Repression von Cannabis in Leipzig

Anfrage:

In der Einleitung zum Suchtbericht 2023 stellt Dr. Münch fest, dass unter anderem angesichts der von der Bunderegierung geplanten Legalisierung von Cannabis „eine gute Vorbereitung entscheidend ist, um anspruchsvolle Ziele zu erreichen. […] Es ist wichtig, dass wir uns auf einheitliche Rahmenbedingungen abstimmen und unsere Ressourcen optimal nutzen und erweitern.“

Als Teil des Suchtberichts wird im Kapitel „Rauschgiftlagebild der Polizeidirektion Leipzig 2022“ ausgeführt, dass Cannabis nach wie vor den Schwerpunkt bei der Aufteilung der Substanzen im Bereich der Polizeidirektion Leipzig bildet. Im Fazit werden die Bekämpfungsstrategien ausgeführt. Als Prognose steht in Aussicht: „Diese Anstrengungen werden weiter notwendig sein, weil die Stadt Leipzig auch zukünftig durch Straftaten im Bereich der Rauschgiftkriminalität hoch belastet sein wird. Die Polizeidirektion Leipzig wird deshalb im präventiven und repressiven Bereich weiterhin konsequent ihren gesetzlichen Auftrag erfüllen. Ziel ist es, durch permanente polizeiliche Einsatzmaßnahmen und intensiver Ermittlungsarbeit die Anbieter- und Konsumentenszene zu verunsichern und einzuschränken.“

Wir fragen daher an:

  1. Erachtet die Stadt Leipzig aufgrund der geplanten Legalisierung von Cannabis eine Veränderung der Strategie bei der Bekämpfung von Drogenkriminalität hinsichtlich der unterschiedlichen Substanzen als geboten?
  2. Falls ja, ist sie dahingehend bereits in Gesprächen mit der Polizeidirektion und bis wann sind voraussichtlich erste Ergebnisse der Gespräche zu erwarten?
  3. Sind aus Sicht der Stadt Leipzig nach einer geplanten Legalisierung von Cannabis weiterhin in gleicher Intensität Personal und Ressourcen für die Bekämpfung von Drogenkriminalität in Bezug auf Cannabis erforderlich?

Antwort:

Zur Frage 1:

Kriminalitätsbekämpfung und Strafverfolgung zählen nicht zu den Zuständigkeiten kommunaler Behörden. Es ist sehr wahrscheinlich, dass die Strategien zur Bekämpfung von Drogenkriminalität angepasst werden müssen. Abschließend lässt sich dazu erst Auskunft erteilen, wenn seitens des Bundes verbindliche Aussagen zur kontrollierten Abgabe von Cannabis vorliegen.

Die Zuständigkeiten des Stadtordnungsdienstes beschränken sich bei der Thematik Drogen lediglich auf die damit verbundenen Nebenerscheinungen unterhalb der Strafbarkeit:

Präsens in den Schwerpunktbereichen, abgestimmte Verdrängung/Verlagerung des öffentlichen Konsums durch Kontrolldruck, Unterbreitung von Hilfsangeboten und Maßnahmen zur Beseitigung von Spritzen und sonstigen Utensilien. Diese Maßnahmen werden unabhängig von der Thematik Cannabis fortgeführt, da sich diese vordergründig ohnehin auf die Nebenerscheinungen des Konsums anderer Drogen bezieht.

Zur Frage 2:

Im Rahmen mehrerer Gremien mit Themenschwerpunkt Sucht (Drogenbeirat, Drogenrapport, AK Suchtprävention) sowie unter dem Dach des Kommunalen Präventionsrates Leipzig findet ein regelmäßiger Austausch von Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leipzig und der Polizeidirektion Leipzig sowie weiterer relevanter Akteure statt. Zu gegebener Zeit können diese Gespräche intensiviert bzw. bei Bedarf in einem angepassten Rahmen fortgeführt werden.

Zur Frage 3:

Nach Vorliegen des finalen Konzepts zur kontrollierten Abgabe von Cannabis wird im Austausch mit der Polizeidirektion Leipzig und anderen relevanten Akteuren erörtert werden, ob Personal und Ressourcen zur Bekämpfung von Drogenkriminalität in Bezug auf Cannabis angepasst werden müssen.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris