Gutachten zum Abschleppen von Falschparkern

Anfrage:

Am 16. September 2020 trug Bürgermeister Rosenthal in der Diskussion zum Antrag „Abschleppen von verkehrsbehindernd parkenden Kraftfahrzeugen“ (VII-A-00898) vor:

„Sie wissen, dass wir ein Gutachten beauftragt haben, wo wir das genau analysiert haben. Wir haben einen Rechtsexperten, Professor Müller, gebeten, einmal mitzuteilen, was wir rechtlich denn dürfen. Das Gutachten ist fertig.“

Dieses Gutachten wurde ausschließlich im Fachausschuss Umwelt, Klima und Ordnung behandelt, einem nichtöffentlichen Gremium.

Unsere Frage dazu lautet:

  1. Wann wird das Gutachten öffentlich zugänglich gemacht?
  2. Sollte die Öffentlichkeit nicht beabsichtigt sein, warum wird es nicht veröffentlicht?

Anfrage im Allris

Antwort:

Aus der Ratsversammlung am 20.01.2021

Bürgermeister Rosenthal: “Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren! Hier kann ich es ganz kurz machen: Dieses Gutachten ist ein internes Arbeits- und Schulungsmaterial. Es war nie für die Öffentlichkeit bestimmt. Wir haben es dem Fachausschuss zur Kenntnis gegeben. Insofern ergibt sich da für uns kein weiteres Handeln.”


Oberbürgermeister Jung: “Es gibt eine Nachfrage von Herrn Köhler.” 


Stadtrat Köhler (Freibeuter):Danke für die Antwort, Herr Rosenthal. Da das Gutachten ja auf einige Sachen Einfluss hat, können Sie mir eventuell die Frage beantworten, ob dieses Gutachten in Bezug auf unseren Antrag zum Abschleppen von verkehrsbehindernd parkenden Fahrzeugen die Intention des Verwaltungsstandpunktes – also die Rechtsauffassung – stützt oder ihr widerspricht.”


Oberbürgermeister Jung: “Herr Rosenthal, bitte.”


Bürgermeister Rosenthal: “Das Gutachten hat Ausführungen gemacht, wie die rechtliche Situation zum Thema Abschleppen ist. Das hatten wir im Fachausschuss auch vorgestellt. Wir haben schon immer als Verwaltung gesagt, dass da, wo uns der Sachverhalt zur Kenntnis gelangt, im Einzelfall dann als gegebenenfalls höchster Eingriff abgeschleppt wird. Insofern sind wir da, was das Gutachten betrifft, was unsere Aussagen betrifft, immer kongruent. Ob das mit den Intentionen Ihres Antrages dann immer zusammenfällt, haben wir sicherlich unterschiedliche Auffassungen. Dies nicht, weil wir nicht wollen, sondern weil wir da die Einzelfallbetrachtung an den Tag legen und das nicht in genereller Art und Weise als Verwaltungshandeln an den Tag legen können. Herr Köhler, ich glaube aber, wir sind da wirklich nicht weit auseinander. Wenn wir rechtswidriges Verkehrsverhalten feststellen und der Abschleppvorgang geboten ist, dann schleppen wir ab.”


Oberbürgermeister Jung: “Ich habe Herrn Morlok noch mit einer Nachfrage.” 


Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Ich habe eine Nachfrage hinsichtlich der Aussage, dass Sie nicht beabsichtigen, weitere Handlungen diesbezüglich vorzunehmen. Es liegt ja nun einmal ein Gutachten innerhalb der Stadt vor. Ich erinnere hier an die Grundhaltung einer transparenten Verwaltung, die Bürgerinnen und Bürger an der Information der Verwaltung teilhaben lässt. Ich frage Sie jetzt – unabhängig davon, zu welchem Zweck Sie das Gutachten ursprünglich erstellt haben -: Gibt es aus Ihrer Sicht rechtliche Gründe, die die Stadt Leipzig hindern, dieses Gutachten der Öffentlichkeit zugänglich zu machen? “


Bürgermeister Rosenthal: “Nein.”


Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Das heißt also, wenn der Stadtrat beschließen würde, dass das Gutachten veröffentlicht wird, dann würden Sie es auch veröffentlichen? “


Bürgermeister Rosenthal: “Dann prüfen wir das.” 

(Es gilt das gesprochene Wort)