Anfrage:
Der Oberbürgermeister wurde am 13. Juli 2022 durch Beschlussfassung des Freibeuter-Antrags VII-A-06963 beauftragt, bei allen städtischen Entscheidungen die Auswirkungen auf bezahlbares Wohnen zu prüfen.
Hierzu sollte seitens der Verwaltung analog des Prüfschemas zur Klimawirkung ein Vorschlag bis zum III. Quartal 2022 vorgelegt werden.
Wir fragen hierzu an:
- Ist der Oberbürgermeister gewillt, Stadtratsbeschlüsse umzusetzen?
- Wie lautet der Vorschlag zum Prüfschema für das bezahlbare Wohnen?
Antwort:
Zur Frage 1:
Ja.
Zur Frage 2:
Das Prüfschema zum bezahlbaren Wohnen ist neben der Prüfung der Klimawirkungen ein Bestandteil der Gremienvorlagen der Stadt Leipzig.
Die Vorlagen werden aktuell optimiert. Das Prüfungsschema für Klimawirkungen wird dabei vereinfacht und das neue Schema für bezahlbares Wohnen aufgenommen. Die Vorlagen werden danach in Bezug auf die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, Nebenkosten und Baukosten geprüft.
Die Überarbeitung der Vorlagen ist Mitte März 2023 abschlossen. Anschließend stehen die neuen Vorlagen den Gremien der Stadtverwaltung zur Verfügung.