattfindet. Wenn also jemand, um ein politisches Anliegen deutlich zu machen, auf dem Innenstadtring demonstrieren kann, ist das zu erlauben, wenn nicht zwingende Gründe dagegensprechen.

Wenn die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland eine Veranstaltung in der Innenstadt von Leipzig durchführen möchte, sagen wir dieser Bundesregierung: Neun, du nicht, du gehst raus vor die Tore der Stadt, Schmuddelkind. – Eine Demonstration würden wir also nach dem Demonstrationsrecht erlauben, erlauben müssen, aber der Bundesregierung, die gemeinsam mit Freunden der EU mit China zusammen tagen möchte, sagen wir: Nein, du darfst nicht in die Innenstadt? Die Einschränkungen der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen einer Demonstration sind in der Güteabwägung von diesen selbstverständlich hinzunehmen, aber wir sagen, wenn es eine Veranstaltung der Bundesregierung ist, ist das nicht in Ordnung?
Dies, liebe Kolleginnen und Kollegen, halten wir für falsch. Wenn die Bundesregierung innerhalb von Deutschland eine Veranstaltung durchführen möchte, hat sie das Recht dazu. Dann kann der Stadtrat in Leipzig ihr das Recht auch nicht nehmen. Wir können allenfalls darüber entscheiden, ob wir Liegenschaft der Stadt Leipzig für diesen Zweck vermiete wollen. Für die Kongresshalle könnten wir sicherlich, da wir dort Eigentümer sind, verhindern, dass dort etwas stattfindet und sie einfach nicht vermieten. Dann geht im Zweifel die Bundesregierung eben in ein Hotel.

Ich glaube, wir sollten die Dinge trennen. Wir sind als Leipzig eine weltoffene Stadt. Wir haben gern Gäste zu Gast. Und wir sollten uns freuen, dass wir die Wertschätzung auch bei der Bundesregierung genießen, dass wir als Stadt Leipzig prinzipiell für solche Veranstaltungen in Frage kommen. Das ist kein Risiko, sondern eigentlich ein Aushängeschild. – Vielen Dank

(Es gilt das gesprochene Wort)

Ermäßigungen für Freiwilligendienstleistende

Ermäßigungen für Freiwilligendienstleistende (VII-A-00905) Einreicher: SPD-Fraktion

Aus der Ratsversammlung am 20.05.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Man kann sicherlich drüber diskutieren, für welche Personengruppen man Ermäßigungen einführt und auch für welche Dienste man Ermäßigungen einführt. Ich halte es aber für vollkommen unangemessen, selbst wenn es in der Bundeswehr rechtsextreme Tendenzen gibt, dies zum Anlass zu nehmen, den Freiwilligendienstleistenden entsprechende Ermäßigungen nicht zu gewähren. […]
Wir müssen anerkennen, dass hier Menschen einen Dienst leisten, ihn freiwillig leisten, und der Dienst im Interesse unseres Landes ist. Ob die Vergütung, die für diesen Dienst gewährt wird, es dann rechtfertigt, eine Vergünstigung zu gewähren, ist eine andere Frage. Aber den Dienst als solches infrage zu stellen, weil es den einen oder anderen in einer bestimmten Gruppe gibt, der sich nicht und Recht und Gesetz hält, ist sehr gefährlich. Denn es gibt viele Gruppen in unserer Gesellschaft, wo es einzelne gibt, die sich nicht an Recht und Gesetz halten. Da müssen wir viele Dinge verbieten oder lassen sein.
Es ist mir sehr wichtig, das heute hier festzuhalten, weil wir nämlich als Freibeuter auch den CDU-Änderungsantrag ablehnen, aber eben aus dem Grund, weil die Verdienste derart unterschiedlich sind, dass eben nicht angemessen wäre, diesen Personenkreis hier zu berücksichtigen. – Vielen Dank.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Vorplanung zur Umgestaltung Dieskaustraße zwischen Gerhard-Ellrodt-Straße und Antonienstraße (Adler)

Vorplanung zur Umgestaltung Dieskaustraße zwischen Gerhard-Ellrodt-Straße und Antonienstraße (Adler) (VI-DS-05775) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau

Aus der Ratsversammlung am 20.05.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Wir haben zu dieser Vorlage eine ganze Reihe von Änderungsanträgen vorliegen. Im Wesentlichen ist es eine wichtige, entscheidende Fragestellung, nämlich, wie die Gestaltung der Straße sein soll zwischen dem Eisenbahnübergang oder Gleisübergang bis zur Windorfer Straße.
Wir haben nun einmal einen begrenzten Straßenraum zur Verfügung. Wir wissen, dass die Straße dringend sanierungsbedürftig ist. Wir wissen auch, dass die Wegeverbindungen insbesondere auch für den Radverkehr in dem Bereich unzureichend sind und geändert werden müssen. Aber es gibt eben nur einen bestimmten Straßenquerschnitt, und der lässt sich auch nicht erweitern.
Jetzt ist natürlich die Frage: Wie geht man mit der Situation um? Wir halten es grundsätzlich für sinnvoll, dass auch im Hinblick auf die Ausrichtung der Stadt hinsichtlich der vermehrten Nutzung von ÖPNV in Konzeptfragen die Straßenbahn auch im begrenzten Straßenraum eine Pulkführerschaft einnimmt, sodass also der Individualverkehr sich quasi hinter der Straßenbahn versammeln und hinterherfahren muss. Das ist etwas, das für uns ohne Probleme darstellbar ist.
Schwieriger wird es in der Situation, wenn die Straßenbahn einmal steht, weil sie nicht weiterkommt, und dann letztlich die Fahrzeuge auch an der stehenden, havarierten Straßenbahn nicht vorbeikommen. In einer Situation, in der man vielfältige Umleitungsmöglichkeiten hat, ist das sicherlich unproblematisch, weil man dann ja irgendwo eine Nebenstraße nehmen kann und eben doch vorbeikommt. Wenn man sich aber die Dieskaustraße anschaut, haben wir dort eben eine wichtige Aus- oder Einfallstraße, wo diese Möglichkeit nicht besteht.
Es kommt dann in diesem engen Straßenabschnitt zu einer schweren Abwägungsentscheidung; Wie schwer wiegt das Problem einer Havarie und eines Feststeckens des MIV hinter der Straßenbahn in der Situation oder wie gering schätzt man das insgesamt ein? Wir haben das in der Fraktion intensiv diskutiert und sind auch nicht zu einer einheitlichen Auffassung gekommen. Wir sind aber mehrheitlich der Auffassung, dass, weil es eben eine so bedeutende Ein- und Ausfallstraße ist, wir hier, eine Möglichkeit schaffen müsse, sodass, auch wenn die Straßenbahn einmal steht, der Individualverkehr an ihr vorbeikommt. Das ist unsere grundsätzliche Haltung mehrheitlich.
Entsprechend werden wir natürlich heute auch zu den verschiedenen Änderungsanträgen abstimmen, wie sie von Linken und auch CDU vorgelegt worden sind. Wir haben mehrheitlich die Auffassung, dass wir einen Querschnitt schaffen müssen, bei dem man im Notfall auch an der Straßenbahn vorbeikommt. – Vielen Dank.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Gemeinsam im Umfeld des Leipziger Sportforums das Beste für die Stadt ermöglichen und umsetzen

Gemeinsam im Umfeld des Leipziger Sportforums das Beste für die Stadt ermöglichen und umsetzen (VI-A-06222-NF-04) Einreicher: Bündnis 90/Die Grünen

Aus der Ratsversammlung am 20.05.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Sicher ist unstrittig, dass wir uns als Stadt, als Stadtgesellschaft Gedanken machen müssen, wie denn die Fläche vor dem Stadion zukünftig aussehen soll, wie zukünftig eine Verkehrsanbindung, insbesondere eine ÖPNV-Anbindung im Zusammenhang mit Stadion erfolgen soll. Die derzeitige Situation ist sicherlich unbefriedigend. Insofern haben wir bei diesen Punkten als Freibeuter auch keinen Dissens hinsichtlich des Antrags von Bündnis 90/Die Grünen.
Nun stellt sich aber die Frage, warum ein Investor in Leipzig Eigentümer eines großen Stadions sein darf, ihm aber die kleine Geschäftsstelle nebenan nicht gehören darf. Das erscheint uns als unlogische Handlungsweise.
Ich möchte Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen Stadträte an die Zeit erinnern, als es von RB Überlegungen gab, möglicherweise ein Stadion außerhalb der Stadt Leipzig zu errichten. Es war vollkommen offen gewesen, ob RB ein Stadion außerhalb errichtet oder ob es von Kölmel das Stadion kaufen wird. Ich glaube, wir haben damals alle mit großer Erleichterung zur Kenntnis genommen, dass die Entscheidung von RB für das Stadtzentrum ausgefallen ist. Vielleicht hat RB in diesem Zusammenhang einen Fehler gemacht. Vielleicht sehen sie das heute so, da sie sich in diesem Zusammenhang nicht gleich die Fläche des ehemaligen Schwimmstadions für die Geschäftsstelle gesichert haben. Unter Umständen gab es ja in den damals vertrauensvollen Gesprächen zum Erwerb des Stadions ein Commitment, nicht rechtlich bindend, aber doch relativ klar, dass man als Stadt Leipzig diesen Schritt des Verkaufs der Fläche mitgehen würde, wenn RB später diesen Schritt gehen wolle.
Mit dem Wissen von heute und auch mit dem Wissen des Ergebnisses der Stadtratswahl und möglicher Absprachen, die es in dem Zusammenhang gegeben hat, hätte RB sich vielleicht anders entschieden. Haben sie nicht.
Für uns stellt sich nun die Frage: Ist es denn zwingend erforderlich, die Rechte der Stadt durch ein Erbbaurecht zu sichern, oder gibt es auch andere Alternativen? Natürlich müssen die Rechte der Stadt gesichert werden. Die Fläche des ehemaligen Schwimmstadions darf kein Spekulationsobjekt werden, für niemanden, auch nicht für RB. Dazu gibt es andere Möglichkeiten. Ein Erbbaurecht ist dafür nicht erforderlich. Man kann sich die Rechte – z.B. die Beschränkung des Weiterverkaufs, der Belastung oder ein Rückübertragungsrecht – gegebenenfalls schon mit Festsetzung des Kaufpreises jetzt schon in den Kaufvertrag hinschreiben lassen. Zur Sicherung der Rechte der Stadt ist es nicht erforderlich, sich auf das Erbbaurecht festzulegen. Ein Verkauf ist genauso möglich.
Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen, unterbreiten wir Ihnen hier unseren Änderungsantrag, weil wir genau das sagen, was ich gerade ausgeführt habe. Die Rechte der Stadt müssen gesichert werden. Unter Umständen gelingt es ja auch, vielleicht mehr an Rechten für die Stadt im Rahmen eines Kaufvertrages zu sichern, als dies im Rahmen eines Erbbauvertrages möglich wäre.
Also, liebe Kolleginnen und Kollegen, entscheiden Sie nicht dogmatisch, sondern entscheiden Sie wirtschaftlich und stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu. – Vielen Dank.

(Es gilt das gesprochene Wort)

Einrichtung eines temporären Stipendienprogramms für freischaffende Künstler/-innen

Einrichtung eines temporären Stipendienprogramms für freischaffende Künstler/-innen (VII-DS-01156) Einreicher: Dezernat Kultur

Aus der Ratsversammlung am 20.05.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Ich kann hier nahtlos anschließen. Es ist genauso willkürlich wie es die Abgrenzung beim Solo-Selbstständigen-Programm war, nämlich zu sagen: Wer Mitarbeiter beschäftigt, hat Pech gehabt; ist zwar auch selbstständig, hat aber eben Pech gehabt; wer ausbildet, hat Pech gehabt. – Wir sehen ja gerade, dass die Ausbildungszahlen einbrechen, die Angebote der Ausbildungsstellen – aber nein, das war uns ja egal. Wer ausbildet, hat Pech gehabt; eine willkürliche Abgrenzung Das ist hier ganz genauso. Ich möchte einmal aus der Vorlage zitieren auf dem Anlass:

Die Eindämmung der Corona-Pandemie lässt derzeit keine Veranstaltungen zu. (…) Nebenerwerbsmöglichkeiten gehen verloren und neue Verpflichtungen sowie Aufträge sind noch nicht in Sicht. So gehen den Freischaffenden existenziell wichtige Einnahmen verloren. Der Lebensunterhalt steht teilweise in Frage (…).

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ist das nicht eine Problembeschreibung, die für viele Selbstständige gilt und nicht nur für Künstler? Warum, Herr Oberbürgermeister, legen Sie ein Stipendienprogramm vor, bei dem sich Künstler in der Zeit, zu der sie keine Erwerbstätigkeiten haben, mit neuem Projekten beschäftigen können, die sie auf ihrem beruflichen weiterbringen, und schließen andere Selbstständige aus, die nun einmal nicht Künstler ist? Warum tun Sie das, Herr Oberbürgermeister? Ich kann es nicht nachvollziehen. Es ist eine Ungerechtigkeit. Wenn die Problembeschreibung, wie Sie sie im Anlass formulieren, gilt, dann muss auch die Problemlösung für alle sein, und man darf bei der Problemlösung nicht einzelne Gruppen herausgreifen. – Vielen Dank.

(Es gilt das gesprochene Wort)

Gesellschafterweisungen zur Umsetzung von Maßnahmen des Klimanotstandes

Anfrage:

Der Oberbürgermeister hatte zugesagt, die Gesellschafterweisungen hinsichtlich der Anschaffung von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor auf Basis fossiler Energieträger in Erfüllung des Beschlusses zur Ausrufung des Klimanotstandes (Beschlussfassung des Antrags VI-A-07961 in der Ratsversammlung am 30.10.2020) zügig umzusetzen.

Hierzu fragen wir an:

  1. Hat der Oberbürgermeister alle Gesellschafterweisungen umgesetzt?
  2. Wenn ja, welche sind bereits ergangen?
  3. Wenn nein, welche sind noch offen? Bis wann werden diese umgesetzt sein?

Anfrage im Allris

Antwort:

Die Anfrage wurde mündlich in der Ratsversammlung zum 29.04.2020 beantwortet.

Oberbürgermeister Jung: “Herr Morlok bzw. die Freibeuter-Fraktion fragt im Zusammenhang mit dem Beschluss Klimanotstand zu etwaigen Gesellschafterweisungen.

Ich habe bisher keine Gesellschafterweisungen ausgesprochen. Durch coronaindizierte Aufgaben bin ich in der Tat in den letzten Wochen kaum zu etwas Anderem gekommen. Das gebe ich unumwunden zu. Wir haben fast nur Krisenstab und damit verbundene operative Umsetzungen gemacht.

Ich habe aber selbstverständlich damals im Zusammenhang mit dem Beschluss im Stadtrat die Unternehmen angeschrieben und Stellungnahmen abgefordert. In den Antworten, die wir ausgewertet haben, begrüßen die angeschriebenen Unternehmen das grundsätzliche Anliegen des Stadtrates, haben jedoch auch auf Schwierigkeiten hingewiesen, die mit einer sofortigen Umsetzung für die Tätigkeit verbunden wären. Für einzelne Unternehmen, die im Wettbewerb mit privaten Anbietern stehen, können zum Beispiel durchaus auch erheblich nachteilige Auswirkungen resultieren. Im Einzelnen kann ich das gerne noch einmal im Verwaltungsausschuss in nichtöffentlicher Sitzung. Ausführen. Einige wesentliche Rückmeldungen kann man aber nachfolgend zusammenfassen.

Zum Verbot der Anschaffung klimaschädlicher Fahrzeuge: Fahrzeuge mit alternativem Antrieb sind teilweise am Markt nicht verfügbar, wie Sie wissen – Lkw, Transporter, Spezialfahrzeuge. Reine Elektrofahrzeuge besitzen teilweise noch nicht die für den wirtschaftlichen Einsatz erforderlichen Leistungsmerkmale. Dennoch gibt es auch hier Bemühungen, die Flotte entsprechend der Zielvorgabe zu verändern und Schritt für Schritt umzurüsten. Wir haben auch Rückmeldungen zum Beschluss „Verbot von Dienstreisen mit klimaschädlichen Verkehrsmitteln“. Das wird selbstverständlich im Rahmen der Verantwortung der Unternehmen umgesetzt, aber teilweise ist es, wie Sie wissen, nicht immer möglich – Stichwort GPEC- Beteiligung in Polen oder auch in anderen Zusammenhängen. Alternative COz- Kompensationsmaßnahmen werden jedoch sicherlich Schritt für Schritt umgesetzt.

Angesichts der erhaltenen Rückmeldungen und um die vorrangige Sicherstellung der Aufgabenerfüllung nicht zu gefährden, habe ich, wie gesagt, noch keine Weisungen erteilt. Die Unternehmen sind aber aufgefordert, die Vorgaben des Stadtratsbeschlusses bestmöglich umzusetzen und im Verwaltungsausschuss dann dazu auch zu berichten. Im Zuge der Umsetzung der Eigentümerziele gibt es auf jeden Fall, Herr Morlok, ab drittem Quartal im Verwaltungsausschuss einzelne Ausführungen.

Ich werde selbstverständlich im Ergebnis der erst noch zu diskutierenden Sofortmaßnahmen und notwendigen Beschlüsse dann auch Gesellschafterweisungen aussprechen, sofern das notwendig sein sollte. Bis jetzt scheint das nicht notwendig zu sein.

Vielleicht so als Zwischeninformation. — Herzlichen Dank.”

Morlok (FDP): “Dringliche Anfrage: Freibeuter fordern vor der Wahl Antwort des OBM in Sachen Grundstücksverkauf an RB ein”

In einer Dringlichen Anfrage fordert die Fraktion Freibeuter Oberbürgermeister Jung auf, in der Ratsversammlung am Mittwoch, den 26. Februar 2020, noch vor der Oberbürgermeisterwahl, deutlich zu sagen, welche Zusagen die Stadt Leipzig im Zusammenhang mit dem Kauf des Stadions gegenüber RB Leipzig gemacht hat.

Dazu der Vorsitzende der Fraktion Freibeuter Sven Morlok: “Wenn der Oberbürgermeister eine Zusage in Sachen Grundstücksverkauf an RB Leipzig gemacht hat und jetzt nicht zu seinem Wort steht, dann muss er das so offen sagen und darf nicht mit dem Finger auf die Stadträte zeigen. Es ist noch gar nicht so lange her, da hatte sich der Oberbürgermeister für das Parkhaus am Stadion ausgesprochen.“

Der Liberale Morlok hatte zuletzt bereits nicht ausgeschlossen, dass RB-Geschäftsführer Mintzlaff mit seiner Vermutung, Jung habe seine Absage hinsichtlich eines Verkaufs des Grundstücks an RB Leipzig zugunsten des Rückzugs der Kandidatinnen der Linken und Grünen im laufenden Oberbürgermeisterwahlkampf getroffen, Recht haben könnte.

RB Leipzig hatte sich erst vor wenigen Jahren für den Kauf des Stadions in Leipzigs Innenstadt und gegen den Neubau außerhalb Leipzigs entschieden. “Nach dieser Entscheidung von RB zu Gunsten des Leipziger Zentrums nun das dringend benötigte Parkhaus verbieten zu wollen, wäre ein schlechter Stil.“

Über die Dringlichkeit der Anfrage stimmt der Stadtrat zu Beginn der Tagesordnung der Ratsversammlung am Mittwoch, den 26. Februar 2020, ab.

Morlok (FDP): “OBM Jung muss vor der Wahl erklären, wie er in Sachen Grundstücksverkauf an RB und Parkhaus abstimmen wird”

Im Streit um den Bau des Parkhauses am Stadion fordert FDP-Stadtrat und Vorsitzender der Fraktion Freibeuter Sven Morlok Oberbürgermeister Jung auf, noch vor der Wahl am 01. März 2020 Farbe zu bekennen: “Jung muss sich noch vor der Wahl persönlich erklären, wie er in Sachen Grundstücksverkauf an RB und Parkhaus abstimmen wird. Der Oberbürgermeister schiebt die Position einzelner Fraktionen vor, seine persönliche Meinung lässt er leider offen.“

Laut Morlok kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Oberbürgermeister seine Zusage an RB über den Grundstücksverkauf gegen den Rückzug der Kandidatinnen der Linken und Grünen eingetauscht hat. Morlok: „Wenn das stimmt, muss das vor der Wahl auf den Tisch.“ Er verwies in diesem Zusammenhang auf die knappen Mehrheitsverhältnisse im Stadtrat: „Die Stimme des Oberbürgermeisters kann im Stadtrat den Ausschlag geben. Wie sich Jung verhält, kann ein wichtiges Argument dafür sein, bei wem die Wählerinnen und Wähler und die RB-Fans bei der Wahl ihr Kreuz machen werden.“

RB Leipzig hatte sich erst vor wenigen Jahren für den Kauf des Stadions am Sportforum und gegen den Neubau außerhalb Leipzigs entschieden: “Die Standortentscheidung, wie RB sie für das Stadion inmitten der Stadt traf, lag im Interesse der Stadt Leipzig. Zusagen, welche in diesem Zusammenhang gegeben wurden, müssen auch eingehalten werden”, so Morlok. Er verwies in diesem Zusammenhang auch auf den ökologischen Vorteil eines Stadions im Stadtgebiet. „Durch den zentralen Standort werden lange Anfahrtswege vermieden. Das schont die Umwelt und müsste gerade auch im Interesse der Grünen liegen. Nach dieser Entscheidung von RB zu Gunsten des Zentrums nun das Parkhaus verbieten zu wollen, ist ein schlechter Stil“.

Der Antrag der Grünen zur Verhinderung des Grundstücksverkaufs und des Parkhauses am Stadion ist Bestandteil der Tagesordnung der Ratsversammlung am Mittwoch, den 26. Februar 2020.

Morlok (FDP): “Jung ist ein klimapolitischer Geisterfahrer”

Die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat hält den überarbeiteten Vorschlag des Oberbürgermeisters zum Parken im Waldstraßenviertel für nicht zielführend.

Sven Morlok, Fraktionsvorsitzender der Freibeuter im Leipziger Stadtrat, kritisiert die von Oberbürgermeister Jung vorgeschlagene Ungleichbehandlung auf ganzer Linie: “Der Vorschlag des
Oberbürgermeisters bevorzugt jene, die einen Gewerbeschein für ihre Geschäftstätigkeit benötigen, die Arzthelferin oder der Mitarbeiter in einer Steuerberaterkanzlei im Waldstraßenviertel werden jedoch benachteiligt. Mit dem Ausstellen von maximal 2 Parkausweisen werden zudem größere Unternehmen benachteiligt. Weitere Mitarbeiter haben das´Nachsehen. Darüber hinaus werden Parkende im Waldstraßenviertel gegenüber Parkenden in der Innenstadt, die keine kostenfreie Parkplätze zur Verfügung stellt, bevorteilt.”

Der Freidemokrat bekräftigt aber auch, dass nicht Aufgabe der Stadt sei, kostenfreie Parkplätze für Mitarbeiter am Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. Wir stehen zum INSEK und zum Nachhaltigkeitsszenario und damit zur Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung. Morlok: “Wer wie Jung kurz nach der Ausrufung des Klimanotstandes weitgehend kostenfreie Parkausweise ausstellt, ist ein klimapolitischer Geisterfahrer.”

Mit dem Antrag der Freibeuter soll daher auf Wunsch ein Parkausweis ausgestellt werden, mit dem, zusammen mit einem zum Preis der Höchstparkdauer am Parkautomaten gezogenen Tagesticket,
Gewerbetreibenden, Freiberuflern sowie deren Mitarbeitern das Parken im Waldstraßenviertel gestattet wird. Dieses von den Freibeutern vorgeschlagene Modell des Parkens in den Quartieren Leipzigs entspreche damit eher der mit dem INSEK und dem Nachhaltigkeitsszenario vom Stadtrat beschlossenen Idee von einer Parkraumbewirtschaftung.

Den Zeitraum des Parkens für Gewerbetreibende und Mitarbeiter auf die Zeit von 8 bis 17 Uhr zu beschränken, entspricht aus Sicht Morloks ebenso wenig den in der freien Wirtschaft üblichen Arbeitszeiten: “In einer Kanzlei endet der Arbeitstag nicht bereits 17 Uhr und in einem Restaurant fängt er 17 Uhr erst an. Die vom Oberbürgermeister vorgeschlagenen Zeiten erinnern eher an den Arbeitstag eines Verwaltungsmitarbeiters, sie sind absolut unrealistisch”, so der FDP-Stadtrat.

In einer Neufassung des eigenen Antrags zum Parken im Waldstraßenviertel stellen die Freibeuter klar, dass nicht nur Gewerbetreibende, sondern auch Freiberufler sowie deren Mitarbeiter während der Arbeitszeit die Möglichkeit zum Parken im Umfeld des Arbeitsplatzes im Waldstraßenviertel eingeräumt werden soll.