Cell Broadcast in der Katastrophenwarnung

Anfrage:

Der ursprünglich für September 2022 erwartete bundesweite Test der neuen Warn-SMS mittels Cell Broadcast verzögert sich aus technischen Gründen und ist aktuell auf den 8. Dezember terminiert.

Die anvisierte Cell Broadcast Methode würde selbst nach erfolgreicher Testphase derzeit nur bei Smartphones ab den Versionen Android 11 bzw. iOS 16 zuverlässig funktionieren. Gegebenenfalls können manche ältere Smartphone-Modelle zur entsprechenden Funktionalität modifiziert werden. Die meisten sich im Umlauf befindlichen Smartphones werden die Warnmethode jedoch voraussichtlich nicht verwenden können. Eine Aktivierung kann auch bei reibungslosem Ablauf der Testphase frühestens Ende Februar 2023 stattfinden.

Die Stadtverwaltung verzichtete bewusst auf die frühzeitige Installation von Sirenen-Warnsystemen. Im mehrheitlich beschlossenen Verwaltungsstandpunkt zum Antrag „Sirenen zur Katastrophenwarnung“ vom Januar 2022 heißt es: “Da Cell Broadcast (CB) und Sirenen ähnliche Warneffekte haben, sollte in eine endgültige strategische Grundsatzentscheidung über die Warnmittel in der Stadt Leipzig die künftige Leistungsfähigkeit des CB-Systems mit einbezogen werden.”

Deshalb fragen wir an:

  1. Wie schätzt der Oberbürgermeister das Vorhalten der erforderlichen Warnmittel zur Vorbereitung auf den Eintritt von Katastrophen in Leipzig ein?
  2. Wie ist die aktuelle Bewertungslage zur Leipziger Sireneninfrastruktur angesichts der für die meisten Leipzigerinnen und Leipziger ausbleibenden Warnalternative Cell Broadcast?
  3. Welche Konsequenzen haben die Verschiebungen der Einführung der Warnungen über Cell Broadcast für den Bericht bis Ende 2022?
  4. Welche Pläne hat die Stadt Leipzig zur Inanspruchnahme gegebenenfalls zukünftiger Sirenenförderprogramme?

Antwort:

Zur Frage 1:

Die derzeit in der Stadt Leipzig zur Verfügung stehenden Warnsysteme und Warnmittel besitzen nur einen eingeschränkten „Weckeffekt“. Ankündigungen zur Einführung von Cell Broadcast versprechen in dieser Hinsicht eine Verbesserung. Die Stadt Leipzig verfolgt die Einführung der Technologie daher mit besonderem Interesse.

Zur Frage 2:

Eine Prognose zur Wirksamkeit von Cell Broadcast in der Stadt Leipzig ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt der Einführung und Erprobung des Systems nicht möglich. In eine Bewertung des Gesamtsystems der Warnung wird die Stadt Leipzig die in Kürze zu erwartenden Erkenntnisse und Erfahrungen mit einbeziehen.

Zur Frage 3:

Es wird angestrebt, zum Ende des Jahres einen Zwischenbericht vorzulegen, in dem insbesondere auf den erreichten Stand und die Perspektiven zur Einführung von Cell Broadcast eingegangen wird.

Zur Frage 4:

Sofern im Ergebnis der Evaluierung des Warnsystems die Empfehlung zum Aufbau eines Sirenenwarnsystems ergeht, hat die Stadt Leipzig großes Interesse an der Inanspruchnahme entsprechender Förderprogramme.

Der Freistaat Sachsen wurde in diesem Zusammenhang gebeten, in seinen Förderrichtlinien für ein eventuell künftiges Förderprogramm auch notwendige konzeptionelle Vorarbeiten als förderfähig mit zu berücksichtigen.

 

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

Kommunale Abgaben und ihre Auswirkung auf das Klima

Anfrage:

In der Ratsversammlung am 24. März 2021 beschloss der Stadtrat den Verwaltungsstandpunkt zum Freibeuter-Antrag “Klimaziele und Hundesteuer”.

Der Vorschlag des Oberbürgermeisters lautete: “Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle kommunalen Abgaben und Steuern im Hinblick auf ihre Auswirkung auf das Klima zu analysieren, die mit der Erreichung der Klimaziele verbundenen finanzwirtschaftlichen Konsequenzen aufzuzeigen sowie Möglichkeiten der Steuerung mit wissenschaftlicher Begleitung zu untersuchen.”

Im Umsetzungsbericht des Antrags hat der Oberbürgermeister nun die Umsetzung des Verwaltungsstandpunktes abgelehnt. Die Begründung lautet: “Kommunale Abgaben sind Geldleistungen und keine CO2-Verursacher”. Diese Ein-Satz-Begründung wirkt leider halbherzig und unzureichend.

Darum fragen wir an:

  1. Warum entscheidet der Oberbürgermeister, etwas nicht umzusetzen, was er selbst empfohlen hat? Ist davon auszugehen, dass Beschlüsse auf Empfehlung des Oberbürgermeisters zukünftig ebenfalls nicht umgesetzt werden?
  2. Warum schlägt der Oberbürgermeister vor, alle kommunalen Abgaben und Steuern auf ihre Auswirkung auf Klima zu analysieren, wenn sie keine Klimaauswirkung haben? Welche Sachargumente haben für die Analyse gesprochen und welche dagegen?
  3. Wenn mit Sorgfalt erarbeitete Alternativvorschläge dazu dienen, Initiativen aus dem Kreis der Ratsversammlung rechtskonform und sachlich anzupassen, welchen Zweck haben diese, wenn sich der Oberbürgermeister nach Zustimmung durch den Stadtrat weigert, diese umzusetzen?

Bei dem Wortlaut des Umsetzungsberichts folgender Betrachtung ergeben sich durch die Erhebung kommunaler Abgaben und Steuern durchaus klimabelastende Faktoren, beispielsweise durch die Verwendung von extra hergestelltem Druckerpapier für die Bescheide, den Transport bei postalischer Zustellung oder auch den Stromverbrauch elektronischer Geräte.

Im Rahmen zahlreicher Maßnahmen hinsichtlich der digitalen und ressourcenschonenden Verwaltung reduzieren sich diese Faktoren zunehmend. Die These der vollständigen CO2-Freiheit scheint jedoch illusorisch zu sein.

Wir fragen daher an:

  1. Welche Kriterien im Prozess der Erhebung wurden überprüft und welche Argumente gegeneinander abgewogen?
  2. Welchen Ablauf hat die Erhebung derzeit, wenn dabei keinerlei CO2 verursacht wird?
  3. Welche Hinweise hat die wissenschaftliche Begleitung ergeben?

Antwort:

Strategische Ziele

Mit der Beschlussfassung zum Antrag VII-A-02036 erhielt der Oberbürgermeister den Auftrag alle Abgaben und Steuern hinsichtlich ihrer Klimaauswirkungen zu analysieren und finanzwirtschaftliche Konsequenzen aufzuzeigen. Dies erfolgt im Rahmen der Verfolgung des strategischen Ziels/Handlungsschwerpunktes „Vorsorgende Klima- und Energiestrategie“.

Sachverhalt

1. Begründung

Die Verwaltung hat in Umsetzung des Beschlusses zur Vorlage VII-A-02036 Klimaziele und Hundesteuer der Ratsversammlung vom 24.03.2021 mit ersten Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele begonnen. Auf diese wird nachfolgend eingegangen. Die im Rahmen des Beschlusscontrollings getroffene Aussage ist bedauerlicherweise missverständlich, soll aber dem von der Ratsversammlung getroffenen Beschluss nicht entgegenstehen. Selbstverständlich verfolgt die Verwaltung auch auf der Einnahmenseite im Haushalt die möglichen Auswirkungen auf Klimaziele.

Mit dem Pariser Klimaschutzabkommen hat sich die internationale Staatengemeinschaft auf ambitionierte Klimaschutzziele geeinigt. Diesen möchte auch die Stadtverwaltung Leipzig gerecht werden. Die Stadt Leipzig hat mit dem Ratsbeschluss vom 30. Oktober 2019 den Klimanotstand ausgerufen. Damit gehen die Zielsetzungen einher, dass die Stadt bis spätestens 2050 den Zustand der Klimaneutralität erreichen soll. Für die Stadtverwaltung gilt dieses Ziel bereits für das Jahr 2035.

Um diese Ziele zu erreichen wurden die Projekte „Energie- und Klimaschutzprogramm 2030“ und „Klimahaushalt“ in der Stadtverwaltung initiiert und etabliert.

Das Energie- und Klimaschutzprogramm 2030 (EKSP) der Stadt Leipzig dient als Orientierungsrahmen, um mittels Zielen und Meilensteine verschiedenste Bereiche der Daseinsvorsorge und des alltäglichen Handels hinsichtlich der Klimafreundlichkeit zu optimieren.

Der Maßnahmenkatalog mit 59 Umsetzungsmaßnahmen bildet das Kernstück des Programms, welche die Hebel und wichtigsten Schritte zum Erreichen der Zielstellung darstellen. Die Maßnahmen sind in folgende sieben Handlungsfelder untergliedert:

  • Nachhaltige Stadtentwicklung
  • Kommunale Gebäude und Anlagen
  • Ver- und Entsorgung
  • Mobilität
  • Interne Organisation
  • Kommunikation und Kooperation
  • Ernährung und Landwirtschaft

Die im EKSP 2030 festgelegten Ziele und Maßnahmen werden durch ein Klimamonitoring begleitet und untersetzt. Dies beinhaltet neben der Energie- und Treibhausgasbilanzierung weitere maßgebliche Instrumente, wie u. a. die Entwicklung von maßnahmenspezifischen Kennzahlen.

Mit dem zweiten Projekt des Klima- oder auch Nachhaltigkeitshaushalts soll der Doppelhaushalt 2023/2024 in seinen Auswirkungen auf den CO2-Ausstoß untersucht werden. Ziel ist es zunächst, zu ermitteln, wie hoch die Gesamtmenge des CO2 bzw. der CO2-Äquivalente ist, die in einem Jahr durch die kommunale Aufgabenerfüllung der Stadt Leipzig ausgestoßen wird. Auf dieser Grundlage sollen Instrumente entwickelt werden, wie in den folgenden Jahren über den Haushalt die Nachhaltigkeit gesteuert werden kann, um die bereits genannten Ziele zu erreichen.

Dafür wurden drei Arbeitspakete entwickelt. Im ersten Arbeitspaket soll durch eine CO2-Bilanzierung der Ist-Stand der durch die Verwaltung produzierten CO2-Emissionen ermittelt werden. Auf Basis dessen sollen im zweiten Schritt Instrumente und Strategien für den Weg zur Klimaneutralität analysiert werden. Die transparente Abbildung der Fortschritte durch ein Monitoring stehen im dritten Arbeitspaket im Vordergrund.

Am Projekt arbeiten das Kompetenzzentrum öffentliche Wirtschaft, Infrastruktur und Daseinsvorsorge e.V. Leipzig, InfraRes GmbH und das Deutsche Institut für Urbanistik gGmbH mit. Weiterhin wird eine Kooperation mit dem Sächsischen Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft angestrebt. Derzeit werden Verhandlungen dazu geführt.

2. Realisierungs- / Zeithorizont 

Die Analysierung der Abgaben und Steuern hinsichtlich ihrer Klimaauswirkungen wird im Zuge der Umsetzung der vorgenannten Arbeitspakete vorgenommen.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

Antragsstau bei Einbürgerungen: Freibeuter wollen Abhilfe

Die Fraktion Freibeuter will den riesigen Antragsstau bei Einbürgerungen schnellstmöglich abbauen. Derzeit besteht bereits für einen ersten Beratungstermin eine unter Umständen jahrelange Wartezeit.

Sven Morlok (FDP), stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Fraktion Freibeuter, zur aktuellen Situation: “Die Situation ist kritisch und nicht hinnehmbar. Es fehlt in der Ausländerbehörde ganz klar an Personal. Menschen, die alle Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllen, erhalten keine Termine – geschweige denn eine Antwort oder gar Zusage zu ihrem Einbürgerungsantrag. Es ist kommunales Versagen, wenn Antragstellerinnen und Antragstellern trotz ihres bestehenden Anspruchs über Jahre der Termin verwehrt wird. ”

Die Freibeuter wollen daher im nächsten Stadthaushalt vier zusätzliche Stellen, zwei davon dauerhaft, in der Ausländerbehörde durchsetzen, um bei der Einbürgerung bestehende und künftige Engpässe abzufedern. Die Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen ist kommunale Pflichtaufgabe.

Morlok: “Den Frust, einen Termin zur Erneuerung des Personalausweises in den stark ausgelasteten Bürgerämtern erst in vier Wochen zu erhalten, kennen viele Leipzigerinnen und Leipziger. Man stelle sich nun vor, man müsste mehrere Jahre darauf warten. In der Leipziger Ausländerbehörde ist das Realität. Man lebt in Leipzig, arbeitet, zahlt Steuern, und dann steht man vor verschlossenen Türen. Das kann der Oberbürgermeister nicht wegwischen. Er muss das nötige Personal einstellen.”

Um die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten müssen sich Antragsstellerinnen und Antragsteller in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, mehrere Jahre in Deutschland aufgehalten haben, gute Deutschkenntnisse besitzen, nicht vorbestraft sein, den Lebensunterhalt für sich und ihre Familienangehörigen ohne staatliche Hilfe finanzieren können und sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen.

Eutritzscher Markt wiederbeleben!

Der Eutritzscher Markt in seinem jetzigen Zustand bietet zu viel Trostlosigkeit, zu wenig grün und zu wenig, das Schatten spendet. Auf dem Platz gibt es nur rudimentäres urbanes Leben. Auf Initiative der Fraktion Freibeuter wird der Eutritzscher Markt nun zeitnah ein Nutzungskonzept erhalten. Die Verwaltung muss dem Stadtrat ihre Ergebnisse bis zum Ende des Jahres vorlegen. Das beschloss der Stadtrat am 12. Oktober. Die Planungen für die Umgestaltung von Plätzen wie dem Eutritzscher Markt laufen seit den 90ern. In den Gremien erlebte ich von verschiedensten Seiten depressive Berichte zur misslungenen Belebung des Eutritzscher Marktes. Und wir sind alle daran schuld, dass in dieser Hinsicht wenig bzw. nicht genug gemacht wurde. Aus diesem Grund haben die Freibeuter den Antrag eingereicht – damit man dem Eutritzscher Markt mehr Aufmerksamkeit widmet. Wir können nicht wieder acht Jahre warten, bis was passiert. Leipzig boomt jetzt. Die Bevölkerung wächst jetzt. Die Menschen brauchen gerade jetzt Verweilräume. Deshalb ist es wichtig, dass wir vernachlässigte Gebiete wie den Eutritzscher Markt priorisieren und wiederbeleben.

Sascha Matzke, Stadtrat

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 22. Oktober 2022

Eutritzscher Markt begrünen und urban wiederbeleben!

Der Eutritzscher Markt wird zeitnah ein Nutzungskonzept erhalten. So beschloss es der Stadtrat am 12. Oktober auf Antrag der Fraktion Freibeuter.

Stadtrat Sascha Matzke (FDP) begrüßt diese Entscheidung: “Durch unseren Antrag wird der Eutritzscher Markt grüner, lebendiger und schöner – und wir hoffen schon sehr bald!”

Im Zuge der Erarbeitung des Stadtplatzprogramms wird der Eutritzscher Markt in die stadtweite Priorisierung von Stadtplätzen einbezogen. Die Verwaltung muss dem Stadtrat das Stadtplatzprogramm bis zum Ende des Jahres vorlegen. Das Nutzungskonzept Eutritzscher Markt steht also in den Startlöchern.

“Es war wichtig, einen Termin festzulegen, um sicherzustellen, dass die Stadt dem Eutritzscher Markt Priorität einräumt und wir hoffentlich unnötige Verzögerungen vermeiden können”, so Matzke. “Wir können nicht wieder acht Jahre warten, bis was passiert. Leipzig boomt jetzt. Die Bevölkerung wächst jetzt. Die Menschen brauchen gerade jetzt Verweilräume. Deshalb ist es wichtig, dass wir vernachlässigte Gebiete priorisieren und wiederbeleben.”

In Eutritzsch wohnen derzeit 15.000 Einwohner, die keinen belebten Platz haben. Er benötigt eine Umgestaltung, weil er bislang nicht zum Verweilen einlädt. Das bürgerschaftliche Engagement vor Ort bietet eine gute Ausgangsposition, um die Nutzungsstrategie auf den Weg zu bringen. Es könnten Maßnahmen, die den Senioreneinrichtungen zu Gute kämen und eine einladende Gastronomie in den Pavillons begünstigen, enthalten sein. Auch die Erneuerung der Toilette im Rahmen des Toilettenkonzepts könnte ein Teil werden.

 

Integration eines ÖPNV-Tickets in Mietverträge der LWB

[Antrag VII-A-07318| Status: geändert beschlossen| Einreicher: Freibeuter]

Beschluss (Ursprungsantrag + Änderungsantrag der LINKE):

  1. Der OBM bittet die LWB Verhandlungen mit der LVB aufzunehmen, zu welchen Konditionen in die Mietverträge der LWB vergünstigte Tickets der LVB integriert werden können. Die LWB soll dabei insbesondere folgende Punkte berücksichtigen:

a) Integration eines vergünstigten Tickets (zum Beispiel analog zum Jobticket) in Neuverträge

b) Integration eines Solidartickets (alle zahlen und alle können profitieren) in Neuverträge

c) Möglichkeiten, wie auch alle Mieter (nicht nur der Hauptmieter) ein Ticket erhalten können

d) Möglichkeiten, wie auch Bestandsmieter profitieren können.

  1. Der OBM legt das Prüf- und Verhandlungsergebnis gemäß Beschlusspunkt 1 dem Stadtrat bis zum vierten Quartal 2022 vor.
  2. Der OBM wird ferner beauftragt prüfen zu lassen, inwieweit und in welcher Form das Prüf- und Verhandlungsergebnis auf andere in Leipzig vermietende Gesellschaften und Genossenschaften erweiterbar ist. Dieses Prüfergebnis legt der OBM bis zum ersten Quartal 2023 dem Stadtrat vor.

Begründung:

Bei der Nutzung des öffentlichen Raums kollidieren häufig das Interesse an einem wohnortnahen Parkplatz mit dem Interesse an einer ansprechenden und der Erholung dienenden Gestaltung des unmittelbaren Wohnumfeldes. Der Platz in unmittelbarer Nähe der gemieteten Wohnung ist knapp, die Nutzung von Flächen als Parkplatz konkurriert mit der Nutzung für Bänke, Spielplätze oder Begrünung.

Ebenfalls hat die Öffentlichkeit aus Klimaschutzgründen ein Interesse, möglichst viele und gezielte Anreize zu einer klimaneutralen Mobilität zu setzen. Die Mobilitätsanbindung ist ein entscheidender Faktor für die Attraktivität einer Wohnlage. Je niedrigschwelliger die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs angelegt ist, desto mehr Leute lassen sich zum Umstieg bewegen.

 

 

Eutritzscher Markt begrünen und urban wiederbeleben

[Antrag VII-A-06669-NF-02| Status: geändert beschlossen| Einreicher: Freibeuter]

Beschluss:

Der OBM wird beauftragt, im Zuge der Erarbeitung des Stadtplatzprogramms in 2022 den Eutritzscher Markt in die stadtweite Priorisierung von Stadtplätzen einzubeziehen. Das Stadtplatzprogramm wird dem Stadtrat bis zum 30.06.2023* 31.12.2022 vorgelegt.

* = Die Frist wurde seitens der Einreicherin vor der Abstimmung im Einvernehmen mit der Verwaltung auf 30.06.2023 geändert.


Ursprungsantrag:

Der Oberbürgermeister prüft, unter Einsatz möglichst geringer finanzieller Mittel den westlichen Abschnitt des Eutritzscher Marktes im Rahmen des Baumkonzeptes zu renaturieren und hier Parkbänke zu schaffen, sowie auf dem östlichen Abschnitt in Abstimmung mit dem Pächter die bauliche Vereinigung der drei Pavillons zu ermöglichen.

Begründung:

Der Eutritzscher Markt bietet aktuell keinen belebten urbanen Platz. Ansiedlungen von Wochenmarkthändlern unter Federführung des Marktamtes schlugen in den letzten Jahren leider fehl. Um die Urbanisierung des Eutritzscher Marktes voranzutreiben, ist eine Umgestaltung nötig. Hierbei sollen die einzusetzenden Mittel möglichst gering gehalten werden. Im Rahmen des Baumkonzeptes können im westlichen Teil des Eutritzscher Marktes Schatten spendende Verweilorte geschaffen werden, die insbesondere den Senioreneinrichtungen vor Ort zu Gute kämen. Im östlichen Teil kann durch möglichst geringe finanzielle Mittel eine bauliche Vereinigung der drei Pavillons erreicht werden. Diese begünstigt dann eine effizientere Gastronomie, die bisher durch drei kleine Pavillons behindert wurde. Darüber hinaus kann die Ertüchtigung der WC-Einrichtung im Rahmen des Toilettenkonzepts geprüft werden. Auch zum Prüfauftrag gehört die Ertüchtigung des ansässigen Brunnens.

Die Neufassung des Antrags erweitert den Verwaltungsstandpunkt um einen konkreten Termin zur Vorlage des Stadtplatzprogramms.

 

Energiepreise stabil halten! Lippendorf am Netz belassen – CO₂-Steuer aussetzen!

Energiepreise stabil halten! Lippendorf am Netz belassen – CO₂-Steuer aussetzen! (VII-A-07321-NF-02) Einreicher: AfD-Fraktion

Aus der Ratsversammlung am 12.10.2023

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte Sie bitten, den Antrag der AfD abzulehnen.

In einer Stadt, in der die Mehrheit des Stadtrates den Klimanotstand ausgerufen hat, wäre es doch sinnvoller, wenn Energie tatsächlich knapp ist, anstatt für eine Verlängerung von Braunkohlekraftwerken sich für eine Verlängerung der Laufzeit von Kernkraftwerken einzusetzen. Dies aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist nun einmal nicht Gegenstand der Entscheidungskompetenz des Stadtrates, genauso wenig wie der Beschlusspunkt 2 des Antrags, also die CO2- Steuer, Gegenstand der Beschlusskompetenz des Stadtrates ist. Auch diesen Punkt kann man daher ablehnen.

Ich bin immer dagegen, wenn wir hier Bundespolitik oder weltpolitische Themen behandeln, indem wir sagen, der Oberbürgermeister wird aufgefordert. Wir könnten ja auch einmal einen Antrag beschließen, dass der Oberbürgermeister aufgefordert wird, Wladimir Putin aufzufordern, den Krieg zu beenden. Das gehört hier wirklich nicht her, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Aber: Die Kolleg*innen der AfD haben sich auch mit dem Thema nicht richtig befasst. Wenn sie sich mit dem Thema befasst hätten, dann würden sie nämlich wissen, dass die Stadt Leipzig gar keinen Vertrag mit Lippendorf hat, sondern dass die Stadtwerke den Vertrag mit Lippendorf haben. Insofern läuft auch Ihr Beschlusspunkt 1 ins Leere. Die Frage ist: Wissen Sie es nicht? Sind Sie so blöd? Oder sind Sie so schlampig bei Ihrer Stadtratsarbeit? Ich weiß nicht, was von den Dingen richtig ist. Keines davon wirft ein gutes Licht auf unsere Stadtratsarbeit. – Vielen Dank.

(es gilt das gesprochene Wort)

Integration eines ÖPNV-Tickets in Mietverträge der LWB

Integration eines ÖPNV-Tickets in Mietverträge der LWB (VII-A-07318) Einreicher: Fraktion Freibeuter

aus der Ratsversammlung am 12.10.2023

Stadträtin Gabelmann (Freibeuter): Liebe Kollegen! Wir haben in dieser Stadt das Jobticket. Das ist vielleicht vielen von uns bekannt, und wir nutzen das selbst. Insofern war es auch nur sehr naheliegend, dass wir einmal prüfen, ob vielleicht die LWB und die LVB auch in diesem Punkt zusammenkommen können. Dass das ein Baustein zur Verkehrswende sein kann, ist, glaube ich, selbsterklärend. Unser Antrag hat Angebotscharakter und ist bewusst offengehalten. Wir votieren ja schließlich in der heutigen Sitzung oder am morgigen Tag zumindest das EKSP.

Von daher sollte es eigentlich ganz normal sein, dass wir das prüfen und dass wir dann auch einführen, dass die LWB und die LVB sich in dem Punkt zusammentun, ein Ticket für die Mieter anzubieten, das vielleicht gleich mit einem Mietvertrag zusammengeht, damit diese auch den ÖPNV nutzen können. Das wäre zumindest als Prüfauftrag zu formulieren. Wo, wenn nicht im eigenen Hause, können wir damit anfangen?Der VSP sagte ja, dass es schon Gespräche gab und die irgendwie auch schon ein bisschen vorangeschritten sind. Das ist schön. Das deutet auch an, dass schon länger etwas in der Pipeline ist. Allein: Bis jetzt hat uns ja hier noch nichts erreicht, und Konkretes gibt es da offensichtlich noch nicht. Das ist schade, und das ist vor allen Dingen unverständlich in dem Punkt. Insofern danken wir auch der LINKEN, die in ihrem Änderungsantrag da so einen kleinen Turbo eingebaut hat und uns eine Beschleunigung der Sache schenken möchte. Den Antrag würden wir auch übernehmen. Ich freue mich, dass die Beratungen so konstruktiv in den Ausschüssen waren.

Von daher werbe ich um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank

(es gilt das gesprochene Wort)

Videoüberwachung Haltestelle Hauptbahnhof

Videoüberwachung Haltestelle Hauptbahnhof (VII-A-06902) Einreicher: Jugendparlament / Jugendbeirat

aus der Ratsversammlung am 12.09.2023

Stadträtin Gabelmann (Freibeuter): Beim Thema Überwachung kann der Pirat nicht schweigen, auf jeden Fall nicht. Das ist ein Kernthema der Piraten. Sie haben bisher, liebe Kollegen, noch nie die Schlagzeile gesehen: Mutig warf sich die kleine Kamera zwischen den Angreifer und das Opfer. Das hat Gründe.

Zuerst einmal: Wenn Kameras oder auch nur Attrappen irgendwo sind, passiert eine Verdrängung oder Verlagerung. Es unterstellt zuerst einmal, dass der Täter rational abwägen kann und sich von möglicher Entdeckung abschrecken lässt. Das ist aber nicht so. Die Taten, die im Bahnhofumfeld registriert werden, sind größtenteils keine rationalen Wahlhandlungen, sondern Affekttaten, und passieren demzufolge auch so.

Schlimmer noch: Wenn Kameraüberwachung installiert ist, gibt es Gewöhnungseffekte. Menschen gewöhnen sich daran, überwacht und beobachtet zu werden bei jedem Schritt, den sie tun. Wer sich beobachtet fühlt, verändert sein Verhalten, egal ob es sich um Attrappen handelt oder nicht. Und allein, dass potenziell jemand zuschaut, reicht aus, dass wir uns selbst zensieren, um bloß nicht aufzufallen. Die Wissenschaft kennt das als „Chilling-Effekt“.

Außerdem passiert schon jetzt in der Rede eine Stigmatisierung: Leipzigs Hauptbahnhof sei ein gefährlicher Ort, er sei für Touristen nicht sicher, für Menschen nicht sicher. Da müsse man etwas unternehmen. Sicherlich, das können wir nicht wegdiskutieren: Im Bahnhofsumfeld passieren Straftaten wie in jedem Bahnhofsumfeld, in jeder Stadt. Es sei denn, es ist Klein Posemuckel. Das passiert schon.

Videoüberwachung postuliert allerdings auch immer einen Generalverdacht: Sie unterscheidet nicht zwischen üblichem Verhalten und einem begründeten Tatverdacht. Es hat auch Einfluss auf die Zivilcourage und das Anzeigeverhalten. Für Zivilcourage entscheidet man sich in der Frage, ob man sich zuständig fühlt. Wenn aber die Anwesenheit von Kameras suggeriert, es kümmert sich bestimmt schon jemand darum – das wird schon jemand überwachen, hier hängen ja Kameras -, dann mischt man sich seltener ein, und die Bereitschaft sinkt, selbst einzuschreiten und beobachtete Vergehen und Verbrechen anzuzeigen.

Die Wirksamkeit von Videoüberwachung ist gut untersucht. Evaluationsstudien haben festgestellt, dass nur ein geringer bis kein kriminalitätssinkender Effekt da ist. Lediglich bei Diebstählen von bzw. aus Kraftfahrzeugen ist ein Rückgang von bis zu 40 Prozent zu beobachten. Das dürfte jetzt nicht die Problematik in der Nähe des Hauptbahnhofs sein. Taschendiebstähle zum Beispiel verringerten sich lediglich um zwei bis vier Prozent – wobei wir uns dann zumindest einmal die Frage gefallen lassen müssten, warum wir nicht in diesem Fall zuerst den Weihnachtsmarkt überwachen. Auf Gewaltkriminalität zum Beispiel hat Videoüberwachung gar keinen Einfluss.

Die Aufklärung von Taten, also nachdem sie passiert sind, kann kein Argument für Grundrechtseinschränkungen sein. Sonst könnte man ja rein theoretisch alles überwachen, auch unseren Ratssaal hier – außer dem Stream. Das Versprechen, durch Aufklärung Gerechtigkeit herstellen zu können, ändert eben auch nur das subjektive Sicherheitsgefühl. Uns geht es aber um die objektiven Tatsachen.

Wenn wir Geld für Videoüberwachung ausgeben, haben wir auch kein Geld mehr für die Fachkräfte, die wir vielleicht bräuchten, um dort eben Streifen zu schicken. Von den Kosten für Anschaffung, Installation, Wartung, Betrieb und Reparatur profitiert letztlich die Überwachungsindustrie. Ich bin auch entsetzt, dass im Ursprungsantrag London als positives Beispiel genannt wird. London ist die Stadt, wo auf einen Einwohner zwei Kameras kommen. Das kann ja nicht das sein, was wir haben wollen.

Von daher plädiere ich für Ursachenbekämpfung. Einige haben vielleicht gelesen, dass ich auch in diesem Sommer einige Erfahrungen mit Gewalttaten machen durfte. Ich kann aus eigener Erfahrung sagen: Ich hätte mir nicht mehr Kameraüberwachung gewünscht, sondern dass die drei starken Männer, die hinter dem Täter her sind, den vielleicht einfach einmal festgesetzt hätten, bis die Polizei kam. – Ich danke Ihnen

(es gilt das gesprochene Wort)