Wer kennt es nicht, die Durchsage „Wegen eines Falschparkers verkehrt die Linie x über xxx!“? Oder man muss mit dem Fahrrad vom Radweg in den fließenden Autoverkehr ausweichen, weil ein Auto auf dem Radweg parkt.
Das Abbiegen mit dem Auto wird zum Abenteuer, weil ein anderes Auto in der Kreuzung parkt und die Sicht auf die Straße versperrt. Als Fußgänger muss man sich wegen eingeschränkter Sicht beim Überqueren der Straße geradezu auf die Kreuzung herantasten. Gemäß § 12 StVO sind das Verstöße, die geahndet werden können. Bisher meist mit Bußgeldern, was zwar, wenn sie eingetrieben werden können, die Stadtkasse füllt – meist bleiben diese Verstöße aber ohne Folgen für die Verursacher solange nichts passiert.
Die Fraktion Freibeuter bringt im Stadtrat einen Antrag ein, mit dem das Abschleppen dieser Fahrzeuge als das erste Mittel geregelt werden soll. Diese Maßnahme richtet sich nicht gegen die Autofahrer, sie soll für alle Verkehrsteilnehmer die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen. Ein Knöllchen ist für den Parksünder lästig – ein abgeschlepptes Fahrzeug macht Stress und zieht Kosten nach sich. Die Chancen, dass mit dieser Maßnahme die Verkehrssicherheit nachhaltig verbessert wird, stehen gut.
Thomas Köhler, Stadtrat
Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 23. Mai 2020