HauptnetzRad und Wegweisung SachsenNetz Rad

HauptnetzRad und Wegweisung SachsenNetz Rad (VII-Ifo-08223) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau

Aus der Ratsversammlung am 08.07.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist ja bereits angesprochen worden von meinen Vorrednern und Vorrednerinnen, dass es bei uns in der Stadt Leipzig ein Planungsdefizit gibt, dass wir ständig Anträge haben aus Fraktionen, aus Ortschaftsräten, aus Stadtbezirksbeiräten, um einzelne verkehrspolitische Maßnahmen umzusetzen, im Radverkehr, im Fußverkehr, im MIV, in allen Bereichen und, dass eigentlich eine konzeptionelle Betrachtung des Verkehrs in der Stadt fehlt.
Wir haben sie jetzt vorliegen für das Hauptnetz im Bereich des Fahrradverkehrs. Das kann aber nur ein erster Schritt sein, weil der Radverkehrsentwicklungsplan nach wie vor aussteht, und wir diesen auch dringend benötigen, Wir brauchen ihn zeitnah, und wir brauchen ihn auch verbindlich. Das erklärt dann auch die Diskussion, die wir wahrscheinlich in einer Woche haben werden, wenn es um die Mobilitätsstrategie geht, warum der Ausschuss Verkehr und Mobilität fixe Termine für die Konzepte haben möchte, damit eben das nicht mehr passiert, was auch schon beklagt worden ist. Es ist immer wieder geschoben worden. Wir brauchen fixe – auch zwischen Stadtrat und Verwaltung abrechenbare – Termine für die entsprechenden Vorlagen.
Ich möchte nur inhaltlich auf zwei Wiedersprüche in den Arbeitsaufträgen hinwiesen: Sie sagen, Sie wollen Radwege entsprechend Standard haben, und Sie begründen damit, dass man ein rechtswidriges Überholen – also Nichteinhalten des Mindestabstands von 1,50 Metern – vermeiden soll. Der Abstand von 1,50 Metern ist immer einzuhalten, auch wenn der Radfahrer den breiten Radweg auf dem äußersten linken Rad befährt. Der Autofahrer muss dann 1,50 Meter von ihm Abstand halten. Das heißt also, auch durch einen noch so breiten Radweg schaffen Sie nicht diese Sicherheit, denn wenn der Radfahrer links fährt oder wenn mehrere Radfahrer nebeneinander fahren, haben wir nach wie vor das Problem.
Dies würde man nur dadurch in den Griff bekommen, indem man auch richtige Lösungen schaffen würde, wo denn der Radfahrer auf dem Radweg zu fahren hat und nur für diesen Fall eben die entsprechende Abstandsverpflichtung einhalten würde. Insofern ist der Antragstext aus unserer Sicht okay. Die Begründung, die dahintersteckt, ist allerdings problematisch aufgrund der von mir dargestellten rechtlichen Rahmenbedingungen.
Besonders schwierig wird es mit der Begründung zum Thema Mindeststandards Gestaltung von Kreuzungen, wo es darum geht, dass eben der schönste Radweg nichts bringt, wenn irgendwo dann Vorfahrt gewähren Schilder stehen. Wenn man, wenn Sie, Radwege – also Hauptnetze – parallel zu den Hauptverkehrsstraßen der Stadt führen möchte – und das ist ja das erklärte Ziel auch von vielen von Ihnen –, dann kommt man natürlich auf diesen Hauptradwegen logischerweise in den Konflikt mit Hauptverkehrsstraßen. Dann muss irgendwann auch einmal ein Schild Vorfahrt gewähren, und irgendwann muss auch einmal eine Ampel rot sein für den Radverkehr. Je näher man an den Hauptachsen des MIV oder an den Hauptachsen der Straßenbahn ist, desto öfter ist das der Fall.
Natürlich ist Radfahren ohne anhalten und wieder losfahren müssen mit dem entsprechenden Kraftaufwand schöner, gar keine Frage. Nur dann, liebe Kolleginnen und Kollegen, müssten Sie sich dem nähern, was wir auch des Öfteren schon in Diskussionen eingebracht haben: Hauptradwege eben nicht am Hauptstraßennetz, sondern im Nebenstraßennetz zu führen, Da ist es viel einfacher, diese von Ihnen gewünschte Bevorrechtigungen für den Radverkehr einzuräumen. Hier haben Sie inhaltlich einen Widerspruch.
Wir werden trotzdem zustimmen, weil das eigentlich Dinge sind, die Sie in der Begründung darlegen, aber ich möchte Sie deutlich auf diesen Widerspruch hinweisen. Ich freue mich auf die Diskussion mit Ihnen. Wenn es das Ziel ist, schnelle Radwege mit möglichst wenig Vorfahrtsschildern zu gewähren, wo man durchfahren kann, sind wir voll und ganz bei Ihnen. Nur dann werden die kaum entlang der Hauptverkehrsachsen für MIV und Straßenbahn in Leipzig geführt werden können. – Vielen Dank.

(Es gilt das gesprochene Wort)

Terminplan zur Aufstellung des Doppelhaushaltes 2021/2022

Terminplan zur Aufstellung des Doppelhaushaltes 2021/2022 (Neufassung) (VII-DS-1107) Einreicher: Dezernat Finanzen

Aus der Ratsversammlung am 08.07.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte Sie bitten, den Änderungsantrag zum Terminplan abzulehnen, und zwar nicht, weil ich der Auffassung bin, dass wir nicht relativ schnell einen beschlossenen und genehmigten Haushalt benötigen. Da gebe ich den Vorrednern vollkommen recht, das ist im Interesse der Stadt.
Aber es ist auch im Interesse der Stadt, einen Haushalt zu einem Zeitpunkt zu beschließen und vor allem auch zu einem Zeitpunkt vorgelegt zu bekommen, an dem man auch verlässlich Aussagen über das Haushaltsjahr machen kann. Ein Haushalt, der im November – wie vorgeschlagen – in den Stadtrat eingebracht wird, wird aufgrund der verwaltungsinternen Abläufe faktisch ein Haushalt mit Wissensstand Anfang Oktober sein. Anders ist das praktisch nicht umsetzbar.
Wir werden für diesen Zeitpunkt Anfang Oktober sehr große Unsicherheiten haben hinsichtlich der coronabedingten Einnahmeausfälle in der Stadt. Die Gewerbesteuer ist höchst volatil, aber auch andere Dinge, auch Zuwendungen des Bundes und des Landes werden in diesem Zusammenhang noch nicht vollständig klar sein. In dieser Situation einen Haushalt zu beschließen, ist schwierig.
Deswegen wäre es besser, tatsächlich den Zeitplan der Verwaltung zu nehmen. Wir haben ja die Option, wie bisher über zwei Haushalte, einen Doppelhaushalt, zu entscheiden. Wenn man – wie wir es als Freibeuter ja auch tun – gemeinsam mit anderen Fraktionen der Auffassung ist, dass wir es uns gut überlegen müssen, ob wir für 2022 aufgrund der entsprechenden Unsicherheiten schon entscheiden können, dann kann man eigentlich kein Interesse daran haben, einen Zeitplan nach vorne zu schieben, es sei denn, man ist sowieso gegen einen Doppelhaushalt.
Ich weiß ja, dass es Fraktionen gibt, die Doppelhaushalte kritisch erachten. Wenn man den Zeitplan so beschließt, wie beantragt, dann legt man die Grundlage dafür, in den nächsten beiden Jahren vom Doppelhaushalt Abstand zu nehmen. Wenn man das politisch möchte, ist das sicherlich eine Option.
Wenn man aber, wie Sie, Herr Dossin, sagt „wir wollen an dem Doppelhaushalt festhalten“ – wir wollen das auch, wenn es irgend geht –, dann kann man einen solchen Zeitplan nicht beschließen, weil die Unsicherheiten dann für das Haushaltsjahr 2022 nur größer werden. Das muss allen klar sein. Wer dem Änderungsantrag zum Zeitplan zustimmt, legt mit hoher Wahrscheinlichkeit die Grundlage dafür, dass wir in den nächsten beiden Jahren zwei Einzelhaushalte haben werden und keinen Doppelhaushalt.
Wir als Freibeuter wollen das nicht. Deswegen bitten wir Sie, noch einmal darüber nachzudenken und den Änderungsantrag zum Zeitplan abzulehnen. – Vielen Dank.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Verwaltungsorte neu denken

Wir wollen ein lebendiges Stadtzentrum und keine Geisterplätze auf denen abends nichts los ist. Wohnungen und kulturelle Angebote sorgen für diese Lebendigkeit. Beides muss eine wichtige Rolle bei der Gestaltung des Leuschnerplatzes spielen.

Dies spricht nicht gegen die Ansiedlungen von Wissenschaftseinrichtungen wie dem Institut für Länderkunde, dem Forum Recht mit der Juristenfakultät oder dem Global Hub mit einer Ergänzung durch Wohnungen, Kultur oder Gastronomie. Verwaltung ist aber am Abend zu und hinterlässt einen toten Platz.

Wir wollen Wohnungen im Süden und Norden des Platzes und über der Markthalle in der Mitte.

Ja, es ist viel günstiger Eigentümer von Verwaltungsobjekten zu sein, als diese langfristig für teures Geld anzumieten. Verwaltung muss aber nicht auf den Leuschnerplatz. Der Matthäikirchhof wäre eine Alternative aber auch Standorte außerhalb des Zentrums kommen in Frage, sofern sie mit dem ÖPNV gut erreichbar sind.

Das Technische Rathaus an der Prager Straße ist nur eine Alternative, wenn die Stadt das Objekt kaufen kann. Sonst scheidet dieser Standort aus Kostengründen aus.

Nutzen Sie die Möglichkeit und kontaktieren Sie uns mit Fragen und Anregungen per E-Mail an: info@freibeuterfraktion.de.

Sven Morlok, Fraktionsvorsitzender

 

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 04. Juli 2020

 

Morlok (FDP): “Wer kein Geld für Personal zur Planung neuer Schienentrassen bereitstellt, sollte nicht vom 365-Euro-Ticket träumen”

Die Äußerung des Oberbürgermeisters der Stadt Leipzig, Burkhard Jung, am 365-Euro-Ticket festhalten zu wollen, ist realitätsfern und steht nach Ansicht von FDP-Stadtrat Sven Morlok und Vorsitzendem der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat im Dissenz zum vorliegenden Rahmenplan zur Umsetzung der Mobilitätsstrategie 2030 für Leipzig.

“Am Ziel 365-Euro-Ticket festhalten zu wollen, ohne jetzt schon den Grundstein zu legen, zeigt die Realitätsferne des Stadtoberhaupts”, kritisiert Morlok und verweist auf die gegenwärtig fehlende Bereitschaft
des Oberbürgermeisters das Personaldefizit bei der Stadtverwaltung im Bereich Infrastrukturprojekte zeitnah auszugleichen, wie vom zeitweilig beratenden Ausschuss Verkehr und Mobilität gefordert. “Wer kein Geld für Personal zur Planung neuer Schienentrassen bereitstellt, sollte nicht vom 365-Euro-Ticket träumen”, so der Freidemokrat.

Laut Morlok gebe es keine Studie, die einen wesentlichen Zusammenhang zwischen einer Fahrpreissenkung und einem Fahrgastanstieg im ÖPNV belegt. Morlok: “Wenn der Oberbürgermeister eine Studie kennt, die allein die Nachfrage nach Bus und Bahn über einen günstigen Preis steigert, möge er sie nennen.”

Über den von der Stadt Leipzig vorgelegten Rahmenplan zur Umsetzung der Mobilitätsstrategie 2030 für Leipzig wird der Leipziger Stadtrat in der Ratsversammlung am 8., 9. bzw. 15. Juli 2020 beschließen.

Morlok (FDP): “Oberbürgermeister knickt bei Genehmigungskriterien für Milieuschutz ein”

Die Zusage des Oberbürgermeisters in der Ratsversammlung am 17. Juni 2020, die Genehmigungskriterien für Gebiete mit Satzungen zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung, in den Fachausschüssen erneut zur Diskussion zu stellen, verbucht die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat als Erfolg für sich: “Der Oberbürgermeister knickt bei den Genehmigungskriterien für Milieuschutz ein, dafür haben die Freibeuter gesorgt. Die Erhaltungssatzungen stellen massive Eingriffe in das Eigentum der Leipzigerinnen und Leipziger dar. Was in unserer Stadt verboten ist, entscheidet der Stadtrat und nicht der Oberbürgermeister”, so FDP-Stadtrat und Vorsitzender der Fraktion Freibeuter, Sven Morlok. Der Oberbürgermeister hatte die Genehmigungskriterien für Gebiete mit Satzungen zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung als handlungsleitend für die Verwaltung ursprünglich ohne Befassung des Stadtrates anweisen wollen.

Angesichts der Beschlussfassung der Sozialen Erhaltungssatzungen hatte die Fraktion Freibeuter neben der fehlenden Einbindung des Stadtrates in die Erarbeitung der einzelnen Kriterien, die bei der Genehmigung bzw. Versagung von baulichen Maßnahmen über einen durchschnittlichen Standard hinaus durch die Stadtverwaltung zukünftig in Gebieten mit Sozialen Erhaltungssatzungen zur Anwendung kommen sollen, kritisiert.

„Wer stehenbleibt, fällt zurück“, beschreibt der Freidemokrat Morlok die aus seiner Sicht fragwürdigen Folgen sozialer Erhaltungssatzungen. “Gebiete mit Erhaltungssatzungen profitieren nicht von einer positiven Entwicklung. Im Gegenteil, nach einigen Jahren müssen die abgehängten Gebiete mit viel Fördergeld wieder an das Niveau der Stadt herangeführt werden. Bestimmte Milieus sind nicht um jeden Preis erhaltenswert. Nicht alles, was rechtlich möglich ist, ist auch politisch sinnvoll.“ Morlok verwies in diesem Zusammenhang auf das auffällig hohe Niveau von Straftaten in den betroffenen Gebieten. „Wir sollten Leipzigs Kriminalitätshochburgen nicht durch Erhaltungssatzungen zementieren, sondern durch eine bessere Durchmischung der Bevölkerung entschärfen.“

Die Fraktion Freibeuter und die FDP-Stadträte hatten umfangreiche Änderungsanträge zu den Genehmigungskriterien im Rahmen der Sozialen Erhaltungssatzungen gestellt, die nun im regulären Antragsverfahren behandelt werden.

Köhler (Piraten): “Fassadenbeleuchtung in Leipzig: Bürger und Stadtrat auf Initiative der Freibeuter einbezogen”

Stadtrat beschließt auf Initiative der Fraktion Freibeuter den Lichtmasterplan für den öffentlichen Raum der Stadt Leipzig. Ursprünglich waren weder Stadtrat noch Bürger in die Umsetzung der neuen Lichtstrategie der Stadt Leipzig, verbunden mit technologischen Neuerungen an vorhandenen Fassadenbeleuchtungen, aber auch einer Ausweitung der Beleuchtung auf weitere Bauwerke im Stadtgebiet, eingebunden.

Kritik übt Piraten-Stadtrat Thomas Köhler für die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat: “Der Oberbürgermeister weigert sich, dem Stadtrat den Lichtmasterplan zur Entscheidung vorzulegen. Die neue Lichtstrategie wird in keinem einzigen Ausschuss diskutiert. Schlimmer noch: Bürgerbeteiligung – Fehlanzeige.”

Nach Ansicht der Fraktion Freibeuter sind die Bürger an neu zu errichtenden Fassadenbeleuchtungen vor ihrer Haustür zu beteiligen: “Für die Lebensqualität macht es einen Unterschied, ob ein Bauwerk, welches bisher nachts im Dunkeln vor dem Fenster lag, von heute auf morgen beleuchtet wird. Um zu vermeiden, dass der Lichtkegel auch direkt ins Fenster scheint, sind die Anwohner über ein Bürgerbeteiligungsverfahren einzubeziehen”, fordert Köhler, der die Fraktion Freibeuter im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau vertritt.

Mit der Stadtverwaltung kam man auf Basis dessen überein, eine öffentliche Beleuchtungsprobe mit Anwohnern durchzuführen und die Ergebnisse mit einem Fachgremium unter Beteiligung von Stadtmitarbeitern und Stadträten zu erörtern.

Dass die Stadtverwaltung die Bürger bisher nicht automatisch einbindet, zeigt sich am Beispiel der erst seit kurzer Zeit beleuchteten Kirche am Opferberg: “In die neue Beleuchtung der Kirche am Opferberg waren nur Kirchenmitarbeiter eingebunden. Ausgerechnet jene, die das Grundstück der Kirche bei Einbruch der Dunkelheit verlassen. Mit den Anwohnern am Opferweg hat niemand gesprochen. Dabei sind es die Anwohner, die den Auswirkungen der Beleuchtung ausgeliefert sind.”

Der Lichtmasterplan sieht zudem vor, dass bereits vorhandene Beleuchtungsanlagen von bedeutenden Gebäuden in Leipzig mit Blick auf eine nachhaltige Stadtbeleuchtung umgerüstet werden. “Bereits vorhandene Fassadenbeleuchtungen, die aus finanziellen Gründen nicht auf die neuen Kriterien wie warmweißes und gerichtetes Licht von oben nach unten umgerüstet werden können, sind unverzüglich außer Betrieb zu nehmen. Die Beleuchtung an der Kirche am Opferberg stimmt zudem in ihrer Ausrichtung nicht mit dem Lichtmasterplan überein.”, sieht Piraten-Stadtrat Thomas Köhler die Stadtverwaltung in der Pflicht.

Hier fand man gemeinsam mit der Stadtverwaltung den Kompromiss, eine Beleuchtungsanlage nach 5 Jahren abzulehnen, sollte eine Umrüstung aus finanziellen Gründen für die Stadt nicht möglich sein.

Im Rahmen der von der Stadt Leipzig unterzeichneten „LUCI-Charta für urbanes Licht zur Förderung einer Kultur der Nachhaltigkeit in der Stadtbeleuchtung“ verpflichten sich die Mitgliedsstädte zur „Durchführung einer aktiven Bürgerbeteiligung bei wichtigen Lichtprojekten“.

Morlok (FDP): “Von Freibeutern beantragt: Stadt legt KdU zeitnah zum neuen Mietspiegel vor”

Auf Initiative der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat legt der Oberbürgermeister dem Stadtrat spätestens drei Monate nach Beschlussfassung des Mietspiegels die Anpassung der Sätze für die Kosten der Unterkunft und Heizung vor.

“Regelmäßig lag ein Jahr zwischen der Beschlussfassung des Mietspiegels und der Kenntnisnahme der KdU durch den Stadtrat. Mit der Zusage der Verwaltung zukünftig spätestens nach drei Monaten zu liefern, bestätigt sie die bisher grundlose Verzögerung der Vorlage der KdU-Sätze”, begrüßt Sven Morlok, Vorsitzender der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat, das Einlenken der Verwaltung.

Die Kosten der Unterkunft werden auf Basis des Mietspiegels und der Betriebskostenbroschüre der Stadt Leipzig berechnet. Die in der Ratsversammlung am 17. Juni 2020 zur Kenntnisnahme durch den Stadtrat vorliegende Informationsvorlage über die Anpassung der Richtwerte für die Kosten der Unterkunft ist dem Stadtrat bereits Ende Januar 2020 zugegangen. Zuletzt hat der Stadtrat die Anpassung der KdU im Februar 2018 zur Kenntnis genommen.

Der aktuell gültige Mietspiegel 2018 wurde im Juni 2019 beschlossen, weshalb bei einem Turnus von 2 Jahren, die nächste Beschlussfassung des Mietspiegels 2020 nicht vor Mitte 2021 zu erwarten ist.

Die aktuelle Betriebskostenbroschüre wurde 2016 (Berichtsjahr) mit Auswertung der Betriebskosten in Leipzig im Jahr 2014 auf Grundlage einer Befragung von Vermietern und Hausverwaltungen erstellt. Hier ist turnusgemäß alle 2 Jahre die neue Betriebskostenbroschüre 2020 (Berichtsjahr) für die Betriebskosten 2018 zu erwarten.

Untersuchung der Zweckentfremdung von Wohnraum in Leipzig

Untersuchung der Zweckentfremdung von Wohnraum in Leipzig (VII-Ifo-00312) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau

Aus der Fortsetzung der Ratsversammlung am 17.06.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Oberbürgermeister! Wir als Fraktion sind etwas verwundert darüber, dass wir als Stadtrat eine Informationsvorlage zur Untersuchung der Zweckentfremdung von Wohnraum in der Stadt Leipzig vorgelegt bekommen, und dann aus der Vorlage deutlich wird, wie gering das Problem ist, und wie groß die positiven Effekte sind. Ich werde im Einzelnen noch darauf eingehen.

Man ist trotzdem – obwohl man das in der Untersuchung ja mit viel Geld hat feststellen lassen – der Auffassung, man muss jetzt auf die Landesregierung noch Einfluss nehmen. Das sehen wir mitnichten, denn wenn es hier kein Problem gibt, dann muss man auch auf die Landesregierung keinen Einfluss mehr nehmen. Deswegen beantragen wir die entsprechende Änderung.

In dem Gutachten ist zum Beispiel ausgeführt, dass das Angebot an Ferienwohnungen in Leipzig ein Teil des Wirtschaftsfaktors Tourismus ist. Es ist auch ausgeführt, dass durch die Nutzung von Wohnungen als Ferienwohnungen neue Beherbergungsangebote entstehen, die zusätzliche touristische Potenziale erschließen. Ferner heißt es in dem Gutachten:

Durch die Vermietung von Ferienwohnungen kann der Leerstand in einzelnen Quartieren verringert werden und neue Investitionsmodelle können positive Impulse schaffen.

Also das ist nicht unsere Meinung, sondern Ihr Gutachten. Und dann heißt es weiter:

Für die Zweckentfremdung von Wohnungen zu gewerblichen Zwecken gibt es ebenfalls positive Argumente. Zusätzlich besteht ein Interesse daran, kleinen Unternehmen eine gute Grundlage für ihre Geschäftstätigkeit zu bieten und so zur wirtschaftlichen Entwicklung der Stadt beizutragen.

Das sagt das Gutachten über die Zweckentfremdung von Wohnraum aus. Wir sind daher der Auffassung, dass es keinen Handlungsbedarf in Richtung der Staatsregierung gibt, und wir bitten, unseren Änderungsantrag anzunehmen. – Vielen Dank.

(Es gilt das gesprochene Wort)

Lichtmasterplan für den öffentlichen Raum der Stadt Leipzig

Lichtmasterplan für den öffentlichen Raum der Stadt Leipzig (VI-DS-06606-Ifo-01-NF-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau

Aus der Fortsetzung der Ratsversammlung am 17.06.2020

Stadtrat Köhler (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Beigeordnete! Werte Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Werte Gäste! Der Lichtmasterplan der Stadt Leipzig ist ein wichtiges Instrument bei der Durchsetzung einer Beleuchtungsstrategie für unsere Stadt. Umso mehr verwundet es, dass er dem Stadtrat und den Ausschüssen nur zur Information, aber nicht zur Diskussion vorgestellt wurde.

Unser Änderungsantrag beinhaltet zwei für uns wichtige Punkte. Zum Ersten: Der Umsetzung der im Masterplan vorgeschlagene Fassadenanstrahlung geht jeweils eine Bürgerbeteiligung mit Anwohnern und die anschließende Beschlussfassung des Stadtrates voraus, wobei die Bürgerbeteiligung natürlich das wichtigste ist. Es ist den Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt schwer vermittelbar, wenn plötzlich ihr Schlafzimmer nachts hell erleuchtet ist, weil die Stadt beschlossen hat, ein Gebäude oder eine Brücke zu illuminieren. Also sollten wir sie einbinden.

Zweitens: Die Frontenbeleuchtungsanlagen sollen sukzessive hinsichtlich der oben genannten Kriterien überprüft und bei Notwendigkeit umgerüstet werden. Umrüstungen werden aus haushälterischen Gründen in Abhängigkeit vom Modernisierungsturnus der Beleuchtungsanlagen vorgenommen. Wenn eine Umrüstung aus haushälterischen Gründen nicht möglich ist und die Beleuchtungsanlage die Kriterien nicht erfüllt, ist diese außer Betrieb zu nehmen. Der Grund erschließt sich wahrscheinlich jedem.

Ein Grund, wenn auch nicht der einzige, ist der einigen von Ihnen bekannte Kasus „Illumination der Kirche“ am Opferberg. Hier wurde im vierten Quartal 2019 – ich glaube, es war am 11. November – eine Illumination der Kirche mit Strahlen installiert. Nach Anwohnerbeschwerden und der Intervention in Form mehrerer Anfragen unserer Fraktion wurden zwar Filter eingebaut und die Leuchtstärke verringert, was zu einer Verbesserung führte, aber das Grundproblem nicht beseitigte. Unsere Anfrage vom Februar wurde wie folgt beantwortet. Die Frage war:

Steht die Illumination im Zusammenhang mit dem ‚Lichtmasterplan der Stadt Leipzig?‘, besonders mit Anlage 4 ‚Teilkonzept Lichtinszenierung‘ und der dort getroffenen Festlegung ‚Illumination von Kirchen und Brücken ist anzustreben‘?

Die Antwort:

Die Illumination […] steht im Zusammenhang mit den Teilkonzept Lichtinszenierung […].

Nun beinhaltet der Lichtmasterplan im genannten Teilkonzept folgende Festlegung – ich nenne hier nur den relevanten Punkt –:

Fassadenanstrahlungen müssen zukünftig folgende Kriterien berücksichtigen. […] Punkt 2: gerichtetes Licht nur von oben nach unten, keine Fluchtlichtstrahler. Die Frontenbeleuchtungsanlagen sollen sukzessive hinsichtlich der oben genannten Kriterien überprüft werden.

Das bedeutet, diese Anlage, die im Zusammenhang mit dem Teilkonzept Lichtinszenierung des Lichtmasterplans neu errichtet wurde, entspricht nicht dessen Kriterien. Ein Grund mehr, die Bürgerbeteiligung und die Beteiligung des Stadtrates zu fordern. Ich bitte Sie um Zustimmung zu diesem Antrag.

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin etwas verwundert darüber, wie sich manche hier das Thema Bürgerbeteiligung vorstellen.

Wenn man der Auffassung ist, dass man doch, wenn das Licht einen stört, die Vorhänge zuziehen soll oder die Jalousien herunterlassen, dann käme man wohl konsequenterweise zu dem Ergebnis: Wenn der Lärm von draußen stört, kann man doch Ohrstöpsel reinmachen. Aus guten Gründen führen wir Bürgerbeteiligung durch, wenn es zum Beispiel um Verkehrslärm geht, weil wir dort nämlich die Anwohner mit einbeziehen wollen. Und es ist vollkommen egal, ob es sich um Lärmimmission handelt oder um Lichtimmission handelt. Wenn eine Betroffenheit vorhanden ist, muss auch eine Einbeziehung erfolgen. Und Herr Kasek, auch Clubbetreiber könnten ja bei einer Bürgerbeteiligung einbezogen werden, nämlich in die Frage, wie, in welchem Umfeld oder in welchem Umfang das Umfeld ihrer Clubs erleuchtet sein soll. Deswegen bin ich mir sicher, dass Sie unserem Änderungsantrag zustimmen werden

Bei den ökonomischen Gründen, also bezüglich der Kosten der Beleuchtung, möchte ich doch zu bedenken geben, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass es aus Kostengründen – oder besser gesagt aus Verdienstgründen – in der Stadt Leipzig ja manchmal passiert, dass Licht bewusst eingeschaltet wird, weil man ja für den Verbrauch von Strom Geld bekommt. Auch das sollte man mitberücksichtigen. – Vielen Dank.

(Es gilt das gesprochene Wort)

Bekenntnis zum gemeinsamen Handeln des Oberbürgermeisters und des Stadtrates gegen antidemokratische, antipluralistische, anarchistische, linksextreme sowie linksterroristische Entwicklungen in Teilen der Leipziger Stadtgesellschaft

Bekenntnis zum gemeinsamen Handeln des Oberbürgermeisters und des Stadtrates gegen antidemokratische, antipluralistische, anarchistische, linksextreme sowie linksterroristische Entwicklungen in Teilen der Leipziger Stadtgesellschaft (VII-A-00504) Einreicher: AfD-Fraktion

Aus der Ratsversammlung am 10.06.2020

Stadtrat Köhler (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Verehrte Damen und Herren Beigeordnete! Werte Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Werte Gäste! Wir haben nun den Antrag der AfD-Fraktion gehört. Ich muss sagen, es freut mich immer, wenn Herr Kriegel einen Antrag einbringt, weil er immer so schön betroffen wirkt. Es ist aber immer dasselbe Spiel mit den Anträgen der AfD: Sie werden gestellt, um ein Zeichen zu setzen und um im Stadtrat abgelehnt zu werden.

Denken wir an die vorletzte Ratsversammlung, als dieselben Stadträte sich echauffierten, dass ihr Änderungsantrag zu „Leipzig. Ort der Vielfalt“ abgelehnt wurde. Es betraf – wie auch dieser Antrag – wieder nur einen Begriff, nämlich Linksextremismus. Man will immer Linksextremismus ein bringen. Was ist aber die Konsequenz? Im Rahmen von „Leipzig. Ort der Vielfalt“ gibt es Initiativen, die sich gegen Extremismus richte; nicht gegen links, nicht gegen rechts, sondern gegen Extremismus. Sind Sie denn bereit, dort mitzuarbeiten, sich dort einzubringen und eventuell die Leute dann zu überzeugen, dass Linksextremismus auch schlecht ist?

Wenn Sie also gegen Extremismus in jeder Form sind – was Sie ja vorhin gerade beteuert haben – dann können Sie ja dem Antrag der Grünen zustimmen. Die wenden sich nämlich gegen jeden Extremismus, jede Gewalt und Hetze. Es steht nichts von „rechts“ drin. Es geht ja nicht gegen Sie. Es geht gegen alle, die extremistisch sind.

Ich bin selbst sehr extremistisch, was eine Sache betrifft, nämlich die Freiheit. Um einmal Rosa Luxemburg zu zitieren:

Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenken. Nicht wegen des Fanatismus der Gerechtigkeit

– den bringen Sie ja immer so gern an; es immer so gerecht alles –

sondern weil alles Belebende, Heilsame und Reinigende der politischen Freiheit an diesem Wesen hängt und seine Wirkung versagt, wenn die Freiheit zum Privilegium wird.

Ich nehme nicht für mich in Anspruch, dass ich recht habe, aber genauso wenig haben Sie recht. Das ist unsere Freiheit. Somit ist natürlich auch meine Freiheit, gegen Ihren Antrag zu stimmen. Ich hoffe, es schließen sich hier viele an. – Danke.

(Es gilt das gesprochene Wort)