Wer zahlt für die Südvorstadt?

In der Südvorstadt stehen drei Gebäude, die stark sanierungsbedürftig sind. Eine Sanierung der Gebäude hat die LWB letztes Jahr mit den ihr zur Verfügung stehenden Mittel bewilligt. Der im Oktober mehrheitlich beschlossene Antrag “Südvorstadt für alle” zwang die Verwaltung jedoch, die Sanierung auf absehbare Zeit auf Eis zu legen. Die Initiative “Südvorstadt für alle” hat sich zum Ziel gesetzt, die stark verfallenen Gebäude in klimafreundlichen, nachhaltigen, denkmalgerechten und sozialen Wohnungsbau umzuwandeln und gleichzeitig Mieten unter dem Marktpreis anzubieten. Die Idee an sich ist natürlich gut gemeint, aber wir müssen auch über die Finanzierung sprechen. Die Kosten für ein solches Projekt übersteigen bei weitem den für die Sanierung vorgesehenen Betrag. Der Oberbürgermeister stellte neulich in der Ratssitzung fest, dass er größere städtische Zuschüsse für das beschlossene Modellprojekt nicht verantworten könne. Parteien schwadronieren um das Projekt, wissen aber insgeheim, dass es weder von der LWB noch von der Stadt finanzierbar ist. Diese Art der Täuschung und des Wahlkampfs sollte nicht weitergehen. Es ist an der Zeit, dass Jung reinen Tisch macht und die wahren Kosten für die Finanzierung eines solchen Projekts veröffentlicht.

Sascha Matzke, stv. Fraktionsvorsitzende

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 10. Februar 2024

Tarifautonomie schützen – Verhandlungsergebnisse den Tarifparteien überlassen

Derzeit rufen im ganzen Land Gewerkschaften zur Unterstützung ihrer Tarifkämpfe auf. Dabei stellen sie ihre Forderungen nach verbesserten Arbeitsbedingungen wie neuen Arbeitszeitmodellen, Lohnanpassungen und Urlaubsansprüchen mit Nachdruck auch an die Politik. Politische Einflussnahme ist aber eine verfassungswidrige Forderung.
Sven Morlok (FDP), Vorsitzender der Fraktion Freibeuter, betont: “Die Tarifautonomie hat in Deutschland Verfassungsrang. Das Grundgesetz schützt die Tarifparteien auch vor unzulässigen Einmischungen des Staates. Tarifkämpfe werden von den Gewerkschaften oft in der Öffentlichkeit ausgetragen. Das ist auch richtig so, da die Verhandlungsstärke der Arbeitnehmerverbände maßgeblich von der Sichtbarkeit der Forderungen lebt. Allerdings verbietet sich jede stadträtliche Einflussnahme im Tarifkampf der einzelnen Gruppierungen. Der Staat regelt die Mindestvoraussetzungen für Arbeitsverhältnisse. Darüber hinausgehende Arbeitsverbesserungen sind Verhandlungssache der Tarifparteien.”
Die Einflussmöglichkeiten des Leipziger Stadtrats sind aus guten Gründen begrenzt und erstrecken sich auf die Leitlinien der kommunalen Planung sowie freiwillige Leistungen. Beispiel Nahverkehr: Wenn Stadtrat und LVB sich einig sind, dass eine Linie ausgebaut werden soll und die LVB die notwendigen Mittel dafür nicht allein aufbringen kann, kann die Ratsversammlung notwendige Zuschüsse beschließen. Einfluss auf konkrete innerbetriebliche Abläufe, Personalentscheidungen und das operative Tagesgeschäft sind hiervon jedoch explizit ausgenommen.
Ute Elisabeth Gabelmann, Stadtrat für die Piratenpartei, bestätigt: “Die Unterstützung des Nahverkehrs hat eine enorme Bedeutung für uns. Wir setzen uns ganz im Sinne der beschlossenen Mobilitätsstrategie der Stadt Leipzig für eine nachhaltige Weiterentwicklung der Mobilitätsarten ein und damit auch für die Instandhaltung und den Ausbau der öffentlichen Verkehrsmittel. In der Stärkung des Umweltverbundes sehen wir unsere Möglichkeiten, die Verkehrswende zu unterstützen.”

Platzt das Projekt “Südvorstadt für alle”? Voll saniert, innenstadtnah und günstig wohnen droht aufgrund mangelnder Finanzen das Aus.

Städtische Zuschüsse in Millionenhöhe für nur wenige Mieter wird Oberbürgermeister Jung nicht verantworten können – dies wurde auf Anfrage der Fraktion Freibeuter im Stadtrat deutlich. Beschlossen worden war das Projekt “Südvorstadt für alle” auf Drängen von Rot-Rot-Grün, die damit den jetzigen Mietern nach neuesten ökologischen Standards sanierte Wohnungen in Toplage zum kleinsten Preis anbieten wollten. Bereits damals wurde das Ansinnen von OBM Jung als “eierlegende Wollmilchsau” bezeichnet.

Sascha Matzke (FDP), stellvertretender Fraktionsvorsitzender, kritisiert die leeren Versprechungen: “Bereits bei Beschluss war die Faktenlage klar: Das Südvorstadt-Projekt wird aufgrund der enormen Kosten nicht umsetzbar sein. Weder die LWB noch die Stadt werden sich finanziellen Mehraufwand in derartigen Dimensionen leisten können. Währenddessen wurden und werden die Bewohner weiter getäuscht. Wir fordern Ehrlichkeit gegenüber den Mietern: Die Kosten müssen offengelegt und die Folgen des Beschlusses den Anwohnern übermittelt werden.”

Die drei Mehrfamilienhäuser in der Südvorstadt wollen von der kommunalen LWB saniert werden und auf einen zeitgemäßen Stand gebracht werden, bei einem der drei Gebäude wurde schon begonnen. Die Gebäude wurden als sanierungsbedürftig und ökologisch “worst performing buildings” eingestuft, da sie immer noch mit Kohle beheizt werden. Eine Modernisierung wäre mit gering steigenden Mieten einhergegangen. Die Pläne von Linken, Grünen und SPD sollten nun ökologische, denkmalgerechte, wirtschaftsfähige und soziale Baumaßnahmen sowie gleichzeitig günstiges Wohnen unter Marktpreis bieten. Aufgrund des finanziellen Risikos stoppte die LWB die geplanten Maßnahmen vollständig.

“Durch die undurchdachten Wünsche einiger Stadträte haben wir bereits jetzt ein Jahr für dieses Luftschloss verloren. Hinzu kommen nun mindestens zwei weitere Jahre Bauverzug, in denen die Preise für die Sanierung noch weiter steigen werden und der mögliche Verlust von Fördermitteln. Wir müssen jetzt sofort die Gebäude wie geplant sanieren lassen – modern, klimafreundlich und bezahlbar. Dass dort Wohnungen zur Hälfte leerstehen, ist in einer Stadt, die dringend Wohnraum braucht, nicht hinnehmbar!” so Matzke.

Die Verwaltung wird nun die Kosten und Machbarkeit der Maßnahme “Südvorstadt für alle” erneut prüfen und den Stadtrat über die Ergebnisse informieren. Bis dahin hängen alle Sanierungsarbeiten an den Gebäuden in der Warteschleife.

What’s in a name?

Straßen- und Platzbenennungen sind in Leipzig von jeher ein Politikum. Leider wird mit diesem Instrument nicht vorsichtig und restriktiv umgegangen, sondern versucht, die eigene politische Handschrift mittels Namen im Stadtbild zu verankern. Empfundene oder tatsächliche gesellschaftliche Missstände sollen über Platz- und Straßennamen quasi verbessert werden. Frauen wurden benachteiligt? Ab jetzt einfach jede neue Straße nach einer Frau benennen! Ein Namensträger führte ein aus heutiger Sicht fragwürdiges Leben? Name sofort übertünchen! Im sogenannten „Namensvorrat“ stapeln sich Namen von Menschen, die Leipzig nie betreten haben, hier aber mit einer Straße geehrt werden sollen, Leute ohne nennenswerte Leistung, aber dem richtigen Geschlecht, Persönlichkeiten, die schon als Schulname verewigt wurden. Die schiere Menge an Namen führt mittlerweile dazu, dass man aufpassen muss, dass nicht noch jeder Pflasterstein oder jedes Rasenstück ein Straßenschild erhält. Klarheit muss geschaffen werden, Doppelbenennungen gilt es zu vermeiden, Leipzigbezug ist ein Muss, persönliche außergewöhnliche Leistung zwingend. Qualität statt Quantität. Wie stehen Sie zu unserer Benennungskultur?

Ute Elisabeth Gabelmann, Stadträtin

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 27. Januar 2023

Ein Goerdelering für alle

Wir lehnen die Idee des Jugendparlamentes ab, den Goerdelerring umzubenennen und sein Denkmal zu entfernen. Goerdeler wird zu Recht eine antisemitische Grundhaltung vorgeworfen. Wenn wir jedoch alle Leipziger Oberbürgermeister gründlich überprüfen, würden wir gewiss bei jedem Aspekte finden, die wir aus heutiger Perspektive anders bewerten. Es ist wichtig, das Handeln historischer Persönlichkeiten im Kontext ihrer Epoche zu verstehen und die Geschichte reflektiert zu analysieren. Auch wenn er die Machtübernahme der Nationalsozialisten 1933 noch positiv bewertet hat, wurde er ab 1936 im Widerstand aktiv. Er weigerte sich, die Nazi-Flagge an unserem Rathaus zu hissen, und setzte sich für die Wiederaufstellung des Denkmals des jüdischen Komponisten Mendelssohn-Bartholdy ein, nachdem Nazis es abgerissen hatten. Aufgrund seines Widerstands gegen Nazi-Deutschland zahlte Goerdeler letztendlich mit seinem Leben den höchsten Preis. Goerdeler war eine Person seiner Zeit. Es ist wenig sinnvoll solche Persönlichkeiten mit unseren heutigen Maßstäben zu messen und alles umzubenennen, sobald Widersprüche auftauchen. Wenn es wirklich um das Thema Antisemitismus geht, müssten wir in Leipzig mit dem Martin-Luther-Ring anfangen.

Dr. Klaus-Peter Reinhold, Stadtrat

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 13. Januar 2023

Welche Resultate ergeben sich aufgrund einer Einwirkung des Oberbürgermeisters?

Anfrage:

Im Stadtratsbeschluss zum Antrag VII-A-07299-NF-02 „Südvorstadt für alle“ wurde der Oberbürgermeister beauftragt, „auf die Geschäftsführung der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (LWB) dahingehend einzuwirken, dass bei der Sanierung der Wohngebäude (…) behutsame, klima- und sozial- gerechte Ansätze berücksichtigt werden und als Modellprojekte mit einer speziellen Fördermittelakquise und in Zusammenarbeit mit regionalen und überregionalen Partnern konzipiert und realisiert werden.“

Unter anderem sollen Themen wie bezahlbares Wohnen, Wohnraumversorgung von Menschen mit Marktzugangsschwierigkeiten sowie Denkmal- und Klimaschutz, unter Beteiligung der Bewohnerschaft, der Zivilgesellschaft vor Ort, beauftragter Fachplaner:innen und Wissenschaftler:innen berücksichtigt werden.

In der Ratsversammlung am 18. Oktober 2023 nannte der Oberbürgermeister dies den Beschluss der „eierlegenden Wollmilchsau“. Der Antrag wurde mehrheitlich vom Stadtrat angenommen.

Wir fragen dazu an:

  1. Hat der Oberbürgermeister bei der LWB eingewirkt?
  2. Welche Resultate ergeben sich aus dem Einwirken?
  3. Gibt es aufgrund des Einwirkens Terminverzug beim Bauprojekt?
  4. Gibt es dadurch Fördermittel- oder Darlehensausfälle?
  5. Hat der Oberbürgermeister Erkenntnisse darüber, dass zur Umsetzung dessen, worauf er einwirken soll, möglicherweise städtische Finanzmittel erforderlich sind und wenn ja in welcher Höhe?

Antwort:

Zur Frage 1:

Zur Umsetzung des Ratsbeschlusses VII-A-07299-NF-02 „Südvorstadt für alle“ ist der Oberbürgermeister auf die Geschäftsführung der LWB zugegangen und hat darauf eingewirkt, dass die beschlossenen Aspekte bei der weiteren Planung der Sanierung der drei Objekte berücksichtigt werden.

Zur Frage 2:

Die Geschäftsführung der LWB hat dem Oberbürgermeister einen Vorschlag zur Umsetzung des Ratsbeschlusses unterbreitet und mit einer ersten Kostenkalkulation untersetzt. Darüber hat der Oberbürgermeister die Fraktionen des Stadtrates in einem Gespräch unterrichtet.

Im Ergebnis hat die LWB dargelegt, dass die Ziele, wie sie im Beschluss VII-A-07299-NF-01 festgelegt wurden, nicht wirtschaftlich umsetzbar sind. Für das Objekt Kochstraße 13-15 wird die LWB, entsprechend des Beschlusses, mit der Umsetzung der vorliegenden Planung beginnen, um weitere Kostensteigerungen zu vermeiden. Für die Objekte Kochstraße 59 – 63 sowie August-Bebel-Straße 81 – 83 soll die Wirtschaftlichkeitsberechnung sowie das weitere Vorgehen nochmal durch die Verwaltung geprüft werden.

Zur Frage 3:

Der gesamte Prozess, wie er mit dem Antrag des Stadtbezirksbeirats Süd sowie dem Beschluss der Vorlage VII-A-07299-NF-02 eingeleitet wurde, hat zu einer zeitlichen Verzögerung der Sanierungsprojekte geführt.

Zur Frage 4:

Nein. Bislang war keine Beantragung von Fördermitteln für die Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen vorgesehen. Potentielle Fördermittel der Sozialen Wohnraumförderung des Freistaats Sachsen stehen weiterhin zur Verfügung. Für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sind zum 1. Januar 2024 neue Förderbedingungen in Kraft getreten.

Zur Frage 5:

Die Geschäftsführung der LWB konnte nachweisen, dass die Umsetzung der im Ratsbeschluss festgelegten Sanierungsziele nicht wirtschaftlich umsetzbar ist. In den Gesprächen und Workshops, die bislang stattgefunden haben, bestand Einigkeit, dass eine Finanzierungslücke nicht durch die Quersubventionierung aus anderen Wohnungsbeständen der LWB gedeckt werden soll.

Um den Beschluss bei der Sanierung der Objekte Kochstraße 59 – 63 sowie August-Bebel-Straße 81 – 83 berücksichtigen zu können, wäre die Bereitstellung von Finanzmitteln aus dem städtischen Haushalt (Finanzeinlage) eine Möglichkeit, um die Finanzierungslücke zu decken. Diese Mittel können nur durch einen gesonderten Ratsbeschluss in den städtischen Haushalt 2025/26 eingestellt werden.

Abschließende Aussagen zu Kosten bzw. Finanzbedarfen können erst nach Prüfung der kalkulierten Baukosten getroffen werden. Darüber hinaus wurde zum jetzigen Zeitpunkt der Bedarf sowie der Sanierungsstandard für die Objekte Kochstraße 61 – 65 sowie August-Bebel-Straße 81 – 83 noch nicht final festgelegt. Dies kann erst nach einer Konkretisierung des Konzepts und der Abstimmung mit allen beteiligten Akteuren erfolgen.

 

Falschparker auf der neuen Waldstraße?

Anfrage:

Mit der Freigabe der Gleise auf der neugebauten Waldstraßenbrücke fährt ab dem 18. Dezember 2023 die Straßenbahnlinie 4 wieder ihren regulären Weg über die Waldstraße. Die stadtwärtige Haltestelle Am Mückenschlösschen muss noch für einige Wochen an einer provisorischen Haltestelle bedient werden. Alle anderen Haltestellen sind barrierefrei ausgebaut und werden regulär angefahren. Die noch fehlenden DFI-Anzeigen werden bis Frühjahr in Betrieb gehen. Der nördliche Teil der Waldstraße von Leutzscher Allee bis Primavesistraße ist auch fertiggestellt, so dass beide Fahrtrichtungen für den Kfz-Verkehr freigegeben werden können. Der Kfz-Verkehr über die Waldstraßenbrücke kann erst im Frühjahr wieder rollen. Hier sind unter anderem noch Versorgungsleitungen zu verlegen, die Straße zu asphaltieren und Geh- und Radwege sowie Brückengeländer zu errichten.

Hierzu fragen wir an:

  1. Wie viele verkehrswiderrechtliche Blockierungen der Straßenbahnlinie 4 und damit verbundene Umleitungen ergaben sich seit Freigabe im Dezember 2023 bis heute auf der Waldstraße (bitte mit Nennung des jeweiligen Grunds der Blockierung)?
  2. Wie verändert sich die Aufteilung des Verkehrsraums vor und nach der Sanierung bezogen auf die Verkehrsarten Fußverkehr, Radverkehr, ÖPNV und MIV?
  3. Wie wird sich der Anteil versiegelter Flächen in Quadratmetern von vor der Sanierung bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens Waldstraße verändern?

Antwort:

zu Frage 1:

– 18.12.2023 Grund: Falschparker Waldstraße

– 19.12.2023 Grund: Fahrzeug im besonderen Bahnkörper Waldstraße

– 20.12.2023 Grund: Fahrzeug im besonderen Bahnkörper Waldstraße

– 20.12.2023 Grund: Fahrzeug im besonderen Bahnkörper Waldstraße

– 21.12.2023 Grund: Fahrzeug im offenen Gleiskörper (Baustelle) Waldstraße

– 23.12.2023 Grund: Fahrzeug im offenen Gleiskörper (Baustelle) Waldstraße

– 25.12.2023 Grund: Fahrzeug im offenen Gleiskörper (Baustelle) Waldstraße

– 15.01.2024 Grund: Fahrzeug im besonderen Bahnkörper Haltestelle Stallbaumstraße

– 21.01.2024 Grund: Fahrzeug im offenen Gleiskörper (Baustelle) Waldstraße

zu Frage 2&3: 

Der Verkehrsraum wurde nicht neu aufgeteilt, es erfolgte im Rahmen der LVB-Gleisbau-Maßnahme lediglich ein Mitbau der Stadt. Der Straßenquerschnitt ist in seiner Aufteilung insbesondere durch die beidseitigen Baumreihen definiert und wurde dem Grund nach nicht verändert, lediglich einige Gehwegnasen an den Knotenpunkten wurden angelegt und die Haltestellen barrierefrei ausgebildet.

Durch die Schaffung der Gehwegnasen und barrierefreien Haltestellen vergrößert sich der Anteil der Flächen für den Fußverkehr etwas, die Größe der versiegelten Fläche insgesamt bleibt nahezu gleich.

Die insbesondere im Dezember nach der Wiederaufnahme des Linienbetriebs der Straßenbahn aufgetretenen Behinderungen sind dem Fehlverhalten von Kfz-Führenden innerhalb der Baustellensituation geschuldet.

Anfrage im Allris 

Antwort im Allris 

Baustellenchaos in Leipzig

Straßenbahnen und Busse stehen im Stau – haben Verspätung oder kommen gar nicht mehr. Berufspendler müssen deutlich mehr Zeit von und zur Arbeit einplanen oder kommen überhaupt nicht mehr durch die Stadt. Der Verkehr stockt. Staus führen zu einen verstärkten CO2-Ausstoß und die Abgase der im Stau stehenden Fahrzeuge gefährden die Gesundheit der Leipziger.

Das ist kein düsteres Zukunftsszenario. Das könnte schneller Realität werden, als uns allen lieb ist. Wie kann das sein?

Die Hälfte der Stadt wird zum Heizen mit Erdgas versorgt. Damit soll 2040 Schluss sein. Das funktioniert nur, wenn überall dort, wo jetzt Gasleitungen liegen, Fernwärmeleitungen oder für die Stromversorgung der Wärmepumpen größere Stromkabel verlegt werden.

Die halbe Stadt in 15 Jahren aufgraben? Dazu auch noch Olympia? Dann darf ein Jahr gar nicht mehr gebaut werden.

So geht es nicht. Die Menschen haben das längst verstanden und die Experten sowieso. Wir brauchen mehr Zeit – bis 2045 oder länger.

Die Politik muss endlich die Wahrheit sagen, sonst bekommen radikalen Kräfte an den Rändern weiter Zulauf.

Es wird Zeit, dass Sie damit anfangen, Herr Jung. Jetzt!

Sven Morlok, Fraktionsvorsitzender

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 16. Dezember 2023

Baustellenbelastung in Leipzig

Antrag:

  1. Indikatoren zur Bewertung der Baustellenbelastung der Leipziger Bevölkerung durch die Baumaßnahmen der Stadt Leipzig und der L-Gruppe im Zuge der Wärmewende, Verkehrswende und der Instandhaltung des Kanalnetzes vorzulegen. Dabei sollen die Belastungen durch oben bezeichnete Baumaßnahmen in den kommenden Jahren durch geeignete Indikatoren (z. B. Baustellentage pro Jahr oder Baustellenkilometer pro Jahr) mit der Baustellenbelastung in den vergangenen Jahren verglichen werden.
  2. zu prüfen, welche Auswirkungen eine teilweise Durchführung der Olympischen Spiele im Jahre 2036 in Leipzig auf die Bauaktivitäten in der Stadt Leipzig hätte (Unterbrechung oder Einschränkung von Bauaktivitäten) und ob dies dazu führen würde, dass die Klimaneutralität der Stadt Leipzig erst nach dem Jahr 2040 erreicht werden würde. Er wird ebenfalls beauftragt zu prüfen, ob vor dem Hintergrund der zu erwarteten Bauaktivitäten eine Bewerbung für die Olympischen Spiele im Jahr 2040 sinnvoller wäre.

Begründung:

Schon in den vergangenen Jahren war die Bevölkerung durch Bauaktivitäten in der Stadt stark belastet. Diese Bauaktivitäten werden in den nächsten Jahren stark zunehmen. Neben der allgemeinen Belastung der Bevölkerung haben sie auch Auswirkungen auf die Verkehrssituation. Sowohl der Straßenbahnverkehr als auch der Busverkehr werden verlangsamt. Dadurch entstehen Angebotseinschränkungen und Mehrkosten bei der LVB.

Durch eine vorausschauende Bewertung der Bauaktivitäten könnte die Belastung eingeschätzt werden und für den Fall, dass diese nicht mehr vertretbar wäre oder durch die Bevölkerung nicht mehr akzeptiert würde, durch eine Streckung der Baumaßnahmen gegengesteuert werden.

Bei Sportgroßveranstaltungen steigt das Verkehrsaufkommen in der Stadt deutlich an. Dem wird in der Regel dadurch Rechnung getragen, dass Baustellen während solcher Veranstaltungen vermieden werden (z. B. Zeppelinbrücke EM 2024). Angesichts der in der Stadt Leipzig festgestellten Notstandssituation erscheint es sinnvoll abzuwägen, welche Auswirkungen die Olympischen Spiele in 2036 auf die mit den Baumaßnahmen beabsichtigen CO2-Vermeidungsstrategien hätten.

Status:

Der Antrag wird in der Ratsversammlung am 13.12. in die Gremien verwiesen.

Antrag im Allris

Statt nur im Stadtbüro: Digitaler Ausstellungsraum auf leipzig.de

Antrag:

Der Oberbürgermeister schafft auf der städtischen Internetseite leipzig.de einen digitalen Ausstellungsraum, in dem alle physischen Ausstellungen und Präsentationen, die im Stadtbüro, dem Neuen Rathaus (Untere Wandelhalle) oder weiteren Liegenschaften (Stadtarchiv etc.) gezeigt werden, gleichzeitig auch digital präsentiert (und anschließend dort archiviert) werden. Insbesondere für städtebauliche Konzepte und Ideen ist dieser digitale Raum als zusätzliches Angebot zu nutzen. Ausschreibungsanforderungen und -unterlagen sind so zu gestalten, dass entsprechende Zuarbeiten für eine spätere Bereitstellung im digitalen Ausstellungsraum Bestandteil des Wettbewerbs sind.

Begründung:

Viele Ergebnisse der von der Stadtverwaltung selbst veranstalteten städtebaulichen Wettbewerbe werden über eine begrenzte Zeit im Stadtbüro (oder einer anderen Liegenschaft) öffentlich ausgestellt. In der Natur der Größe einer Stadt wie Leipzig liegt es, dass dies oftmals weit abseits des betreffenden Gebietes liegt, so dass interessierte Bürger aus dem Umfeld des Wettbewerbsareals ins Stadtbüro gelangen müssen, um sich informieren zu können. Aber auch die weiteren interessanten Ausstellungen, die häufig im Rathaus oder im Stadtbüro für eine begrenzte Zeit gezeigt werden, verdienen eine breitere Präsentation. Die Schaffung eines digitalen Ausstellungsraumes, in dem die jeweilige Ausstellung online gespiegelt wird, ist als zusätzliches Angebot bereitgestellt, über das sich Bürger barrierearm informieren können. Darüber hinaus unterstützt es die “Stadt der kurzen Wege”, denn der eigene Internetzugang ist barrierefrei und rund um die Uhr erreichbar.

Status:

Der Antrag wird in der Ratsversammlung am 13.12. in die Gremien verwiesen.

Antrag im Allris