Anfrage:
In der Antwort VII-F-09603-AW-01 zu den Resultaten einer Einwirkung des Oberbürgermeisters teilte die Stadt mit, dass die Wirtschaftlichkeitsberechnung für die Objekte Kochstraße 59-63 und August-Bebel-Straße 81-83 sowie das weitere Vorgehen erneut durch die Verwaltung geprüft werden.
Wir fragen hierzu an:
- Welche zeitliche Verzögerung ist durch den Beschluss Vorlage VII-A-07299-NF-02 eingetreten?
- In jeweils welcher Höhe waren die Sanierungskosten der beiden Objekte nach den ursprünglichen Plänen der LWB geplant und welche durchschnittliche Quadratmetermiete hätte sich für die Mieter ergeben?
- In jeweils welcher Höhe würden die Sanierungskosten nach den Planungen des Projektes „Südvorstadt für alle“ anfallen und in jeweils welcher Höhe würden städtische Zuschüsse oder Fördermittel benötigt werden?
- Empfiehlt der Oberbürgermeister dem Stadtrat einen städtischen Zuschuss?
- Empfiehlt der Oberbürgermeister dem Stadtrat die weitere Verzögerung der Sanierung durch die Prüfung möglicher Projektarten oder Fördermittelquellen?
Antwort:
Die Antwort erfolgt schriftlich durch die Verwaltung