Verfassungskonformität von Grundrechtseinschränkungen im April 2021

Anfrage:

Ergänzend zu Anfrage VII-F-02616 „Verfassungskonformität von Grundrechtseinschränkungen“ bitten wir um Beantwortung der nachfolgenden Frage:

Wie viele Einwohner infizierten sich im April 2021 in den jeweiligen Altersgruppen mit dem Coronavirus (Zahl der Infizierten (absolut) und Anteil der jeweiligen Altersgruppe (relativ) in Leipzig)?

 

a)     0 – 14 Jahre

b)     15 – 34 Jahre

c)     35 – 59 Jahre

d)     60 – 69 Jahre

e)     70 – 79 Jahre

f)       80 Jahre und älter

Antwort:

Die folgende Tabelle zeigt die Anzahl der Covid19-Infektionen in der jeweiligen Altersgruppe.

 

Altersgruppe Wohnberechtigte
Einwohner
COVID-19+
Fälle (abs.)
Anteil
(in %)
  0 – 14 Jahre 84.125 438 0,52
15 – 34 Jahre 174.057 1.196 0,69
35 – 59 Jahre 198.432 1.172 0,59
60 – 69 Jahre 61.078 239 0,39
70 – 79 Jahre 49.596 155 0,31
80 und älter 43.622 109 0,25

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

Kitaplatztauschbörse: Zwischenbilanz nach einem halben Jahr

Anfrage:

Seit Ende Oktober 2020 ist die Kitaplatztauschbörse auf www.meinkitaplatz-leipzig.de auf Initiative der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat online. Eltern mit einem Betreuungsplatz und Wechselwunsch können diesen zum Tausch anbieten.

Wir fragen hierzu an:

1. Wie ist bei den Eltern und Kitaleitungen die Resonanz nach einem halben Jahr der Inbetriebnahme?

2. Wie viele Platzsuchen, Platzangebote und tatsächliche Matches sind seither zu verzeichnen?

3. Wie viele Tausche sind tatsächlich zustande gekommen?

4. Welche Gründe erklären den Stand nach einem halben Jahr?

5. Sind die Mitarbeiter in den Kindertagesstätten über die Kitaplatztauschbörse informiert worden?

Antwort:

Bürgermeisterin Felthaus: “Ich berichte gerne zur Zwischenbilanz zur Kitaplatztauschbörse. Zur ersten Frage: Wie ist bei den Eltern und Kitaleitungen die Resonanz nach einem halben Jahr? An der Zahl der abgegebenen Tauschangebote kann man sehen, dass die Resonanz als gut einzuschätzen ist. Die Plattform scheint bekannt und wird genutzt. Das wird über das Kivan und den Elternzugang geregelt. In den kommunalen Kitas sind die Eltern nur in Einzelfällen auf die Kitaleitung bezüglich Tauschanfragen zugekommen. Seitens der Eltern oder der Einrichtungen gingen gegenüber dem Fachamt direkt keine Rückmeldungen ein.

Zur zweiten Frage, wie viele Platzgesuche, Platzangebote und Matches zu verzeichnen sind: Mit Stand Ende April wurden insgesamt 186 Tauschgesuche abgegeben, von denen 163 noch aktiv sind. Die Matches werden vom System immer dann hergestellt, wenn eine Familie einen Tausch anfragt und eine andere Familie zugestimmt hat, wenn der Stadtteil stimmt. Nicht viele Tausche sind tatsächlich zustande gekommen. Bislang ist leider nur ein Platztausch zustande gekommen.

Sie fragen nach den Gründen hierfür. Damit ein Platztausch wirklich zustande kommt, muss nicht nur der Stadtteil stimmen, sondern auch die Einrichtung, die Gruppe, das Alter der Kinder, und es ist mit der jeweiligen Kitaleitung der Einrichtungen abzustimmen. Die Hürde liegt da relativ hoch. Hinzu kommt natürlich noch, dass wir das im Oktober als Möglichkeit im Kivan eingestellt haben. Hier ist natürlich auch noch die pandemische Situation dazwischengekommen, weil wir seit November im eingeschränkten Regelbetrieb arbeiten und über zwei Monate auch nur 20% der Kinder betreut haben, sodass hier natürlich auch weniger Bewegung stattgefunden hat und wir natürlich auch bezüglich des Postulats der festen Gruppen und der festen Bezugspersonen abwägen müssen. Die Einrichtung waren zudem auch länger komplett geschlossen.

Die letzte Frage ist, ob die Mitarbeiter in den Kindertagesstätten über die Kitaplatztauschtauschbörse informiert worden sind. Ja, die Träger und Einrichtungen wurden über eine Rundmail des Amtes für Jugend und Familie sowie über das Changelog im Kivan zur Tauschfunktion informiert. Die kommunalen Einrichtungen wurden noch einmal separat über die Fachabteilung informiert. Am wichtigsten ist es allerdings bei der Kitaplatztauschbörse, dass die Eltern informiert sind. Das haben wir über eine Pressemitteilung des Amtsblatts und soziale Medien getan. Wir werden das jetzt noch einmal avisieren, weil wir jetzt in eine andere Phase in der Kindertagesbetreuung eintreten. Ich denke, das nächste halbe Jahr wird noch einmal spannend sein, weil wir dort auch das erste Mal sehen, wie viele Tauschanfragen wir haben, wenn der Übergang in die Grundschule geht und dort auch durch den Wechsel die Grundschule mehr Plätze zur Verfügung stehen.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Anfrage im Allris

Abschleppen widerrechtlich parkender Fahrzeuge gemäß Dienstanweisung

Anfrage:

Das Ordnungsamt der Stadt Leipzig beruft sich in Sachen Abschleppen widerrechtlich parkender Fahrzeuge auf die Weisungsfreiheit der unteren Verkehrsbehörde.

Vor diesem Hintergrund fragen wir an:

Gibt es im Ordnungsamt Leipzig eine Arbeitsanweisung, die das Abschleppen widerrechtlich parkender Fahrzeuge für Mitarbeiter des Ordnungsamtes regelt?

Antwort:

Bei der Anordnung von Abschleppmaßnahmen verkehrsbehindernd parkender Fahrzeuge handelt es sich um eine Weisungsaufgabe, die der Oberbürgermeister gemäß § 53 Abs. 3 der Sächsischen Gemeindeordnung in eigener Zuständigkeit erledigt. Hierzu wird unter anderem auf den Beratungsgang zum Antrag Nr. VII-A-00898-NF-02 verwiesen, speziell auf die in der Ratsversammlung am 20.01.2021 bzw. 21.01.2021 vorgelegte zusammenfassende Ergebnisdarstellung zum Gutachten von Herrn Rechtsanwalt Dr. Georg Brüggen vom 15.01.2021 zur Rechtmäßigkeit des Stadtratsbeschlusses.

Zur Erledigung dieser Weisungsaufgabe findet eine Arbeitsanweisung Anwendung, welche die Zuständigkeiten und den Geschäftsgang innerhalb des Ordnungsamtes sowie die Zusammenarbeit mit der beauftragten Bietergemeinschaft zur Ausführung der Vollzugsmaßnahmen regelt.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

E-Scooter in der Stadt Leipzig

Anfrage:

Seit dem 15. Juni 2019 sind E-Scooter gemäß Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (eKFV) auf deutschen Straßen zugelassen.

Hierzu fragen wir an:

1. Wie ist der Umsetzungsstand zu E-Scootern in Leipzig?

2. Bestehen Konzepte im Rahmen der Zulassung von E-Scooter-Verleihdiensten im Stadtgebiet Leipzigs

3. Wann ist mit der Zulassung dieser Dienste zu rechnen?

Antwort:

Zur Frage 1:

Die Stadt Leipzig verfolgt ein Mobilitätskonzept, wonach alle Verkehrsmittel, die den ÖPNV ergänzen, an festen Mobilitätsstationen konzentriert werden. Parallel dazu erfolgt eine Einbindung in die Mobilitätsplattform LeipzigMOVE. In dieses Konzept sollen als neue Verkehrsart auch die E-Scooter im Verleihsystem eingebunden werden. Privat genutzte E-Scooter bilden im Stadtbild bisher eine Ausnahme.

Zur Frage 2:

Der gewerbliche Verleih von E-Scootern im Sinne von E-Tretrollern soll in Leipzig über die Mobilitätsstationen erfolgen, welche von den Leipziger Verkehrsbetrieben (LVB) betrieben werden. Es wird im öffentlichen Raum daher kein stationsungebundenes Verleihen geben.

Die Verleihfirmen haben zudem konkrete Anforderungen für die Abwicklung des Betriebs zu erfüllen.

Zunächst werden die bestehenden Mobilitätsstationen auf Erweiterungsmöglichkeit für die Bereitstellung der E-Scooter geprüft. Zu einem späteren Zeitpunkt ist geplant, im Stadtgebiet noch zusätzlich reine E-Scooterstationen in Verknüpfung mit ÖPNV-Haltestellen einzurichten. Ansonsten steht es den Anbietern frei, einen Verleih auch von Stationen auf Privatflächen z. B. von Handelseinrichtungen aus, anzubieten.

Zur Frage 3:

Das Interessenbekundungsverfahren erfolgt derzeit durch die LVB. Nach Bewertung der Betriebskonzepte und Verhandlung mit den Anbietern erfolgt die Auswahl und Vergabe der vorhandenen E-Scooter-Stellplätze. Aufgrund der derzeitigen allgemeinen Entwicklung inkl. Corona-Einschränkungen sowie der wirtschaftlichen Situation, kann nur schwer eingeschätzt werden, ob und wie viele Anbieter ihren Geschäftsbetrieb tatsächlich aufnehmen werden.

Der Betrieb soll zunächst als Pilotprojekt befristet auf 2 Jahre erfolgen.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

Erwerbseinkommen und 365-Euro-Ticket

Anfrage:

Von SPD und Linken wurde beantragt, ein 365-Euro-Ticket unter anderem für die Angestellten der Stadtverwaltung einzuführen. Unter der Annahme, dass Mitarbeiter mit einem Beamtenstatus von dem Ticket nicht ausgeschlossen sein sollen, fragen wir an.

 

  1. Wie viele Mitarbeiter der Stadtverwaltung erhielten zum Stichtag 31.12.2020 eine monatliche Bruttovergütung gemäß folgender Einkommensgruppen?

 

–          unter 2000 Euro

–          2000 bis unter 3000 Euro

–          3000 bis unter 4000 Euro

–          4000 bis unter 5000 Euro

–          über 5000 Euro

 

  1. Wie hoch war das Durchschnittseinkommen aller erwerbstätigen Einwohner in Leipzig zum 31.12.2020 (falls zu diesem Zeitpunkt nicht verfügbar, bitte zum letzten verfügbaren Zeitpunkt)?

Antwort:

Anmerkung zur Beantwortung der Anfrage:

Der Text der Anfrage lässt darauf schließen, dass eine Beziehung der Werte aus Frage 1 und Frage 2 hergestellt werden soll. Weiter wird im Fragetext auf die „Bruttovergütung“ (Frage 1) sowie das „Durchschnittseinkommen abgestellt (Frage 2).

Einkommensdaten für die Gesamtstadt Leipzig liegen auf Grundlage der Kommunalen Bürgerumfrage (KBU) vor. Im Rahmen der KBU werden Personeneinkommen für Erwerbstätige nach Steuern und Abgaben (Netto) erhoben, diese enthalten neben Erwerbseinkommen weitere Einkünfte, z.B. Kindergeld, Miet- und Pachteinnahmen etc. Dadurch ist ein Vergleich mit Bruttoeinkünften von Bediensteten der Stadtverwaltung nicht möglich.

Um einen Vergleich der Einkünfte von Bediensteten der Stadtverwaltung mit der städtischen Gesamtbevölkerung vornehmen zu können, bedürfte es entsprechender Daten aus der Verdiensterhebung. Die Verdiensterhebung des Statistischen Landesamts Sachsen weist allerdings nur Daten für den Freistaat insgesamt, nicht jedoch für die Kreise aus.

Als Quelle kann aber die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) genutzt werden. Auf Grundlage der VGR (und unter Zuhilfenahme der oben angegebenen Datenquelle und etlicher weiterer Daten und Informationen) können die sogenannten Bruttolöhne und -gehälter auf Kreisebene geschätzt werden. Die aktuellsten Daten aus der VGR für Leipzig sind für das Jahr 2018 verfügbar. Die Ergebnisse finden sich in Antwort 2. In Antwort 1 werden aus Gründen der Vergleichbarkeit ebenfalls Werte für das Jahr 2018 ausgewiesen

Zu Frage 1)

Tab. 1: Bruttovergütungen in der Stadtverwaltung Leipzig
Einkommensgruppe* Anzahl der Personen**31.12.2018
unter 2.000 EURO 207
2.000 bis unter 3.000 EURO 2.644
3.000 bis unter 4.000 EURO 2.669
4.000 bis unter 5.000 EURO 1.444
über 5.000 EURO 846
Gesamt 7.810

* berücksichtigt wurde die monatliche Bruttovergütung inkl. feste Zulagen und variable Bezüge, jedoch ohne Sonderzahlungen

** nur Angestellte und Beamte (ohne Auszubildende, Studenten, Anwärter und Bundesfreiwillige)

Zu Frage 2)

Antwort zu 2: Aus der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung werden (unter Zuhilfenahme der oben angegebenen Datenquelle und etlicher weiterer Daten und Informationen) die so genannten Bruttolöhne und -gehälter auf Kreisebene geschätzt. Die Bruttolöhne und -gehälter lagen auf Grundlage der Daten aus der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung in Leipzig (2018) bei 33.861 Euro pro Jahr und Arbeitnehmer, was einem monatlichen Bruttolohn und -gehalt von 2.822 Euro entspricht (Durchschnittswert, Statistisches Landesamt Sachsen, AK VGRdL). Auch wenn es sich hierbei um eine synthetische Statistik (keine Erhebung) handelt, ist dieser Wert zumindest in seiner inhaltlichen Definition am ehesten mit den in Tab. 1 dargestellten Verdienstangaben vergleichbar. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass es sich um geschätzte Daten aus der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung mit entsprechenden Unsicherheiten handelt.

In Abbildung 1 sind die entsprechenden Kreiszahlen aus der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) für die Stadt Leipzig dargestellt. Die Daten beziehen sich auf das Jahr 2018. Dies sind die aktuellsten, derzeit verfügbaren Daten auf Grundlage der VGR. Die Darstellung der Wirtschaftsbereiche erfolgt rein informativ. Deutlich wird, dass sich die Einkünfte in den einzelnen Wirtschaftsbereichen teils erheblich unterschieden. Insbesondere im Verarbeitenden Gewerbe werden in Leipzig deutlich höhere Löhne gezahlt als im Gesamtdurchschnitt der Wirtschaftsbereiche.

 

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

Verfassungskonformität von Grundrechtseinschränkungen

Anfrage:

Zur Beurteilung ob, in welchem Umfang und bis wann die in Leipzig verfügten Grundrechtseinschränkungen verfassungskonform sind, bitten wir um die Beantwortungen der nachfolgenden Fragen.

  1. Wie viele Einwohner infizierten sich jeden Monat seit Beginn der Pandemie in Leipzig in den jeweiligen Altersgruppen mit dem Coronavirus (Zahl der Infizierten und Anteil der jeweiligen Altersgruppe in Leipzig)?

 

Altersgruppe März 2020 April 2020 Fortführung bis März 2021
absolut relativ absolut relativ absolut relativ
0 – 14
15 – 34
35 – 59
60 – 69
70 – 79
80 und älter

 

 

  1. Wie viele Einwohner wurden jeden Monat coronabedingt in Leipzig in den jeweiligen Altersgruppen in ein Krankenhaus aufgenommen (Zahl der Neuaufnahmen und Anteil der jeweiligen Altersgruppe in Leipzig, Tabelle wie Frage 1)?

 

  1. Wie viele Einwohner wurden jeden Monat coronabedingt in Leipzig in den jeweiligen Altersgruppen in eine Intensivstation aufgenommen (Zahl der Neuaufnahmen und Anteil der jeweiligen Altersgruppe in Leipzig, Tabelle wie Frage 1)?

 

  1. Wie viele Einwohner sind jeden Monat coronabedingt in Leipzig in den jeweiligen Altersgruppen verstorben (Zahl der Verstorbenen und Anteil der jeweiligen Altersgruppe in Leipzig, Tabelle wie Frage 1)?

 

  1. Wie viele Einwohner in der Altersgruppe 80 und älter hatten bis zum 31.03.2021 eine Erstimpfung und wie viele davon einen Zweitimpfung erhalten (Zahl Geimpften und Anteil der Altersgruppe in Leipzig)?

 

  1. Bis wann werden voraussichtlich alle Einwohner in den nachfolgenden Altersgruppen ein Angebot für eine Erst- und Zeitimpfung erhalten haben?

 

60 – 69 70- 79 80 und älter
Erstimpfung
Zweitimpfung

 

Antwort:

Zur Frage 1:

Zur Frage 2:

Dem Gesundheitsamt liegen tagesaktuelle Informationen vor zur Anzahl belegter Betten in Leipziger Krankenhäusern sowie zum Anteil, der von Leipzigerinnen und Leipzigern belegt ist. Darüber hinaus stehen keine Daten zur Verfügung. Angaben zu den Altersgruppen können deshalb nicht gemacht werden.

Zum 20.04.2021 (Stand 13:00 Uhr) befanden sich 156 COVID-19-Patienten in Leipziger Krankenhäusern. Davon sind 103 Leipzigerinnen und Leipziger.

Zur Frage 3:

Zum 20.04.2021 (Stand 13:00 Uhr) befanden sich 53 COVID-19-Patienten auf Leipziger Intensivstationen. Davon sind 21 Leipzigerinnen und Leipziger. Angaben zur Altersverteilung liegen dem Gesundheitsamt nicht vor.

Zur Frage 4:

Zur Frage 5:

Dem Gesundheitsamt liegen keine detaillierten Informationen zu den geimpften Personengruppen vor, sondern nur die Gesamtzahl der Impfungen.

Für die Kalenderwochen 3 und 5 liegt jeweils nur eine Gesamtzahl der Impfungen vor. Zweitimpfungen wurden ab dem 21.01.2021 vorgenommen.

Zur Frage 6:

Im Januar 2021 hat die Bundeskanzlerin angekündigt, dass bis zum 21. September 2021 allen Bundesbürgern ein Impfangebot gemacht wird. Zwischenzeitlich hat sie geäußert, dass an diesem Ziel festgehalten wird.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts zur Polizeiverordnung über die Waffenverbotszone

Anfrage:

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat am 24.03.2021 die Polizeiverordnung, die das Mitführen von sogenannten „gefährlichen Gegenständen“ in der Waffenverbotszone untersagt, für rechtswidrig erklärt.

Das OVG begründete sein Urteil mit dem Fehlen von hinreichenden Daten, die belegen, dass „bestimme Arten von Verhaltensweisen“, d.h. das Mitführen von bestimmten Gegenständen wie Messern und/oder Baseballschlägern, „typischerweise, jedenfalls aber mit hinreichender Wahrscheinlichkeit“ zu einem Schaden für die öffentliche Sicherheit und Ordnung führen. Darum fragen wir an:

  1. Wie viele polizeilich festgestellte Verstöße wären unter Berücksichtigung des OVG-Urteils erlaubt gewesen?
  1. Wie viele polizeilich festgestellte Verstöße wären weiter nicht erlaubt gewesen?
  1. Wird dieser Sachverhalt bei der Evaluierung der Waffenverbotszone berücksichtigt?

Antwort:

Bürgermeister Rosenthal: “Werter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Die Stadtverwaltung weiß nicht, ob Rechtskraft des Urteils eingetreten ist, denn uns liegen weder der Urteilstenor noch die Urteilsgründe vor. Insofern kann ich auch keine Statistik zur Kenntnis geben. Wir haben allerdings in Kenntnis des Urteils erst einmal die Sachverhaltsbearbeitung in der Bußgeldbehörde gestoppt. Damit erübrigt sich auch die Antwort auf die Frage 2. Zu Frage 3: Der Evaluationsprozess wird im Innenministerium gesteuert, und wir gehen davon aus, dass das natürlich Auswirkungen auf die zukünftige Entscheidung haben wird. Sollte das nicht der Fall sein, würden wir das dort noch einmal anzeigen.”

Oberbürgermeister Jung: “Vielen Dank. Dazu gibt es keine Nachfragen. – Herr Morlok?”

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Ja, meine Bitte ist, dass Sie uns die Antworten, die Sie aufgrund der fehlenden Urteilsbegründung jetzt nicht leisten können, bitte nachreichen, sobald diese vorliegen.”

Bürgermeister Rosenthal: “Ja, das machen wir.”

Anfrage im Allris

Park-and-Ride am S-Bahnhof Wahren

Anfrage:

In der Ratsversammlung am 17. April 2019 beschloss der Stadtrat auf Initiative der Fraktion Freibeuter die Prüfung zur Einrichtung eines Park-and-Ride-Platzes am S-Bhf Leipzig-Wahren. Dabei wurde auch beschlossen, dass der Oberbürgermeister Gespräche mit dem Eigentümer der Flächen aufnimmt.

In dem Bericht zur Umsetzung des Antrags kommt die Stadt zu dem Schluss, dass innovative, „virtuelle“ P+R-Möglichkeiten im Umfeld des Bahnhofs Wahren im Vordergrund stehen. Des weiteren stellt die Stadt fest, dass sich die Flächen um das S-Bhf-Gelände größtenteils im Eigentum der DB-Netz befindet.

Darum fragen wir an:

  1. Hat die Stadtverwaltung bereits Gespräche mit der Deutschen Bahn zur Nutzung der Flächen am Bahnhof Wahren aufgenommen?
  2. Wann wird die Stadt dem Stadtrat erste Pläne zur Einrichtung eines P+R-Platzes vorstellen?

Anfrage im Allris

Antwort:

Aus der Ratsversammlung am 24.03.2021

Bürgermeister Dienberg: “(…) Ich würde auch hier die zwei Fragen, die von der Fraktion Freibeuter gestellt worden sind, gerne im Zusammenhang beantworten wollen. Die erste Frage war: Hat die Stadtverwaltung bereits Gespräche mit der Deutschen Bahn zur Nutzung der Flächen am Bahnhof Wahren aufgenommen? Und die zweite Frage war: Wann wird die Stadt dem Stadtrat erste Pläne zur Einrichtung eines Park-and-Ride-Platzes vorstellen?

Wir haben als Entwicklungsstrategie für Park-and-Ride als Gesamtsystem bauverwaltungsseitig ein Park-and-Ride-Konzept für Leipzig erstellt. Die Zielstellung, die in dieser Vorlage noch einmal niedergeschrieben ist, befindet sich zurzeit in der Mitzeichnungsrunde. Wir haben als Zielstellung formuliert, dass einerseits Umsetzungsvorschläge für Verbesserungen an den bestehenden Plätzen zu machen sind. Wir haben aber auch mit aufgenommen und Vorschläge unterbreitet bezüglich der Planung und Errichtung auch neuer P&R-Plätze und dies auch hier konkretisiert.

Insofern haben wir, was den S-Bahnhof Wahren angeht, den Standort als mittel- bis langfristige Maßnahme eingeordnet. Der S-Bahnhof Wahren mit einer Kapazität von 50 Stellplätzen ist nach unseren Vorstellungen im Zeitraum von 2024 bis 2030 angedacht und denkbar. Das ist der Zeitraum. Konkreter vermag ich das im Moment auch noch gar nicht zu nennen.

Im Zuge des Rahmenplans zur Umsetzung der Mobilitätsstrategie und der auch damit verbundenen Netzerweiterung Straßenbahn wird in den aktuell beginnenden Planungen für eine Straßenbahnanbindung des S-Bahnhofs Wahren auch die Anlage einer Wendeschleife mit Betriebshof verfolgt und in dem Zusammenhang natürlich auch ergänzend ein Park-and-Ride-Platz untersucht.

Es war, was das Thema Ansprache der Eigentümerin, nämlich der Deutschen Bahn, angeht, bislang noch nicht zielführend, Gespräche mit der Deutschen Bahn aufzunehmen. Wir würden das dann aber bei entsprechendem Planungsstand auch machen. Das ist entsprechend vorgesehen.

Im Weiteren ist zu beachten, dass wir hier zurzeit noch eine Flächennutzungsplanausweisung als Gewerbefläche haben, aus der sich sozusagen möglicherweise auch noch einmal ein entsprechendes Planerfordernis ergeben kann. Das haben wir auch jetzt in den weiteren Planungen mit in der Untersuchung und im Blick. – Herzlichen Dank.”

Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok hat eine Nachfrage.”

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Ich kann natürlich gut nachvollziehen, dass Sie das gerne verwaltungsintern im Rahmen eines Gesamtkonzeptes mit prüfen und erarbeiten wollen. Das war aber nicht, was der Rat beschlossen hat. Der Stadtrat hat ganz konkret beschlossen, dass zu diesem Park-and-Ride-Platz am S-Bahnhof Wahren eine entsprechende Prüfung durchgeführt wird und dass zu diesem konkreten Punkt Gespräche mit der Bahn aufgenommen werden.

Ich denke, wenn man einen Stadtratsbeschluss ernst nimmt, dann kann man nicht sagen: Ich habe zwei Jahre lang noch nicht Gelegenheit gehabt, mit den Leuten zu reden. Der Beschluss ist aus April 2019. Wenn wir Stadtratsbeschlüsse so verstehen müssen, dass irgendwann in den nächsten fünf, zehn oder zwanzig Jahren einmal ein Gespräch stattfindet, dann müssen wir neu über die Stadtratsbeschlüsse diskutieren, weil dann müssen wir in jeden Stadtratsbeschluss für jedes Gespräch und für jede Initiative ein konkretes Datum hineinschreiben.

Ich frage einfach – vielleicht nicht Sie, Herr Dienberg. Sie sind noch nicht so lange dabei -, ob der Oberbürgermeister eine Frist von zwei Jahren für die Prüfung dieses Park-and-Ride-Platzes für angemessen erachtet – zwei Jahre lang, ohne, dass etwas passiert ist. Ist das angemessen, Herr Jung?”

Oberbürgermeister Jung: Natürlich nicht.”

Bürgermeister Dienberg: “Herr Jung, wenn Sie erlauben, dann würde ich trotzdem gerne etwas dazu sagen.”

Oberbürgermeister Jung: Gerne, ja.”

Bürgermeister Dienberg: “Ja, natürlich, Herr Morlok, das ist ein konkreter Ratsbeschluss und Sie dürfen sicher sein, dass wir die Ratsbeschlüsse ernst nehmen – einerseits. Auf der anderen Seite haben wir natürlich auch, und das beinhaltet der Beschluss zur Mobilitätsstrategie ebenso, das Thema Park-and-Ride als Gesamtsystem in den Blick zu nehmen, und das haben wir getan.

Ich habe ja gesagt, dass sich eine Vorlage entsprechend in der Mitzeichnung befindet und wir diesen S-Bahnhof Wahren, über den es diesen von Ihnen zu recht zitierten Ratsbeschluss gibt, hier integrieren. Wir werden mit dieser Vorlage auch entsprechend in die Gremien kommen.

Was vielleicht in der Vergangenheit dann kommunikativ nicht so gut gelaufen ist, ist zu sagen: Wie weit sind wir mit diesen Stadtratsbeschlüssen? Es gibt ja durchaus, das wissen Sie ja auch, an der einen oder anderen Stelle Stadtratsbeschlüsse, die auch mit einer konkreten Zielstellung und einer konkreten Zeitplanung mit einer Frist versehen sind, die aber aus bestimmten Gründen dann eben auch nicht einzuhalten ist. Da gebe ich Ihnen völlig recht und verstehe Ihre Kritik, dass dann seitens der Verwaltung rechtzeitig zu informieren ist. Da können wir vielleicht besser werden, und das gilt wahrscheinlich hierfür auch.

Ich glaube, insofern können wir Ihnen – und das wollen Sie am Ende ja auch – ein Gesamtsystem, wo es nicht nur um den S-Bahnhof Wahren geht, sondern wo es auch um andere Park-and-RidePlätze geht, dann vorlegen, und möglicherweise kommen wir dann auch zu einer gemeinsamen Lesart was die Umsetzung angeht.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Veröffentlichung des Gutachtens zum Abschleppen von Falschparkern

Anfrage:

Am 21. Januar 2021 beschloss die Ratsversammlung, dass das Gutachten des Rechtsexperten Professor Müller, das thematisch im Zusammenhang mit der Diskussion zum Antrag “Abschleppen von verkehrsbehindernd parkenden Kraftfahrzeugen” (VII-A-00898) behandelt wurde, veröffentlicht wird.

Hierzu fragen wir an:

Ist das Gutachten bereits veröffentlicht bzw. bis wann und wo wird das Gutachten veröffentlicht werden?

Anfrage im Allris

Antwort:

Aus der Ratsversammlung am 25.02.2021

Bürgermeister Rosenthal: “Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Kurz: Wir sind mit dem Verfasser dort im engen Austausch und bereiten eine Variante für die Veröffentlichung vor. Sie ist noch nicht veröffentlicht.”

Oberbürgermeister Jung:Danke schön, Herr Rosenthal. – Herr Morlok, bitte schön.”

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Ich wollte noch einmal hinsichtlich des Stadtratsbeschlusses zu diesem Thema nachfragen. Ich glaube nicht, dass wir im Stadtrat beschlossen hatten, Herr Oberbürgermeister, dass eine Variante des Gutachtens für die Veröffentlichung erstellt und diese dann veröffentlicht wird, sondern wir haben im Stadtrat beschlossen, dass dieses Gutachten veröffentlich wird.

Herr Oberbürgermeister, ich bitte Sie noch einmal dringend, das Beschlussprotokoll der entsprechenden Ratsversammlung zu überprüfen. Für den Fall, dass Sie dort Varianten finden, können Sie Herrn Rosenthal auf dem Weg fortschreiten lassen, aber für den Fall, dass der Stadtrat dies nicht in Form von Varianten beschlossen hat, sollten Sie dafür sorgen, dass das Gutachten dem Beschluss entsprechend unverzüglich veröffentlicht wird.”

Oberbürgermeister Jung: “Wir werden das gerne noch einmal prüfen. – Herr Rosenthal?”

Bürgermeister Rosenthal: “Herr Morlok, nicht missverstehen: Ich habe gesagt, dass wir den Gutachtenverfasser fragen, ob er das Gutachten veröffentlicht haben will. Das ist sein gutes Recht. Er muss dann mit uns abstimmen, ob es das Gutachten oder etwas anderes ist. Ich setze nur eins zu eins den Ratsbeschluss um.”

Oberbürgermeister Jung: “Herr Morlok.”

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Herr Oberbürgermeister, dann bitte ich Sie ganz grundsätzlich, dies in der Verwaltung klären zu lassen. Ich halte es für höchst problematisch, dass wir Gutachtenaufträge an externe Dritte vergeben, und dass wir dann den Dritten, den Gutachter, erst noch einmal fragen müssen, ob denn das Gutachten, was für die Stadt Leipzig erstellt hat, auch veröffentlicht werden kann. Ich bitte darum, dies zukünftig bei Gutachtenaufträgen so zu formulieren und auch im Auftrag festzuhalten, dass die Stadt Leipzig berechtigt ist, das Gutachten zu veröffentlichen und ansonsten Gutachter, die nicht bereit sind, ihr Gutachten veröffentlichen zu lassen, von der entsprechenden Liste zu nehmen und bei diesen keine Gutachten mehr einzuholen.”

Oberbürgermeister Jung: “Das nehme ich gerne mit, Herr Morlok. In der Regel ist das so. Ich glaube aber, dass Herr Rosenthal nur zum Ausdruck bringt, dass wir selbstverständlich genau das prüfen müssen. Sie haben im Prinzip völlig recht: Ein Gutachten sollte natürlich, auf jeden Fall, auch dem Stadtrat zur Verfügung stehen. Das tut es auch, Sie können jederzeit das Gutachten einsehen. Die zweite Frage ist dann, ob es so veröffentlicht werden kann. Das sollten wir wirklich im Vorfeld von gutachterlichen Aufträgen in der Regel vereinbaren. Es kann immer Ausnahmen geben. Wir nehmen das so entgegen. Wir wollen hier keinen Konflikt. Wenn es irgend geht, wird es so veröffentlicht.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Gutachten zum Abschleppen von Falschparkern

Anfrage:

Am 16. September 2020 trug Bürgermeister Rosenthal in der Diskussion zum Antrag „Abschleppen von verkehrsbehindernd parkenden Kraftfahrzeugen“ (VII-A-00898) vor:

„Sie wissen, dass wir ein Gutachten beauftragt haben, wo wir das genau analysiert haben. Wir haben einen Rechtsexperten, Professor Müller, gebeten, einmal mitzuteilen, was wir rechtlich denn dürfen. Das Gutachten ist fertig.“

Dieses Gutachten wurde ausschließlich im Fachausschuss Umwelt, Klima und Ordnung behandelt, einem nichtöffentlichen Gremium.

Unsere Frage dazu lautet:

  1. Wann wird das Gutachten öffentlich zugänglich gemacht?
  2. Sollte die Öffentlichkeit nicht beabsichtigt sein, warum wird es nicht veröffentlicht?

Anfrage im Allris

Antwort:

Aus der Ratsversammlung am 20.01.2021

Bürgermeister Rosenthal: “Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren! Hier kann ich es ganz kurz machen: Dieses Gutachten ist ein internes Arbeits- und Schulungsmaterial. Es war nie für die Öffentlichkeit bestimmt. Wir haben es dem Fachausschuss zur Kenntnis gegeben. Insofern ergibt sich da für uns kein weiteres Handeln.”


Oberbürgermeister Jung: “Es gibt eine Nachfrage von Herrn Köhler.” 


Stadtrat Köhler (Freibeuter):Danke für die Antwort, Herr Rosenthal. Da das Gutachten ja auf einige Sachen Einfluss hat, können Sie mir eventuell die Frage beantworten, ob dieses Gutachten in Bezug auf unseren Antrag zum Abschleppen von verkehrsbehindernd parkenden Fahrzeugen die Intention des Verwaltungsstandpunktes – also die Rechtsauffassung – stützt oder ihr widerspricht.”


Oberbürgermeister Jung: “Herr Rosenthal, bitte.”


Bürgermeister Rosenthal: “Das Gutachten hat Ausführungen gemacht, wie die rechtliche Situation zum Thema Abschleppen ist. Das hatten wir im Fachausschuss auch vorgestellt. Wir haben schon immer als Verwaltung gesagt, dass da, wo uns der Sachverhalt zur Kenntnis gelangt, im Einzelfall dann als gegebenenfalls höchster Eingriff abgeschleppt wird. Insofern sind wir da, was das Gutachten betrifft, was unsere Aussagen betrifft, immer kongruent. Ob das mit den Intentionen Ihres Antrages dann immer zusammenfällt, haben wir sicherlich unterschiedliche Auffassungen. Dies nicht, weil wir nicht wollen, sondern weil wir da die Einzelfallbetrachtung an den Tag legen und das nicht in genereller Art und Weise als Verwaltungshandeln an den Tag legen können. Herr Köhler, ich glaube aber, wir sind da wirklich nicht weit auseinander. Wenn wir rechtswidriges Verkehrsverhalten feststellen und der Abschleppvorgang geboten ist, dann schleppen wir ab.”


Oberbürgermeister Jung: “Ich habe Herrn Morlok noch mit einer Nachfrage.” 


Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Ich habe eine Nachfrage hinsichtlich der Aussage, dass Sie nicht beabsichtigen, weitere Handlungen diesbezüglich vorzunehmen. Es liegt ja nun einmal ein Gutachten innerhalb der Stadt vor. Ich erinnere hier an die Grundhaltung einer transparenten Verwaltung, die Bürgerinnen und Bürger an der Information der Verwaltung teilhaben lässt. Ich frage Sie jetzt – unabhängig davon, zu welchem Zweck Sie das Gutachten ursprünglich erstellt haben -: Gibt es aus Ihrer Sicht rechtliche Gründe, die die Stadt Leipzig hindern, dieses Gutachten der Öffentlichkeit zugänglich zu machen? “


Bürgermeister Rosenthal: “Nein.”


Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Das heißt also, wenn der Stadtrat beschließen würde, dass das Gutachten veröffentlicht wird, dann würden Sie es auch veröffentlichen? “


Bürgermeister Rosenthal: “Dann prüfen wir das.” 

(Es gilt das gesprochene Wort)