Morlok (FDP): “Keine Gefährdungslage? Keine Waffenverbotszone auf der Eisenbahnstraße!”

Die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat beantragt, den Oberbürgermeister zu beauftragen, sich beim Freistaat Sachsen für die Abschaffung der Waffenverbotszone in der Eisenbahnstraße in Leipzig einzusetzen.

Aus Sicht der Fraktion ein konsequenter Schritt. So habe sich auf Vorschlag der Verwaltung eine Mehrheit aus Linken, Grünen und SPD im Leipziger Stadtrat für die Einführung einer Sozialen Erhaltungssatzung in der Eisenbahnstraße mit Wirkung zum 05. Juli 2020 ausgesprochen.

Vor dem Hintergrund, dass Soziale Erhaltungssatzungen der Erhaltung eines bestimmten Milieus in einem Quartier dienen, schlussfolgert der Vorsitzende der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat, Sven Morlok (FDP): “Eine besondere Gefährdungslage in der Eisenbahnstraße gibt es nach Ansicht der Stadtratsmehrheit offenbar nicht. Denn wenn es sie gäbe, hätte der Stadtrat wohl kaum beschlossen, diese Gefährdungslage zu schützen.“

Die Waffenverbotszone gilt seit Mai 2018 in der Eisenbahnstraße als erste und einzige in Sachsen. Demnach ist das Mitführen von Waffen und gefährlichen Gegenständen im Geltungsbereich untersagt. Die Einrichtung einer Waffenverbotszone berechtigt die Polizei zu anlasslosen Kontrollen der Bürger vor Ort.

Wartezeiten an den Wertstoffhöfen

Anfrage:

Durch coronabedingte Auflagen an den Wertstoffhöfen kommt es vor Ort vermehrt zu längeren Wartezeiten und zu verkehrsgefährdenden Rückstaus.

Daher fragen wir an:

  1. Wo im Stadtgebiet Leipzig befinden sich Wertstoffhöfe?
  2. Welche Wertstoffhöfe sind von Wartezeiten und Rückstaus betroffen?
  3. Mit welchen Maßnahmen schafft der Oberbürgermeister der verkehrsgefährdenden Situation an den Wertstoffhöfen Abhilfe?

Anfrage im Allris

Antwort:

Die Anfrage wurde mündlich in der Ratsversammlung zum 11.11.2020 beantwortet.

Bürgermeister Rosenthal: “Sehr geehrter Herr Bonew! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Zur ersten Frage: Der Eigenbetrieb Stadtreinigung bewirtschaftet derzeit insgesamt 15 Wertstoffhöfe im Stadtgebiet. Standorte und Öffnungszeiten können im Internet abgerufen werden.

Zur zweiten Frage: Durch die vergleichsweise hohe Anzahl von Wertstoffhöfen besteht für viele Nutzer bei erkennbaren langen Wartezeiten stets die Möglichkeit, auf einen nächstgelegenen Wertstoffhof auszuweichen. Es gibt ja die Anfrage der CDU-Fraktion bezüglich der Wartezeiten und Rückstaus. Dort nehmen wir sehr ausführlich bezüglich des Verkehrsverhaltens an den Wertstoffhöfen Stellung. Insofern würde ich da einfach bitten, das zum Anlass zu nehmen, das gegebenenfalls in Kenntnis dieser Ausführung auch noch einmal im Betriebsausschuss auszudiskutieren.
Aufgrund der aktuellen Lage, die auch auf Wertstoffhöfen zum Schutz der Nutzer eine Zugangsbeschränkung erfordert, kann mit der bestehenden Verkehrsführung auf folgenden Wertstoffhöfen häufiger ein Rückstau beim Anlieferverkehr eintreten: Max-Liebermann-Straße, Ludwig-Hupfeld-Straße und Dieskaustraße. Das sind aus unserer Sicht unsere Hotspots.

Zur dritten Frage: Um die Verkehrsführung des Anlieferverkehrs optimal zu gestalten, beauftragt der Eigenbetrieb ein Verkehrsplanungsbüro mit der Untersuchung von Optimierungsmöglichkeiten des Zufahrverkehrs für diese drei genannten Wertstoffhöfe sowie den im November 2020 neu eröffnenden Wertstoffhof in der Geithainer Straße. Das Ergebnis des verkehrsplanerischen Gutachtens wird mit dem zuständigen Verkehrs- und Tiefbauamt ausgewertet und die hieraus abgestimmten Maßnahmen umgesetzt.” 

Bürgermeister Bonew: “Herr Köhler, eine Nachfrage.”

Stadtrat Köhler (Freibeuter): “Danke, Herr Rosenthal. Eine Frage habe ich tatsächlich noch: Plant denn die Stadt eine Möglichkeit, die Bürger – spätestens vor Ort, wenn sie sehen, dass dort eine lange Schlange steht – auch aktiv zu informieren, wo der nächste Wertstoffhof ist, der eben nicht so überbelegt ist?
Ich sehe das zum Beispiel in Grünau. Die Diskaustraße ist in der Nähe, dann haben wir die Gärtnerstraße, und dann haben wir die Krakauer Straße. Der einzige Wertstoffhof, wohin man immer umlenken könnte, wäre die Krakauer Straße. Da kommt aber keiner hin, wenn er es nicht kennt. Da müsste ja auch einmal in irgendeiner Form aktiv darauf hingewiesen werden.” 

Bürgermeister Rosenthal: “Jetzt könnte ich es mir natürlich auch einfach machen: Auf www.leipzig.de bzw. www.stadtreinigung.de sehen Sie, wo die 15 Wertstoffhöfe sind, welche Öffnungszeiten es gibt und was dort angenommen wird. Natürlich ist der Bürger auch erst einmal selbst in der Lage, nachzulesen.
Wir haben in den Corona-Stauzeiten versucht, die Lage insofern in den Griff zu bekommen, als dass mit den Bürgerinnen und Bürgern, die dort Sperrmüll anliefern wollten, gesprochen wurde. Wir haben da auch immer das Dilemma, dass es sich um fließenden Verkehr handelt und insofern auch die Polizei hinzugezogen werden muss und auch kommt. Nur hatten wir in dieser Phase auch das Problem, dass nicht alle Wertstoffhöfe geöffnet waren, sondern nur punktuell, sodass das nicht die Regelerscheinung ist.
An dieser Stelle: Ich glaube, dass die Kolleginnen und Kollegen in den Betriebshöfen vor Ort bemüht sind, sollte es größere Stauerscheinungen geben, eben auch darauf hinzuweisen, später zu kommen oder Alternativen anzubieten.”

Stadtrundfahrten in Leipzig

Anfrage:

Neben der Ausrufung des Klimanotstands im Jahr 2019 verfolgt die Stadt Leipzig mit der Reduzierung der CO2-Emissionen um 10% aller fünf Jahre oder der Senkung des Pro-Kopf-Ausstoßes auf 2,5 Tonnen CO2 bis ins Jahr 2050 strenge Klimaschutzziele.

Hierzu fragen wir an:

  1. Welche Auflagen sind mit dem Betreiben von Stadtrundfahrten für Unternehmer in der Stadt Leipzig verbunden?
  2. Welche Anforderungen stellt die Stadt Leipzig an die Fahrzeuge zur Durchführung von Stadtrundfahrten (u.a. hinsichtlich Umfang der Flotte, Routenführung durch das Stadtgebiet, Art des Verbrennungsmotors)?

Anfrage im Allris

Antwort:

Zur 1. Frage:

Die Veranstalter touristischer Stadtrundfahrten unterliegen keinen spezifischen Auflagen seitens der Stadt Leipzig. Sie haben sich wie alle Verkehrsteilnehmer nach den Regelungen zur Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zu richten. Für die Umweltzone in Leipzig bedeutet dies beispielsweise eine Kennzeichnung der Fahrzeuge mit einer grünen Plakette.

Zur 2. Frage:

Dem Diskriminierungsverbot folgend, bestehen keine gesonderten Auflagen für Veranstalter touristischer Stadtrundfahrten. Technische Anforderungen resultieren aus den mit der Umweltzone einhergehenden Verkehrsbeschränkungen im Hinblick auf die Euro-Abgasnorm und die in diesem Zusammenhang erforderliche Ausrüstung mit einem geeigneten Partikelminderungssystem. Fahrzeuge mit einer Oldtimer-Zulassung (H-Kennzeichen) sind von dieser Kennzeichnungspflicht ausgenommen.

Geltende Verkehrsbeschränkungen (z.B. Durchfahrtsverbote), wie sie bspw. auf der Grundlage des Luftreinhalteplans der Stadt Leipzig angeordnet sind, treffen die Betreibenden von Stadtrundfahrtbussen in gleicher Weise wie alle anderen Verkehrsteilnehmenden. Weiterführende Anforderungen hinsichtlich Flottengröße und Routenführung bestehen nicht.

Antwort im Allris

Morlok (FDP): “Zum Kitaplatz durch die ganze Stadt hat nun ein Ende! Kitaplatztauschbörse ist gestartet.”

Die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat begrüßt den von ihr initiierten Launch der Tauschbörse für Kitaplätze auf www.meinkitaplatz-leipzig.de, dem Elternportal für die Platzsuche in Kitas und Tagespflege der Stadt Leipzig.

“An dem Elternportal für Kitaplätze kommen Eltern auf der Suche nach einem Betreuungsplatz in Leipzig nicht vorbei. Der ideale Treffpunkt für tauschwillige Eltern. Schon lange erhärtete sich der Eindruck, dass sich Eltern aufgrund des knappen Angebots an Kitaplätzen oft mit einem Platz am anderen Ende der Stadt zufrieden geben mussten. Ihre Wege kreuzten sich täglich auf irrsinnige Weise zwischen Wohnung, Kita und Arbeitsort”, begründet FDP-Stadtrat Sven Morlok und Vorsitzender der Fraktion Freibeuter den Antrag seiner Fraktion vor zwei Jahren.

Nach Angaben der Stadt Leipzig können nunmehr Eltern mit einem Betreuungsplatz ihren Wunsch nach einem Tausch und unter Angabe des gewünschten Zielortsteils in ihrem Account des Elternportals angeben. Im Hintergrund gleiche das System ab, ob ein passendes Gegenangebot bestehe. Der datenschutzgerechte Kontakt würde anschließend zwischen beiden Seiten hergestellt. Der tatsächliche Wechsel stehe unter dem Vorbehalt der Zustimmung der beteiligten Einrichtungen.

Der Antrag VI-DS-05727 “Kitaplatztausch-Anzeigen auf www.meinkitaplatz-leipzig.de” der Fraktion Freibeuter war einstimmig durch die Ratsversammlung der Stadt Leipzig am 12. Dezember 2018 einstimmig bestätigt worden.

Morlok (FDP): “Zum Kitaplatz durch die ganze Stadt hat nun ein Ende! Kitaplatztauschbörse ist gestartet.”

Die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat begrüßt den von ihr initiierten Launch der Tauschbörse für Kitaplätze auf www.meinkitaplatz-leipzig.de, dem Elternportal für die Platzsuche in Kitas und Tagespflege der Stadt Leipzig.

“An dem Elternportal für Kitaplätze kommen Eltern auf der Suche nach einem Betreuungsplatz in Leipzig nicht vorbei. Der ideale Treffpunkt für tauschwillige Eltern. Schon lange erhärtete sich der Eindruck, dass sich Eltern aufgrund des knappen Angebots an Kitaplätzen oft mit einem Platz am anderen Ende der Stadt zufrieden geben mussten. Ihre Wege kreuzten sich täglich auf irrsinnige Weise zwischen Wohnung, Kita und Arbeitsort”, begründet FDP-Stadtrat Sven Morlok und Vorsitzender der Fraktion Freibeuter den Antrag seiner Fraktion vor zwei Jahren.

Nach Angaben der Stadt Leipzig können nunmehr Eltern mit einem Betreuungsplatz ihren Wunsch nach einem Tausch und unter Angabe des gewünschten Zielortsteils in ihrem Account des Elternportals angeben. Im Hintergrund gleiche das System ab, ob ein passendes Gegenangebot bestehe. Der datenschutzgerechte Kontakt würde anschließend zwischen beiden Seiten hergestellt. Der tatsächliche Wechsel stehe unter dem Vorbehalt der Zustimmung der beteiligten Einrichtungen.

Der Antrag VI-DS-05727 “Kitaplatztausch-Anzeigen auf www.meinkitaplatz-leipzig.de” der Fraktion Freibeuter war einstimmig durch die Ratsversammlung der Stadt Leipzig am 12. Dezember 2018 einstimmig bestätigt worden.

Morlok (FDP): “Freibeuter verpflichten Verwaltung zu zügigem Vorgehen bei Umsetzung der Mobilitätsstrategie 2030”

Die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat nimmt auf Antrag und mit einer Mehrheit der Stimmen von Linken, Grünen, CDU und SPD die Stadtverwaltung in die Pflicht, den Start der Netzerweiterungen Straßenbahn im Rahmen der Umsetzung der Mobilitätsstrategie 2030 zügig voranzubringen.

Sven Morlok, Fraktionsvorsitzender der Freibeuter im Leipziger Stadtrat und Vorsitzender des zeitweilig beratenden Ausschuss Verkehr und Mobilität, kann die Bedenken der Stadtverwaltung hinsichtlich des von seiner Fraktion vorgeschlagenen straffen Zeitplans nicht nachvollziehen: “Es bleiben der Verwaltung 12 Monate Zeit, um die Ergebnisse des Bürgerbeteiligungsverfahrens in eine Vorlage zu gießen und dem Stadtrat vorzulegen. Der Stadtrat ist sich einig darin, der Verwaltung ein klares Ziel vorzugeben und zu einem straffen Vorgehen zu motivieren.”

Der in der Ratsversammlung am 14. Oktober 2020 gefasste Beschluss, verpflichtet den Oberbürgermeister die Beschlussvorlage zur prioritären Einordnung der sich anschließenden Netzerweiterungen und Trassenfreihaltungen Straßenbahn dem Stadtrat bereits 2022 und damit ein Jahr früher vorzulegen. Dies erfolgt nach Beteiligung der Öffentlichkeit. Ein geeignetes Format dafür wird über das Beteiligungskonzept zum Rahmenplan erarbeitet.

Kirche am Opferberg – Nachfrage

Anfrage:

Mit der Antwort auf die Anfrage VII-F-01728  „Kirche am Opferberg“ vom 16.09.2020 kann sich die Fraktion Freibeuter nicht einverstanden erklären.

Sie schreiben, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister: „Die Anstrahlung / Illumination der Gnadenkirche in Leipzig/Wahren wurde am 19.11.2019 – also zeitlich weit vor dem Beschluss zum Lichtmasterplan, jedoch auf dessen Entwurf im Verfahrensgang fußend – in Betrieb genommen…“ Dies ist nicht korrekt, der Lichtmasterplan wurde am 05.11.2019 als Informationsvorlage – in der Dienstberatung des OBM bereits bestätigt – im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau eingebracht. Bereits zu diesem Zeitpunkt wurde von den Stadträten eine Beschlusslage gefordert oder zumindest die, nicht vorgesehene, Einbringung im Stadtrat als Informationsvorlage gewünscht. Das bedeutet: Der Lichtmasterplan mit seinen Festlegungen war zum 19.11.2019, dem Termin der Inbetriebnahme der Anstrahlung der Gnadenkirche, bereits in Kraft. Die von uns herbeigeführte Änderung auf der Ratsversammlung vom 17.06.2020 beinhaltet keine Änderung im „Teilkonzept Lichtinszenierung“ Seite 10 „Kriterien“ im Punkt 2 „gerichtetes Licht nur von oben nach unten, keine Flutlichtstrahler,“. Somit erfüllt die Anlage nicht die Kriterien des Lichtmasterplans für den öffentlichen Raum der Stadt Leipzig.

Somit fragen wir erneut an, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister:

Wie will die Verwaltung dem rechtswidrigen Zustand abhelfen?

Anfrage im Allris

 

Antwort:

Mit dem Lichtmasterplan für den öffentlichen Raum der Stadt Leipzig wurde ein für das Verwaltungshandeln im Innenverhältnis verbindliches Konzept für Beleuchtungsmaßnahmen im öffentlichen Raum beschlossen. Unter Berücksichtigung der lichtstrategischen Ziele wird festgelegt, wo öffentliche Beleuchtung im Stadtgebiet stattfindet und mit welchen Standardleuchten diese umzusetzen ist. Insbesondere erfolgte im Rahmen eines Abwägungsprozesses eine Regelung zu Beleuchtungsanlagen in Schutzgebieten, im Außenbereich und in Grünanlagen.

Es ist richtig, dass die Inbetriebnahme der Beleuchtung der Gnadenkirche in Leipzig – Wahren am 19.11.2019 erfolgte. Die Planung der Beleuchtungsanlagen wurden jedoch bereits im Februar 2018 in Auftrag gegeben, also deutlich vor dem Beschluss zum Lichtmasterplan.

Bei der Planung der Illumination der Gnadenkirche wurden die Empfehlungen für die Beleuchtung von Gebäuden und Objekten beachtet, Leuchten einzusetzen, die gezielt das Objekt (Nutzfläche) beleuchten und nicht über die Objektgrenzen hinweg strahlen. Aufgrund technischer Parameter wie Objekthöhe, Lichtpunkthöhe und -abstand ist dabei einerseits nicht immer der vorgesehene Abstrahlwinkel oberhalb der Horizontale einzuhalten. Entscheidend ist jedoch die zielgerichtete Lichtlenkung nur auf die Nutzfläche.

Um das Bauwerk in den Dunkelstunden hervorzuheben und gleichzeitig aber die Lichtimmission zu begrenzen, wurde auf eine gleichmäßige Ausleuchtung verzichtet und die Anzahl an Strahlern so gering wie möglich gehalten. Es werden zudem nicht alle Seiten des Gebäudes beleuchtet, sondern nur die straßenseitige Ansicht und es werden keine Flutlichtstrahler verwendet. Zusätzlich sind die Betriebszeiten auf die Zeit bis 23:00 Uhr verkürzt und es erfolgte eine zusätzliche Lichtmengenreduzierung.

Nach Auffassung des Fachamtes entspricht die einseitige Fassadenbeleuchtung der Gnadenkirche den Kriterien des Lichtmasterplans insoweit, als das keine Verwendung von in den Himmel gerichteten Bodeneinbauleuchten erfolgte, keine Flutlichtstrahler eingesetzt werden und warmweißes Licht ≤ 3.000 K zum Einsatz kommt. Der Abstrahlwinkel liegt hier jedoch umständehalber unterhalb der Horizontale, es wird aber auch nur eine Ansicht und diese nicht gleichmäßig ausgeleuchtet und der Planungsauftrag resultierte bereits aus 2018.

Aus umwelt- und naturschatzfachlicher Sicht liegen keine Einwände vor, ein rechtswidriger Zustand ist insgesamt nicht gegeben.

Antwort im Allris

Kommunale Kindertagesbetreuung in Leipzig für unter Einjährige

Anfrage:

Bis Ende des Jahres 2020 stellt der Oberbürgermeister allen Kindern bis Schuleintritt einen Kitaplatz in Aussicht. Der Zeithorizont für eine “Vollbetreuung” wurde mehrfach innerhalb des Jahres 2020 verschoben, in der Antwort auf die Anfrage VII-F-01454-AW-01 in der Ratsversammlung am 08. Juli 2020 jedoch letztmals bekräftigt.

Auf der Homepage des Amtes für Jugend, Familie und Bildung der Stadt Leipzig sind kommunale Kindertageseinrichtungen aufgeführt, die auch unter Einjährige in der Einrichtung aufnehmen. Dieser Sachverhalt entzieht sich jedoch auf Nachfrage der Kenntnis der Mitarbeiter des Amtes für Jugend, Familie und Bildung.

Hierzu fragen wir an:

  1. Welche kommunale Einrichtungen nehmen Kinder unter einem Jahr auf?
  2. Betrifft die in Aussicht gestellte Deckung des Bedarfes an Betreuungsplätzen auch Kinder unter einem Jahr?
  3. Warum sprechen Mitarbeiter der Beratung beim Amt für Jugend, Familie und Bildung auch nach der Aussage des Oberbürgermeisters zur “Vollbetreuung” von einer angespannten Lage bei der Frage nach einem Betreuungsplatz zum Schuljahreswechsel 2021/2022, machen zusätzlich sogar wortwörtlich “keine Hoffnung auf einen Kitaplatz für unter Einjährige”?
  4. Welcher Unterschied besteht aus Sicht des Oberbürgermeisters vor dem Hintergrund des Handlungsbedarfs der Stadt Leipzig zwischen § 24 Abs. 1 SGB VIII und § 24 Abs. 2 SGB VIII?
  5. Aus welchen Gründen ist Mitarbeitern der Beratung des Amtes für Jugend, Familie und Bildung § 24 Abs. 1 SGB VIII nicht bekannt?
  6. Wie viele Kinder unter einem Jahr sind zum Schuljahreswechsel 2020/2021 in kommunale Einrichtungen aufgenommen worden?

Anfrage im Allris

Antwort:

Die Anfrage wurde mündlich in der Ratsversammlung zum 14.10.2020 beantwortet.

Bürgermeisterin Felthaus: “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Beigeordnete! Liebe Stadträtinnen und Stadträte! Liebe Gäste! Ich darf die Anfrage zur kommunalen Kinderbetreuung in Leipzig für unter Einjährige beantworten, die von der Fraktion der Freibeuter gestellt wurde.

Zur ersten Frage: Welche kommunalen Einrichtungen nehmen Kinder unter einem Jahr auf? – Ich lese Ihnen jetzt nicht die Adressen vor, aber es sind 18 integrative Kindertagesstätten ohne integratives Angebot. Die Einrichtungen sind gut über das Stadtgebiet verteilt.

Die zweite Frage: Betrifft die in Aussicht gestellte Deckung des Bedarfs an Betreuungsplätzen auch Kinder unter einem Jahr? – Die in Aussicht gestellte Deckung des Bedarfs an Betreuungsplätzen zielt vor allem auf die Erfüllung des Rechtsanspruchs ab Vollendung des ersten Lebensjahres ab, so wie es § 24 Abs. 2 SGB VIII vorsieht. Es wird jedoch berücksichtigt, dass Eltern, die für ihr Kind ab Vollendung des ersten Lebensjahres eine Betreuung wünschen und noch in der Eingewöhnungsphase im ersten Lebensjahr nachfragen, die auch erhalten sollen. 

Die Betriebserlaubnisse der überwiegenden Zahl der Kindertageseinrichtungen sehen dies auch genauso vor. Die gelten meist von 0 bis 7 Jahren. Für deutlich jüngere Kinder ist die Nachfrage nach Betreuungsplätzen gegenwärtig vergleichsweise gering. Die meisten Anfragen haben wir ab dem 9. und 10. Lebensmonat. Bei der Planung von Betreuungsplätzen wird die Altersgruppe der unter einjährigen Kinder mit einem Anteil von circa 2 Prozent der wohnhaften Kinder berücksichtigt. In den letzten Jahren lag der Anteil der tatsächlich betreuten Kinder unter dieser Marke. Dies gilt auch unter Einrechnung der Kinder, die sich kurz vor Vollendung des ersten Lebensjahres befinden. Meist findet ja die Eingewöhnung doch noch einmal im 12. Lebensmonat statt.

Dritte Frage: Warum sprechen Mitarbeiter der Beratung beim Amt für Jugend, Familie und Bildung auch nach der Aussage des Oberbürgermeisters zur „Vollbetreuung” von einer angespannten Lage bei der Frage nach einem Betreuungswechsel beim Schuljahreswechsel 2021/2022, machen zusätzlich sogar wortwörtlich „keine Hoffnung auf einen Kitaplatz für unter Einjährige“? – Vorrangig wird der Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung ab dem ersten Lebensjahr nach § 24 Abs. 2 SGB VIII um
gesetzt. Sind darüber hinaus freie Plätze vorhanden, können im Einzelfall auch Kinder unter einem Jahr aufgenommen werden. In den Beratungsgesprächen im Amt für Jugend, Familie und Bildung wird neben den Aufnahmemöglichkeiten für unter einjährige Kinder in Kitas und in der Kindertagespflege informiert, die gegebenenfalls eine gute Alternative dafür ist.

Vierte Frage: Welcher Unterschied besteht aus Sicht des Oberbürgermeisters vor dem Hintergrund des Handlungsbedarfs der Stadt Leipzig zwischen § 24 Abs. 1 SGB VIII und § 24 Abs. 2 SGB VIII? – Gemäß § 24. Abs 2 und Abs. 3 SGB VIII haben Kinder, die das erste bzw. dritte Lebensjahr verändert haben, einen unbedingten Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Demgegenüber betrifft § 24 Abs. 1 SGB VIII Aussagen zum Vorhalten von Plätzen für Kinder, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ein subjektiver und durchsetzbarer Anspruch des jeweiligen Kindes auf einen Betreuungsplatz besteht dabei nicht. Derzeit sieht die Stadt Leipzig über die geplanten Maßnahmen hinaus keinen gesonderten Handlungsbedarf für die Betreuung von Kindern unter einem Jahr. 

Die fünfte Frage: Aus welchen Gründen ist Mitarbeitern in der Beratung des Amtes Jugend, Familie und Bildung § 24 Abs. 1 SGB VIII nicht bekannt? – Die Mitarbeiter*innen sind mit den gesetzlichen Grundlagen vertraut. Es wurde hierzu schon bei Frage 4 deutlich gemacht, dass noch einmal zwischen dem Rechtsanspruch und dem, was tatsächlich angefragt wird, unterschieden wird.

Frage sechs: Wie viele Kinder unter einem Jahr sind zum Schuljahreswechsel 2020/2021 in kommunale Einrichtungen aufgenommen worden? – Zum Stand 6. Oktober sind 17 Betreuungsverträge in kommunalen Kitas zur Aufnahme bis 31.12. vorbereitet bzw. geschlossen worden, bei denen das Alter der Kinder zwischen neun und elf Monaten liegt.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Morlok (FDP): “Erst die Aufhebung der Beschränkung von Heizstrahlern macht Freisitze im Winter attraktiv und das Umweltbundesamt hält das für eine Übergangszeit für vertretbar.”

Die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat beantragt, den Oberbürgermeister zu beauftragen, die Beschränkung der Zahl der Heizstrahler auf Freisitzen im Stadtgebiet Leipzigs bis 31. März 2021 aufzuheben. Der Antrag wird in der Ratsversammlung am 14. Oktober 2020 in die Gremien zur Beratung verwiesen.

Für Sven Morlok, Fraktionsvorsitzender der Freibeuter im Leipziger Stadtrat, geht die Aufhebung der Gebühren für Freisitze nach dem Corona-Lockdown nicht weit genug: “Kein einziger Freisitz wird durch die Aussetzung der Gebühren durch die Stadt Leipzig in der kalten Jahreszeit für den Gast attraktiver. Vielmehr wird das Gemütlichkeitsempfinden auf dem Freisitz dadurch erreicht, dass er einen warmen Sitzplatz vorfindet.”

Aus Sicht der Fraktion Freibeuter reicht dabei ein Heizstrahler je 20 Quadratmeter, wie er entsprechend der Sondernutzungssatzung auf Antrag Gastronomen gestattet wird, nicht aus: “Viele Freisitze sind schmal  geschnitten, 20 Quadratmeter nicht gleich 20 Quadratmeter. Die Gastronomen sollten über den Winter bis Ende März 2021 selbst entscheiden dürfen, ob es weiterer Heizstrahler für einen durchgehend warmen Freisitz bedarf. Die Beschränkung der Zahl der Heizstrahler auf Freisitzen könnte vor diesem Hintergrund vorübergehend aufgehoben werden”, so der Freidemokrat Morlok.

FDP-Stadtrat Morlok verweist zudem auf den Präsidenten des Umweltbundesamtes, Dirk Messner, der Ende September in einem Interview der Funke Mediengruppe im Rahmen einer Abwägung den Einsatz elektrischer Heizstrahler angesichts des erhöhten Risikos einer Ansteckung in den geschlossen Räumen einer Gaststätte für eine Übergangszeit als vertretbar ansah.

Den Wortlaut des Antrags “Temporäre Aufhebung der Beschränkung der Zahl der Heizstrahler auf Freisitzen” (VII-A-01845) entnehmen Sie bitte dem Anhang.

Morlok (FDP): “Wohnen schafft einen belebten Wilhelm-Leuschner-Platz” – Stadtrat schließt Verwaltungsunterbringung am Wilhelm-Leuschner-Platz aus

Die Mehrheit der Stadträte folgt in der Ratsversammlung am 07. Oktober 2020 dem Antrag der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat und spricht sich gegen die Unterbringung erheblicher Teile der Stadtverwaltung auf dem Wilhelm-Leuschner-Platz aus. Stattdessen sollen eine Vielzahl an Standorten in die Prüfung für die langfristige Verwaltungsunterbringung einbezogen und dem Stadtrat entsprechende Vorschläge unterbreitet werden.

Sven Morlok (FDP), Fraktionsvorsitzender der Freibeuter im Leipziger Stadtrat, begründet das Anliegen seiner Fraktion, den Wilhelm-Leuschner-Platz von der Auswahl möglicher Standortkombinationen für die Unterbringung der Stadtverwaltung auszuschließen: “Wir begrüßen ausdrücklich das Institut für Völkerkunde, den Global Hub und das Forum Recht am Standort Wilhelm-Leuschner-Platz als einen Gewinn für Leipzig. Die Verwaltung am Wilhelm-Leuschner-Platz kommt für uns jedoch nicht in Frage. Innerstädtische Plätze und Flächen leben davon, dass sie belebt sind. Tagsüber arbeitet man dort und abends nicht. Wir wollen einen belebten Wilhelm-Leuschner-Platz. Die ideale Form der Nutzung eines Platzes ist jedoch Wohnen. Wohnen schafft einen belebten Wilhelm-Leuschner-Platz.”

Der Freidemokrat Morlok verweist auf die Prüfung alternativer Standorte für die Stadtverwaltung in diesem frühen Stadium und die Möglichkeit, den Mietvertrag am Verwaltungsstandort Prager Straße gegebenenfalls zu verlängern: “Rathäuser in einer Großstadt werden nicht nur für wenige Jahre errichtet. Sie stellen Grundsatzentscheidungen für 50 bis 100 Jahre dar. Angesichts der Tragweite der Entscheidung für eine Verwaltungsunterbringung begrüßen wir die Prüfung weiterer Standorte.”