Anfragen an den Oberbürgermeister durch Beiräte

Anfragen an den Oberbürgermeister durch Beiräte (VII-A-00633) Einreicher: Jugendparlament/Jugendbeirat

Aus der Ratsversammlung am 08.07.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Beiräte werden nach der Gemeindeordnung gebildet, um uns als Stadträte zu beraten. Das ist ihre Aufgabe. Sie sind nach der Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen keine Interessenvertretungen.

Eine Interessenvertretung kann zum Beispiel der Verband der Kleingärtner sein, der vertritt kleingärtnerische Interessen, oder ein Tierschutzverein, der Tierschutzinteressen vertritt. Ein Tierschutzbeirat aber berät den Stadtrat. Das ist der große Unterschied zwischen Interessenvertretung und Beratung. Ein Gremium, das den Stadtrat berät, brauch kein Recht, den Chef der Verwaltung etwas zu fragen, weil es ja uns als Stadtrat berät. Wir als Stadträte können diese Fragen ja, wenn erforderlich, selbst einreichen.

Ein Defizit gibt es tatsächlich immer dann, wenn es sich um Interessenvertretungen handelt. Insofern können wir das Anliegen des Jugendparlamentes auch gut nachvollziehen, weil es sich beim Jugendparlament eben um eine Interessenvertretung handelt. Dass eine Interessenvertretung natürlich zur Durchsetzung und zur Wahrnehmung ihrer Interessen auf der einen Seite ja ein Antragsrecht benötigt, aber auf der anderen Seite ja auch ein Fragerecht haben muss, um Dinge zu erfragen, um vielleicht aus den Antworten entsprechende Änderungsvorschläge in Form von Anträgen zu unterbreiten, ist selbstverständlich.

Das Problem, das wir hier haben, ist doch nicht, ob Beiräte, die uns als Stadtröte beraten, ein Fragerecht haben sollen. Das Problem ist, dass die Interessenvertretungen – zum Beispiel das Jugendparlament, aber wir diskutieren ja momentan auch über eine indirekte Wahl des Migrantenbeirats, wo wir ja auch einen Interessenvertretungscharakter haben – in der Sächsischen Gemeindeordnung nicht geregelt sind. Eigentlich brauchen wir ein Jugendparlament in der Sächsischen Gemeindeordnung, das ein Antragsrecht hat und ein Jugendparlament, das ein Fragerecht hat. Da gehört das hin, überall da, wo Interessenvertretung wahrgenommen wird.

Überall da, wo es an dieser Interessenvertretung fehlt, brauch es auch das entsprechende Antragsrecht nicht. Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen, wäre es zielführend, wenn wir hier ein klares Signal in Richtung Oberbürgermeister senden und der dann in Richtung Freistaat Sachsen, dass wir genau diese Interessenvertretung in der Sächsischen Gemeindeordnung verankert haben wollen, nämlich das Jugendparlament. Dann müssen wir auch nicht die Krücke „Jugendparlament/Jugendbeirat“ gehen, die wir ja so machen, weil es die Gemeindeordnung nicht anders hergibt, dass wir eine klare Interessenvertretung für das Jugendparlament haben.

Wenn es andere Interessenvertretungen gibt, wenn wir als Stadtrat entsprechende Entscheidungen zu einer indirekten Wahl eines Migrantenbeirates treffen, dann müssten wir auch hier konsequent sagen: Auch hier muss es die entsprechende Rechte geben, aber nicht pauschal für alle Beiräte. Deswegen unterstützen Sie unseren Änderungsantrag als klares Signal an den Freistaat. Das Jugendparlament muss in die Gemeindeordnung. – Vielen Dank.

(Es gilt das gesprochene Wort)

Terminplan zur Aufstellung des Doppelhaushaltes 2021/2022

Terminplan zur Aufstellung des Doppelhaushaltes 2021/2022 (Neufassung) (VII-DS-1107) Einreicher: Dezernat Finanzen

Aus der Ratsversammlung am 08.07.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte Sie bitten, den Änderungsantrag zum Terminplan abzulehnen, und zwar nicht, weil ich der Auffassung bin, dass wir nicht relativ schnell einen beschlossenen und genehmigten Haushalt benötigen. Da gebe ich den Vorrednern vollkommen recht, das ist im Interesse der Stadt.
Aber es ist auch im Interesse der Stadt, einen Haushalt zu einem Zeitpunkt zu beschließen und vor allem auch zu einem Zeitpunkt vorgelegt zu bekommen, an dem man auch verlässlich Aussagen über das Haushaltsjahr machen kann. Ein Haushalt, der im November – wie vorgeschlagen – in den Stadtrat eingebracht wird, wird aufgrund der verwaltungsinternen Abläufe faktisch ein Haushalt mit Wissensstand Anfang Oktober sein. Anders ist das praktisch nicht umsetzbar.
Wir werden für diesen Zeitpunkt Anfang Oktober sehr große Unsicherheiten haben hinsichtlich der coronabedingten Einnahmeausfälle in der Stadt. Die Gewerbesteuer ist höchst volatil, aber auch andere Dinge, auch Zuwendungen des Bundes und des Landes werden in diesem Zusammenhang noch nicht vollständig klar sein. In dieser Situation einen Haushalt zu beschließen, ist schwierig.
Deswegen wäre es besser, tatsächlich den Zeitplan der Verwaltung zu nehmen. Wir haben ja die Option, wie bisher über zwei Haushalte, einen Doppelhaushalt, zu entscheiden. Wenn man – wie wir es als Freibeuter ja auch tun – gemeinsam mit anderen Fraktionen der Auffassung ist, dass wir es uns gut überlegen müssen, ob wir für 2022 aufgrund der entsprechenden Unsicherheiten schon entscheiden können, dann kann man eigentlich kein Interesse daran haben, einen Zeitplan nach vorne zu schieben, es sei denn, man ist sowieso gegen einen Doppelhaushalt.
Ich weiß ja, dass es Fraktionen gibt, die Doppelhaushalte kritisch erachten. Wenn man den Zeitplan so beschließt, wie beantragt, dann legt man die Grundlage dafür, in den nächsten beiden Jahren vom Doppelhaushalt Abstand zu nehmen. Wenn man das politisch möchte, ist das sicherlich eine Option.
Wenn man aber, wie Sie, Herr Dossin, sagt „wir wollen an dem Doppelhaushalt festhalten“ – wir wollen das auch, wenn es irgend geht –, dann kann man einen solchen Zeitplan nicht beschließen, weil die Unsicherheiten dann für das Haushaltsjahr 2022 nur größer werden. Das muss allen klar sein. Wer dem Änderungsantrag zum Zeitplan zustimmt, legt mit hoher Wahrscheinlichkeit die Grundlage dafür, dass wir in den nächsten beiden Jahren zwei Einzelhaushalte haben werden und keinen Doppelhaushalt.
Wir als Freibeuter wollen das nicht. Deswegen bitten wir Sie, noch einmal darüber nachzudenken und den Änderungsantrag zum Zeitplan abzulehnen. – Vielen Dank.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Verwaltungsorte neu denken

Wir wollen ein lebendiges Stadtzentrum und keine Geisterplätze auf denen abends nichts los ist. Wohnungen und kulturelle Angebote sorgen für diese Lebendigkeit. Beides muss eine wichtige Rolle bei der Gestaltung des Leuschnerplatzes spielen.

Dies spricht nicht gegen die Ansiedlungen von Wissenschaftseinrichtungen wie dem Institut für Länderkunde, dem Forum Recht mit der Juristenfakultät oder dem Global Hub mit einer Ergänzung durch Wohnungen, Kultur oder Gastronomie. Verwaltung ist aber am Abend zu und hinterlässt einen toten Platz.

Wir wollen Wohnungen im Süden und Norden des Platzes und über der Markthalle in der Mitte.

Ja, es ist viel günstiger Eigentümer von Verwaltungsobjekten zu sein, als diese langfristig für teures Geld anzumieten. Verwaltung muss aber nicht auf den Leuschnerplatz. Der Matthäikirchhof wäre eine Alternative aber auch Standorte außerhalb des Zentrums kommen in Frage, sofern sie mit dem ÖPNV gut erreichbar sind.

Das Technische Rathaus an der Prager Straße ist nur eine Alternative, wenn die Stadt das Objekt kaufen kann. Sonst scheidet dieser Standort aus Kostengründen aus.

Nutzen Sie die Möglichkeit und kontaktieren Sie uns mit Fragen und Anregungen per E-Mail an: info@freibeuterfraktion.de.

Sven Morlok, Fraktionsvorsitzender

 

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 04. Juli 2020

 

Morlok (FDP): “Oberbürgermeister knickt bei Genehmigungskriterien für Milieuschutz ein”

Die Zusage des Oberbürgermeisters in der Ratsversammlung am 17. Juni 2020, die Genehmigungskriterien für Gebiete mit Satzungen zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung, in den Fachausschüssen erneut zur Diskussion zu stellen, verbucht die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat als Erfolg für sich: “Der Oberbürgermeister knickt bei den Genehmigungskriterien für Milieuschutz ein, dafür haben die Freibeuter gesorgt. Die Erhaltungssatzungen stellen massive Eingriffe in das Eigentum der Leipzigerinnen und Leipziger dar. Was in unserer Stadt verboten ist, entscheidet der Stadtrat und nicht der Oberbürgermeister”, so FDP-Stadtrat und Vorsitzender der Fraktion Freibeuter, Sven Morlok. Der Oberbürgermeister hatte die Genehmigungskriterien für Gebiete mit Satzungen zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung als handlungsleitend für die Verwaltung ursprünglich ohne Befassung des Stadtrates anweisen wollen.

Angesichts der Beschlussfassung der Sozialen Erhaltungssatzungen hatte die Fraktion Freibeuter neben der fehlenden Einbindung des Stadtrates in die Erarbeitung der einzelnen Kriterien, die bei der Genehmigung bzw. Versagung von baulichen Maßnahmen über einen durchschnittlichen Standard hinaus durch die Stadtverwaltung zukünftig in Gebieten mit Sozialen Erhaltungssatzungen zur Anwendung kommen sollen, kritisiert.

„Wer stehenbleibt, fällt zurück“, beschreibt der Freidemokrat Morlok die aus seiner Sicht fragwürdigen Folgen sozialer Erhaltungssatzungen. “Gebiete mit Erhaltungssatzungen profitieren nicht von einer positiven Entwicklung. Im Gegenteil, nach einigen Jahren müssen die abgehängten Gebiete mit viel Fördergeld wieder an das Niveau der Stadt herangeführt werden. Bestimmte Milieus sind nicht um jeden Preis erhaltenswert. Nicht alles, was rechtlich möglich ist, ist auch politisch sinnvoll.“ Morlok verwies in diesem Zusammenhang auf das auffällig hohe Niveau von Straftaten in den betroffenen Gebieten. „Wir sollten Leipzigs Kriminalitätshochburgen nicht durch Erhaltungssatzungen zementieren, sondern durch eine bessere Durchmischung der Bevölkerung entschärfen.“

Die Fraktion Freibeuter und die FDP-Stadträte hatten umfangreiche Änderungsanträge zu den Genehmigungskriterien im Rahmen der Sozialen Erhaltungssatzungen gestellt, die nun im regulären Antragsverfahren behandelt werden.

Morlok (FDP): “Von Freibeutern beantragt: Stadt legt KdU zeitnah zum neuen Mietspiegel vor”

Auf Initiative der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat legt der Oberbürgermeister dem Stadtrat spätestens drei Monate nach Beschlussfassung des Mietspiegels die Anpassung der Sätze für die Kosten der Unterkunft und Heizung vor.

“Regelmäßig lag ein Jahr zwischen der Beschlussfassung des Mietspiegels und der Kenntnisnahme der KdU durch den Stadtrat. Mit der Zusage der Verwaltung zukünftig spätestens nach drei Monaten zu liefern, bestätigt sie die bisher grundlose Verzögerung der Vorlage der KdU-Sätze”, begrüßt Sven Morlok, Vorsitzender der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat, das Einlenken der Verwaltung.

Die Kosten der Unterkunft werden auf Basis des Mietspiegels und der Betriebskostenbroschüre der Stadt Leipzig berechnet. Die in der Ratsversammlung am 17. Juni 2020 zur Kenntnisnahme durch den Stadtrat vorliegende Informationsvorlage über die Anpassung der Richtwerte für die Kosten der Unterkunft ist dem Stadtrat bereits Ende Januar 2020 zugegangen. Zuletzt hat der Stadtrat die Anpassung der KdU im Februar 2018 zur Kenntnis genommen.

Der aktuell gültige Mietspiegel 2018 wurde im Juni 2019 beschlossen, weshalb bei einem Turnus von 2 Jahren, die nächste Beschlussfassung des Mietspiegels 2020 nicht vor Mitte 2021 zu erwarten ist.

Die aktuelle Betriebskostenbroschüre wurde 2016 (Berichtsjahr) mit Auswertung der Betriebskosten in Leipzig im Jahr 2014 auf Grundlage einer Befragung von Vermietern und Hausverwaltungen erstellt. Hier ist turnusgemäß alle 2 Jahre die neue Betriebskostenbroschüre 2020 (Berichtsjahr) für die Betriebskosten 2018 zu erwarten.

Genehmigungskriterien in Gebieten mit Sozialer Erhaltungssatzung in Leipzig

Antrag:

1. Der Oberbürgermeister beauftragt die Verwaltung nach Beschlussfassung durch den Stadtrat mit der Anwendung der Genehmigungskriterien gemäß VI-DS-08248 in wie folgt zu ändernder Form, wobei jede zukünftige Änderung der Genehmigungskriterien der Zustimmung des Stadtrates bedarf:

d. Abschnitt 2.2.3 “Für folgende Maßnahmen kann erhaltungsrechtlich eine Genehmigung nach Prüfung im Einzelfall erteilt werden” wird wie folgt ergänzt:

–  Einbau einer Gegensprechanlage mit Videoübertragung

Korrespondierend wird in Abschnitt 2.1.2. “Für folgende Maßnahmen wird erhaltungsrechtlich keine Genehmigung erteilt” im fünften Anstrich der Text „Einbau einer Gegensprechanlage mit Videoübertragung“ gestrichen.
e. Abschnitt 2.1.2 “Für folgende Maßnahmen wird erhaltungsrechtlich keine Genehmigung erteilt” wird wie folgt ergänzt:

Für folgende Maßnahmen wird erhaltungsrechtlich keine Genehmigung erteilt, ausgenommen sind nicht sicht- und unmittelbar nutzbare vorbereitende bauliche Veränderungen.

f. In Abschnitt 2.1.2 “Für folgende Maßnahmen (..) wird erhaltungsrechtlich keine Genehmigung erteilt” wird geändert:

– Einbau eines Zweitbades oder Gäste-WC in Wohnungen, die weniger als 3 Zimmer haben (separate Küchen werden nicht als Zimmer gezählt)

Korrespondierend wird in Abschnitt 2.2.3 “Für folgende Maßnahmen kann erhaltungsrechtlich eine Genehmigung nach Prüfung im Einzelfall erteilt werden” geändert:

– Einbau Gäste-WC in Wohnungen mit mindestens 3 Zimmer (ohne Küche), wenn die Anzahl der Zimmer nicht verringert wird

 

2. Beschreibung des Standards für Gebiete in der Stadt Leipzig mit „Sozialer Erhaltungssatzung“ zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuches

Die Regelung Nummer 3.3., Punkt 2 wird wie folgt gefasst:

„Nutzungsänderung von leerstehendem Wohnraum in Erdgeschosslage in Gewerbe sowie einzelnem Wohnraum in kulturelle oder soziale Nutzung, wenn damit die Stadtteilentwicklung gemäß städtischer Ziele oder die Wiederbelebung in Magistralen erfolgen kann“

 

3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Genehmigungskriterien, wie in der Vorlage VI-DS-08248 beschrieben, zu konkretisieren und dem Stadtrat bis zum 31.08.2020 31.07.2020 zur Beschlussfassung vorzulegen.

Um den städtischen Zielen „Stadt der kurzen Wege“ und nutzungsgemischten Wohnquartieren Rechnung zu tragen, sollen Nutzungsänderungen und bauliche Maßnahmen, die eine Umwandlung von Gewerberäumen, insbesondere in der Erdgeschosszone in Wohnungen, zur Folge haben, einer  Einzelfallprüfung unterzogen werden.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Stadtrat sowie die betreffenden Stadtbezirksbeiräte halbjährlich durch einen Sachstandsbericht über den aktuellen Stand der abgelehnten Genehmigungen, Einzelfallentscheidungen und genehmigungsfreien Bauvorhaben sowie Nutzungsänderungen zu informieren.

Begründung:

Die Begründung erfolgt mündlich.

Status:

Der Antrag wurde von der Ratsversammlung am 11. November 2020 abgelehnt.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Die Einreicher dieses Antrages sind Stadträte Sven Morlok, Franziska Rudolph
und Dr. Klaus-Peter Reinhold.

Zweiter Anlauf: Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Geflüchtete

Zweiter Anlauf: Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Geflüchtete (VII-A-00661) Einreicher: Fraktion DIE LINKE

Aus der Ratsversammlung am 10.06.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir werden auf dem Verwaltungsstandpunkt zustimmen, auch wenn es uns schwerfällt, die Frist, die dort angegeben ist, mitzugehen, weil wir in der Tat meinen, dass ein dringender Handlungsbedarf besteht. Da ist allerdings nicht der Grund, warum ich mich hier zu Wort melde, sondern die Aussagen des Herrn Ulbrich haben mich dazu veranlasst, mich zu Wort zu melden.

Ich war etwas verwundert über diese Aussagen, weil die Fehlerhaftigkeit derselben bereits im Rahmen einer Sitzung des Migrantenbeirats deutlich gemacht worden ist, und deshalb wundere ich mich, dass sie heute wiederholt werden. Es geht eben nicht nur um diejenigen, die in Leipzig leben und gerade ein Asylverfahren durchlaufen, das – wie Sie suggerieren – aus irgendwelchen Gründen noch nicht abgeschlossen ist und eben sehr lange dauert. Es geht auch um die Menschen, die gar kein Asylrecht in Deutschland haben, aber aus anderen Gründen das Land nicht verlassen müssen; aus guten Gründen, weil zum Beispiel in ihrem Land Bürgerkrieg herrscht und sie deshalb ein befristetes Bleiberecht in Deutschland haben. Insofern geht Ihre Argumentation bezüglich der Zeitspanne völlig an der Sache vorbei.

Ich finde es auch ziemlich perfide, das Unvermögen der Stadtverwaltung, rechtzeitig Ausweise für Stadträte auszustellen, in diesem Zusammenhang zu benennen, weil wir ja alle wissen, dass das Ausstellen der elektronischen Gesundheitskarte durch die Krankenversicherung sehr schnell und unbürokratisch erfolgt. Sie suggerieren hier der Öffentlichkeit, das wäre ein langer Zeitraum. Das ist nicht der Fall. Es geht vielmehr sehr schnell und ist ein bewährtes, eingeübtes Verfahren, das auch mit wenig Verwaltungsaufwand verbunden ist.

Auch perfide finde ich, dass Sie hier so kommen und die alte Regelung des Krankenscheins hier einführen. Viele Mitbürgerinnen und Mitbürger wissen ja gar nicht mehr, was ein solcher Krankenschein war. Sie suggerieren damit, dass das was der Krankenschein war, jetzt das ist, was die Betroffenen tun müssen. Das ist schlicht und ergreifend falsch. Diejenigen, die den Krankenschein noch kenne, wissen, dass mein ein Krankenscheinheft gehabt hat. Das hatte man zu Hause, von seiner Krankenkasse. Und wenn man zum Arzt gehen musste, hat man den Krankenschein genommen, hat ihn ausgefüllt und ist zum Arzt gegangen.

Man musste mitnichten, wie Sie vielleicht unterstellen wollen, zuerst, bevor man zum Arzt gehen konnte, zur Krankenkasse gehen und einen Antrag stellen, zum Arzt gehen zu dürfen. Das wäre nämlich die Analogie zu dem, was die Menschen, über wir die gerade reden, jetzt tun müssen. Sie haben nicht einmal ein Scheckheft, das heißt, sie können auch nicht einen Krankenschein ausfüllen und dann zum Arzt gehen, sondern sie müssen bei einem Amt einen Antrag stellen, zum Arzt gehen zu dürfen. Das ist das Problem, und das ist unter dem Gesichtspunkt der Menschenwürde höchst fragwürdig.

Deswegen, liebe Kollegen von der AfD: Wenn Sie argumentieren, bleiben Sie bei der Sache, suggerieren Sie nicht in der Öffentlichkeit Dinge, die nicht den Tatsachen entsprechen.

Wir finden es schade, dass es in Deutschland diese Regelung gibt und würden es begrüßen, wenn wir in Leipzig sehr schnell zu einer anderen Regelung kommen könnten. – Vielen Dank.

(Es gilt das gesprochene Wort)

Änderung der Wahlwerbesatzung – Wahlwerbung im Stadtbild begrenzen

Änderung der Wahlwerbesatzung – Wahlwerbung im Stadtbild begrenzen (VII-A-00518-NF-02) Einreicher: Fraktion DIE LINKE

Aus der Ratsversammlung am 10.06.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Aus zeitökonomischen Gründen schließe ich mich den Ausführungen von Herrn Volger bezüglich der Chancengleichheit an und rede nur noch zu dem Passus im Antrag, wonach der Stadtrat künftig sechs Monate vor einer anstehenden Wahl über die Anzahl der Plakate entscheiden soll.

Ich halte es für höchst problematisch, dass wir als Stadtrat politisch vor einer Wahl entscheiden: vor dieser Wahl so viele Plakate, vor jener Wahl weniger; die Oberbürgermeisterwahl ist nicht so wichtig, da reichen weniger; Kommunalwahl ist wichtig, da müssen es viele sein. – Ich glaube, diese politischen Entscheidungen sollten wir nicht treffen. Deswegen bitte ich Sie herzlich um getrennte Abstimmungen der beiden Punkte im Antrag der LINKEN.

Das Ziel der Reduzierung tragen wir voll und ganz mit. Ich denke aber, wir müssen uns Gedanken darüber machen, ob der Weg zwingend so sein muss, dass man eine Anzahl pro Partei hat. Man kann zum Beispiel auch gewisse Gebiete, Straßenzüge oder Nebenstraßen von der Plakatierung ausschließen. Ich glaube, es gibt unterschiedliche Herangehensweisen. Wie man das erreichen kann. Das sollten wir nicht im Vorhinein schon festlegen. Da warten wir auf den Vorschlag des Oberbürgermeisters. Aber das grundsätzliche Anliegen, nämlich die Reduzierung, halten wir für richtig, deswegen dem ersten Punkt zustimmen, den zweiten Punkt bitte ablehnen.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Bürgerbeteiligung beim Ausbau des Flughafens Leipzig-Halle

Bürgerbeteiligung beim Ausbau des Flughafens Leipzig-Halle (VII-A-00952-NF-02) Einreicher: Fraktion DIE LINKE

Aus der Ratsversammlung am 10.06.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir werden als Fraktion dem Antrag der LINKEN zustimmen. Ich habe mich jetzt aber deswegen auch zu Wort gemeldet, weil nach der Begründung bzw. nach der Einbringung von Frau Küng-Vildebrand nicht mehr so richtig klar war, worüber wir eigentlich abstimmen. Man könnte meinen, wir würden über den Flughafen abstimmen. Wir würden über Startbahnnutzungen abstimmen, wir würden darüber abstimmen, wie viel Flugverkehr und zu welcher Tageszeit zukünftig in Leipzig stattfinden soll. – Das tun wir mitnichten.

Wir stimmen darüber ab, dass es eine transparente Bürgerinformationsveranstaltung in Leipzig geben soll und dass die Stadtgebiete, die von Fluglärm und Luftverschmutzung betroffen sind, im Rahmen der Beteiligung auch einbezogen werden. Das ist das, worüber wir abstimmen. Das finden wir gut, und deswegen stimmen wir auch zu.

An die Kollegen von der AfD gerichtet: Bürgerinformationsveranstaltungen müssen keine Großveranstaltungen in Sälen mit 1000 Leuten sein. Wir haben auch schon Ausschusssitzungen mittels Videokonferenzen durchgeführt. Ich habe auch schon von Parteien gehört, die Parteitage mittels Videokonferenzen durchgeführt haben. An der Stelle ist unser Bürgermeister bestimmt kreativ genug, das entsprechend zu organisieren, sodass man dies auch zu Corona-Zeiten mit der nötigen Sicherheit durchführen kann. Also, da gibt es für Polemik überhaupt keinen Anlass.

Mir ist es aber wichtig, deutlich zu machen, gerade aufgrund des Redebeitrages von Frau Küng-Vildebrand, wofür wir zuständig sind. Wir beschließen über Informationsveranstaltungen. Wir sind nicht dafür zuständig, welche Startbahn benutzt wird. Wir sind nicht dafür zuständig, ob es einen 24-Stunden-Betrieb gibt. Wir sind nicht dafür zuständig, wie die Verteilung der Flugzeuge tags und nachts ist. Dafür sind wir nicht zuständig; auch wenn Sie jetzt durch Ihren Redebeitrag für die Öffentlichkeit vielleicht den Eindruck erweckt haben, darum würde es heute gehen. Es geht heute um eine Bürgerinformation und um eine Beteiligung. Das finden wir gut. Aber um mehr geht es nicht. – Vielen Dank.”

 

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben sehr wohl wahrgenommen, dass sich der Antrag in der Neufassung 02 verändert hat. War ursprünglich von einer Bürgerbeteiligung die Rede, so ist es jetzt nur noch eine transparente Bürgerinformationsveranstaltung, die der Oberbürgermeister durchführen soll. Es ist nicht beantragt, dass die Stadt Leipzig über das Vorhaben „Flughafen Leipzig“ informiert, sondern das Einladen zu der Informationsveranstaltung. Es wird eingeladen, und dann gibt es Beteiligte vom Flughafen, die informieren dort. Der Rahmen, der Ablauf sowie die Moderation werden von Leipzig organisiert. Aber Leipzig informiert nicht über das, was der Flughafen vorhat. So ist es hier beantragt, und so verstehen wir das. Dem stimmen wir auch zu. Der Oberbürgermeister muss sich nicht irgendwelche Aussagen der Flughafengesellschaft zu eigen machen, sondern er schafft den Rahmen für eine transparente Information. Die Information kommt von der Flughafengesellschaft.

Noch ein Punkt, Frau Küng-Vildebrand: Ich lasse mir kein undemokratisches Verhalten vorwerfen. Es geht hier darum, dass wir einen Antrag zur Bürgerinformation haben. Es gibt Leute draußen, die der Livestream-Übertragung folgen, die diese Texte nicht vorliegen haben. Sie mussten aufgrund Ihrer Rede der Auffassung sein, es gehe darum, gegen die Steigerung des Flugbetriebs, gegen die erhöhten Flugzahlen und gegen die Lärmbelastung zu sein, und all diejenigen, die dem Antrag zustimmen würden, würden Ihre Kritik an diesen Steigerungen teilen. Deswegen habe ich mich zu Wort gemeldet, weil wir natürlich das Interesse haben, an der Bürgerveranstaltung teilen, aber nicht die Aussagen, die Sie in Ihrer Begründung geäußert haben. Es muss doch möglich sein, dies hier richtigzustellen. Wenn Sie eine politische Debatte über den Fluglärm führen möchten, dann beauftragen Sie den Oberbürgermeister, sich in den Gremien für irgendetwas einzusetzen, aber nutzen Sie nicht den Redebeitrag zu diesem Antrag dafür. – Vielen Dank.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

EU-China Gipfel, Stadtrat und Stadtgesellschaft in die Vorbereitung einbinden

EU-China Gipfel, Stadtrat und Stadtgesellschaft in die Vorbereitung einbinden (VII-A-00895-NF-02) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Aus der Ratsversammlung am 10.06.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin den grünen sehr dankbar für die Neuformulierung des Antrages, weil dadurch vermieden wird, dass es eine Debatte oder einen Antrag gegen den EU-China-Gipfel oder gegen China oder gegen politische Zustände in China ist, die man sicherlich trefflich diskutieren könnte.

Wir sind hier aber der Stadtrat von Leipzig und nicht der Deutsche Bundestag. Deswegen sollten wir uns mit den Dingen beschäftigen, für die wir auch zuständig sind. Insofern haben Sie mit dem Antrag vollkommen recht.
Bei Großveranstaltungen ist die Öffentlichkeit, die Stadtgesellschaft einzubinden. Da ist es egal, ob es eine Großveranstaltung der Bundesregierung ist, ob es eine Sportgroßveranstaltung ist, ob es eine Demonstration größerer Art ist, die angemeldet wird, bei denen entsprechende Einschränkungen für die Bevölkerung zu erwarten sind. Das gilt generell.

Ich glaube, wir müssten das auch nicht beschließen, weil, soweit ich das in der Vergangenheit wahrgenommen habe, bei Großveranstaltungen die Stadtgesellschaft einbezogen wird. Wenn es aber hilft, kann man es gern noch einmal beschließen.

Es steht uns unserer Auffassung nach nicht zu, zu entscheiden, wo diese Großveranstaltungen stattfinden sollen. Wenn Sie einmal in das Demonstrationsrecht hineinschauen als Beispiel, wird dem Wunsch des Anmelders hinsichtlich des Orts der Demonstration eine hohe Priorität beigemessen. Das heißt, er soll wählen können, wo die Veranstaltung stattfindet. Wenn also jemand, um ein politisches Anliegen deutlich zu machen, auf dem Innenstadtring demonstrieren kann, ist das zu erlauben, wenn nicht zwingende Gründe dagegensprechen.

Wenn die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland eine Veranstaltung in der Innenstadt von Leipzig durchführen möchte, sagen wir dieser Bundesregierung: Neun, du nicht, du gehst raus vor die Tore der Stadt, Schmuddelkind. – Eine Demonstration würden wir also nach dem Demonstrationsrecht erlauben, erlauben müssen, aber der Bundesregierung, die gemeinsam mit Freunden der EU mit China zusammen tagen möchte, sagen wir: Nein, du darfst nicht in die Innenstadt? Die Einschränkungen der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen einer Demonstration sind in der Güteabwägung von diesen selbstverständlich hinzunehmen, aber wir sagen, wenn es eine Veranstaltung der Bundesregierung ist, ist das nicht in Ordnung?
Dies, liebe Kolleginnen und Kollegen, halten wir für falsch. Wenn die Bundesregierung innerhalb von Deutschland eine Veranstaltung durchführen möchte, hat sie das Recht dazu. Dann kann der Stadtrat in Leipzig ihr das Recht auch nicht nehmen. Wir können allenfalls darüber entscheiden, ob wir Liegenschaft der Stadt Leipzig für diesen Zweck vermiete wollen. Für die Kongresshalle könnten wir sicherlich, da wir dort Eigentümer sind, verhindern, dass dort etwas stattfindet und sie einfach nicht vermieten. Dann geht im Zweifel die Bundesregierung eben in ein Hotel.

Ich glaube, wir sollten die Dinge trennen. Wir sind als Leipzig eine weltoffene Stadt. Wir haben gern Gäste zu Gast. Und wir sollten uns freuen, dass wir die Wertschätzung auch bei der Bundesregierung genießen, dass wir als Stadt Leipzig prinzipiell für solche Veranstaltungen in Frage kommen. Das ist kein Risiko, sondern eigentlich ein Aushängeschild. – Vielen Dank

(Es gilt das gesprochene Wort)