Integration eines ÖPNV-Tickets in Mietverträge der LWB

[Antrag VII-A-07318| Status: geändert beschlossen| Einreicher: Freibeuter]

Beschluss (Ursprungsantrag + Änderungsantrag der LINKE):

  1. Der OBM bittet die LWB Verhandlungen mit der LVB aufzunehmen, zu welchen Konditionen in die Mietverträge der LWB vergünstigte Tickets der LVB integriert werden können. Die LWB soll dabei insbesondere folgende Punkte berücksichtigen:

a) Integration eines vergünstigten Tickets (zum Beispiel analog zum Jobticket) in Neuverträge

b) Integration eines Solidartickets (alle zahlen und alle können profitieren) in Neuverträge

c) Möglichkeiten, wie auch alle Mieter (nicht nur der Hauptmieter) ein Ticket erhalten können

d) Möglichkeiten, wie auch Bestandsmieter profitieren können.

  1. Der OBM legt das Prüf- und Verhandlungsergebnis gemäß Beschlusspunkt 1 dem Stadtrat bis zum vierten Quartal 2022 vor.
  2. Der OBM wird ferner beauftragt prüfen zu lassen, inwieweit und in welcher Form das Prüf- und Verhandlungsergebnis auf andere in Leipzig vermietende Gesellschaften und Genossenschaften erweiterbar ist. Dieses Prüfergebnis legt der OBM bis zum ersten Quartal 2023 dem Stadtrat vor.

Begründung:

Bei der Nutzung des öffentlichen Raums kollidieren häufig das Interesse an einem wohnortnahen Parkplatz mit dem Interesse an einer ansprechenden und der Erholung dienenden Gestaltung des unmittelbaren Wohnumfeldes. Der Platz in unmittelbarer Nähe der gemieteten Wohnung ist knapp, die Nutzung von Flächen als Parkplatz konkurriert mit der Nutzung für Bänke, Spielplätze oder Begrünung.

Ebenfalls hat die Öffentlichkeit aus Klimaschutzgründen ein Interesse, möglichst viele und gezielte Anreize zu einer klimaneutralen Mobilität zu setzen. Die Mobilitätsanbindung ist ein entscheidender Faktor für die Attraktivität einer Wohnlage. Je niedrigschwelliger die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs angelegt ist, desto mehr Leute lassen sich zum Umstieg bewegen.