Prüfschema für das bezahlbare Wohnen

Anfrage:

Der Oberbürgermeister wurde am 13. Juli 2022 durch Beschlussfassung des Freibeuter-Antrags VII-A-06963 beauftragt, bei allen städtischen Entscheidungen die Auswirkungen auf bezahlbares Wohnen zu prüfen.

Hierzu sollte seitens der Verwaltung analog des Prüfschemas zur Klimawirkung ein Vorschlag bis zum III. Quartal 2022 vorgelegt werden.

Wir fragen hierzu an:

  1. Ist der Oberbürgermeister gewillt, Stadtratsbeschlüsse umzusetzen?
  2. Wie lautet der Vorschlag zum Prüfschema für das bezahlbare Wohnen?

Antwort:

Zur Frage 1:

Ja.

Zur Frage 2:

Das Prüfschema zum bezahlbaren Wohnen ist neben der Prüfung der Klimawirkungen ein Bestandteil der Gremienvorlagen der Stadt Leipzig.

Die Vorlagen werden aktuell optimiert. Das Prüfungsschema für Klimawirkungen wird dabei vereinfacht und das neue Schema für bezahlbares Wohnen aufgenommen. Die Vorlagen werden danach in Bezug auf die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, Nebenkosten und Baukosten geprüft.

Die Überarbeitung der Vorlagen ist Mitte März 2023 abschlossen. Anschließend stehen die neuen Vorlagen den Gremien der Stadtverwaltung zur Verfügung.

Anfrage im Allris
Antwort im Allris

Einschränkung des Betriebs der Kleintierklinik der Universität Leipzig

Anfrage:

Die Kleintierklinik der Universität Leipzig hat überregionale Bedeutung als Maximalversorger und Notdienst mit einem Einzugsbereich von bis zu 200 km. Aufgrund schwerwiegender Personalkürzungen ist diese Notfallversorgung ab 1. Februar 2023 unter der Woche nach 15:30 Uhr bzw. an Wochenenden und Feiertagen nicht mehr möglich. Die jetzt nachrangig Versorgungspflichtigen niedergelassenen Tierärzte können ebenfalls aufgrund Personalmangels und gesetzlicher Regelungen wie dem Arbeitszeitgesetz die entstehende Lücke nicht übernehmen. Zudem sind niedergelassene Tierärzte oftmals nicht auf Spezialfälle ausreichend vorbereitet oder die Praxisräume ausgestattet.

Haustiere gehören ebenso wie Familienmitglieder und Freunde zu einem stabilen sozialen Umfeld und sind für viele Menschen ein wichtiger Anker im täglichen Leben. In der aktuellen politischen und gesellschaftlichen Gesamtsituation in der sich viele aufgrund der sich häufenden Krisen verunsichert, ängstlich und wenig zuversichtlich fühlen, können diese zur seelischen und körperlichen Gesundheit beitragen. Die die nun drohende Situation, sein Haustier im eingetretenen Notfall nicht angemessen versorgen lassen zu können (sogenannter “Pütti-Effekt”) gilt es abzuwenden.

Wir fragen hierzu an:

  1. Welche konkreten Maßnahmen (jenseits von Appellen) kann die Stadt Leipzig bis zu einer Lösung auf Landesebene ergreifen, um eine klinische Notfallversorgung von Kleintieren auch wochentags nach 15:30 Uhr sowie an den Wochenenden und Feiertagen sicherstellen zu können?
  2. Welche kommunalen Ressourcen können kurzfristig zur Verfügung gestellt werden, um die Versorgungssituation zu stabilisieren?
  3. Wann können die unter 1. und 2. erfragten Mittel greifen?

Antwort:

Zur Frage 1:

Antwort: Die Stadt Leipzig ist nicht zuständig.

Die Universität Leipzig und somit auch die Veterinärmedizinische Fakultät mit ihrer Kleintierklinik untersteht dienstrechtlich dem Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus.

Für die Stadtverwaltung besteht in der Angelegenheit keine Zuständigkeit und auch keine Möglichkeit, Einfluss auf die dienstrechtlichen oder personalrechtlichen Belange der Universität Leipzig zu nehmen.

Ebenso zählt es nicht zu den Aufgaben der Stadt Leipzig, Notfalldienste zur Behandlung von Tieren privater Tierhalter anzubieten oder die Notdienste der praktizierenden Tierärzte zu organisieren oder zu regeln. Insoweit ist die Stadtverwaltung Leipzig auch nicht gehalten, etwaige Ressourcen für Notfallbehandlungen in personeller oder ausstattungstechnischer Hinsicht vorzuhalten.

Die praktizierenden, niedergelassenen Tierärzte in Sachsen, so auch die der Stadt Leipzig, werden gemäß der Sächsischen Berufsordnung verpflichtet, Notfalldienste zu leisten.  Die praktizierenden Tierärzte in der Stadt Leipzig regeln und gestalten daher die Notdienste selbst.

Die Tierarztpraxen in Leipzig haben aufgrund der Einschränkung von Notfallbehandlungen durch die Kleintierklinik der Universität Leipzig bereits reagiert und bieten aktuell in wechselnden Praxen die Notfallversorgung im Anschluss an die täglichen Sprechzeiten an Wochentagen in der Zeit von 19-8 Uhr und an den Wochenenden und Feiertagen einen 24-Stunden-Dienst an. Hierzu existiert eine zentrale Notrufnummer, die auf der Internetseite www.notdienst-tierarzt-leipzig.de publiziert ist und den Kontakt zur diensthabenden Praxis herstellt. Die Kleintierklinik hat auf ihrer Homepage die Patientenbesitzer von der geänderten Situation in Kenntnis gesetzt und auf die Notrufnummer verwiesen.

Die Notfallversorgung ist damit insoweit sicher gestellt.

Zur Frage 2:

Antwort: Die Stadt Leipzig ist nicht zuständig.

Da für die Stadt Leipzig keine Zuständigkeit besteht (s. Antwort unter 1.), ist die Stadtverwaltung Leipzig auch nicht gehalten für tierärztliche Behandlungen Ressourcen vorzuhalten. Wie in Antwort zu 1. dargelegt, stellen die praktizierenden Tierärzte in der Stadt Leipzig die Notfallversorgung außerhalb ihrer Sprechzeiten sicher.

Zur Frage 3 :

Antwort: siehe Fragen 1 und 2

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Sachstand zum Stadtplatzprogramm – Eutritzscher Markt

Anfrage:

Der Oberbürgermeister wurde am 12. Oktober 2022 damit beauftragt, im Zuge der Erarbeitung des Stadtplatzprogramms in 2022 den Eutritzscher Markt in die stadtweite Priorisierung von Stadtplätzen einzubeziehen. Das Stadtplatzprogramm sollte dem Stadtrat bis zum 31.12.2022 vorgelegt werden.

Wir fragen hierzu an:

  1. Wann wird der Ratsversammlung das Stadtplatzprogramm vorgelegt?
  2. Welche Zwischenergebnisse liegen zum Eutritzscher Markt vor?

Antwort:

Zur Frage 1:

Zum Stadtplatzprogramm wird gerade die Vorlage erarbeitet. Dem Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau wurde jeweils ein Arbeitsstand am 18.10. und am 15.11.2022 vorgestellt.

Ziel ist die Vorlage im ersten Quartal 2023 in der DB OBM zu behandeln, so dass die Vorlage im zweiten Quartal 2023 den Stadtrat erreicht.

Zur Frage 2:

Der Eutritzscher Markt besitzt aufgrund seiner Rahmenbedingungen eine hohe Priorität und soll vorbehaltlich der Entscheidung des Stadtrates in den kommenden Jahren umgestaltet werden.

 

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Transparenzsatzung für Leipzig

Kretschmer fordert nichts anderes als tiefe Eingriffe in die Privatsphäre

Anfrage:

Am 19. August 2022 wurde das Sächsische Transparenzgesetz vom Landtag beschlossen und tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Gemäß § 4 Abs. 2 sind Gemeinden, Landkreise und Gemeindeverbände nur dann transparenzpflichtige Stellen, wenn sie sich durch Satzung dazu verpflichten. Dafür ist es erforderlich, die bestehende Informationsfreiheitssatzung zu einer Transparenzsatzung zu qualifizieren.

Die Verwaltung sicherte zu, den aus der Beschlussfassung des Antrags VII-A-06205-NF-03 (Informationspolitik der Stadt Leipzig verbessern) folgenden Prüfbericht bis Ende 2022 vorzulegen, das Gesetzgebungsverfahren zum Sächsischen Transparenzgesetz zu verfolgen sowie das sich hieraus ergebende Sächsische Transparenzrecht, die im Transparenzgesetz geregelten proaktiven Veröffentlichungspflichten und die Nutzung der zukünftigen zentralen Sächsischen Transparenzplattform bzw. eigener städtischer Plattformen sowie die interne Zuständigkeit und ein Verfahren zur Veröffentlichung von Dokumenten zu prüfen und außerdem den Entwurf einer Transparenzsatzung zu erarbeiten.

Wir fragen hierzu an:

  1. Was haben jeweils die durchgeführten Prüfungen ergeben?
  2. Wann wird der Ratsversammlung der Entwurf einer Transparenzsatzung vorgelegt?

Antwort:

Zur Frage 1:

Die Ratsversammlung soll mit der Informationsvorlage (aktuell:) “VII-Ifo-07873 – Umsetzung des Ratsbeschlusses zur Vorlage VII-A-06205-NF-03-VSP-01 Informationspolitik der Stadt Leipzig verbessern. Hier: Handlungsoptionen im Rahmen des neuen Sächsischen Transparenzgesetzes” über das Ergebnis der Prüfung unterrichtet werden. Diese Informationsvorlage wird der Ratsversammlung voraussichtlich im Februar 2022 vorgelegt.

Zur Frage 2:

Es wird vorgeschlagen, zunächst die Unterrichtung der Ratsversammlung durch die avisierte Informationsvorlage VII-Ifo-07873 abzuwarten. In dieser Informationsvorlage sind verschiedene Handlungsoptionen aufgezeigt. Wird im Ergebnis dieser Unterrichtung die Vorlage des Satzungsentwurfs zur Beschlussfassung gewünscht, sollte nach Auffassung der Stadtverwaltung zunächst die Sächsische Transparenzbeauftragte (vgl. §§ 13ff Sächsisches Transparenzgesetz) zum Satzungsentwurf angehört werden. Der Satzungsentwurf würde alsdann der Ratsversammlung im normalen Verfahrensgang zur Beschlussfassung unterbreitet werden.

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Umsetzung der Stellenerhöhung in der Ausländerbehörde

Anfrage:

In der Ratsversammlung am 14. Dezember 2022 wurden mit dem Antrag VII-A-07612-NF-03 (Verfahrensdauer bei Einbürgerungen in Leipzig verkürzen, SPD-Fraktion) fünf neue Stellen in der Ausländerbehörde für den Bereich Einbürgerungen geschaffen. Über die thematisch im Zusammenhang stehende Vorlage VII-DS-07913 (Einrichtung zusätzlicher Stellen zur Bewältigung der Herausforderungen aus […] dem anhaltenden Zuwanderungsgeschehen […]) wurden zehn Stellen für die Bearbeitung von Aufenthaltstiteln eingerichtet. Aufenthaltstitel und Einbürgerungen sind unterschiedliche Sachgebiete. Der Oberbürgermeister sicherte jedoch zu, dass diese 15 Stellen in der Ausländerbehörde maßgeblich darauf ausgerichtet sind, den Antragsstau von damals 3.600 unbearbeiteten Einbürgerungsanträgen abzuarbeiten und künftige Anträge in angemessener Zeit zu bearbeiten. Die Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen ist kommunale Pflichtaufgabe. Im Jahr 2023 erfüllen über 15.000 Personen in Leipzig die Einbürgerungsvoraussetzungen.

Wir fragen hierzu an:

  1. Wie viele der 15 Stellen wurden bzw. werden dem Bereich Einbürgerung zusätzlich zu den 5 vom Stadtrat bereits beschlossenen Stellen direkt zugeordnet?
  2. Für wie viele dieser Stellen wurde das Stellenbesetzungsverfahren eingeleitet und eine Ausschreibung vorgenommen?
  3. Zu welchem Zeitpunkt können die Stellen unter der Voraussetzung der Verfügbarkeit geeigneter Bewerber besetzt werden?
  4. Beabsichtigt der OBM auf der Homepage der Stadt Leipzig darauf hinzuweisen, dass nach geltender Rechtslage ein Einbürgerungsantrag auch ohne Beratungsgespräch gestellt werden kann, wenn Ja, bis wann, wenn Nein, warum nicht?

Antwort:

Zur Frage 1:

Von den 15 geschaffenen Stellen wurden insgesamt 5 Stellen dem Bereich Einbürgerung zuordnet. Zum 01.12.2022 wurde das SG Einbürgerung (32.76) neu eingerichtet, wobei diese 5 Stellen neben 5 weiteren Stellen aus dem derzeitigen Bestand der Ausländerbehörde zugeführt wurden. Die 5 Stellen aus derzeitigem Bestand sind alle besetzt.

Damit befanden sich im Dezember 2022 im Stellenbestand der Ausländerbehörde 104 VZÄ und im Ordnungsamt 560 VZÄ, welche der Amtsleiter jederzeit neu zuordnen kann.

Zur Frage 2:

Von den fünf zu besetzenden Stellen (eine Stelle SGL und vier Stellen SB) im Bereich Einbürgerung wurde für vier Stellen als SB Einbürgerung/Staatsangehörigkeitsrecht ein Stellenbesetzungsverfahren eingeleitet. Es erfolgte dazu eine externe Ausschreibung, welche derzeit noch andauert. Für die Stelle als SGL wurde eine Arbeitsplatzbeschreibung vom Fachamt erstellt und liegt dem Hauptamt zur Bewertung vor. Bei Vorliegen der Bewertung erfolgt ebenfalls eine Ausschreibung.

Die weiteren 10 VzÄ gemäß Vorlage VII-DS-07913 wurden unter Würdigung der Sachlage und Prioritäten zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung im vergangenen Jahr für die Bearbeitung von Aufenthaltstiteln vorgesehen. Im Lichte einer neubewerteten Sachlage wird nun im Dezernat Umwelt, Ordnung und Sport durch das zuständige Ordnungsamt die weitere Stärkung des Bereichs Einbürgerung umgesetzt. In der Folge wird dies stellenwirtschaftlich entsprechend angepasst.

Zur Frage 3 :
Die Besetzung erfolgt je nach Verfügbarkeit bzw. Kündigungsfristen der Bewerber.

Zur Frage 4:
Diese Aussage entspricht nicht der Rechtslage. Nach I. Nr. 1 b) der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über das Veraltungsverfahren in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten (VwV Staatsangehörigkeitsverfahren) ist die Verwaltung daran gebunden, vor der Antragstellung ein persönliches Beratungsgespräch durchzuführen. Die Vorschrift aus dem sächsischen Landesrecht dient dem Zweck, Einbürgerungsbewerber, deren Antrag voraussichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, vor der Bearbeitungsgebühr in Höhe von 255 Euro pro Person zu bewahren, indem Sie zuvor Auskunft zu den Erfolgsaussichten ihres Antrages erhalten.

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Umsetzungsbericht Bewohnerparkzonen

Anfrage:

In den letzten Monaten wurden viele Wohngebiete für Bewohnerparken vorgeschlagen und diskutiert. An einigen Stellen wurden die Bewohnerparkzonen bereits umgesetzt, an anderen muss zunächst eine mögliche Umsetzung geprüft werden.

Wir fragen hierzu an:

  1. Für welche Bereiche im Leipziger Stadtgebiet werden voraussichtlich im Verlauf des Jahres 2023 neue Bewohnerparkzonen umgesetzt?
  2. Für welche Bereiche im Leipziger Stadtgebiet sind darüber hinaus Bewohnerparkzonen geplant und wann ist mit den Planungsergebnissen zu rechnen?

Antwort:

Zur Frage 1:

Das Bewohnerparken ist eine Regelung der StVO, dessen Anordnung nur dort zulässig ist, wo mangels privater Stellflächen und aufgrund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bewohner des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden.

Nur wenn diese und die übrigen Voraussetzungen der VwV-StVO nachgewiesen sind, kann Bewohnerparken angeordnet werden. Der Nachweis erfolgt über Parkraumanalysen.

Aktuell wurden Parkraumanalysen im Zentrum-West (Gebiet südlich der Jahnallee) und Zentrum-Süd (Erweiterung Bewohnerparken Musikviertel) durchgeführt, deren Ergebnisse derzeit hinsichtlich der Voraussetzungen für das Bewohnerparken bewertet werden. Erst nach positivem Prüfergebnis können die Vorbereitungen zum Anordnen von Bewohnerparken getroffen werden.

Zur Frage 2:

Für das Jahr 2023 sind aktuell drei Parkraumanalysen in Vorbereitung:

  • Bachstraßenviertel
  • Grafisches Viertel
  • Seeburgviertel

Die Ergebnisse sollen noch in diesem Jahr zur Prüfung vorliegen.

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Datenerhebung für den Leipziger Mietspiegel

Anfrage:

Laut Eigentümerverband Haus & Grund ist die Datenerhebung für den Leipziger Mietspiegel auf Grund einer fehlenden Rechtsgrundlage rechtswidrig. Zwischenzeitlich liegt eine Stellungnahme der sächsischen Datenschutzbeauftragen vor, wonach die von der Stadt Leipzig angeführte Mietspiegelsatzung aus dem Jahr 2020 keine Rechtsgrundlage für die aktuelle Datenerhebung darstellt.

Diesbezüglich fragen wir an:

  1. Kennt der Oberbürgermeister die Stellungnahme der Datenschutzbeauftragten, und wenn ja, seit wann?
  2. Liegt der Stadt Leipzig zu diesem Sachverhalt eine Stellungnahme oder Anfrage des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung vor, wenn ja, mit welchem Inhalt?
  3. Auf welcher Grundlage erfolgt die Datenerhebung, wenn die Satzung aus dem Jahr 2020 dafür keine Grundlage bietet?
  4. Hat das Rechtsamt den Sachverhalt geprüft und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
  5. Wird die Datenerhebung auch ohne Rechtsgrundlage fortgeführt?
  6. Bei einer Datenerhebung sind die Befragten auf Rechtsgrundlagen hinzuweisen. Wird dabei auch auf die Stellungnahme der Datenschutzbeauftragten hingewiesen?
  7. Sind die Befragten bei einer fehlenden Rechtsgrundlage verpflichtet, Auskunft zu erteilen?
  8. Können Befragte mit Verweis auf die Stellungnahme der Datenschutzbeauftragen ihre Mitwirkung verweigern?
  9. Welche Auswirkungen könnte eine Datenerhebung ohne Rechtsgrundlage auf die Gültigkeit eines auf Basis dieser Daten erstellten Mietspiegels haben?
  10. Bis wann werden die ohne Rechtsgrundlage erhobenen Daten gelöscht?

Antwort:

Zur Frage 1:

Eine Stellungnahme der Sächsischen Datenschutzbeauftragen, wonach die von der Stadt Leipzig angeführte Mietwerterhebungssatzung aus dem Jahr 2020 keine Rechtsgrundlage für die aktuelle Datenerhebung darstellt, liegt der Stadt Leipzig nicht vor.

Aus einem Schreiben der Sächsischen Datenschutzbeauftragten vom 01.12.2022 geht hervor, dass keine Bedenken gegen eine freiwillige Datenerhebung auf Grundlage der Mietwerterhebungssatzung der Stadt Leipzig vom 26.02.2020 bestehen.

Zur Frage 2:

Eine Stellungnahme oder Anfrage des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung liegt nicht vor.

Zur Frage 3 :

Die Mietwerterhebungssatzung vom 26.02.2020 ist eine rechtmäßige Grundlage.

Zur Frage 4:

Das Rechtsamt hat den Sachverhalt geprüft und kommt zu dem Ergebnis, dass die Mietwerterhebungssatzung vom 26.02.2020 eine geeignete Grundlage für die freiwillige Datenerhebung ist.

Zur Frage 5:

Die Datenerhebung erfolgt auf Basis einer gültigen Rechtsgrundlage.

Zur Frage 6:

Die Befragten wurden auf die geltende Mietwerterhebungssatzung vom 26.02.2020 sowie das Sächsische Statistikgesetz als Rechtsgrundlagen der Erhebung hingewiesen. Die Stellungnahme der Datenschutzbeauftragten stellt keine Rechtsgrundlage dar.

Zur Frage 7:

Im Anschreiben an die Mieterinnen und Mieter und in den beigefügten Hinweisen zum Datenschutz wurde auf die Freiwilligkeit der Teilnahme hingewiesen.

Zur Frage 8:

Den Befragten steht es frei, an der Befragung teilzunehmen. Eine Nichtteilnahme muss nicht begründet werden.

Zur Frage 9:

Nach Auffassung der Stadt Leipzig erfolgt die laufende Datenerhebung auf Basis einer gültigen Rechtsgrundlage. Die erhobenen Daten sowie die zugrundeliegende Stichprobe entsprechen den methodischen Anforderungen der Mietspiegelverordnung und können als Basis für einen Mietspiegel verwendet werden.

Zur Frage 10:

Es wurden keine Daten ohne Rechtsgrundlage erhoben.

 

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Cell Broadcast in der Katastrophenwarnung

Anfrage:

Der ursprünglich für September 2022 erwartete bundesweite Test der neuen Warn-SMS mittels Cell Broadcast verzögert sich aus technischen Gründen und ist aktuell auf den 8. Dezember terminiert.

Die anvisierte Cell Broadcast Methode würde selbst nach erfolgreicher Testphase derzeit nur bei Smartphones ab den Versionen Android 11 bzw. iOS 16 zuverlässig funktionieren. Gegebenenfalls können manche ältere Smartphone-Modelle zur entsprechenden Funktionalität modifiziert werden. Die meisten sich im Umlauf befindlichen Smartphones werden die Warnmethode jedoch voraussichtlich nicht verwenden können. Eine Aktivierung kann auch bei reibungslosem Ablauf der Testphase frühestens Ende Februar 2023 stattfinden.

Die Stadtverwaltung verzichtete bewusst auf die frühzeitige Installation von Sirenen-Warnsystemen. Im mehrheitlich beschlossenen Verwaltungsstandpunkt zum Antrag „Sirenen zur Katastrophenwarnung“ vom Januar 2022 heißt es: “Da Cell Broadcast (CB) und Sirenen ähnliche Warneffekte haben, sollte in eine endgültige strategische Grundsatzentscheidung über die Warnmittel in der Stadt Leipzig die künftige Leistungsfähigkeit des CB-Systems mit einbezogen werden.”

Deshalb fragen wir an:

  1. Wie schätzt der Oberbürgermeister das Vorhalten der erforderlichen Warnmittel zur Vorbereitung auf den Eintritt von Katastrophen in Leipzig ein?
  2. Wie ist die aktuelle Bewertungslage zur Leipziger Sireneninfrastruktur angesichts der für die meisten Leipzigerinnen und Leipziger ausbleibenden Warnalternative Cell Broadcast?
  3. Welche Konsequenzen haben die Verschiebungen der Einführung der Warnungen über Cell Broadcast für den Bericht bis Ende 2022?
  4. Welche Pläne hat die Stadt Leipzig zur Inanspruchnahme gegebenenfalls zukünftiger Sirenenförderprogramme?

Antwort:

Zur Frage 1:

Die derzeit in der Stadt Leipzig zur Verfügung stehenden Warnsysteme und Warnmittel besitzen nur einen eingeschränkten „Weckeffekt“. Ankündigungen zur Einführung von Cell Broadcast versprechen in dieser Hinsicht eine Verbesserung. Die Stadt Leipzig verfolgt die Einführung der Technologie daher mit besonderem Interesse.

Zur Frage 2:

Eine Prognose zur Wirksamkeit von Cell Broadcast in der Stadt Leipzig ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt der Einführung und Erprobung des Systems nicht möglich. In eine Bewertung des Gesamtsystems der Warnung wird die Stadt Leipzig die in Kürze zu erwartenden Erkenntnisse und Erfahrungen mit einbeziehen.

Zur Frage 3:

Es wird angestrebt, zum Ende des Jahres einen Zwischenbericht vorzulegen, in dem insbesondere auf den erreichten Stand und die Perspektiven zur Einführung von Cell Broadcast eingegangen wird.

Zur Frage 4:

Sofern im Ergebnis der Evaluierung des Warnsystems die Empfehlung zum Aufbau eines Sirenenwarnsystems ergeht, hat die Stadt Leipzig großes Interesse an der Inanspruchnahme entsprechender Förderprogramme.

Der Freistaat Sachsen wurde in diesem Zusammenhang gebeten, in seinen Förderrichtlinien für ein eventuell künftiges Förderprogramm auch notwendige konzeptionelle Vorarbeiten als förderfähig mit zu berücksichtigen.

 

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

Kommunale Abgaben und ihre Auswirkung auf das Klima

Anfrage:

In der Ratsversammlung am 24. März 2021 beschloss der Stadtrat den Verwaltungsstandpunkt zum Freibeuter-Antrag “Klimaziele und Hundesteuer”.

Der Vorschlag des Oberbürgermeisters lautete: “Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle kommunalen Abgaben und Steuern im Hinblick auf ihre Auswirkung auf das Klima zu analysieren, die mit der Erreichung der Klimaziele verbundenen finanzwirtschaftlichen Konsequenzen aufzuzeigen sowie Möglichkeiten der Steuerung mit wissenschaftlicher Begleitung zu untersuchen.”

Im Umsetzungsbericht des Antrags hat der Oberbürgermeister nun die Umsetzung des Verwaltungsstandpunktes abgelehnt. Die Begründung lautet: “Kommunale Abgaben sind Geldleistungen und keine CO2-Verursacher”. Diese Ein-Satz-Begründung wirkt leider halbherzig und unzureichend.

Darum fragen wir an:

  1. Warum entscheidet der Oberbürgermeister, etwas nicht umzusetzen, was er selbst empfohlen hat? Ist davon auszugehen, dass Beschlüsse auf Empfehlung des Oberbürgermeisters zukünftig ebenfalls nicht umgesetzt werden?
  2. Warum schlägt der Oberbürgermeister vor, alle kommunalen Abgaben und Steuern auf ihre Auswirkung auf Klima zu analysieren, wenn sie keine Klimaauswirkung haben? Welche Sachargumente haben für die Analyse gesprochen und welche dagegen?
  3. Wenn mit Sorgfalt erarbeitete Alternativvorschläge dazu dienen, Initiativen aus dem Kreis der Ratsversammlung rechtskonform und sachlich anzupassen, welchen Zweck haben diese, wenn sich der Oberbürgermeister nach Zustimmung durch den Stadtrat weigert, diese umzusetzen?

Bei dem Wortlaut des Umsetzungsberichts folgender Betrachtung ergeben sich durch die Erhebung kommunaler Abgaben und Steuern durchaus klimabelastende Faktoren, beispielsweise durch die Verwendung von extra hergestelltem Druckerpapier für die Bescheide, den Transport bei postalischer Zustellung oder auch den Stromverbrauch elektronischer Geräte.

Im Rahmen zahlreicher Maßnahmen hinsichtlich der digitalen und ressourcenschonenden Verwaltung reduzieren sich diese Faktoren zunehmend. Die These der vollständigen CO2-Freiheit scheint jedoch illusorisch zu sein.

Wir fragen daher an:

  1. Welche Kriterien im Prozess der Erhebung wurden überprüft und welche Argumente gegeneinander abgewogen?
  2. Welchen Ablauf hat die Erhebung derzeit, wenn dabei keinerlei CO2 verursacht wird?
  3. Welche Hinweise hat die wissenschaftliche Begleitung ergeben?

Antwort:

Strategische Ziele

Mit der Beschlussfassung zum Antrag VII-A-02036 erhielt der Oberbürgermeister den Auftrag alle Abgaben und Steuern hinsichtlich ihrer Klimaauswirkungen zu analysieren und finanzwirtschaftliche Konsequenzen aufzuzeigen. Dies erfolgt im Rahmen der Verfolgung des strategischen Ziels/Handlungsschwerpunktes „Vorsorgende Klima- und Energiestrategie“.

Sachverhalt

1. Begründung

Die Verwaltung hat in Umsetzung des Beschlusses zur Vorlage VII-A-02036 Klimaziele und Hundesteuer der Ratsversammlung vom 24.03.2021 mit ersten Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele begonnen. Auf diese wird nachfolgend eingegangen. Die im Rahmen des Beschlusscontrollings getroffene Aussage ist bedauerlicherweise missverständlich, soll aber dem von der Ratsversammlung getroffenen Beschluss nicht entgegenstehen. Selbstverständlich verfolgt die Verwaltung auch auf der Einnahmenseite im Haushalt die möglichen Auswirkungen auf Klimaziele.

Mit dem Pariser Klimaschutzabkommen hat sich die internationale Staatengemeinschaft auf ambitionierte Klimaschutzziele geeinigt. Diesen möchte auch die Stadtverwaltung Leipzig gerecht werden. Die Stadt Leipzig hat mit dem Ratsbeschluss vom 30. Oktober 2019 den Klimanotstand ausgerufen. Damit gehen die Zielsetzungen einher, dass die Stadt bis spätestens 2050 den Zustand der Klimaneutralität erreichen soll. Für die Stadtverwaltung gilt dieses Ziel bereits für das Jahr 2035.

Um diese Ziele zu erreichen wurden die Projekte „Energie- und Klimaschutzprogramm 2030“ und „Klimahaushalt“ in der Stadtverwaltung initiiert und etabliert.

Das Energie- und Klimaschutzprogramm 2030 (EKSP) der Stadt Leipzig dient als Orientierungsrahmen, um mittels Zielen und Meilensteine verschiedenste Bereiche der Daseinsvorsorge und des alltäglichen Handels hinsichtlich der Klimafreundlichkeit zu optimieren.

Der Maßnahmenkatalog mit 59 Umsetzungsmaßnahmen bildet das Kernstück des Programms, welche die Hebel und wichtigsten Schritte zum Erreichen der Zielstellung darstellen. Die Maßnahmen sind in folgende sieben Handlungsfelder untergliedert:

  • Nachhaltige Stadtentwicklung
  • Kommunale Gebäude und Anlagen
  • Ver- und Entsorgung
  • Mobilität
  • Interne Organisation
  • Kommunikation und Kooperation
  • Ernährung und Landwirtschaft

Die im EKSP 2030 festgelegten Ziele und Maßnahmen werden durch ein Klimamonitoring begleitet und untersetzt. Dies beinhaltet neben der Energie- und Treibhausgasbilanzierung weitere maßgebliche Instrumente, wie u. a. die Entwicklung von maßnahmenspezifischen Kennzahlen.

Mit dem zweiten Projekt des Klima- oder auch Nachhaltigkeitshaushalts soll der Doppelhaushalt 2023/2024 in seinen Auswirkungen auf den CO2-Ausstoß untersucht werden. Ziel ist es zunächst, zu ermitteln, wie hoch die Gesamtmenge des CO2 bzw. der CO2-Äquivalente ist, die in einem Jahr durch die kommunale Aufgabenerfüllung der Stadt Leipzig ausgestoßen wird. Auf dieser Grundlage sollen Instrumente entwickelt werden, wie in den folgenden Jahren über den Haushalt die Nachhaltigkeit gesteuert werden kann, um die bereits genannten Ziele zu erreichen.

Dafür wurden drei Arbeitspakete entwickelt. Im ersten Arbeitspaket soll durch eine CO2-Bilanzierung der Ist-Stand der durch die Verwaltung produzierten CO2-Emissionen ermittelt werden. Auf Basis dessen sollen im zweiten Schritt Instrumente und Strategien für den Weg zur Klimaneutralität analysiert werden. Die transparente Abbildung der Fortschritte durch ein Monitoring stehen im dritten Arbeitspaket im Vordergrund.

Am Projekt arbeiten das Kompetenzzentrum öffentliche Wirtschaft, Infrastruktur und Daseinsvorsorge e.V. Leipzig, InfraRes GmbH und das Deutsche Institut für Urbanistik gGmbH mit. Weiterhin wird eine Kooperation mit dem Sächsischen Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft angestrebt. Derzeit werden Verhandlungen dazu geführt.

2. Realisierungs- / Zeithorizont 

Die Analysierung der Abgaben und Steuern hinsichtlich ihrer Klimaauswirkungen wird im Zuge der Umsetzung der vorgenannten Arbeitspakete vorgenommen.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

Stand der Umsetzung zur Anschaffung einer geeigneten Software für das digitale Bewerber- und Personalmanagement

Anfrage:

In der Ratsversammlung am 13. Dezember 2017 beschloss der Stadtrat auf Initiative der Fraktion Freibeuter die Einrichtung einer langfristig geeigneten Software für das Bewerber- und Personalmanagement. Konkrete Punkte des Beschlusses sind bisher offenbar nicht umgesetzt worden.

Zum einen besteht noch keine Möglichkeit des „Matching“, wonach Bewerber beim Ausfüllen eines Bewerbungsformulars die Wahl hätten, für weitere, passende Stellen der Stadt Leipzig berücksichtigt zu werden.

Zum anderen besteht weiterhin keine Gelegenheit für Interessierte, außer für Erzieher, Initiativbewerbungen zu hinterlegen. Im Gegenteil wird nach wie vor auf der Webseite der Stadt Leipzig darum gebeten, sich „nur auf ausgeschriebene Stellen“ zu bewerben.

Darüber hinaus ist die Bewerbung auf mehrere Stellen umständlich, da man alle Einzelschritte für jede Stelle neu durchlaufen muss.

Darum fragen wir an:

  1. Wie setzt die Stadtverwaltung den Beschluss der Anschaffung bzw. Anmietung einer geeigneten Personalmanagementsoftware bzw. eines geeigneten Moduls um?
  2. Wann wird die oben genannte Software bzw. das Modul für künftige Bewerber freigeschaltet?
  3. Wer ist bis zur Freischaltung der Ansprechpartner der Stadt Leipzig für Initiativbewerbungen?

Antwort:

Zur Frage 1:

Analog der Änderung des Ausführungsbeschlusses LOGA Ausbaustufe 2 (VI-DS-05960-DS-01) vom 14.04.2022 (Beschluss Ratsversammlung) wurde die produktneutrale öffentliche Ausschreibung weiter forciert. Der abgestimmte Terminplan zum Vergabeverfahren Bewerbermanagement ist noch gültig. Die Auftragsbekanntmachung ist veröffentlicht und bis Ende September sollen die Angebote vorliegen. Der Vertragsabschluss soll im Dezember 2022 erfolgen (siehe nachfolgende Tabelle)

 

  Termin Datum
1 EU: Absendung Auftragsbekanntmachung; nat.: Veröffentlichung am Fr., 26.08.2022
2 Ende der Angebotsfrist am Mo., 26.09.2022
3 abschließende Vergabeentscheidung Mo., 05.12.2022
4 Vertragsschluss am Fr., 16.12.2022
5 Ende Bindefrist Mo., 19.12.2022
6 vertraglicher Leistungsbeginn Mo., 02.01.2022

Zur Frage 2:

Nach der Vergabe an einen entsprechenden Bieter in 2022 erfolgt in 2023 das Einführungsprojekt für die Bewerbermanagementsoftware (BMS) und soll sukzessive implementiert und zur Nutzung für das Personalamt, die Fachämter und Bewerber/-innen freigeschaltet werden.

Zur Frage 3:

Neben der Dauerausschreibung für Erzieher/-innen im Kitabereich sind auf der Webseite leipzig.de Aktuelle Stellenausschreibungen – Stadt Leipzig acht weitere Dauerausschreibungen geschaltet. Dauerausschreibungen sind ein Instrument der Abteilung Personalgewinnung, um in Berufen mit anhaltendem Bedarf (Engpassberufsgruppen) Initiativbewerbungen zu ermöglichen.

Weiterhin arbeitet die Abteilung Personalgewinnung inzwischen mit Talentepools. Potentiell geeigneten Bewerber/-innen, die in einem Auswahlverfahren nicht den Zuschlag erhalten haben, wird die Aufnahme in einen Talentepool (Beispielsweise IT/Informatik, Kaufmännische Abschlüsse, Medizinische Angestellte, Projektmanager etc.) angeboten, um im Bedarfsfall automatisiert in einem weiteren Verfahren berücksichtigt werden zu können.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris