Aktuelles Infektionsgeschehen

Anfrage:

Einer Mitteilung der mitgliederstärksten Krankenkassen zufolge steuern die Krankmeldungen mit über 20 Fehltagen pro Jahr und Beschäftigtem 2023 auf ein Rekordhoch zu. Er liegt deutlich höher als noch zur Vor-Corona-Zeit. Die Tagesschau warnte vor wenigen Tagen bereits vor nicht auffangbaren Ausfällen bei den Arbeitnehmern und dementsprechenden Folgen wie z. B. Schulschließungen aufgrund des hohen Krankenstandes. Die meisten Fehltage sind auf Atemwegsinfektionen wie Erkältung, Grippe, grippale Infekte oder Bronchitis aber auch Corona zurückzuführen.

Wir fragen an:

  1. Wie viele Fehltage gab es 2023 durchschnittlich pro Beschäftigtem der Stadt Leipzig?
  2. Wie viele Überlastungsanzeigen gab es in den Jahren 2018 bis 2023 jeweils in den Monaten Oktober bis Dezember bei der Stadt Leipzig (bitte aufschlüsseln in Kernverwaltung, Eigenbetriebe und angeschlossene Unternehmen)?
  3. Welche der seitens des Gesundheitsamtes als “sinnvoll” und “empfohlen” bezeichneten Gesundheitsvorsorge-Maßnahmen wird die Stadt Leipzig als Arbeitgeber unterstützen z. B. durch Beschaffung und Bereitstellung von Hilfsmitteln (Maske, Schnelltest, Luftfilter), Freistellung von der Arbeitszeit (Impftermin) sowie Home-Office (Selbstisolation)?
  4. Das Gesundheitsamt ließ gegenüber der Presse mitteilen, es rate besonders bei Kindern zur Grippeschutz-Impfung da (Zitat) “in den Einrichtungen nicht alle hygienischen Vorkehrungen beachtet werden können”.
    1. Warum können in den Einrichtungen nicht alle hygienischen Vorkehrungen beachtet werden?
    2. Was unternimmt das Gesundheitsamt bei Einrichtungen, die nicht alle hygienischen Vorkehrungen beachten?
    3. Welche Umstände müssen herrschen, damit alle hygienischen Vorkehrungen beachtet werden?
    4. Welche Einrichtungen beachten derzeit nicht alle hygienischen Vorkehrungen?

Antwort:

Zu Frage 1.):

Die Anzahl an Fehltagen im Bereich der Stadtverwaltung Leipzig betrug 2023 durchschnittlich 33 (Kalender-)Tage pro Person*. Berücksichtigt wurden dabei alle Fehltage aufgrund von Arbeitsunfähigkeit (inkl. Langzeiterkrankung). Da das Jahr 2023 noch nicht vorüber ist, konnten in der Statistik nur die bisher bekannten Arbeitsunfähigkeiten berücksichtigt werden. Nicht berücksichtigt wurden Fehlzeiten aufgrund von Beschäftigungsverbot, Mutterschutz und Elternzeit.

* zum Vergleich:

Jahr Kranktage pro
Bedienstete/-r
2018 29,5
2019 29,9
2020 33,4
2021 31,5
2022 37,9

 

Hinweis: Hier werden nur die Fehltage aufgrund Krankheit ausgewiesen. Fehltage aufgrund Elternschaft, unbezahltem Urlaub, Erkrankung des Kindes, coronabedingte Fehlzeiten und Sonstiges (Streik, Pflegezeit) werden nicht aufgeführt.

Zu Frage 2.):

Stadtverwaltung: Überlastungsanzeigen werden in der Stadtverwaltung direkt an den/die Vorgesetzte/-n im Amt gerichtet. Eine zentrale Erfassung und Auswertung erfolgt nicht.

Daher kann aktuell keine Auskunft über die Anzahl der Überlastungsanzeigen gegeben werden. Ein Verfahren dazu wird momentan aber entwickelt.

KEE:    keine Überlastungsanzeigen

Schauspiel Leipzig:  keine Überlastungsanzeigen

VKKJ:    eine Überlastungsanzeige (2021)

Oper:    eine Überlastungsanzeige

TdJW:    keine Überlastungsanzeigen

Stadtreinigung: keine Überlastungsanzeigen

Musikschule:  eine Überlastungsanzeige (2023)

Zu Frage 3.):

Seit Beendigung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordung gibt es zwar Empfehlungen, jedoch keine gesetzlichen Vorgaben zum betrieblichen Infektionsschutz vor respiratorischen Infekten. Der Arbeits- und Gesundheitsschutz stellt den Ämtern und Einrichtungen der Stadt auf Anfrage weiterhin Atemschutzmasken und Schnelltests zur Verfügung und berät zu den bekannten Hygienemaßnahmen wie Handhygiene und Lüften. In Abstimmung mit den Führungskräften kann mobiles Arbeiten oder Arbeiten aus dem Homeoffice zur Kontaktreduktion genutzt werden.

Zum Grippeschutz wurden die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bereits im Oktober über das Intranet informiert und Impfangebote unterbreitet, die während der Arbeitszeit an ausgewiesenen Impfstellen genutzt werden konnten und über den Arbeitsmedizinischen Dienst weiterhin zur Verfügung stehen. In Sachsen wird die Grippeimpfung von der Sächsischen Impfkommission allen Erwachsenen (und Kindern ab vollendetem 6. Lebensmonat) jährlich empfohlen.

Zuständig für den hier betreffenden Arbeitsschutz ist der Arbeitsmedizinische Dienst (ASiD) im Personalamt.

Eigenbetriebe:

VKKJ:

In den Einrichtungen des VKKJ sind Hilfsmittel, wie Atemschutzmasken und Schnelltests auf eine Infektion mit dem Corona-Virus vorhanden. In den Jahren 2021 und 2022 wurde in Kooperation mit dem Klinikum St. Georg ein gesondertes Impfangebot bezüglich dem Corona-Virus gemacht. Die Beschäftigten des VKKJ können durch die Betriebsärztin des VKKJ daneben insbesondere eine Grippeimpfung erhalten.

Im VKKJ werden Kinder und Jugendliche rund um die Uhr in stationären Einrichtungen betreut. Eine Selbstisolation im Homeoffice ist für den größten Teil der Beschäftigten nicht möglich. Wo die betrieblichen Gegebenheiten eine Arbeit im Homeoffice zulassen, kann davon Gebrauch gemacht werden.

Stadtreinigung:

Im Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig stehen die genannten Hilfsmittel zur Verfügung. Die Möglichkeiten zur Wahrnahme von Arztterminen bestehen. Zudem werden aktiv Grippeschutzimpfungen angeboten, welche durch die Betriebsärzte realisiert werden. Zudem bietet der Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig Homeoffice an.

Zu Frage 4.):

In der Mitteilung des Gesundheitsamtes ging es allein um die Einrichtungen, in denen Kinder betreut werden. Die Aussage, dass hygienische Vorkehrungen in Kitas nicht beachtet werden können, bezieht sich vornehmlich auf die Altersstruktur der Kinder und deren natürliches Verhalten.

Kindertageseinrichtungen sind Orte der Begegnung und des Spielens und Lernens für Kinder vom ersten Lebensjahr bis zur Einschulung und darüber hinaus (Horte). Schon während der Corona-Pandemie wurde festgestellt, dass es auf Grund der Altersgruppen und Gruppenstrukturen in Kitas nicht möglich ist, Kinder in größerem Maße zu trennen. Aus pädagogischer und bindungstheoretischer Sicht ist es ebenso wenig sinnvoll, Kinder von ihren Spielpartnern/-innen oder auch Bezugspersonen (Erzieher/-innen) zu trennen. Das Bedürfnis nach Nähe und Geborgenheit gehört zu einem essentiellen Grundbedürfnis, welches es auch innerhalb einer Kindertageseinrichtung zu stillen gilt. Folglich sind in Betreuungseinrichtungen für Kinder (Kindergärten, Krippen, Horte, Schulen etc.) die Kontakte sowohl zwischen den Kindern als auch zum Betreuungspersonal üblicherweise sehr viel enger, was die Einhaltung bestimmter hygienischer Vorkehrungen erschwert bzw. unmöglich macht.

Insbesondere Kleinkinder im Krippenbereich (ein bis drei Jahre) neigen dazu, Gegenstände häufiger in den Mund zu nehmen als ältere Kinder. Aus diesem Grund treten besonders Ansteckungskrankheiten im Krippen und -Kindergartenbereich häufiger auf. Weiterhin ist es im Vergleich zu älteren Kindern oder Jugendlichen weniger möglich, ansteckungsvermeidende Verhaltensweisen wie in die Armbeuge nießen oder Hände waschen nach einer Berührung in Mund/ Nase sicher einzuüben.

Durch das pädagogische Personal ist darauf zu achten, dass kranke Kinder nicht in der Einrichtung betreut werden, um weitere Infektionsgeschehnisse zu vermeiden (siehe Anlage „Kranke Kinder“). Das regelmäßige Lüften und Desinfizieren von Oberflächen kann Infektionsgeschehnissen in Einrichtungen vorbeugen.

Kindertageseinrichtungen arbeiten nach besten Möglichkeiten im Rahmen der Prävention oder Intervention im Infektionsfall. Dazu halten alle Einrichtungen Hygienepläne vor, in welchen klar gekennzeichnet ist, in welchen Fällen und zeitlichen Abständen Hände oder Oberflächen mit welchen Reinigungs- und Desinfektionsmitteln zu reinigen sind. Weiterhin sind meldepflichtige Krankheiten bekannt und die Einrichtungsleitungen informieren die Elternschaft bei Auftreten von ansteckenden Krankheiten unverzüglich, um Infektionsketten zu durchbrechen.

Kommt es zu Häufungen bestimmter Erkrankungen in Kinderbetreuungseinrichtungen, steht das Gesundheitsamt stets beratend zur Seite und führt ggf. auch Diagnostik durch, wenn bisher kein Erreger bekannt ist.

Wird eine Einrichtung neu gebaut, berät das Gesundheitsamt bereits bei der Planung zu hygienischen Aspekten. Des Weiteren finden regelmäßig Begehungen in den Einrichtungen statt.

Eigenbetriebe:

VKKJ:

Bei den Einrichtungen des VKKJ handelt es sich um betriebserlaubnispflichtige Einrichtungen. Im Rahmen der Erteilung der Betriebserlaubnis werden seitens des Landesjugendamtes und des Gesundheitsamtes Leipzig vorab die Einhaltung aller denkbaren hygienischen Vorkehrungen geprüft. Im laufenden Betrieb kommt es dann zu regelmäßigen Überprüfungen durch das Gesundheitsamt.

Für alle Einrichtungen des VKKJ bestehen Hygienekonzepte im Sinne des § 36 Infektionsschutzgesetz. In diesen werden innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene festgelegt. Auch diese unterliegen der Überwachung des Gesundheitsamtes. In den Einrichtungen selbst sind ausgewählte Beschäftigte mit der Funktion der/des Hygienebeauftragten betraut.

Daneben nimmt die hygiene-spezifische Erziehung der im VKKJ betreuten Kindern und Jugendlichen nicht erst seit der Corona-Pandemie eine wichtige Rolle in der täglichen pädagogischen Arbeit ein.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

Anhang zur Antwort im Allris