Null Toleranz für Gewalt

Gewalt gegen Menschen ist Körperversetzung und strafbar. Gewalt gegen Polizisten richtet sich aber gegen uns alle. Sie richtet sich gegen die Gesellschaft, in der wir leben wollen.

Daher sind auch wir alle aufgerufen, klar Position zu beziehen. In welchem Staat wollen wir leben – in einem Staat in dem Gerichte entscheiden was erlaubt und verboten ist oder einer Anarchie, in der das Faustrecht gilt?

Man kann ja darüber diskutieren, ob Häuser leer stehen dürfen. Zivilisierte Menschen regeln das aber in einem Rechtsstaat durch Gesetze und dann entscheiden die Gerichte.

Der vermeintlich gute Zweck heiligt nie die Mittel. Wer entscheidet denn, was gut ist? Jeder für sich? Dem politisch anders denkenden Abgeordneten werden die Fensterscheiben eingeschlagen und Baukräne angezündet. Mitarbeiter von Immobilienfirmen werden niedergeschlagen und Polizisten verprügelt? Ein Regierungspräsident wird ermordet?

Es fängt mit Sachbeschädigung an. Wer sagt, das sei nicht so schlimm, erkennt nicht, wie es weiter geht. Danach kommt oft die Körperverletzung und Einzelne fühlen sich sogar zu einem Mord legitimiert. Wir müssen dieser Gewaltspirale gemeinsam entgegentreten!

Nutzen Sie die Möglichkeit und kontaktieren Sie uns mit Fragen und Anregungen per E-Mail an: info@freibeuterfraktion.de.

Sven Morlok, Fraktionsvorsitzender

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 19. September 2020

 

Termine zur Umsetzung der Mobilitätsstrategie

Anfrage:

Der Stadtrat hat im Rahmen der Beschlussfassung zur Mobilitätsstrategie die im Rahmenplan genannten Termine für Konzepte, Strategien, Evaluationen und Pläne (Textteil bis Seite 21) als den Zeitpunkt als verbindlich erklärt, an dem das entsprechende Dokument als öffentliche Vorlage dem Stadtrat spätestens zugegangen sein muss. Der Oberbürgermeister ist an diese Termine gebunden. Eine spätere Vorlage bedarf daher eines Beschlusses des Stadtrates.

Diesbezüglich fragen wir an:

1. Liegen zum jetzigen Zeitpunkt Erkenntnisse darüber vor, dass einer oder mehrere dieser Termine nicht eingehalten werden können? Wenn ja, welche?

2. Für den Fall dass einer oder mehrere dieser Termine nicht eingehalten werden können, bis wann wird der Oberbürgermeister dem Stadtrat die Beschlussvorlage zur Anpassung dieser Termine zuleiten?

Anfrage im Allris

 

Antwort:

Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2:

Wie bereits im Rahmen des Prozesses der Beschlussfassung zum Rahmenplan ausgeführt, haben sich – resultierend aus der unveränderten Personal- und Finanzsituation sowie den mit der Corona-Pandemie einhergehenden Verzögerungen – Verschiebungen ergeben.

Das Thema wurde in der Sitzung des beratenden Ausschusses Mobilität und Verkehr am 17.09.2020 angesprochen und vereinbart, dass eine erste Evaluation zu den neuen Terminen in der kommenden Sitzung des Ausschusses im November vorgestellt werden soll. Des Weiteren ist vorgesehen, den Stadtrat über den jährlichen Umsetzungsbericht zum Stand der Maßnahmen des Rahmenplans zu informieren.

Eine Anpassung der Termine in der Vorlage wird nach dem Informations- und Beteiligungsverfahren, welches im Jahr 2021 durchgeführt werden soll und u. a. der weiteren Priorisierung einzelner Maßnahmen dient, für den gesamten Rahmenplan erfolgen und kann dann mit der Fortschreibung des Instrumentes in 2022 zur Beschlussfassung an den Stadtrat übergeben werden.

Antwort im Allris

Schottergärten

Schönheit liegt im Auge des Betrachters. Schottergärten um ein Haus, mit meinen Augen gesehen, sind kein schöner Anblick. Ich selbst sehe darin sogar eine Marotte aus den alten Bundesländern, die in den letzten Jahren zu uns in die neuen Bundesländer und nach Leipzig geschwappt ist. Sie sind eine Beeinträchtigung für die Fauna und Flora in unserer so grünen Stadt Leipzig noch dazu.

Schon lange als Leipziger Bürger und inzwischen als Stadtrat und Mitglied im Kleingarten- und Tierschutzbeirat lehne ich Schotter im Garten ab. Darin sind sich auch alle Freibeuter der Fraktion einig.

Einer Neufassung der Vorgartensatzung in der Stadt Leipzig, die Schottergärten verbietet, wie von den Grünen im Leipziger Stadtrat beantragt, bedarf es aus unserer Sicht allerdings dennoch nicht. Es braucht lediglich die Durchsetzung der geltenden Vorgartensatzung, nach der Schottergärten auch aktuell schon nicht erlaubt sind.

Im Gegensatz zu Schottergärten sind gestalterische Steingärten aus unserer Sicht unproblematisch und sollten auch weiterhin zulässig bleiben.

Noch im Herbst diesen Jahres wird sich der Stadtrat mit dem Thema befassen.

Kontaktieren Sie uns gern mit Fragen und Anregungen an info@freibeuterfraktion.de.

Klaus-Peter Reinhold, Stadtrat

 

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 5. September 2020

Verwaltungsunterbringung

Anfrage:

In der Corona-Zeit wurden Mitarbeiter der Stadtverwaltung in großer Anzahl im Home-Office beschäftigt.
In vielen Firmen werden Home-Office, mobiles Arbeiten, Reduzierung der Präsenzstunden und weitere neue Arbeitsmodelle, besonders solche die notwendige Büroarbeitsplätze reduzieren, eingeführt.

Dazu fragen wir an, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister:

1. Plant die Stadtverwaltung neue Arbeitsmodelle in o.g. Form?

2. Wenn Frage 1 mit ja beantwortet: Wie wirkt sich das auf die Planung zur Verwaltungsunterbringung aus?

3. Wenn Frage 1 mit nein beantwortet: Warum nicht?

Anfrage im Allris

Antwort:

Zur 1. Frage:

Die Stadtverwaltung befindet sich – im Übrigen unabhängig von der „Corona -Zeit“ – in intensiven Abstimmungen u. a. mit der Personalvertretung zu weiteren Möglichkeiten der Flexibilisierung der Arbeitsgestaltung.

Zur 2. Frage:

Die Auswirkungen auf die Verwaltungsunterbringung muss differenziert nach Ämtern, Funktionen und Aufgaben betrachtet werden und ist abhängig von den unter 1. genannten Abstimmungen. Es ist denkbar, dass sich dadurch eine Flächenoptimierung, zugunsten zukünftiger Arbeitswelten, erreichen lässt. Diese und andere Einflüsse werden dann für die Verwaltungsunterbringung innerhalb der Erarbeitung des Bürokonzepts bei den objektspezifischen Planungen berücksichtigt.

Antwort im Allris

 

Morlok (FDP): “Nachsitzen im Waldstraßenviertel: Belange der Unternehmen und Mitarbeiter vor Ort stärker berücksichtigen!”

FDP-Stadtrat Sven Morlok im Leipziger Stadtrat begrüßt den Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts Bautzen, das Bewohnerparken im Waldstraßenviertel im Bereich westlich der Leibnizstraße (Gebiet E) vorläufig außer Vollzug zu setzen. Das Gericht hält die Größe des räumlichen Geltungsbereiches für unzulässig. Einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen den Vollzug der Bewohnerparkgebiete hatte der Inhaber einer ortsansässigen Steuerkanzlei im Bewohnerparkgebiet E gestellt, dessen Mitarbeiter und Kundschaft in unmittelbarer Nähe zur Kanzlei keinen Parkplatz ohne zeitliche Beschränkung und Kosten fänden.

Morlok: “Der Gerichtsweg des Steuerberaters verdeutlicht die Benachteiligung der Unternehmer im Waldstraßenviertel beim Parken. Nun heißt es, Nachsitzen in Sachen Parkraumkonzept im Waldstraßenviertel. Die Stadt muss ihre Hausaufgaben machen und neben der Anpassung der Größe des Gebietes auch die Belange der Unternehmen und insbesondere der Mitarbeiter, die dort arbeiten, stärker berücksichtigen.”

Das Anliegen des Liberalen: “Mitarbeiter sollten im Waldstraßenviertel den ganzen Tag parken dürfen – selbstverständlich entgeltlich, wie jeder andere auch. Sie sollten jedoch nicht mehrfach am Tag zum Parkautomaten rennen müssen, um ein Parkticket zu lösen.”

Die Fraktion Freibeuter, der FDP-Stadtrat Morlok vorsitzt, hatte in dem Modell der Stadt Leipzig eine Benachteiligung von ortsfremden parkenden Gewerbetreibende und deren Mitarbeiter gesehen. Eine Initiative der Fraktion Freibeuter, das Parkraumkonzept Waldstraßenviertel mit dem Ziel zu überarbeiten, den Gewerbetreibenden, Freiberuflern und deren Mitarbeitern auf Wunsch einen Mitarbeiterparkausweis auszustellen, mit dem zusammen mit einem zum Preis der Höchstparkdauer am Parkautomaten gezogenen Tagesticket tagsüber des Parken gestattet wird, war von der Mehrheit des Stadtrates abgelehnt worden.

Neue Arbeitsmodelle

Stadtverwaltung im Homeoffice – was zuletzt noch undenkbar war, wurde mit Corona von heute auf morgen Realität.

Ein Lob gilt der Verwaltung, die ihren Mitarbeitern teilweise von heute auf morgen über die stadteigene IT-Tochter Notebooks und VPN-Tunnel zur Verfügung stellte, damit sie von zuhause aus arbeiten konnten.

Wir müssen die zwangsweise gefundenen kurzfristigen Lösungen nun aber fortführen und langfristig weiterdenken. Viele Selbstverständlichkeiten des Arbeitslebens vor Corona gehören auf den Prüfstand gestellt. Neue Chancen bieten sich bereits im Rahmen der zukünftigen Verwaltungsunterbringung. Angesichts auslaufender Mietverträge in den nächsten Jahren werden gegenwärtig neue Standorte für die Ämter gesucht. Der Wahl der Größe der neuen Verwaltungsgebäude sollte jedoch die Erkenntnis über die Frage vorausgehen, wie die Leipziger Stadtverwaltung sich zukünftig organisieren wird? Wäre der Arbeitsalltag in Unternehmen, wo sich Mitarbeiter Arbeitsplätze teilen, sich abwechselnd im Homeoffice befinden, auch in einigen Bereichen der Stadtverwaltung denkbar? Die neuen Arbeitsmodelle könnten sich so flächenmäßig auf die Verwaltungsgebäude auswirken, Mietaufwendungen ließen sich optimieren.

Kontaktieren Sie uns gern mit Fragen und Anregungen an info@freibeuterfraktion.de.

Thomas Köhler, Stadtrat

 

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 22. August 2020

Ausrufung Klimanotstand: Sofortmaßnahmenprogramm

Ausrufung Klimanotstand: Sofortmaßnahmenprogramm (VI-A-07961-DS-10) Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport

Aus der Fortsetzung der Ratsversammlung am 15.07.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin den Grünen sehr dankbar dafür, dass sie Veränderungen in ihren Anträgen vorgenommen haben und auch Prüfaufträge formuliert haben. Ich glaube, wir sind im Zieö gar nicht so weit auseinander, dass wir in puncto Klimaschutz auch hier in der Stadt einiges erreichen müssen und dass wir auch Maßnahmen ergreifen müssen. Aber wir beschließen heute nicht das Klimaprogramm der Stadt Leipzig, sondern wir beschließen Sofortmaßnahmen. Ich glaube, dass das auch den Dissens irgendwo erklärt, weil wir nicht über eine langfristige Klimastrategie entscheiden. Da hätten viele Dinge, die Sie ursprünglich als Antrag gestellt haben, auch in der zeitlichen Perspektive ihre Berechtigung. Es geht um ein Sofortmaßnahmenprogramm, und da muss man Dinge anders abwägen, zum Beispiel bei der dezentralen Energieversorgung.
Es ist richtig, dass man Alternativen zur Verfügung hat wie Photovoltaik – Frau Kraft, Sie hatten das angesprochen –, aber zu sagen: Überall dort, wo wir das dezentral nicht erreichen können, ersetzen wir es eben durch Ökostrom, ist Augenwischerei. Dadurch, dass wir Ökostrom einsetzen, wird der Strom nicht ökologischer oder grüner, und es wird nicht weniger CO2 emittiert. Die Produktion bleibt ja zumindest kurzfristig konstant. Was passiert, wenn Sie bei den Stadtwerken mehr Ökostrom einkaufen? – Der Ökostromanteil im Basistarif sinkt. Mehr passiert dabei nicht. Auch das gehört zur Ehrlichkeit dazu.
Dann macht es eben Sinn, solche Maßnahmen zu prüfen und zu überlegen, wie man sinnvoll auch dezentral klimaneutral Strom produzieren kann. CO2-Vermeidung ist wichtig. Wasserstoff kann einen Beitrag leisten in der Zukunft. Deswegen hat das in der längerfristigen Perspektive durchaus eine größere Berechtigung als in einem Sofortmaßnahmenprogramm. Deswegen macht der Prüfauftrag hier Sinn.
Ich bin Herrn Zenker sehr dankbar, dass er auf die anderen Maßnahmen hingewiesen hat, die wir ergreifen, die wir auf der Tagesordnung haben. Das ist auch das Thema Mobilitätsstrategie. Sie haben gesagt: Na ja, die Dinge, die hier drinstecken, sind im Einzelfall vielleicht gar nicht so teuer. Dem, liebe Kolleginnen und Kollegen, möchte ich widersprechen, denn die Frage ist: Wer zahlt es denn am Ende? – Bei der Mobilitätsstrategie, wenn wir über neue Schienenstraßen in der Stadt Leipzig reden, dann zahlen wir es als Stadt Leipzig oder wir als Stadt Leipzig über unsere Tochtergesellschaft LVV. Dann sind es unsere Investitionen.
Wenn wir aber Vorgaben für neue Baugebiete machen, dann kostet uns die Vorgabe erst einmal nichts. Aber sie muss natürlich bezahlt werden von den Investoren in den Baugebieten, die natürlich diese Investitionen an ihre Mieter weiterreichen. Das heißt, natürlich bezahlt das jemand, die Mieterinnen und Mieter, die in den Baugebieten wohnen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben vor einer Woche zwei Förderprogramme beschlossen: Förderprogramme zur Mietsenkung für große Wohnungen und Förderprogramme zur Mietsenkungen von Anfangsmieten, weil man offensichtlich hier im Stadtrat der Auffassung ist, dass das Mietniveau in Leipzig zu hoch ist. Dass man angesichts dieser Tatsache dann einfach mal in einem Sofortmaßnahmenprogramm Dinge vorschreibt, die sich drastisch auf den Wohnungsmarkt auswirken, nämlich in Form von höheren Mieten, ist für mich nicht nachvollziehbar, weil man beide Dinge im Auge behalten muss. Deswegen gehören eben solche Entscheidungen in ein mittel- und langfristiges Programm, damit man auch sehen kann, wie man diese Dinge sozialverträglich umsetzen kann, und eben nicht in einem Sofortmaßnahmenprogramm.
Ich denke, dass wir insgesamt mit den Verwaltungsstandpunkten in der Synopse eine gute Grundlage für die jetzige Abstimmung haben. Wir sind, wie gesagt, inhaltlich gar nicht so weit auseinander. Jetzt kommt es auf die Perspektive an. Ich denke, dass wir mit dem Beschluss heute nämlich die Grundlage für den Klimaschutz in Leipzig für die nächsten Jahre schaffen. – Vielen Dank.

(Es gilt das gesprochene Wort)

Rudolph (FDP): “Soziale Wohnungspolitik: Menschen statt Beton fördern!”

Angesichts der Beschlussfassung im Leipziger Stadtrat zur Fachförderrichtlinie Große Wohnungen in der Ratsversammlung am 09. Juli 2020, wonach in Leipzig mietpreis- und belegungsgebundene große Wohnungen geschaffen werden sollen, kritisiert die Fraktion Freibeuter zum einen das grundsätzliche Ziel der Förderung in sozialer Wohnungsmarktpolitik und erklärt ihre Gründe für die Ablehnung der Vorlage.

“Wir sind grundsätzlich für eine Förderung einkommensschwacher Familien, kritisieren jedoch mit der Objektförderung den Fokus der Förderung sozialer Wohnungsmarktpolitik”, erläutert Stadträtin Franziska Rudolph, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat. Rudolph verweist auf die Lösung der Freibeuter für einkommensschwache Familien, die Menschen unmittelbar und nicht die Wohnungen zu fördern. „Wir wollen Familien statt Wohnungen fördern! Wir wollen Menschen statt Beton fördern! Und schon gar nicht die Wohnungsgenossenschaften. Und zwar so lange wie die Menschen einen individuellen Bedarf an der Förderung von Wohnen haben. Denn die Bedarfe von Familien ändern sich. Das Einkommen kann wieder steigen, die Kinder flügge werden, während die Eltern weiter und inzwischen unberechtigt in mietpreis- und belegungsgebundenen großen Wohnungen wohnen bleiben.”

Für bezahlbaren Wohnraum sorgen aus Sicht der Freidemokratin Marktmechanismen: “Der Wunsch nach günstigem Wohnraum in Bestlagen Leipzigs kann nicht mit Steuergeldern erfüllt werden. Ein Angebot an bezahlbarem Wohnraum schaffen wir allein durch den Bau von noch mehr Wohnungen, die nicht Sozialwohnungen sind”, ergänzt FDP-Stadträtin Rudolph den Lösungsvorschlag ihrer Fraktion.

Rudolph führt eine vom Freistaat Sachsen in Auftrag gegebene Studie des Forschungsinstituts Empirica an, die zu dem Ergebnis kommt, dass in Leipzig kein Bedarf an sozialem Wohnungsbau besteht, die Ergebnisse sogar der praktizierten Leipziger Wohnungspolitik widersprechen. “Der Wohnungsmarkt in Leipzig ist nicht angespannt, wie landläufig behauptet wird, nicht jetzt und auch nicht in naher Zukunft. Der Anteil der Miete am Einkommen liegt selbst bei geringen Einkommen in Leipzig bundesweit unter dem Durchschnitt. Diese Fakten jedoch werden landläufig ignoriert, die Ergebnisse offenbar von Stadt und Freistaat in den Giftschrank verbannt.”

Im Rahmen der Fachförderrichtlinie zur Schaffung mietpreis- und belegungsgebundener großer Wohnungen sollen auch Fördermittel des Freistaates Sachsen eingesetzt werden: “Eingesetzt werden die bis zu 50 Millionen Euro des Freistaates für Leipzig und Dresden, von denen die Studie sagt, dass sie besser in schrumpfenden Regionen im ländlichen Raum Sachsens eingesetzt wären”, kritisiert Rudolph.

Köhler (Piraten): “Mit dem Duschbus ein kleines Stück Menschenwürde zurückgeben!”

Die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat bringt in der Ratsversammlung am 09. Juli 2020 erfolgreich die Verwaltung zur Prüfung eines Duschbusses in der Stadt Leipzig in die Spur.

“Sauberkeit und Hygiene sind nicht nur ein Menschenrecht, sie sind auch für das Selbstbewusstsein und das Wohlgefühl, also für die Würde des Menschen wichtig. Auch in unserer Stadt gibt es Menschen die wohnungslos sind und für die eine tägliche Dusche, ja nicht einmal das tägliche Waschen, keine Selbstverständlichkeit ist. Nicht alle dieser wohnungslosen Menschen können oder wollen eine Einrichtung aufsuchen, in der sie diesem grundlegenden Bedürfnis nachkommen können”, so Stadtrat Thomas Köhler (Piraten), Vertreter der Freibeuter im Fachausschuss Soziales und Gesundheit.

Leipzig kann von der Erfahrung in Hamburg profitieren. In der Hansestadt fährt bereits ein mit vier Duschen ausgestatteter ehemaliger Linienbus die Stadtteile der Hansestadt an. “Den Duschbus für wohnungslose Menschen nutzten in Hamburg in den ersten zwei Monaten nach der Inbetriebnahme etwa 1.000 Gäste – statistisch gesehen jeder in Hamburg lebende obdachlose Mensch einmal. Ein voller Erfolg, den wir uns auch für wohnungslose Menschen in Leipzig wünschen. Wir geben so ein kleines Stück Menschenwürde zurück”, so der von dem Projekt begeisterte Piraten-Stadtrat Köhler.

In Leipzig wird bereits ein mobiler Hilfebus betrieben, der die auf der Straße lebenden Wohnungslosen mit warmen Getränken, Kleidung und Schlafsäcken versorgt. Mit dem Duschbus kann auch dem Wunsch nach Hygiene der Obdachlosen entsprochen werden.

Ein Duschbus für Leipzig

[Antrag VII-A-01027 | Status: ungeändert beschlossen]

Beschluss:

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Inbetriebnahme eines Duschbusses für Obdachlose in Leipzig zu prüfen.

2. Der Oberbürgermeister prüft zur Finanzierung des Duschbusses verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten, wie z.B. Crowdfunding und Spendenaktionen.

Begründung:

In Leipzig leben einige Hundert Obdachlose. Eine große Anzahl von ihnen möchte die Angebote von Übernachtungshäusern aus unterschiedlichen Gründen nicht nutzen.

Die Stadt Leipzig betreibt bereits einen „Hilfebus“, der die auf der Straße lebenden Obdachlosen mit warmen Getränken, Kleidung und Schlafsäcken versorgt. Mit dem Duschbus sollen auch die hygienischen Bedürfnisse der Obdachlosen erfüllt werden.

In Hamburg wurde bereits ein Duschbus im Rahmen des Pilotprojekts „Waschen ist Würde“ in Betrieb genommen. Hierfür konnte ein außer Betrieb gesetzter Linienbus umgebaut werden. Der Duschbus in Hamburg fährt mehrere Stunden am Tag unterschiedliche Stadtteile an. Er verfügt über vier Duschen und wurde fast ausschließlich durch Crowdfunding und individuelle Spenden finanziert. Weitere Initiativen, einen Duschbus einzuführen, laufen aktuell in Städten wie Berlin und München.

Die Stadt Leipzig könnte dieses Konzept ggf. in kleinerem Umfang (z.B. Kleinbus mit ein bis zwei Duschen oder ein altes Wohnmobil) aufgreifen und die Initiative auch hier ermöglichen.