Zukunft des Wackerbads

Anfrage:

Am 28.10.2021 wurde im SBB Nord durch das Amt für Sport zum Thema “Wackerbad” ausführlich berichtet – von der Ausgangssituation bis zur Verpachtung. Es hieß, das Verhältnis mit dem Pachtverein habe sich verschlechtert. Die Stadt Leipzig forderte den Pächterverein daraufhin auf, das Wackerbad wieder zu öffnen. Nachdem der Pächterverein nicht gehandelt hat, kündigte die Stadt Leipzig dem Betreiber. Es folgte ein Rechtsstreit. Seit 16.08.2021 hat die Stadt das Objekt wieder in Besitz genommen.

Bereits mit Antrag von 2019 (Beschluss VI-A-06284) beauftragte der Stadtrat den OBM mit der Prüfung, ob das Wackerbad der Sportbäder Leipzig GmbH angegliedert werden kann. Mit dem SPD-Antrag VII-HP-05252 wurden für 2022 200.000 EUR als Planungsmittel für die Sanierung des Wackerbades in den Haushalt eingestellt.

Aktuell ist das Wackerbad weder saniert noch geöffnet.

Wir fragen daher an:

  1. Wie ist der aktuelle Stand zur Sanierung des Wackerbads?
  2. Wann wurde die Planung zur Sanierung beauftragt bzw. wann soll sie beauftragt werden?
  3. Wann wird die Sanierungsplanung vorliegen?
  4. Wann erfolgt die Sanierung des Wackerbades? In welchem Umfang sind die dafür erforderlichen Mittel im Entwurf des HH 23/24 eingestellt?

Antwort:

Die Antwort erfolgt mündlich in der Ratsversammlung.

Anfrage im Allris

Fahrradsicherungen in Straßenbahnen

Anfrage:

In der Ratsversammlung am 19. Januar 2022 hat die Ratsversammlung beschlossen, gegenüber LVB und MDV darauf hinzuwirken, dass für einen Testzeitraum von einem Jahr in den Schwachverkehrszeiten gemäß Nahverkehrsplan eine kostenfreie Fahrradmitnahme in den Straßenbahnen und Bussen in der Tarifzone 110 ermöglicht wird. Die Verwaltung wies jedoch auf das Risiko hin, dass es in den Straßenbahnen der LVB bis dato keine Sicherungsmöglichkeit vor Umkippen für die Fahrräder gibt.

Bürgermeister Dienberg hatte der Fraktion Freibeuter in diesem Kontext zugesichert, dass in den neu anzuschaffenden Straßenbahnfahrzeugen sowie in den Bestandsfahrzeugen Möglichkeiten geschaffen werden, Fahrräder zu fixieren und zu arretieren.

Wir fragen dazu an:

1. Bis wann plant der Oberbürgermeister gemeinsam mit der LVB die Bestandsfahrzeuge mit Fahrradsicherungen ausgestattet zu haben?

2. Ist geplant, an den Türen der Fahrzeuge Markierungen anzubringen, die einen geeigneten Fahrradzustieg signalisieren?

Antwort:

Stadtrat Morlok (Freibeuter):Sie wissen ja, dass es manchmal schwierig ist, Überzeugungsarbeit gegenüber unseren städtischen Unternehmen zu leisten. Aber ich kenne andere Fälle hier, wo die Beschlussfassung im Stadtrat – also das, was die Politik möchte -, durch den Oberbürgermeister den Betroffenen durch Gesellschafterweisung nahegebracht wird. Herr Oberbürgermeister, wie lange wollen Sie zuwarten, bevor Sie von dem Instrument Gebrauch machen?

Oberbürgermeister Jung: Ich bin von Natur aus geneigt, auf Einsicht zu setzen. – Das scharfe Schwert der Gesellschafterweisung wird nur dann gezückt, wenn das Florett nicht hilft. – Herr Dienberg.

Bürgermeister Dienberg: Dieses Thema beschäftigt uns jetzt fast schon mehrere Ratssitzungen. Herr Morlok, ich bin Ihnen aber ganz ehrlich trotzdem dankbar, dass Sie das nachdrücklich hier immer wieder aufrufen. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass der Oberbürgermeister beim letzten Mal alles versucht hat, das irgendwie so zu sagen.

Ich bin wirklich der Auffassung von Herrn Jung. Wir sollten das an der Stelle und in der Tat mit dem Unternehmen – dazu gibt es jetzt wirklich gute Signale, dass da auch ein Umdenken stattfindet – wirklich im Wege der Einsicht versuchen.

Ich habe – jetzt einmal Spaß beiseite – mit der Geschäftsführung gesprochen. Ich habe auch Unterlagen vorliegen, die ich jetzt in einer der nächsten Fachausschusssitzungen oder bzw. auch durch die LVB einmal vorstellen wollen würde. Aber ganz grundsätzlich – und das möchte ich noch einmal betonen -: Das Thema ist nicht – es hört sich erst einmal so an – irgendein Einzelthema, das nicht wichtig ist. Ich glaube, gerade vor dem Hintergrund der finanziellen Situation und dem, womit wir uns hier momentan befassen, müssen wir sämtlichen Maßnahmen, die wenig kosten bzw. manchmal auch gar nichts kosten, hohe Aufmerksamkeit zuwenden.

Dies ist eine solche Maßnahme. Die ist deshalb wichtig, weil es darum geht, in einer Wegekette die Intermodalität – wie der Verkehrsplaner sagt -, also den Wechsel von Verkehrsträger zu Verkehrsträger, möglichst niederschwellig zu machen. Das hilft dabei, dass man sein Fahrrad, wenn es denn erforderlich ist, gut befestigen kann.

Ich habe in einer Zeitung gelesen, die die Ratssitzung hier sehr intensiv und sehr ausführlich mit begleitet und auch dokumentiert: Na ja, die Fahrradmitnahme in Straßenbahnen, das ist doch Quatsch. Das kann nur von Leuten kommen, die selbst nie Straßenbahn fahren. Die S-Bahn ist etwas anderes. Da ist es richtig. Pendlerverkehre und S-Bahnen sind nicht das Problem.

Da haben wir genau das Thema. Es ist genauso auch ein wichtiges Thema, das hier in der Stadt in Straßenbahnen entsprechend zu machen. Da setzt Stück für Stück die Einsicht ein. Herr Morlok, ich glaube, das, was Sie gerade jetzt hier eben vorgetragen haben, ist dann immer noch die Ultima Ratio, die man dann am Ende ziehen kann. Aber ich bin bei Herrn Jung, und wir versuchen das erst einmal so. Ich berichte.

Oberbürgermeister Jung: Weisungen haben manchmal unangenehme finanzielle Folgen.

Anfrage im Allris

 

Mehreinnahmen durch Erhöhung der Parkgebühren

Anfrage:

Die Ratsversammlung hat am 11.11.2020 im Rahmen der Beschlussfassung der Parkgebührenverordnung entschieden, dass Mehreinnahmen durch die Erhöhung der Parkgebühren zweckgebunden für die Entwicklung des ÖPNV zu verwenden sind.

Wir fragen dazu an:

In welcher Höhe sind Mehreinnahmen durch die Erhöhung der Parkgebühren entstanden und wie wurden diese eingesetzt?

Antwort:

In seinem Beschluss hatte der Stadtrat festgelegt, dass die Parkgebührenerhöhung erst ab dem 1.7.2021 in Kraft trat.

Dadurch, dass die Gebührenerhöhung erst Mitte 2021 in Kraft getreten ist sowie als Auswirkung der Corona-Pandemie, sind 2020 und 2021 keine Mehr-, sondern Mindereinnahmen in dieser Position entstanden.

Entsprechend war bisher auch kein Einsatz von Mehreinnahmen für die Entwicklung des ÖPNV möglich.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

Pläne zur Wohnnutzung kommunaler leerstehender Wohngebäude

Anfrage:

  1. Welche Pläne hat die Stadtverwaltung Leipzig für jedes einzelne der in der Antwort VII-F-06676-AW-02 Anlage 1 aufgezeigten kommunalen leerstehenden Wohngebäude (Bitte Pläne zu jedem einzelnen Objekt darlegen.)?
  2. Welche Entwicklungsperspektiven sieht die Stadtverwaltung für die Grundstücke, um sie für eine Wohnnutzung verfügbar zu machen?

(Sollte eine Antwort in einer öffentlichen Sitzung nicht möglich sein, bitten wir um die Beantwortung in nichtöffentlicher Sitzung.)

Antwort:

Die Antwort erfolgt schriftlich durch die Stadtverwaltung.

Anfrage im Allris

Lüftungsanlage in der Heinrich-Mann-Grundschule

Anfrage:

Die Ratsversammlung hat am 15.09.2021 im Rahmen der Beschlussfassung über die Modernisierung der Heinrich-Mann-Grundschule entschieden, dass eine natürliche oder mechanische Lüftung in den Unterrichts- und Aufenthaltsräumen geprüft werden soll.

Wir fragen dazu an:

Wie ist das Prüfergebnis hierzu ausgefallen?

Antwort:

Die Prüfung ist erfolgt. Im Rahmen der Planungsphase zur Sanierung und Erweiterung der Heinrich-Mann-Schule wurde nachgewiesen, dass in weiten Teilen des Schulgebäudes die natürliche Lüftung alle Anforderungen an den nachzuweisenden Luftaustausch erfüllt. Dementsprechend erhalten die Unterrichts- und Aufenthaltsräume keine zusätzlichen Lüftungsanlagen. Ausnahmen bilden die Schulküche und die Sporthalle, welche auch als Aula genutzt werden kann. Die Schulküche erhält aufgrund der hohen hygienischen Anforderungen eine mechanische Lüftung. Die Sporthalle wird mit einer hybriden Lüftung ausgestattet. Das bedeutet, dass die eingeplante mechanische Grundlüftung bei maximaler Belegung durch die natürliche Lüftung ergänzt wird.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

Zwischenstand zur Veröffentlichung von Konzepten und Programmen

Anfrage:

In der Ratsversammlung am 24. März 2021 hat die Ratsversammlung auf Initiative der Fraktion Freibeuter beschlossen, Einzelmaßnahmen aus Planungen und Konzepten, welche eine Priorisierung enthalten (beispielsweise Sitzbänke, Toiletten, Gehwege) auf leipzig.de und haushalt.leipzig.de interaktiv in einer Karte zu visualisieren. Außerdem sollen Informationen aus den jeweiligen Konzepten (beispielsweise Sitzbank-, Papierkorb-, Toilettenkonzept), die dem Bürger Auskunft über das Verfahren, die Priorisierung und die Umsetzung geben, hinterlegt werden.

Wir fragen dazu an:

  1. Wie ist der Zwischenstand der Integration der Einzelmaßnahmen und Konzepte auf den Webseiten?
  2. Wann ist mit der Freischaltung zu rechnen?

Antwort:

Oberbürgermeister Jung: “Ich antworte mündlich. Ein offenes Wort: Das ist natürlich nachvollziehbar. Das Anliegen ist richtig, die Einflussnahme der Bürgerinnen und Bürger im Haushaltsverfahren zu verbessern, indem diese sich vorab ein Bild über bereits vorhandene städtische Konzepte zu verschiedenen Themen machen können. Vor dem Hintergrund der Aufgabenpriorisierung durch die Coronapandemie und den Ukrainekrieg, gerade auch – das muss ich auch einmal sagen – in der Kommunikationsabteilung, haben sich allerdings die dafür notwendigen Absprachen mit den Fachämtern verzögert. Einzelne Konzepte liegen noch nicht abschließend vor. Wir haben Ihnen versprochen, die Themen auch im erweiterten Fachausschuss Finanzen. Wir arbeiten daran und sind sehr zuversichtlich, dass das jetzt auch im zweiten Quartal passiert.

Der Beschluss vom März sah zudem eine barrierefreie Veröffentlichung auf www.leipzig.de. Da muss ich Ihnen sagen: Zurzeit ist die Struktur, die genutzten Onlinekarten, nicht in der Lage, das barrierefrei so anzubieten, wie wir uns das wünschen. Die Möglichkeiten müssen mit großem Aufwand geschaffen werden. Bis dato ist ein automatisiertes Verfahren zur barrierefreien Darstellung von Karten in der Stadtverwaltung nicht möglich. Der Bereich Bürgerbeteiligung auf www.leipzig.de gibt mit einer entsprechenden interaktiven Karte derzeit stadtteilbezirksbezogene Auskunft zur Bürgerbeteiligung, die derzeit von der Stadt Leipzig durchgeführt werden.

Eine Freischaltung der Seiten zum Sachstand der Konzepte ist für das dritte Quartal geplant. – Herr Morlok.”

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Herr Oberbürgermeister! Vielen Dank für die Beantwortung. Wir können das natürlich nachvollziehen, dass aufgrund aktueller Entwicklungen andere Prioritäten in der Stadtverwaltung getroffen wurden. Dennoch ist es ein bisschen nervig, wenn man das Controlling als Fraktion selbst übernehmen und immer wieder nachfragen muss. Es wäre schön, wenn man dann auch einmal seitens der Stadtverwaltung eine Information bekommt. Nachdem Sie jetzt das dritte Quartal genannt haben, werden wir es uns als Fraktion im vierten Quartal auf Wiedervorlage legen. Sie wissen also schon, welche Anfrage Sie gegebenenfalls, wenn es nicht passiert ist, in einer Ratsversammlung im vierten Quartal zu beantworten haben.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Anfrage im Allris

 

WLAN und Internet im Neuen Rathaus

Anfrage:

Mit der stadteigenen Tochter Lecos GmbH besteht ein Betriebsleistungsvertrag, der u. a. die Bereitstellung einer Internetverbindung per WLAN im Neuen Rathaus umfasst. Regelmäßig seit Dezember 2021 fiel im Neuen Rathaus das WLAN und/oder die Internetverbindung über WLAN, insbesondere für die an den Gremien des Stadtrates teilnehmenden Stadträte, aus.

Hierzu fragen wir an:

1. Welche Verfügbarkeit sichert die Lecos GmbH der Stadt vertraglich zu?

2. Welche Pönale ist vorgesehen, sollte die Verfügbarkeit unterschritten werden?

3. Hat die Stadt Leipzig, unter anderem, die oben genannten Ausfälle gegenüber der Lecos GmbH geltend gemacht?

Antwort:

Zur Frage 1:

Auf Grundlage des BLVs sichert die Lecos, eine Verfügbarkeit des gesamten Datennetzes von >99% pro Jahr zu. Die Verfügbarkeit des WLAN ist hier inkludiert. Das heißt, wenn WLAN nicht zur Verfügung steht, das Datennetz jedoch per LAN zu Verfügung steht, wird die Verfügbarkeit grundsätzlich erfüllt.

Eine Zusicherung einer eigenständigen Verfügbarkeit für das WLAN analog zum LAN ist nicht vereinbart worden. WLAN ist ein geteiltes Medium und ein einzelnes defektes Endgerät genügt, um das WLAN in einem bestimmten Bereich zu stören oder die Verfügbarkeit einzuschränken. Auf die Endgeräte hat Lecos i.d.R. keinen Einfluss (außer für die durch Lecos verwalteten Endgeräte im WLAN MA_Stadt_X).

Zur Frage 2:

Eine Pönale für WLAN ist nicht vorgesehen.

Wie bereits unter Punkt 1 dargestellt, stand das Datennetz per LAN zu Verfügung während das WLAN nur eingeschränkt zu Verfügung stand. Des Weiteren sind für WLAN keine gesonderten Service Level, die für eine Pönaleberechnung herangezogen werden können, vereinbart. Eine Pönale wird nur für Themen herangezogen, bei denen die Lecos den Fehler beeinflussen kann (z.B. durch Fehlkonfiguration).

Zur Frage 3:

Die Ausfälle wurden über den UHD der Lecos gemeldet. Konkret gab es seit dem 01.12.2021 bis heute 76 Meldungen zu Störungen im Bereich WLAN, davon:

1 Meldung direkt vom Stadtrat

4 Meldungen der Fraktion Freibeuter

5 Meldungen vom VKKJ

14 Meldungen von den Museen

24 Meldungen von weiteren Ämter der Stadt Leipzig

26 Meldungen von Schulen

Weitere Hinweise

Nach Rücksprache mit der Lecos GmbH ist eine der Fehlerursachen wg. der ausstehenden Ersatzlieferung einer zentralen Ersatz-Hardware noch nicht beseitigt. Es wurde aber eine Umgehungslösung etabliert, so dass seit Anfang Februar keine weiteren Störungen aufgetreten sind.

Darüber hinaus gab es im Zeitraum der Störungen Updates im WLAN Management-System, welche die Sicherheitslücken LOG4j beheben sollten. Das kurzfristig durch den Hersteller freigegebene Firmware Update war jedoch fehlerhaft und führte dazu, dass es für einen kleinen Teil von WLAN-Nutzern (welche ein persönliches Passwort benutzen – PPSK) zeitgleich zum ersten Fehler einen Fehler im zentralen WLAN Controller gab. Dieser Fehler wurde zwischenzeitlich durch die Lecos mit dem WLAN-Hersteller analysiert und durch den WLAN-Hersteller gelöst.

Nachfragen in der Ratsversammlung am 15.03.2022

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Es ging um die Verfügbarkeit von WLAN, also Internetzugang, im Rathaus für die Stadträtinnen und Stadträte. In Ihrer Antwort wird deutlich, dass Sie den WLAN-Zugang einem LAN-Zugang gleichsetzen, also kabelgebunden, Local Area Network. Diesbezüglich ist meine Frage: Wenn Sie das praktisch gleichsetzen und keine eigenständige Pönalisierung auch gegen über der Lecos vornehmen, besteht dann in allen Sitzungsräumen der Stadt Leipzig die Möglichkeit, für Stadträtinnen und Stadträte, sich mit Ihrem mobilen Endgerät in allen Sitzungsräumen in das Local Area Network kabelgebunden einzuloggen, oder nicht? Denn nur dann ergibt ja eigentlich die Gleichsetzung Sinn.”

Oberbürgermeister Jung: “Herr Morlok, sind Sie so lieb und wiederholen diese Frage noch einmal, wenn der zuständige Beigeordnete an seinem Platz ist? – Ich bin etwas überfragt.”

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Ich bin ja dienstleistungsorientiert. Sie setzen in Ihrer Antwort zum Thema WLAN und Internet das WLAN dem LAN, also dem kabelgebundenen, dem Local Area Network, gleich. Und wir haben keine gesonderte Pönalisierung vereinbart, wenn WLAN nicht verfügbar ist, aber LAN. Diesbezüglich ist meine Frage aus Sicht eines Stadtrats, einer Stadträtin:
Ist es möglich, in allen Sitzungsräumen im Rathaus für Stadträtinnen und Stadträte, sich mit ihrem mobilen Endgerät per Kabel in das LAN, also das Local Area Network, einzuloggen, und dann über dieses einen Internetzugang zu erhalten? Ist dies gewährleistet?”

Bürgermeister Hörning: “Das ist nach meinem Verständnis nicht gewährleistet. Das Ziel ist, dass man sich über WLAN einwählt, weil natürlich der Zugang an eine LAN-Dose auch noch einmal andere Sicherheitsfragen stellt, aber ich nehme die Frage gerne noch einmal mit, damit wir das klären.”

Oberbürgermeister Jung: “Herr Morlok noch einmal.”

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Dann gibt es eigentlich nur zwei Möglichkeiten aus meiner Sicht. Ich frage Sie jetzt: Geben Sie mir recht, dass Sie entweder die WLAN-Verfügbarkeit genauso pönalisieren müssen oder eben die LAN-Verfügbarkeit für die Stadträtinnen und Stadträte in allen Sitzungsräumen sicherstellen müssen?”

Bürgermeister Hörning: “Wir sind mit dem Dienstleister Lecos im laufenden Dialog über die Betriebsleistungsvertragskomponenten, die mit Pönalen oder mit entsprechenden Preisen auch belegt sind. Ich nehme das gerne mit, ich möchte aber auch ganz klar sagen: Wenn wir mit der Lecos über Steuerung von IT-Leistungen sprechen, dann machen wir das zuerst zum Thema Cybersicherheit und zum Thema Betriebs-Continuity, und dann werden wir uns auch um das Thema WLAN und Qualität und pönale Bewehrung für den Betrieb hier im Neuen Rathaus kümmern. Ich nehme das gerne mit, aber ich zeige Ihnen auch an, dass in meiner Verantwortung als IT-Dezernent erst einmal eine Stärkung des Betriebsleistungsvertrages zum Thema IT-Sicherheit, Datenschutz, etc. steht. – Vieln Dank.”

Oberbürgermeister Jung: “Letzte Frage, Herr Morlok, bitte.”

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Ich kann nachvollziehen, dass das Ihre Priorität als zuständiger Fachdezernent ist. Herr Hörning, könnten Sie es nachvollziehen, dass wir, wenn die Internetverfügbarkeit für Stadträtinnen und Stadträte nicht zu Ihrer höchsten Priorität gehört, die Sache selbst in die Hand nehmen und per Antrag im Stadtrat und möglicherweise Beschlussfassung im Stadtrat die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Prioritäten entsprechend angehoben werden?”

Bürgermeister Hörning: “Herr Morlok, die Prioritäten machen sich nicht daran fest, ob etwas Pönale-bewehrt ist. Ich habe Ihnen gerade zugesagt, dass wir uns um dieses Thema kümmern, aber ich habe Ihnen auch eine Antwort gegeben, dass aus der Sicht des Gesamt-IT-Betriebs – und dazu bin ich verpflichtet, Ihnen auch eine gesamthafte Sicht auf diesen IT-Betrieb zu geben – die entsprechende Priorität besteht. Und ich denke, das können Sie auch nachvollziehen, weil die tollste WLAN-Verbindung bringt Ihnen nichts, wenn ein Netz kompromittiert ist. Von daher nehmen Sie das bitte so als Priorität mit. Das heißt nicht, dass die WLAN-Verbindung keine Priorität hat. Es steht Ihnen natürlich frei, Anträge zu stellen, aber wir werden uns hier noch einmal bei Ihnen melden im nächsten Monat und Ihnen da eine aktuelle Information geben.”

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

Fortschreibung STEP Zentren

Anfrage:

In der jüngeren Vergangenheit hat die Stadtverwaltung in verschiedenen Äußerungen auf Anfragen und Anträge im Stadtrat auf die Fortschreibung des STEP Zentren verwiesen. Die letzte Fortschreibung durch den Oberbürgermeister erfolgte 2016 mit Beschlussfassung des Stadtrates in 2017.

Hierzu fragen wir an:

1. Bis wann legt der Oberbürgermeister die neue Fortschreibung des STEP Zentren dem Stadtrat vor?

2. Wie und wann sieht der Oberbürgermeister die Einbindung der gewählten Gremien (Stadtrat, Stadtbezirksbeiträte, Ortschaftsräte), der Bürger und der Umlandgemeinden, sowie deren Gremien, vor?

3. Mit welchem Ressourceneinsatz (Personal- und Sachaufwendungen) in welchen Haushaltsjahren plant der Oberbürgermeister?

Antwort:

Die Überprüfung und Fortschreibung von Einzelhandels- und Zentrenkonzepten ist in der Regel in einem Turnus von 5-10 Jahren erforderlich und kann sich aus Folgenden Gegebenheiten herleiten:

Anpassungs- und Ergänzungsbedarf im Hinblick auf die grundlegenden Steuerungsgrundsätze

Die Stadt Leipzig erfasst in regelmäßigen Abständen die Einzelhandelsbestandsstrukturen im gesamten Stadtgebiet sowie ergänzende Komplementärnutzungen in den Zentren. Im Rahmen eines begleitenden Monitorings wird die Wirksamkeit der im STEP Zentren verankerten Steuerungsgrundsätze und Ziele anhand der tatsächlichen Entwicklung überprüft. Mit Blick auf die Ergebnisse der aktuellsten Ausgabe des Monitoringberichts Einzelhandel aus dem Jahr 2019 kann festgestellt werden, dass sich das in Leipzig praktizierte System der Einzelhandelssteuerung weitgehend bewährt hat. Neben einer Stärkung und Stabilisierung der Zentren konnte eine Begrenzung des Wachstums in planerisch nicht erwünschten Standorten erreicht werden. Ein Anpassungs- und Ergänzungs­bedarf der grundlegenden Steuerungssystematik des STEP Zentren lässt sich demnach nur sehr punktuell erkennen (beispielsweise im Bereich der Nahversorgung in der Äußeren Stadt).

Aktualisierungsbedarf aufgrund veränderter Angebots- und nachfrageseitiger Aspekte

Ein größerer Aktualisierungsbedarf des STEP Zentren lässt sich demgegenüber jedoch aus der prosperierenden Einwohnerentwicklung Leipzigs und der dynamischen Entwicklung des stationären Handels ableiten. Neben der vereinzelten Anpassung von Zentrenabgrenzungen und der Darstellung von neuen Zentren (wie beispielsweise im Quartier Eutritzscher Freiladebahnhof) sind hier insbesondere die dauerhaften Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Entwicklung des stationären Handels und der zentrumsbildenden Komplementärnutzungen (Dienstleistungen, Gastronomie) in den Blick zu nehmen.

Vor diesem Hintergrund beabsichtigt das Stadtplanungsamt, im Sommer 2022 eine erneute Vollerhebung des Einzelhandelsbestands durchführen zu lassen. Die daraus ermittelten Datengrundlagen sollen im Abgleich zur letzten Erfassung (Stand: 10/2018) eine Bilanzierung der Corona-Effekte auf die Bestandsstrukturen in den Zentren ermöglichen.

Darüber hinaus ist für das zweite Halbjahr 2022 die Beauftragung eines auf die Leipziger Stadtteilzentren fokussierten Fachgutachtens vorgesehen. Das Gutachten soll über das Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ finanziert werden (vgl. VII-DS-06347). Im Ergebnis sollen vor dem Hintergrund des perspektivischen Bedeutungsverlusts des stationären Handels die zukünftige Rolle von Zentren eruiert und neue Nutzungs­schwerpunkte (jenseits des Handels) definiert werden. Anhand der hier gewonnenen Erkenntnisse lassen sich wichtige Zielbilder für eine mögliche Fortschreibung und Aktualisierungen des STEP Zentren ableiten.

Erst nach Vorliegen der Erkenntnisse aus der Vollerhebung 2022 und dem Vertiefungs­gutachten zu den Stadtteilzentren, kann der Fortschreibungs- und Aktualisierungsbedarf des STEP Zentren abschließend analysiert und bewertet werden. Aktuell wird – insbesondere aufgrund der Erfolge im Bereich der Einzelhandelssteuerung – von einem eher moderaten Anpassungsbedarf im Hinblick auf die grundlegende Steuerungssystematik ausgegangen. Vielmehr wird ein eher allgemeiner Aktualisierungsbedarf und ggf. eine Anpassung der Zielstellungen für die Stadtteilzentren gesehen.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

Nachfrage zur Anfrage F-06677 „Rechtsgutachten zum Abschleppen“

Anfrage:

In der Anfrage VII-F-06677 fragten wir: 1. Welche Maßnahmen wurden innerhalb des Ordnungsamtes zur Durchsetzung der Verkehrssicherheit auf Grund der im Rechtsgutachten festgestellten Rechtslage getroffen? Und 2. Wie wurde die korrigierte Rechtsauffassung den MitarbeiterInnen im Außendienst vermittelt?

Diesbezüglich fragen wir nach:

  1. Bedeutet die Antwort: „Zudem wurde die Entscheidungshilfe in der sogenannten Praktikerfassung allen mit Abschleppvorgängen befassten Bediensteten des Ordnungsamtes über die o. g. Arbeitsanweisung zur Kenntnis gegeben.“, dass die MitarbeiterInnen über diese Fassung in Schulungen belehrt wurden? Oder, dass diese über die Einstellung ins Intranet informiert wurden und dies aktenkundig bestätigten?
  2. Wie viele MitarbeiterInnen nahmen an der betrieblichen Fortbildung mit dem Verfasser am 6. und 7. Oktober 2021 teil? War diese betriebliche Fortbildung verpflichtend?

Weiterhin fragten wir: „Wurden „generalpräventive Maßnahmen“ zur Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Abschleppen/Umsetzen von verkehrsbehindernd parkenden Kfz durchgeführt oder sind solche für das Jahr 2022 geplant?“ Die Antwort, dass „im Jahr 2021 (…) durch die gemeindlichen Vollzugsbediensteten insgesamt 4.344 Abschleppmaßnahmen angeordnet“ wurden, bitten wir zu spezifizieren.

  1. Wie viele Abschleppmaßnahmen waren „Beauftragungen“, wie das Freimachen von Rettungsdienstzufahrten, Baustellen, Filmaufnahmen, Umzüge, Baumfäll- oder Baumschnittarbeiten, Parken vor Grundstückseinfahrten u.ä.?
  2. Wie viele Abschleppmaßnahmen erfolgten durch Meldungen der LVB (Störung Betriebsablauf)?
  3. Wie viele Abschleppmaßnahmen wurden durch MitarbeiterInnen im Streifendienst (Auffinden) angewiesen?
  4. Wie viele Abschleppmaßnahmen wurden durch Meldungen von BürgerInnen initiiert?

Antwort:

Zur Frage 1:

Aktenkundige Belehrung bedeutet, dass die Beschäftigten die Kenntnisnahme des Inhalts einer Arbeits- oder Dienstanweisung mit ihrer Unterschrift bestätigen. Ob das Dokument in Papierform oder elektronisch vorgelegen hat, ist nicht relevant. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Verkehrsüberwachung haben also mit ihrer Unterschrift bestätigt, sowohl die Arbeitsanweisung als auch die Praktikerfassung des genannten Gutachtens zu kennen. Dabei wird vorausgesetzt, dass sie das Material zuvor gelesen und bei Verständnisfragen diese mit ihren Dienstvorgesetzten geklärt haben.

Zur Frage 2:

An der Fortbildungsmaßnahme „Verkehrsüberwachung ruhender und fließender Verkehr“ nahmen im Jahr 2021 insgesamt 24 Beschäftigte des Ordnungsamtes teil. Bei der Aufstellung der Teilnehmerlisten nach entsprechenden Interessenbekundungen wird darauf geachtet, dass neu eingestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter grundsätzlich teilnehmen. Für alle anderen ist die Teilnahme an dem jährlich stattfindenden Workshop fakultativ.

Zu Fragen 3-6:

Die Fragen 3 bis 6 müssen im Zusammenhang beantwortet werden. Es gibt keine statistische Erfassung und darauf fußende Möglichkeit zur Aufgliederung der Vollzugsmaßnahmen im Hinblick auf das Bekanntwerden der Sachverhalte. Für das Verfahren ist allein die Bewertung der tatbestandlichen Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Anordnung im Einzelfall von Interesse. Deshalb konnte bereits bei der Beantwortung der Ursprungsanfrage lediglich die Gesamtanzahl der Abschleppanordnungen angegeben werden.

Nur bei den speziellen Tatbeständen beim Parken im Fahrraum von Schienenfahrzeugen der LVB könnte man davon ausgehen, dass diese Vollzugsmaßnahmen aus Störungsmeldungen resultieren. Dazu liegen aus dem Jahr 2021 insgesamt 62 Fälle vor.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

Wie weiter am Nahlesteg?

Anfrage:

In der Fortsetzung der Ratsversammlung am 20. Januar 2022 hat eine Mehrheit aus Linken, Grünen und SPD beschlossen, die Fußgänger- und Radfahrerbrücke „Nahlesteg“ auf fünf Meter zu verbreitern, statt der geplanten und an die anliegenden Wegeverbindungen angepassten vier Meter. Hierzu fragen an:
1. Wie ist der Stand bezüglich des im Eigentum der Deutsche Bahn AG befindlichen Teilstücks des Heuwegs? Ist der Stadt Leipzig ein Nutzungsrecht eingeräumt? Kann die Stadt Leipzig dieses Teilstück von der Eigentümerin erwerben?

2. Wie wird der Heuweg nach Abschluss der Baumaßnahmen gestaltet sein?

Antwort:

Zur Frage 1:

Das im Eigentum der Deutschen Bahn AG befindliche Flurstück 284 soll von der Stadt Leipzig gekauft werden; die entsprechenden Kaufverhandlungen mit der DB laufen seit geraumer Zeit. In Zusammenhang mit dem Ersatzneubau der 3 Eisenbahnüberführungen im Zuge des Heuweges wurde durch die DB AG ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Im Ergebnis sind naturschutzfachliche Ausgleichsmaßnahmen auf diesem Flurstück notwendig. Durch die notwendige Brückenvormontage des neuen Nahlestegs auf dem Flurstück wurde mit der Unteren Naturschutzbehörde und dem Eisenbahnbundesamt vereinbart, dass diese Ausgleichsmaßnahmen im Anschluss an den Ersatzneubau des Nahlestegs erfolgen können. Ein darüber hinaus gehendes Nutzungsrecht ist nicht erforderlich, da der Grunderwerb vor dem Baubeginn erfolgen soll.

Zur Frage 2:

Der Ausbaugrad des Heuweges ist im Bereich zwischen Neue Luppe und Nahle einheitlich und weist eine Ausbaubreite zwischen 2,50 m und 3,0 m auf. Der für die Baustelle der DB genutzte Bereich des Weges wurde bauzeitlich umverlegt, wobei die Umverlegung inzwischen zurückgebaut und der ursprüngliche Verlauf des Heuweges wiederhergestellt wurde. Dazu war die DB gemäß Planfeststellungsbeschluss verpflichtet. Die neue Ausbaubreite beträgt in diesem Bereich ca. 2,70 m.

Im Rahmen des Ersatzneubaus des Nahlesteges sind keine dauerhaften Änderungen am Heuweg vorgesehen.

Der Heuweg stellt eine wichtige innergemeindliche Hauptradwegverbindung (Kategorie IR III) zwischen den Stadtteilen Leutzsch und Möckern dar. Gleichzeitig befindet sich der Heuweg im Bereich des Nahlesteges in einem Landschaftsschutzgebiet (LSG), Vogelschutzgebiet (SPA) sowie FFH-Gebiet. Zur Kompensation des natur- und artenschutzfachlichen Eingriffs im Rahmen der Baumaßnahme der DB wurden wegenahe Ausgleichspflanzungen entsprechend des landschaftspflegerischen Fachbeitrags durchgeführt. Die Kompensationsmaßnahmen waren mit dem Amt für Umweltschutz und Amt für Stadtgrün und Gewässer abgestimmt. Aufgrund dieser Gegebenheiten dürfte sich ein mittelfristiger Ausbau des Weges schwierig gestalten.

Nachfragen in der Ratsversammlung am 15.03.2022

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Wir hatten ja im Stadtrat mehrheitlich beschlossen, die Brücke – abweichend vom Vorschlag der Verwaltung – statt auf 4 Meter auf 5 Meter Breite auszubauen. Sie führen in Ihrer Antwort jetzt aus, dass der der gesamte Nahleweg dort zwischen 2,50 und 3 Meter breit ist, im Mittel 2,70 Meter.

Diesbezüglich möchte ich fragen: Warum haben Sie die Tatsache, die Sie uns hier in der Antwort auf unsere Anfrage kundtun, nicht in der Stadtratssitzung offengelegt, in der über die Brückenbreite entschieden worden wäre. Denn wenn der Stadtrat Kenntnis über den Sachverhalt gehabt hätte, hätte das angesichts der sehr knappen Entscheidung möglicherweise zu einer anderen Stadtratsentscheidung geführt. Also: Warum haben Sie es nicht mitgeteilt.

Und, weil Sie es offensichtlich versäumt haben: Wie würden Sie es denn finden, wenn wir als Fraktion Freibeuter als Dienstleister nach einem halben Jahr einen neuen Antrag hier einbringen, wieder auf 4 Meter zurückzugehen?”

Oberbürgermeister Jung:Herr Dienberg.”

Bürgermeister Dienberg: Darüber ist in der entsprechenden Fachausschusssitzung, Herr Mor lok, ausführlich beraten worden, und auch im
Fachausschuss ist das ganz eindeutig von der Verwaltung so dargestellt worden.”

Oberbürgermeister Jung:Herr Morlok.”

Stadtrat Morlok (Freibeuter):Ich habe Sie, Herr Dienberg, nicht gefragt, warum Sie es im Fachausschuss nicht dargestellt haben, sondern ich habe Sie gefragt, warum Sie es in der Stadtratssitzung nicht dargestellt haben?”

Bürgermeister Dienberg:Ich kenne das Protokoll der Stadtratssitzung nicht im Wortlaut, aber ich werde sicherlich entsprechend darüber berichtet haben.

Oberbürgermeister Jung:Noch einmal, Herr Morlok.”

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Ich kenne das Protokoll im Wortlaut, auch angesichts Ihrer Ausführung in öffentlicher Grundstücksverkehrsausschusssitzung, die wir am Montag ja erleben durften, als wir dann mitbekommen haben, was für die Verwaltung „höchstwahrscheinlich“ bedeutet. Das war eine sehr fragwürdige Ausführung, auf die ich nicht eingehen möchte. Wir haben das Wortprotokoll nachgelesen. Herr Dienberg, Sie haben dazu nicht ausgeführt, und ich frage Sie jetzt: Warum
haben Sie nicht ausgeführt?”

Bürgermeister Dienberg: Ich kann wirklich nicht mehr an der Stelle sagen. Das habe ich nicht in der Erinnerung, ob ich dazu etwas gesagt habe. Jedenfalls ist das ausführlich im Fachausschuss diskutiert worden, und da war ich dabei.”

Oberbürgermeister Jung:Herr Bütow.”

Stadtrat Bütow (AfD): Ich erinnere mich genau, in meinem Redebeitrag, den ich gehalten habe, darauf hingewiesen zu haben, dass die Brücke der breiteste Teil des Weges ist und der Weg selbst bei weitem nicht so breit wie im Antrag gefordert ist. Danke.”

Oberbürgermeister Jung:Niemand hindert Sie daran, Herr Morlok, einen Antrag in einem halben Jahr einzubringen.”

Anfrage im Allris

Antwort im Allris