Sachstand zur Machbarkeitsstudie und Betriebserlaubnis eines Drogenkonsumraums

Anfrage:

In der Ratsversammlung am 5. Juli 2023 wurde mit dem Antrag VII-A-08528-NF-02 „Umsteuern in der Drogenpolitik: betreute Drogenkonsumräume in Leipzig etablieren“ eine Machbarkeitsstudie beauftragt, die den konkreten Bedarf für einen mobilen Drogenkonsumraum mit Kontaktbereich, basismedizinischer Versorgung und Beratungsangebot sowie die Möglichkeiten seiner Umsetzung in Leipzig untersucht. Die Studie sollte dem Stadtrat bis spätestens Februar 2024 vorgelegt werden.

Darüber hinaus wurde die Stadt beauftragt, beim Freistaat Sachsen eine fachliche Beteiligung an der Studie zu beantragen als Grundlage für den Erlass einer Rechtsverordnung zur Erteilung einer Erlaubnis für den Betrieb von Drogenkonsumräumen nach § 10 Betäubungsmittelgesetz und deren Finanzierung.

Wir fragen dazu an:

1. Wann wird dem Stadtrat die Machbarkeitsstudie zum mobilen Drogenkonsumraum vorgelegt?

2. Wird zum derzeitigen Bearbeitungsstand der Studie die Umsetzung eines mobilen Drogenkonsumraums in Leipzig anvisiert?

3. Welche Beteiligungsmöglichkeiten sind geplant, um interessierte und fachlich kompetente Bürgerinnen und Bürger in den Prozess einzubinden?

4. Welcher Verfahrensstand ergibt sich aus der Zusammenarbeit mit dem Freistaat Sachsen bezüglich der Betriebserlaubnis und Finanzierung von Drogenkonsumräumen?

Antwort:

Zur Frage 1:

Die Studie wird entsprechend der Apsrachen am 26.02.2024 im Fachausschuss Soziales, Gesundheit und Vielfalt vorgestellt.

Zur Frage 2:

Die Beantwortung der Frage kann erst nach Vorstellung und Diskussion der Ergebnisse in den entsprechenden Fachgremien, wie insbesondere dem Drogenbeirat, erfolgen.

Zur Frage 3:

Bei der Implementierung eines Drogenkonsummobils sind alle relevanten Partnerinnen und Partner zu beteiligen. Dem Gespräch bzw. der Unterstützung durch Strafverfolgungsbehörden kommt besondere Relevanz zu. Nach § 10 a Abs. 2 Nr. 6 BtMG sind Formen der Zusammenarbeit mit den für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständigen örtlichen Behörden abzustimmen. Sind Standorte/Stellplätze identiviziert, sind die Nachbarschaften umfassend einzubeziehen und zu informieren. Der Austausch soll auch begleitend zur Umsetzung kontinuierlich fortgesetzt werden.

Zur Frage 4:

Der Freistaat Sachsen wird zu den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie informiert. Die Implementierung eines Drogenkonsumangebots in Leipzig ist nur möglich, wenn der Freistaat Sachsen eine Rechtsverordnung nach § 10a BtMG erlässt. Zu einer möglichen Finanzierungsbeteiligung des Freistaates kann zum aktuellen Zeitpunkt keine Aussage getroffen werden.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris