Zweiter Anlauf: Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Geflüchtete

Zweiter Anlauf: Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Geflüchtete (VII-A-00661) Einreicher: Fraktion DIE LINKE

Aus der Ratsversammlung am 10.06.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir werden auf dem Verwaltungsstandpunkt zustimmen, auch wenn es uns schwerfällt, die Frist, die dort angegeben ist, mitzugehen, weil wir in der Tat meinen, dass ein dringender Handlungsbedarf besteht. Da ist allerdings nicht der Grund, warum ich mich hier zu Wort melde, sondern die Aussagen des Herrn Ulbrich haben mich dazu veranlasst, mich zu Wort zu melden.

Ich war etwas verwundert über diese Aussagen, weil die Fehlerhaftigkeit derselben bereits im Rahmen einer Sitzung des Migrantenbeirats deutlich gemacht worden ist, und deshalb wundere ich mich, dass sie heute wiederholt werden. Es geht eben nicht nur um diejenigen, die in Leipzig leben und gerade ein Asylverfahren durchlaufen, das – wie Sie suggerieren – aus irgendwelchen Gründen noch nicht abgeschlossen ist und eben sehr lange dauert. Es geht auch um die Menschen, die gar kein Asylrecht in Deutschland haben, aber aus anderen Gründen das Land nicht verlassen müssen; aus guten Gründen, weil zum Beispiel in ihrem Land Bürgerkrieg herrscht und sie deshalb ein befristetes Bleiberecht in Deutschland haben. Insofern geht Ihre Argumentation bezüglich der Zeitspanne völlig an der Sache vorbei.

Ich finde es auch ziemlich perfide, das Unvermögen der Stadtverwaltung, rechtzeitig Ausweise für Stadträte auszustellen, in diesem Zusammenhang zu benennen, weil wir ja alle wissen, dass das Ausstellen der elektronischen Gesundheitskarte durch die Krankenversicherung sehr schnell und unbürokratisch erfolgt. Sie suggerieren hier der Öffentlichkeit, das wäre ein langer Zeitraum. Das ist nicht der Fall. Es geht vielmehr sehr schnell und ist ein bewährtes, eingeübtes Verfahren, das auch mit wenig Verwaltungsaufwand verbunden ist.

Auch perfide finde ich, dass Sie hier so kommen und die alte Regelung des Krankenscheins hier einführen. Viele Mitbürgerinnen und Mitbürger wissen ja gar nicht mehr, was ein solcher Krankenschein war. Sie suggerieren damit, dass das was der Krankenschein war, jetzt das ist, was die Betroffenen tun müssen. Das ist schlicht und ergreifend falsch. Diejenigen, die den Krankenschein noch kenne, wissen, dass mein ein Krankenscheinheft gehabt hat. Das hatte man zu Hause, von seiner Krankenkasse. Und wenn man zum Arzt gehen musste, hat man den Krankenschein genommen, hat ihn ausgefüllt und ist zum Arzt gegangen.

Man musste mitnichten, wie Sie vielleicht unterstellen wollen, zuerst, bevor man zum Arzt gehen konnte, zur Krankenkasse gehen und einen Antrag stellen, zum Arzt gehen zu dürfen. Das wäre nämlich die Analogie zu dem, was die Menschen, über wir die gerade reden, jetzt tun müssen. Sie haben nicht einmal ein Scheckheft, das heißt, sie können auch nicht einen Krankenschein ausfüllen und dann zum Arzt gehen, sondern sie müssen bei einem Amt einen Antrag stellen, zum Arzt gehen zu dürfen. Das ist das Problem, und das ist unter dem Gesichtspunkt der Menschenwürde höchst fragwürdig.

Deswegen, liebe Kollegen von der AfD: Wenn Sie argumentieren, bleiben Sie bei der Sache, suggerieren Sie nicht in der Öffentlichkeit Dinge, die nicht den Tatsachen entsprechen.

Wir finden es schade, dass es in Deutschland diese Regelung gibt und würden es begrüßen, wenn wir in Leipzig sehr schnell zu einer anderen Regelung kommen könnten. – Vielen Dank.

(Es gilt das gesprochene Wort)

Änderung der Wahlwerbesatzung – Wahlwerbung im Stadtbild begrenzen

Änderung der Wahlwerbesatzung – Wahlwerbung im Stadtbild begrenzen (VII-A-00518-NF-02) Einreicher: Fraktion DIE LINKE

Aus der Ratsversammlung am 10.06.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Aus zeitökonomischen Gründen schließe ich mich den Ausführungen von Herrn Volger bezüglich der Chancengleichheit an und rede nur noch zu dem Passus im Antrag, wonach der Stadtrat künftig sechs Monate vor einer anstehenden Wahl über die Anzahl der Plakate entscheiden soll.

Ich halte es für höchst problematisch, dass wir als Stadtrat politisch vor einer Wahl entscheiden: vor dieser Wahl so viele Plakate, vor jener Wahl weniger; die Oberbürgermeisterwahl ist nicht so wichtig, da reichen weniger; Kommunalwahl ist wichtig, da müssen es viele sein. – Ich glaube, diese politischen Entscheidungen sollten wir nicht treffen. Deswegen bitte ich Sie herzlich um getrennte Abstimmungen der beiden Punkte im Antrag der LINKEN.

Das Ziel der Reduzierung tragen wir voll und ganz mit. Ich denke aber, wir müssen uns Gedanken darüber machen, ob der Weg zwingend so sein muss, dass man eine Anzahl pro Partei hat. Man kann zum Beispiel auch gewisse Gebiete, Straßenzüge oder Nebenstraßen von der Plakatierung ausschließen. Ich glaube, es gibt unterschiedliche Herangehensweisen. Wie man das erreichen kann. Das sollten wir nicht im Vorhinein schon festlegen. Da warten wir auf den Vorschlag des Oberbürgermeisters. Aber das grundsätzliche Anliegen, nämlich die Reduzierung, halten wir für richtig, deswegen dem ersten Punkt zustimmen, den zweiten Punkt bitte ablehnen.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Investieren statt sparen!

Oberbürgermeister Jung erwartet für das laufende Jahr ein Defizit von 90 Millionen Euro angesichts der Coronakrise. Einnahmen aus Gewerbesteuern, Gästetaxe, Kita- und Hortbeiträge, Freisitzgebühren uvm. bleiben 2020 aus. Das ist die schlechte Nachricht. Aber, so die gute Nachricht, die Stadt Leipzig hat vorgesorgt, ohne zu ahnen, in welchem Ausmaß es nötig sein würde.

In den vergangenen Jahren hat die Stadt Einsparungen vorgenommen und ihren Haushalt konsolidiert. Damit schuf sie Spielraum für nun dringend benötigte zusätzliche Kreditaufnahmen. Auch, weil sie nun statt dem Streichen von – ohnehin geplanten – Vorhaben viel Geld für Investitionen in die Hand nehmen wird. Angesichts von Hauhaltsausgabenresten über 400 Millionen Euro aus dem Vorjahr und aktuell zu erwartenden Konjunkturprogrammen des Freistaates und Bundes darf nun erst recht nicht an personellen und finanziellen Kapazitäten für weitere Planungen gespart werden. Das hilft, die Krise der Leipzigerinnen und Leipziger nicht noch weiter zu verschärfen, sondern den Motor am Laufen zu halten. Deshalb braucht es auch eine Strategie, wie die Schulden in den kommenden Jahren wieder abgebaut werden sollen.

Franziska Rudolph, stellv. Fraktionsvorsitzende

 

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 06. Juni 2020

Morlok (FDP): “Milieuschutz massiver Eingriff in Eigentum”

Angesichts der zur Beschlussfassung im Leipziger Stadtrat stehenden Sozialen Erhaltungssatzungen kritisiert die Fraktion Freibeuter zum einen die fehlende Einbindung des Stadtrates und zum anderen die Kriterien, die bei der Genehmigung bzw. Versagung von baulichen Maßnahmen über einen durchschnittlichen Standard hinaus durch die Stadtverwaltung zukünftig in Gebieten mit Sozialen Erhaltungssatzungen zur Anwendung kommen sollen.
“Die Genehmigungskriterien stellen massive Eingriffe in das Eigentum der Leipzigerinnen und Leipziger dar. Darüber autokratisch als Oberbürgermeister alleine entscheiden zu wollen, grenzt an Hybris und Größenwahn. Was in unserer Stadt verboten ist, entscheidet der Stadtrat und nicht der Oberbürgermeister”, so Stadtrat Sven Morlok, Vorsitzender der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat. Morlok verwies in diesem Zusammenhang auf die Bebauungsplansatzungen. „Hier legt selbstverständlich der Stadtrat die Regeln fest und nicht der Oberbürgermeister.“
Selbst wenn die Erhaltungssatzungen im Einzelfall vielleicht die Mieterhöhungen verschieben können, wiegen die Nachteile einer Zementierung bestehender Strukturen aus Sicht von Morlok deutlich schwerer. „Wer stehenbleibt wird abgehängt“, beschreibt der Freidemokrat Morlok die aus seiner Sicht fragwürdigen Ergebnisse sozialer Erhaltungssatzungen. Gebiete mit Erhaltungssatzungen profitieren nicht von einer positiven Entwicklung. Im Gegenteil nach einigen Jahren müssen die abgehängten Gebiete mit viel Fördergeld wieder an das Niveau der Stadt herangeführt werden.“ Morlok verwies in diesem Zusammenhang auf die schon heute auf das hohe Niveau von Straftaten in den betroffenen Gebieten. „Wir sollten Leipzigs Kriminalitätshochburgen nicht durch Erhaltungssatzungen zementieren, sondern durch eine bessere Durchmischung der Bevölkerung entschärfen.“
Morlok weiter: „Wir sind uns auf Grund der Mehrheitsverhältnisse im Stadtrat darüber im Klaren, dass die Erhaltungssatzungen wohl nicht zu verhindern sein werden, wollen mit unseren Änderungsanträgen jedoch das Schlimmste verhindern.“
Im Zuge der Befassung mit den Zielen der Erhaltungssatzungen und den verwaltungsleitenden Kriterien verweist Morlok auf diverse Absurditäten, die ihren Zweck ad absurdum führen:
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Milieuschutz in Gebieten mit hoher Kriminalität
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Auffällig ist, dass die sozialen Erhaltungssatzungen dort eingeführt werden, wo die meisten, Straftaten im Stadtgebiet gezählt werden. In Eutritzsch sowie im Umfeld der Eisenbahnstraße und des Lene-Voigt-Parks werden mit 144 und mehr Straftaten je 1000 Einwohner im Jahr 2018 die meisten Straftaten begangen, gefolgt von 102 bis 144 Straftaten je 1000 Einwohner in Lindenau und Alt-Lindenau. Auf das gesamte Stadtgebiet bezogen werden von insgesamt 72.045 Straftaten in 2018 12.953 Straftaten (17,98%) in Stadträumen mit zukünftiger Erhaltungssatzung verübt. Damit werden kriminelle Milieus manifestiert, gesellschaftliche Durchmischungen eher verhindert, positive Entwicklungen gebremst.
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Keine Videowechselsprechanlage in Waffenverbotszone Eisenbahnstraße möglich
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Ausgerechnet in von hoher Kriminalität geprägten Bereichen des Stadtgebietes soll es zukünftig nicht mehr möglich sein, zur Sicherheit der Bewohner Videowechselsprechanlagen in den Häusern zu installieren. Wer an Haus- und Wohnungstür klingelt wird erst sichtbar, wenn die Tür bereits geöffnet wurde.
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Verschärfung von Milieus durch Fluktuation
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Nicht die Angst vor steigenden Mietpreisen lässt die Leipziger wegziehen, sondern der Wunsch nach Eigentum. Der Wunsch nach Erwerb von Eigentum in Gebieten mit Sozialer Erhaltungssatzung wird darüber hinaus zusätzlich dadurch verhindert, dass es im selbst genutzten Eigentum nicht möglich sein wird, über einen durchschnittlichen Standard hinausgehende bauliche Veränderungen vorzunehmen. Veränderungen, die keine Auswirkungen auf einen Mietpreis der umliegenden Wohnungen haben, solange der Eigentümer seine Wohnung selbst bewohnt. Hierin ist ein schwerwiegender Eingriff in das Eigentum der Eigentümer zu sehen.
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Familiäres Miteinander fördern!
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Die Stadtverwaltung wird zukünftig den Durchbruch von Wänden zur Schaffung von Wohnküchen verhindern. Szenarien, in denen Familien am Ende des Tages zum Kochen des Abendessens und zur Erledigung von Schulaufgaben in der Küche gemeinsam Zeit verbringen, werden von der Verwaltung ignoriert. Selten sind abgeschlossene Küchen groß genug, um Beisammen zu sein. Offene Wohnküchen gehören inzwischen zum Standard und befördern familiäre Kommunikation. Eine grundrisserhaltende Schaffung von offenen Küchen sollte daher weiter möglich sein.
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Zweitbad oder Gäste-WC auch bei 3-Raum-Wohnungen
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Angesichts eines knappen Angebots an 4- und 5-Raum-Wohnungen wohnen auch vierköpfige Familien in 3-Raum-Wohnungen. Wenn die Eltern morgens zur Arbeit und die Kinder zur Schule müssen, ist ein zweites WC kein Luxus. Der Wunsch nach einem zweiten WC ist daher durchaus nachvollziehbar, von der Verwaltung jedoch nicht gewünscht.
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Vorbereitende Maßnahmen bei grundlegender Sanierung ermöglichen!
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Bei beabsichtigter Modernisierung eines Wohnhauses während der Geltung einer Erhaltungssatzung und vor dem Hintergrund der regelmäßigen Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Erhaltungssatzung wäre denkbar, bereits vorbereitende Maßnahmen (z.B. die Montage eines Anschlusses für eine Zweitbadewanne hinter dem Fliesenspiegel oder den Einzug eines Stahlträgers im Mauerwerk für den Zweitbalkon) erhaltungsrechtlich zu genehmigen. Die vorbereitenden Maßnahmen könnten ggf. mit Blick auf die zweijährige Evaluierung der Kriterien oder einer möglichen Aufhebung der Erhaltungssatzung getroffen werden, denn umfangreiche bauliche Sanierungsmaßnahmen sind mit hohen Kosten verbunden und werden in der Regel in großen Zeitabständen vorgenommen.
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Schnelles Internet für alle!
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Im Zuge der Digitalisierung, der die Stadt Leipzig selbst einen hohen Stellenwert einräumt, muss es möglich sein, auch in Gebieten mit Sozialen Erhaltungssatzungen Hausanschlüsse und Verkabelungen für die Internetversorgung einschließlich Glasfaserleitungen (FFTH) bis zur Gigabitversorgung einzurichten. Die jüngste Notwendigkeit des Arbeitens von zuhause aus, verdeutlicht den Bedarf an schnellem Internet für Jedermann in ganz Leipzig.
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Energieeinsparung nicht allein durch Wärmedämmung
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Im Einzelfall muss auch möglich sein, über die Wärmedämmung hinausgehende Maßnahmen zur Energieeinsparung, die über die Anpassung an die baulichen oder anlagentechnischen Mindestanforderungen der EnEV an bestehende Gebäude und Anlagen in der bei Antragstellung geltenden Fassung hinausgehen, zu gestatten. Denn Energieeinsparung ist mehr als nur Wärmedämmung. Eine Heizkostenersparnis hängt von vielen anderen Faktoren ab (u.a. Preisentwicklung), die schwer zu bewerten sind.
Entsprechend der Zusammensetzung der Fraktion Freibeuter werden die beantragten Änderungen zu den Erhaltungssatzungen von FDP und Piraten im Leipziger Stadtrat teilweise gemeinsam getragen, teilweise nur von den FDP-Stadträten gemeinsam.

Aufwertung des Bayerischen Platzes

Aufwertung des Bayerischen Platzes (VII-A-00443-NF-03) Einreicher: Bündnis 90/ Die Grünen

Aus der Ratsversammlung am 28.05.2020 (Fortsetzung)

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Herr Elschner hat es schon angekündigt: Wir sind eigentlich mit den Grünen nicht im Dissens. Es geht uns darum, dass wir von diesen Insellösungen, die wir in der Stadt haben, wegkommen. Hier ein Projekt, dort eine Maßnahme- da ist es umso schlimmer, wenn wir gleichzeitig, parallel dazu, Konzepte erarbeiten, die die entsprechenden Bereiche betreffen. Wir haben das im Stadtrat beschlossen.

Es gibt dieses Verkehrskonzept für die Innenstadt. Da ist auch der Bereich Bayerischer Platz, Bayerischer Platz, Windmühlenstraße mit betroffen. Es mach überhaupt keinen Sinn, losgelöst von den Ergebnissen dieser verkehrsplanerischen Überlegungen, die ja auch mit Verbänden und Bürgerbeteiligung durchgeführt werden, ein stadträumliches Konzept zu entwickeln, dass sich dann wahrscheinlich – wenn es von verschiedenen Personen getan wird – auch noch widerspricht. Damit kommen wir nicht einen Schritt weiter. Was wir erreichen müssen, ist, dass wir die Dinge verzahnen; dass wir ein Verkehrskonzept für die Innenstadt bekommen, das eben auch die stadträumlichen Belange mitberücksichtigt. Wir müssen also die Prozesse parallel durchführen, damit wir am Ende ein Ergebnis haben, das den verkehrlichen und den stadträumlichen Belangen genügt. Das muss das Ziel sein.

Jetzt ist die erhoffte Protokollnotiz von der Verwaltung nicht gekommen. Ich habe deswegen jetzt einmal versucht, dies mit einem geänderten Änderungsantrag in den Griff zu bekommen, indem wir nämlich sagen, in Ihrem Beschlusstext, in dem es im zweiten Punkt heißt:

(…) die sich auch aufgrund möglicher Entwicklungspontentiale nicht nur mit verkehrlichen, sondern auch mit stadträumlichen, wie stadtplanerischen Aspekten –

Und jetzt die Ergänzung:

– In Abstimmung mit dem Verkehrskonzept „Erweiterte Innenstadt“ auseinandersetzt.

Diese Formulierung würde die beiden Dinge verzahnen und würde dazu führen, dass wir ein gemeinsames Ergebnis zu kommen. Das halte ich für sinnvoll und für besser als nebeneinander her zu arbeiten. Inhaltlich sind wir im Ergebnis überhaupt nicht auseinander, aber wir müssen versuchen, die Prozesse, die wir in der Stadt haben, besser zu verzahnen. Wenn Sie das, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, übernehmen könnten, hätte sich auch unser ursprünglicher Änderungsantrag erledigt. – Vielen Dank.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Falschparker abschleppen!

Wer kennt es nicht, die Durchsage „Wegen eines Falschparkers verkehrt die Linie x über xxx!“? Oder man muss mit dem Fahrrad vom Radweg in den fließenden Autoverkehr ausweichen, weil ein Auto auf dem Radweg parkt.

Das Abbiegen mit dem Auto wird zum Abenteuer, weil ein anderes Auto in der Kreuzung parkt und die Sicht auf die Straße versperrt. Als Fußgänger muss man sich wegen eingeschränkter Sicht beim Überqueren der Straße geradezu auf die Kreuzung herantasten. Gemäß § 12 StVO sind das Verstöße, die geahndet werden können. Bisher meist mit Bußgeldern, was zwar, wenn sie eingetrieben werden können, die Stadtkasse füllt – meist bleiben diese Verstöße aber ohne Folgen für die Verursacher solange nichts passiert.

Die Fraktion Freibeuter bringt im Stadtrat einen Antrag ein, mit dem das Abschleppen dieser Fahrzeuge als das erste Mittel geregelt werden soll. Diese Maßnahme richtet sich nicht gegen die Autofahrer, sie soll für alle Verkehrsteilnehmer die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen. Ein Knöllchen ist für den Parksünder lästig – ein abgeschlepptes Fahrzeug macht Stress und zieht Kosten nach sich. Die Chancen, dass mit dieser Maßnahme die Verkehrssicherheit nachhaltig verbessert wird, stehen gut.

Thomas Köhler, Stadtrat

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 23. Mai 2020

Vorplanung zur Umgestaltung Dieskaustraße zwischen Gerhard-Ellrodt-Straße und Antonienstraße (Adler)

Vorplanung zur Umgestaltung Dieskaustraße zwischen Gerhard-Ellrodt-Straße und Antonienstraße (Adler) (VI-DS-05775) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau

Aus der Ratsversammlung am 20.05.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Wir haben zu dieser Vorlage eine ganze Reihe von Änderungsanträgen vorliegen. Im Wesentlichen ist es eine wichtige, entscheidende Fragestellung, nämlich, wie die Gestaltung der Straße sein soll zwischen dem Eisenbahnübergang oder Gleisübergang bis zur Windorfer Straße.
Wir haben nun einmal einen begrenzten Straßenraum zur Verfügung. Wir wissen, dass die Straße dringend sanierungsbedürftig ist. Wir wissen auch, dass die Wegeverbindungen insbesondere auch für den Radverkehr in dem Bereich unzureichend sind und geändert werden müssen. Aber es gibt eben nur einen bestimmten Straßenquerschnitt, und der lässt sich auch nicht erweitern.
Jetzt ist natürlich die Frage: Wie geht man mit der Situation um? Wir halten es grundsätzlich für sinnvoll, dass auch im Hinblick auf die Ausrichtung der Stadt hinsichtlich der vermehrten Nutzung von ÖPNV in Konzeptfragen die Straßenbahn auch im begrenzten Straßenraum eine Pulkführerschaft einnimmt, sodass also der Individualverkehr sich quasi hinter der Straßenbahn versammeln und hinterherfahren muss. Das ist etwas, das für uns ohne Probleme darstellbar ist.
Schwieriger wird es in der Situation, wenn die Straßenbahn einmal steht, weil sie nicht weiterkommt, und dann letztlich die Fahrzeuge auch an der stehenden, havarierten Straßenbahn nicht vorbeikommen. In einer Situation, in der man vielfältige Umleitungsmöglichkeiten hat, ist das sicherlich unproblematisch, weil man dann ja irgendwo eine Nebenstraße nehmen kann und eben doch vorbeikommt. Wenn man sich aber die Dieskaustraße anschaut, haben wir dort eben eine wichtige Aus- oder Einfallstraße, wo diese Möglichkeit nicht besteht.
Es kommt dann in diesem engen Straßenabschnitt zu einer schweren Abwägungsentscheidung; Wie schwer wiegt das Problem einer Havarie und eines Feststeckens des MIV hinter der Straßenbahn in der Situation oder wie gering schätzt man das insgesamt ein? Wir haben das in der Fraktion intensiv diskutiert und sind auch nicht zu einer einheitlichen Auffassung gekommen. Wir sind aber mehrheitlich der Auffassung, dass, weil es eben eine so bedeutende Ein- und Ausfallstraße ist, wir hier, eine Möglichkeit schaffen müsse, sodass, auch wenn die Straßenbahn einmal steht, der Individualverkehr an ihr vorbeikommt. Das ist unsere grundsätzliche Haltung mehrheitlich.
Entsprechend werden wir natürlich heute auch zu den verschiedenen Änderungsanträgen abstimmen, wie sie von Linken und auch CDU vorgelegt worden sind. Wir haben mehrheitlich die Auffassung, dass wir einen Querschnitt schaffen müssen, bei dem man im Notfall auch an der Straßenbahn vorbeikommt. – Vielen Dank.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Schwimmhalle auf dem Gelände des künftigen Heizkraftwerks Süd

Schwimmhalle auf dem Gelände des künftigen Heizkraftwerks Süd (VII-A-00747) Einreicher: SPD-Fraktion

Aus der Ratsversammlung am 20.05.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wir werden ebenfalls dem Verwaltungsstandpunkt zustimmen. Wie es die SPD schon gesagt hat, wird er ja übernommen. Und ich teile ausdrücklich die Argumente, die Herr Zenker bereits vorgetragen hat. Deswegen möchte ich sie im Einzelnen nicht wiederholen-
Wir haben uns als Stadtrat ja im Rahmen der Beschlussfassung über die Sportinfrastruktur bewusst dafür entschieden, eine zusätzliche Schwimmhalle in Leipzig zu errichten. Es ist gut, dass wir jetzt auch in der Planung weiterkommen. Und wenn man auch nicht aus nichtöffentlichen Ausschusssitzungen berichten soll, ist zumindest für mich in den Gremien deutlich geworden, dass die Vorprüfungen, die intern durchgeführt wurden, klar auf den Standort am Kraftwerk hinauslaufen. Insofern ist auch eine weitere Prüfung von Standorten aus jetziger Sicht nicht mehr erforderlich.
Da vorhin auch bereits angesprochen wurde, dass für die Schwimmhalle am Otto-Runki-Platz die Landesförderung momentan nicht zur Verfügung steht, möchte ich schon mein Bedauern ausdrücken. Leipzig ist eine wachsende Stadt, wir sind die Stadt, die sachsenweit und deutschlandweit mit am dynamischsten wächst. Und wenn für diese Stadt, in der mehr Menschen leben und auch zukünftig mehr Menschen leben werden, keine entsprechenden Schwimmkapazitäten und Schwimmhallen zur Verfügung gestellt werden und das von der gleichen Regierung, die ja auch eigentlich dafür sorgen muss, dass in den Kommunen die Möglichkeit besteht, Schwimmunterricht sicherzustellen, ist das für mich eine fragwürdige Situation. – Vielen Dank.

(Es gilt das gesprochene Wort)

Gemeinsam im Umfeld des Leipziger Sportforums das Beste für die Stadt ermöglichen und umsetzen

Gemeinsam im Umfeld des Leipziger Sportforums das Beste für die Stadt ermöglichen und umsetzen (VI-A-06222-NF-04) Einreicher: Bündnis 90/Die Grünen

Aus der Ratsversammlung am 20.05.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Sicher ist unstrittig, dass wir uns als Stadt, als Stadtgesellschaft Gedanken machen müssen, wie denn die Fläche vor dem Stadion zukünftig aussehen soll, wie zukünftig eine Verkehrsanbindung, insbesondere eine ÖPNV-Anbindung im Zusammenhang mit Stadion erfolgen soll. Die derzeitige Situation ist sicherlich unbefriedigend. Insofern haben wir bei diesen Punkten als Freibeuter auch keinen Dissens hinsichtlich des Antrags von Bündnis 90/Die Grünen.
Nun stellt sich aber die Frage, warum ein Investor in Leipzig Eigentümer eines großen Stadions sein darf, ihm aber die kleine Geschäftsstelle nebenan nicht gehören darf. Das erscheint uns als unlogische Handlungsweise.
Ich möchte Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen Stadträte an die Zeit erinnern, als es von RB Überlegungen gab, möglicherweise ein Stadion außerhalb der Stadt Leipzig zu errichten. Es war vollkommen offen gewesen, ob RB ein Stadion außerhalb errichtet oder ob es von Kölmel das Stadion kaufen wird. Ich glaube, wir haben damals alle mit großer Erleichterung zur Kenntnis genommen, dass die Entscheidung von RB für das Stadtzentrum ausgefallen ist. Vielleicht hat RB in diesem Zusammenhang einen Fehler gemacht. Vielleicht sehen sie das heute so, da sie sich in diesem Zusammenhang nicht gleich die Fläche des ehemaligen Schwimmstadions für die Geschäftsstelle gesichert haben. Unter Umständen gab es ja in den damals vertrauensvollen Gesprächen zum Erwerb des Stadions ein Commitment, nicht rechtlich bindend, aber doch relativ klar, dass man als Stadt Leipzig diesen Schritt des Verkaufs der Fläche mitgehen würde, wenn RB später diesen Schritt gehen wolle.
Mit dem Wissen von heute und auch mit dem Wissen des Ergebnisses der Stadtratswahl und möglicher Absprachen, die es in dem Zusammenhang gegeben hat, hätte RB sich vielleicht anders entschieden. Haben sie nicht.
Für uns stellt sich nun die Frage: Ist es denn zwingend erforderlich, die Rechte der Stadt durch ein Erbbaurecht zu sichern, oder gibt es auch andere Alternativen? Natürlich müssen die Rechte der Stadt gesichert werden. Die Fläche des ehemaligen Schwimmstadions darf kein Spekulationsobjekt werden, für niemanden, auch nicht für RB. Dazu gibt es andere Möglichkeiten. Ein Erbbaurecht ist dafür nicht erforderlich. Man kann sich die Rechte – z.B. die Beschränkung des Weiterverkaufs, der Belastung oder ein Rückübertragungsrecht – gegebenenfalls schon mit Festsetzung des Kaufpreises jetzt schon in den Kaufvertrag hinschreiben lassen. Zur Sicherung der Rechte der Stadt ist es nicht erforderlich, sich auf das Erbbaurecht festzulegen. Ein Verkauf ist genauso möglich.
Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen, unterbreiten wir Ihnen hier unseren Änderungsantrag, weil wir genau das sagen, was ich gerade ausgeführt habe. Die Rechte der Stadt müssen gesichert werden. Unter Umständen gelingt es ja auch, vielleicht mehr an Rechten für die Stadt im Rahmen eines Kaufvertrages zu sichern, als dies im Rahmen eines Erbbauvertrages möglich wäre.
Also, liebe Kolleginnen und Kollegen, entscheiden Sie nicht dogmatisch, sondern entscheiden Sie wirtschaftlich und stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu. – Vielen Dank.

(Es gilt das gesprochene Wort)

Einrichtung eines temporären Stipendienprogramms für freischaffende Künstler/-innen

Einrichtung eines temporären Stipendienprogramms für freischaffende Künstler/-innen (VII-DS-01156) Einreicher: Dezernat Kultur

Aus der Ratsversammlung am 20.05.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Ich kann hier nahtlos anschließen. Es ist genauso willkürlich wie es die Abgrenzung beim Solo-Selbstständigen-Programm war, nämlich zu sagen: Wer Mitarbeiter beschäftigt, hat Pech gehabt; ist zwar auch selbstständig, hat aber eben Pech gehabt; wer ausbildet, hat Pech gehabt. – Wir sehen ja gerade, dass die Ausbildungszahlen einbrechen, die Angebote der Ausbildungsstellen – aber nein, das war uns ja egal. Wer ausbildet, hat Pech gehabt; eine willkürliche Abgrenzung Das ist hier ganz genauso. Ich möchte einmal aus der Vorlage zitieren auf dem Anlass:

Die Eindämmung der Corona-Pandemie lässt derzeit keine Veranstaltungen zu. (…) Nebenerwerbsmöglichkeiten gehen verloren und neue Verpflichtungen sowie Aufträge sind noch nicht in Sicht. So gehen den Freischaffenden existenziell wichtige Einnahmen verloren. Der Lebensunterhalt steht teilweise in Frage (…).

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ist das nicht eine Problembeschreibung, die für viele Selbstständige gilt und nicht nur für Künstler? Warum, Herr Oberbürgermeister, legen Sie ein Stipendienprogramm vor, bei dem sich Künstler in der Zeit, zu der sie keine Erwerbstätigkeiten haben, mit neuem Projekten beschäftigen können, die sie auf ihrem beruflichen weiterbringen, und schließen andere Selbstständige aus, die nun einmal nicht Künstler ist? Warum tun Sie das, Herr Oberbürgermeister? Ich kann es nicht nachvollziehen. Es ist eine Ungerechtigkeit. Wenn die Problembeschreibung, wie Sie sie im Anlass formulieren, gilt, dann muss auch die Problemlösung für alle sein, und man darf bei der Problemlösung nicht einzelne Gruppen herausgreifen. – Vielen Dank.

(Es gilt das gesprochene Wort)