Rechtswidrige Datenerhebung

Sammelt die Stadt Leipzig von den Bürgerinnen und Bürgern rechtswidrig Daten für den neuen Mietspiegel? Hat der OBM davon gewusst? Ignoriert der OBM bewusst die Feststellungen der Datenschutzbeauftragten? Was ist passiert?

Zur Erstellung des neuen Mietspiegels müssen Daten erhoben werden. Leipzig ist dafür aber gar nicht zuständig, sondern der Freistaat Sachsen. Also fehlt die Rechtsgrundlage für die Datenerhebung. Die Stadt beruft sich auf eine Satzung, die laut Stellungnahme der Landesdatenschutzbeauftragten keine Rechtsgrundlage bietet. Damit wäre die Datenerhebung rechtswidrig. Ein eklatanter Verstoß gegen den Datenschutz.

Wusste der OBM von dem Sachverhalt oder hat er die Datenerhebung in Kenntnis der Rechtslage gar angeordnet? Kennt der OBM die Stellungnahme der Datenschutzbeauftragten und hat er die Datenerhebung dennoch nicht gestoppt?

Die Gesetze in unserem Land gelten auch für die Verwaltung. Sie sollte in der Einhaltung der Gesetze eine Vorbildfunktion einnehmen.

Wer in einem öffentlichen Amt bewusst gegen Gesetze verstößt ist fehl am Platz.

Nutzen Sie die Möglichkeit und kontaktieren Sie uns mit Fragen und Anregungen per E-Mail an: info@freibeuterfraktion.de.

Sven Morlok, stellv. Fraktionsvorsitzender

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 03. Dezember 2022