Externes Gutachten zur Duldung von Falschparkern

Antrag:

Der Oberbürgermeister beauftragt ein unabhängiges externes Gutachten zur Überprüfung der Handlungsweise des Ordnungsamts in Bezug auf die Ahndung von Falschparkern.

Der Oberbürgermeister legt dem Stadtrat das vollständige Gutachten bis zum 15. März 2023 vor.

Begründung:

Seit Monaten häufen sich Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, dass bestimmte Straßen und Veranstaltungen vom Leipziger Ordnungsamt bewusst nicht auf Falschparker kontrolliert werden würden.

Bereits im Zuge der Freibeuter-Initiativen mit dem Antrag „Abschleppen von verkehrsbehindernd geparkten Kraftfahrzeugen“, der damit verbundenen Veröffentlichung des Rechtsgutachtens zum Abschleppen sowie dem Antrag „Veröffentlichung von Arbeitsanweisungen im Ordnungsamt“ musste man den Eindruck gewinnen, dass die Stadt Leipzig mehr Ressourcen in das Verhindern von Abschleppen investiert, als in den Kampf gegen Falschparker.

Die fragwürdige Haltung des Leipziger Ordnungsamtes ist mittlerweile massiv Gegenstand in der öffentlichen Berichterstattung. Im Sinne der Aufklärung und um eventuellen staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zuvorzukommen muss der Oberbürgermeister das Vorgehen gutachterlich prüfen lassen und dem Stadtrat vollständig vorlegen. Auf die Möglichkeit einer Veröffentlichung ist bei der Beauftragung des Gutachtens entsprechend zu achten.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung am 18.01.2023 geändert beschlossen.

Antrag im Allris

Neufassung im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris