Antragsverfahren nachverfolgen

[Antrag VII-A-07769-NF-02| Status: ungeändert beschlossen| Einreicher: Freibeuter]

Beschluss:

Der Bearbeitungsstatus von digitalen Antragsverfahren im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes wird in Abhängigkeit der Weiterentwicklung des Portals Amt24 online ausgegeben.

Über den Fortschritt des Aufbaus des sogenannten „Rückkanals“ durch den Freistaat Sachsen und jeweils erkennbare Perspektiven für die Leipzigerinnen und Leipziger wird jährlich im FA Allgemeine Verwaltung Bericht erstattet. Der erste Bericht erfolgt Ende des 2. Quartals 2023.

Für den Bericht fragt die Stadt Leipzig jeweils die aktuelle Zeitschiene beim Freistaat Sachsen ab und stellt ab dem zweiten Bericht alternative kommunale Möglichkeiten dar.


Ursprungsantrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen eines Pilotprojekts bis zum Ende des 2. Quartals 2023 innerhalb der Verwaltung, den Antragstellerinnen und Antragstellern für sie personalisiert transparent darzustellen, an welchem Bearbeitungsschritt bis zum Abschluss des Genehmigungsverfahrens sich der für das Anliegen des Beschlussantrags rechtlich zulässige Antrag der Beantragenden befindet.

Dieser Bearbeitungsstand ist den Beantragenden beispielhaft als

  1. Antrag eingegangen,
  2. Unterlagen vollständig,
  3. Antrag entschieden

u. ä. anzuzeigen.

Begründung:

Die Leipziger Bürgerinnen und Bürger wenden sich für verschiedenste Leistungen an die Verwaltung der Stadt Leipzig. Die Fraktion Freibeuter begrüßt die Kraftanstrengungen im Rahmen der Etablierung des neuen Bürgerserviceamts, was viele Leistungen einfacher fasst. Im Antrag soll nun zeitgemäß quasi eine Live-Verfolgung z. B. via QR-Code ermöglicht werden. Hierbei wählt die Verwaltung selbst einen hierfür rechtlich darstellbaren Antrag (z. B. Asylantrag), um den Antragstellerinnen und Antragstellern klar darzustellen, an welchem Punkt im Bearbeitungsprozess sich der Antrag befindet. Der Antrag zielt auch darauf ab, bei zukünftiger oder gegenwärtiger Software-Beschaffung durch die Verwaltung solche konkreten Softwarelösungen der Nachverfolgbarkeit mitzudenken.