Behördliche Falschspeicherung persönlicher Daten

Anfrage:

Kürzlich berichteten die “Kieler Nachrichten”, dass es in Deutschland sehr häufig zur behördlichen Falschspeicherung von Namen und anderen persönlichen Daten kommt. Dies beruht teilweise auf falschen Transkriptionen, aber auch auf so banalen Dingen wie einem versehentlich eingefügten Bindestrich, der falschen Umrechnung aus anderen Kalendern oder dem häufig noch immer angewendeten Bestehen auf einem Rufnamen bei mehrteiligen Vornamen. Auch problematisch ist offenbar die Erfassung von langen Namensketten, wie sie in anderen Ländern teilweise üblich sind, da häufig der Platz auf Ausweisdokumenten hierfür nicht ausreicht.

Hierzu fragen wir an:

  1. Wie viele Wünsche auf Korrektur von persönlichen Daten haben die Ordnungsbehörden in Leipzig in den letzten zehn Jahren erhalten?
  2. Wie viele dieser Fälle konnten geklärt werden?
  3. Wie viele dieser Fälle wurden abschlägig beschieden und aus welchen Gründen?
  4. Wie viele dieser Fälle waren mutmaßlich missbräuchlicher Art?
  5. Welche Möglichkeiten der Auflösung im Nachhinein wurden den Antragstellern unter (3.) aufgezeigt?
  6. Falls für o. g. Fragen eine Auswertbarkeit nicht gegeben ist: Ist die Einführung einer solchen auswertbaren Kategorie umsetzbar?

Antwort:

Die Erfassung von Namen und anderen persönlichen Daten ist eine Kernaufgabe des Amtes Bürgerservice (hier: Abteilungen Bürgerbüros, Meldeservice und Standesamt) sowie des Ordnungsamtes (hier: Abteilung Ausländerbehörde).
Die korrekte Speicherung der Identitätsdaten erfüllt eine Service- und Sicherheitsfunktion:
Die Zuordnung von Identitäten ermöglicht es, unsere Demokratie zu organisieren, sie ermöglicht den Rechtsstaat, sie ermöglicht es Rechte und Pflichten zuzuordnen und wahrzunehmen.

Die Identitäten der zu erfassenden Personen werden dabei genau geprüft. Nicht in jedem Fall sind die Identitätsdaten einer Person eindeutig. Zum einen weicht die Rechtsprechung zur Namensführung oder Festsetzung anderer Identitätsmerkmale in anderen Staaten teilweise deutlich von der deutschen Rechtsprechung ab. Zum anderen sind die Identitätsdaten auch in Fällen ohne Auslandsbezug nicht immer eindeutig, z.B. bei Umbenennung des Geburtsortes (etwa Karl-Marx-Stadt in Chemnitz) oder in Bezug auf den gebräuchlichen Vornamen (auch Rufnamen). Auch die deutsche Rechtsprechung entwickelt sich weiter und damit verändern sich auch hier die Regeln der Erfassung von Identitätsmerkmalen von Einwohner/-innen.
In vielen Fällen besteht ein Ermessensspielraum, den Behörden in Deutschland unterschiedlich auslegen können.

Zwischen dem Melderegister, Ausländerzentralregister und Personenstandsregister gibt es automatisierte Schnittstellen. So erfolgt ein ständiger Datenabgleich. Über diesen Weg werden Differenzen identifiziert und geklärt.
Bisher keine automatisierten Schnittstellen gibt es zu vielen anderen Registern, in denen Einwohner/-innen-Daten gespeichert werden. Das Registermodernisierungsgesetz soll hier Abhilfe schaffen und schreibt den automatischen Datenabgleich zwischen einer ganzen Reihe von öffentlichen Registern vor. Die Steuerung erfolgt über den Bund. Die Umsetzung des Gesetzes wird jedoch noch eine Weile dauern.

Zur behördlichen Speicherung von persönlichen Daten stellt die Fraktion Die Freibeuter folgende Fragen. Wir antworten wie folgt.

Zur Frage 1 & 2:

Die Anfrage wird beispielhaft für das Melderegister beantwortet, da das Melderegister in Bezug auf die Aufgaben des Amtes Bürgerservices und Ordnungsamtes die meisten Datensätze enthält und daher auch die meisten Änderungen vornimmt.

Das Leipziger Melderegister umfasst 844.456 Datensätze, welche sich sowohl aus aktiven als auch aus archivierten Datensätzen zusammensetzen.

Im Jahr 2022 wurden im Melderegister 17.098 Datensätze korrigiert. Dazu gehören in den wenigsten Fällen die Anträge der Einwohner/-innen, sondern vielmehr Mitteilungen anderer Meldebehörden im Zuge von Weg- oder Zuzügen bzw. Nebenwohnsitzgemeinden sowie Mitteilungen der Ausländerbehörden im Zuge der Änderung beispielsweise der Namensführung in Bezug auf die Übersetzung und Transliteration.
Es liegen keine Fallzahlen vor, in welchen Fällen diese Korrekturen explizit von Einwohner/-innen ausgingen.
Selbstverständlich kann jede/-r Einwohner/-in auch eine Berichtigung der Daten im Melderegister direkt im Bürgerbüro oder schriftlich in der Abteilung Meldeservice beantragen. Dazu müssen entsprechende Urkunden oder Nachweise vorgelegt werden.

Zur Frage 3:

Hierzu kann keine Auswertung vorgelegt werden.

Zur Frage 4:

Dazu kann keine Aussage getroffen werden.

In den Bürgerbüros wird bei der Anmeldung oder Ummeldung jedes Personal-Dokument auf Echtheit geprüft. Dazu werden die Mitarbeiter/-innen geschult, auch in Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden. Prüftechnik der Bundesdruckerei steht in jedem Bürgerbüro zur Verfügung.

Zur Frage 5:

Jede/-r Einwohner/-in kann eine Berichtigung der Daten im Melderegister direkt im Bürgerbüro oder schriftlich in der Abteilung Meldeservice beantragen. Dazu müssen entsprechende Urkunden oder Nachweise vorgelegt werden.

Zur Frage 6:

Die Anzahl der Korrekturen von Datensätzen wird erfasst (s. Punkt 2). Nicht zentral erfasst wird der Anlass zur Korrektur, denn die Anlässe sind sehr vielfältig. Eine Auswertung ist technisch nicht möglich und nicht unbedingt zielführend in Bezug auf Service- und Sicherheitsaspekte.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris