Warme Schulen und Kitas in Leipzig

Warme Schulen und Kitas in Leipzig

Anfrage:

Angesichts herausfordernder Zustände in Leipzigs Schulen und Kitas zu Beginn der Heizperiode fragen wir:

  1. In wie vielen Schulen und Kitas ist die genutzte Heizungsanlage älter als 20 Jahre? Welche sind dies?
  2. In welchen unter  1.  genannten Einrichtungen ist der Zustand der Anlage als sanierungsbedürftig einzuschätzen? Kann in diesen Einrichtungen jeweils davon ausgegangen werden, dass die Anlagen durchweg während der Heizungsperiode verlässlich funktionieren?
  3. Wie hoch sind die durchschnittlichen Mehrkosten für den Betrieb aufgrund der genutzten veralteten Technik gegenüber modernen Anlagen (geschätzt pro Kita und pro Schule – durchschnittlich)? Welche Kosten würden durchschnittlich geschätzt pro Kita / pro Schule für einen Austausch in eine moderne Anlage entstehen?

Anfrage im Allris

Antwort:

1. In wie vielen Schulen und Kitas ist die genutzte Heizungsanlage älter als 20 Jahre? Welche sind dies?

In 147 Kita-Gebäuden und in 285 schulischen Gebäuden (incl. Sporthallen) hat die Hausinstallation partiell eine Betriebsdauer von mindestens 20 Jahren erreicht.
Abzugrenzen sind zunächst das Wärmeverteilsystem (Pumpen, Armaturen, Rohrnetz, Heizkörper, ggf. Ventilatorkonvektoren, Fußboden-/ Wandheizsysteme, Wärmeversorgung für raumlufttechnische Anlagen o.ä.) von der Wärmeerzeugung oder der Wärmeübergabestation.

Rohrnetz, Heizkörper, Armaturen und Pumpen entstammen in der Regel dem Zeitpunkt der Gebäudeerrichtung. Die Lebensdauer von Heizkörpern, Rohrnetz und Armaturen erreicht deutlich mehr als 20 Jahre. Verschleißbedingte Reparaturen sind durch den kurzfristigen Austausch der betroffenen Komponenten möglich. Aufgrund durchgeführter Reparaturen sowie Teil- und Komplexsanierungen erfolgt eine laufende Instandhaltung mit einhergehender Modernisierung dieses Anlagenbestandes.

Die Fernwärme-Übergabestationen entstammen in der Regel aus den Jahren 1994 bis 1996 sowie 2003 bis 2006. Reparaturen sind im Störungsfall durch den Austausch defekter Komponenten möglich. Auch hier erfolgt eine laufende Instandhaltung mit einhergehenden Teilmodernisierungen.

Zur Beheizung notwendige zentrale raumlufttechnische Anlagen sind in zahlreichen Typenbau-Schulsporthallen im Einsatz. Der Funktionserhalt erfolgt hier ebenfalls vorrangig in Form eines Austausches defekter Komponenten, wenngleich insbesondere in den Typenbausporthallen der Baujahre 1969 bis 1988 ein enormer energetischer Sanierungsstau zu bewältigen ist.

Öl- und Gas-Kesselanlagen haben in vielen Fällen ihre normative Lebensdauer erreicht oder überschritten. Anlage 1 gibt einen Überblick über Kesselanlagen mit einer Betriebsdauer von mindestens 20 Jahren.

2. In welchen unter 1. genannten Einrichtungen ist der Zustand der Anlage als sanierungsbedürftig einzuschätzen? Kann in diesen Einrichtungen jeweils davon ausgegangen werden, dass die Anlagen durchweg während der Heizperiode verlässlich funktionieren?

Der systematische Austausch erfolgt auf der Grundlage einer bestätigten Beschlussvorlage des OBM in Form eines jährlichen Planungsvorlaufes mit anschließend gestaffelten Ausschreibungsverfahren und Realisierungen [Anlage 2]. Diese Staffelung ermöglicht die Vorhaltung notwendiger Mittel für unplanmäßige Anlagenausfälle im Falle irreparabler Schäden insbesondere an Kesselkörpern oder Regelungsanlagen. Zudem wird die Versorgungssicherheit in Form einer vertraglich gebundenen Anmietoption für eine mobile Wärmeerzeugungsanlage gesichert.

3. Wie hoch sind die durchschnittlichen Mehrkosten für den Betrieb aufgrund der genutzten veralteten Technik gegenüber modernen Anlagen (geschätzt pro Kita und pro Schule – durchschnittlich)? Welche Kosten würden durchschnittlich geschätzt pro Kita / pro Schule für einen Austausch in eine moderne Anlage entstehen?

Neben einer Reduzierung der Umweltbelastung besteht beim Austausch überalterter Wärmeerzeugungsanlagen auch ein Kosteneinsparpotential von mindestens 10% der Verbrauchskosten. Einhergehende Anpassungen der Anlagen an wärmebedarfsrelevante Sanierungen der Gebäudehülle erhöhen dieses Potential. Der Leistungsbereich des Anlagenbestandes erstreckt sich von ca. 20 kW bis hin zu über 800 kW. Entsprechend breit gestreut sind die Kosten eines Kesseltausches, welche darüber hinaus von baulichen Randbedingungen, einem möglichen Energieträgerwechsel oder der Versorgung künftiger Erweiterungsbauten beeinflusst werden. Der vom Gesetzgeber unter bestimmten Voraussetzungen geforderte Anteil erneuerbarer Energien wirkt sich ebenfalls individuell auf die Kosten aus. Durchschnittsangaben besitzen deshalb keine Aussagekraft. In Anlage 1 sind Wärmeerzeugungsanlagen mit mindestens 20 Betriebsjahren aufgeführt, soweit diese vom Amt für Gebäudemanagement instand gehalten werden. Demgegenüber stehen die Wärmeversorgungskosten, welche nur zum Teil von der Stadt Leipzig direkt getragen werden. Zu Einrichtungen, deren Energiekostenabrechnungen durch freie Träger eigenständig erfolgen, können deshalb keine Aussagen hinsichtlich der Wärmeversorgungskosten und möglicher Einsparpotentiale getroffen werden.

Antwort im Allris

Stellungnahme des Deutschen Städtetages an das Bundesverfassungsgericht zur Sanktionspraxis bei Hartz IV

Stellungnahme des Deutschen Städtetages an das Bundesverfassungsgericht zur Sanktionspraxis bei Hartz IV

Anfrage:

Der Deutsche Städtetag hat eine Stellungnahme zur verfassungsrechtlichen Prüfung der Sanktionsvorschriften im 2. Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) Aktenzeichen: 1 BvL 7/16 an das Bundesverfassungsgericht verfasst. Hierzu fragen wir an:

  1. Welchen Beitrag hat der Oberbürgermeister als Mitglied des Präsidiums des Deutschen Städtetages hierzu geleistet?
  2. Welche Gremien und Behörden der Stadt Leipzig waren in den Beitrag des Oberbürgermeisters eingebunden?
  3. Welchen Standpunkt hat er vertreten?

Anfrage im Allris

Antwort:

1. Welchen Beitrag hat der Oberbürgermeister als Mitglied des Präsidiums des Deutschen Städtetages hierzu geleistet?

Der Oberbürgermeister hat keinen konkreten Beitrag zur Erstellung der Stellungnahme des DST  zur verfassungsrechtlichen Prüfung der Sanktionsvorschriften im SGB II geleistet.

2. Welche Gremien und Behörden der Stadt Leipzig waren in den Beitrag des Oberbürgermeisters eingebunden?

siehe 1.

3. Welchen Standpunkt hat er vertreten?

siehe 1.

Im Rahmen der Vertretung der Stadt Leipzig im DST wird die Weiterentwicklung des SGB II weiter unterstützt.

Antwort im Allris

Hobusch (FDP): “Kretschmer fordert nichts anderes als tiefe Eingriffe in die Privatsphäre”

Kretschmer fordert nichts anderes als tiefe Eingriffe in die Privatsphäre

Pressemitteilung:

Vor dem Hintergrund der Forderung des designierten sächsischen Ministerpräsidenten Michael Kretschmer nach Gesichts- und Kennzeichenerkennung durch Überwachungskameras äußert sich René Hobusch, FDP-Stadtrat in Leipzig:

“Mal losgelöst vom Bild-Zitat kann man es drehen und wenden, wie man will. Michael Kretschmer will technische Möglichkeiten zur anlasslosen Überwachung und zum Profiling nutzen. Da werden Menschen mit bestimmten Merkmalen unter Verdacht gestellt, wenn andere Merkmale offenbar nicht dazu passen.”

“Das lässt tief in die Gedankenwelt eines sicherheitspolitischen Hardliners und designierten Ministerpräsidenten des Freistaates blicken”,

so Hobusch weiter, der auch die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat anführt.

Wiederinbetriebnahme der historischen Fahnenmasten vor dem Rathaus

Wiederinbetriebnahme der historischen Fahnenmasten vor dem Rathaus

Antrag:

  1. Im Zuge der Umgestaltung des Rathausvorplatzes werden die zwei historischen Fahnenmasten, die auf dem Gelände stehen, so hergerichtet, dass sie zukünftig für Beflaggung wieder in Betrieb genommen und genutzt werden können
  2. Bei der Gestaltung soll außerdem darauf geachtet werden, dass auf die vorhandenen Steinfundamente am Fuße der Masten Sitzmöglichkeiten aus Holz angebracht werden.

Begründung:

Zu festlichen Anlässen kann es vorkommen, dass eine Flagge gehisst wird und dafür eine der vier durchgehend hängenden Flaggen (Leipzig, Sachsen, Deutschland, Europa) temporär abgehangen wird. Durch Nutzung der historischen Fahnenmasten können die vier Fahnen dauerhaft gehisst bleiben und gleichzeitig weitere Flaggen (z.B. Mayors for Peace, zum CSD,…) durchgehend während bestimmter Veranstaltungen gehangen werden.

Auf den Steinfundamenten sitzen gern und häufig Menschen, weshalb eine Verbesserung der Sitzqualität in Zuge dessen mit übernommen werden könnte.

Status:

Der Antrag ruht und wird aktuell nicht weiter behandelt.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt

ÖPNV in der Innenstadt stärken

ÖPNV in der Innenstadt stärken

Amtsblatt:

Die Situation an den Straßenbahnhaltestellen vor dem Hauptbahnhof ist unbefriedigend, wenn nicht gar gefährlich – und Leipzig wächst. In wenigen Jahren werden die Gleise dort nicht mehr ausreichen.

Im Waldstraßenviertel zuckelt die Straßenbahn hinter den Autos her. Das können wir ins in einer wachsenden Stadt nicht mehr leisten. Wir brauchen schnellere Verbindungen und die Anwohner müssen vom Straßenbahnlärm entlastet werden.

Der PKW-Verkehr muss raus aus der Innenstadt. Das schafft Platz für zusätzliche Gleise vor dem Hauptbahnhof. Der Ausbau der Nordtangente von der Emil-Fuchs-Straße bis zur Berliner Straße mit einem Tunnel an der Gerberstraße könnte die Lösung sein. Dann kommt man mit dem Auto schnell an der Innenstadt vorbei.

Ein Straßenbahntunnel im Waldstraßenviertel schafft eine schnelle Verbindung in die Innenstadt. Da werden sicher viele ihr Auto stehen lassen und auf die Straßenbahn umsteigen. Außerdem werden die Anwohner entlastet und das Viertel insgesamt aufgewertet.

Gut, dass der Stadtrat diese Projekte auf Antrag der Freibeuter jetzt angeschoben hat.

Nutzen Sie die Möglichkeit und kontaktieren Sie uns mit Fragen und Anregungen per E-Mail an: info@freibeuterfraktion.de.

Sven Morlok, Stadtrat

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 28. Oktober 2017

Morlok: “Millionen-Investitionen für längere Wegezeiten inakzeptabel”

Morlok: "Millionen-Investitionen für längere Wegezeiten inakzeptabel"

Pressemitteilung:

Nach erheblicher Verzögerung hat der OBM heute die Mobilitätsszenarien vorgestellt. Leider werden nicht alle Szenarien den Anforderungen einer wachsenden Stadt gerecht.

„Eine attraktive Stadt braucht attraktive Mobilitätsangebote. Sich zügig in der Stadt bewegen zu können, ist wichtig für ihre Attraktivität. Szenarien, die die Geschwindigkeit für den ÖPNV, den PKW und den Wirtschaftsverkehr reduzieren, werden dem nicht gerecht,“

so Stadtrat Sven Morlok (FDP).

Morlok:

„Wir können den Menschen nicht erklären mehrere hundert Millionen Euro zu investieren mit dem Ergebnis, dass sie jeden Tag länger zu ihrem Arbeitsplatz unterwegs sein werden als heute.“

Morlok kritisiere ebenfalls die Verknüpfung von Finanzierungsarten für einzelne Szenarien.

„Wer jetzt das Bürgerticket zur Bedingung eines Szenarios macht, schränkt die Handlungsoptionen ein.“

Morlok:

„Selbstverständlich müssen wir über die Finanzierung reden. Das muss aber im Rahmen des Diskussionsprozesses erfolgen und darf nicht zu Beginn vorweggenommen werden.“

Suchtberatung personell dem Bedarf anpassen, verhängnisvolle Wartezeiten in der Beratung vermeiden!

Suchtberatung personell dem Bedarf anpassen, verhängnisvolle Wartezeiten in der Beratung vermeiden!

Pressemitteilung:

Zum aktuell von der Stadt Leipzig veröffentlichten Suchtbericht 2017 äußert sich Naomi-Pia Witte als Vertreterin der Fraktion Freibeuter im Drogenbeirat:

“Die Stadt Leipzig arbeitet im Bereich der Drogen- und Suchthilfe auf einem hohen Niveau. Vorbildlich im Vergleich zu anderen Städten. Aufgrund der zunehmenden Bedarfe in der Suchtberatung und -hilfe jedoch geraten die Mitarbeiter an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit. Der Chrystalkonsum stellt die Mitarbeiter zudem vor neue Herausforderungen. Dringend sollte die Suchtberatung daher personell an den steigenden Bedarf angepasst werden, um verhängnisvolle Wartezeiten in der Beratung zu vermeiden.”

Dem Bericht zufolge sei Alkohol nach wie vor die am häufigsten konsumierte Droge. Dazu Witte weiter:

“Alkohol und Tabak verursachen die größten gesundheitlichen Schäden und hohe volkswirtschaftliche Kosten, sind aber im Supermarkt um die Ecke für Jedermann frei zugänglich.”

Witte lobte darüber hinaus den Austausch zwischen den Fraktionen und der Verwaltung bezüglich der Bestandsaufnahme von Kapazitätsengpässen in der Drogenhilfe, um bei Bedarf rechtzeitig gegensteuern zu können.

Kreativleistungen transparent und fair vergüten

Kreativleistungen transparent und fair vergüten

Pressemitteilung:

Stadt Leipzig erarbeitet Grundsätze zur Vergabe von Kreativleistungen – Stadtrat stimmt Antrag der Fraktion Freibeuter zu

Im Rahmen von Architektenwettbewerben werden teilnehmende Architekturbüros bereits angemessen vergütet. Mit der Erarbeitung von Grundsätzen zur Vergabe von Kreativleistungen soll eine faire Honorierung der Leistungen im Wettbewerb um Vergaben der Stadt Leipzig auf den gesamten Kreativbereich ausgeweitet werden.

“Niemand käme auf die Idee, von drei Malern zunächst je einen Raum der eigenen Wohnung streichen zu lassen, um dann noch zu entscheiden, wer überall die Fußleisten anbringen darf. Und bezahlt wird nur der, der die Fußleisten angebracht hat. Der Rest geht leer aus”,

zieht René Hobusch (FDP), Vorsitzender der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat, den Vergleich zum bisherigen Vorgehen der Stadt, Kreativschaffende zu Wettbewerben einzuladen ohne den Aufwand zur Vorstellung der Ideen in einem sogenannten Pitch angemessen zu honorieren.

In der Ratsversammlung sagte der Liberale Hobusch weiter:

“Einige hier im Saal wettrüsten beim Mindestlohn und fordern immer neue Gängelungen von Arbeitgebern. Bei Kreativleistungen können wir mal vor der eigenen Tür kehren und Leistungen, die wir einkaufen, transparent und fair vergüten.”

Kreativschaffenden seien bisher nicht selten keine Vergütung (sog. Pitchhonorar) gezahlt worden. Zudem sollten offenbar mit Vorlage der Entwürfe die Rechte daran an den potentiellen Auftraggeber übergehen. Dies hieße, dass der potentielle Auftraggeber alle Rechte an den Entwürfen habe, aber keinerlei Vergütung dafür gezahlt würde. Dies ist mit einem fairen Miteinander und den Grundsätzen sozialer Marktwirtschaft unvereinbar, denn der potentielle Auftraggeber nutzt seine Marktmacht aus.

Eine Stadtverwaltung sollte mit gutem Beispiel vorangehen und eine erbrachte Leistung auch angemessen vergüten. Mit einem Pitchhonorar werden überdies nur technische Kosten (bspw. für Produktion und eingekaufte Fremdleistungen) und ggf. ein kleiner Teil des Arbeitsaufwandes abgedeckt. Gleichwohl ist es eine Anerkennung der bereits erbrachten Leistungen.

Die Stadt Leipzig selbst habe sich die Förderung der Kreativwirtschaft auf die Fahnen geschrieben. Mit der Erarbeitung von fairen Grundsätzen zur Vergabe von Kreativleistungen sei ein wichtiger Schritt in Richtung Anerkennung der Leistungen getan.

Als Vorbild der Grundsätze der Vergabe von Kreativleistungen könnte der Vergütungstarifvertrag Design dienen. Der Vergütungstarifvertrag Design regelt neben Honorarvorschlägen insbesondere Angaben zur Struktur der Vergütung (Anteil Werkvertrag, Anteil Urheberrechtsvertrag, Verbreitung etc.).

Frust, Enttäuschung und Politikabwendung durch Vorfestlegung am Matthäikirchhof

Frust, Enttäuschung und Politikabwendung durch Vorfestlegung am Matthäikirchhof

Pressemitteilung:

Mit einem Änderungsantrag zum Matthäikirchhof wird die Fraktion Freibeuter den Oberbürgermeister auffordern, dem Ergebnis eines
öffentlichen Beteiligungs- und städtebaulichen Werkstattverfahrens nicht vorzugreifen.

Dazu der Vorsitzende der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat René Hobusch (FDP):

“Der Oberbürgermeister will das Archiv für die Stasi-Unterlagen am südlichen Teil des Matthäikirchhofs. Wir sollten aber gerade nicht dem Ergebnis des Beteiligungs- und städtebaulichen Werkstattverfahrens zum Gesamtareal Matthaikirchhof vorgreifen. Eine Vorfestlegung in der Beschlussvorlage torpediert das Ansinnen einer Bürgerbeteiligung und führt nur zu Frust, Enttäuschung und Politikabwendung.”

Die Vorlage VI-DS-04384-NF-06 “Entwicklungsoption Areal Matthäikirchhof” sieht in Beschlusspunkt 3 den südlichen Teil des Matthäikirchhofs als Standort für eine archivgerechte Lagerung der Stasi-Unterlagen vor.

Die Neufassung der Vorlage VI-DS-04384-NF-06 ist einsehbar im Allris.

Der Änderungsantrag der Fraktion Freibeuter VI-DS-04384-NF-06-ÄA-02) ist ebenfalls einsehbar im Allris.

Erleichterung und doch keinen Cent mehr in der Tasche

Erleichterung und doch keinen Cent mehr in der Tasche

Pressemitteilung:

Die Fraktion Freibeuter begrüßt die Entscheidung des Londoner Court of Appeal, die UBS dürfe keine Zahlungsansprüche gegenüber der KWL geltend machen.

“Das Urteil sorgt für Erleichterung. Eine Riesenlast für die Stadt Leipzig scheint abgewendet. Wenn das so bleibt würden die kriminellen Machenschaften des ehemaligen Geschäftsführers Heininger die Zukunft der Stadt nicht mehr belasten”,

so Sven Morlok (FDP), der die Fraktion Freibeuter im Finanzausschuss vertritt, am Rande der Pressekonferenz des Oberbürgermeisters.

“Allerdings ist die Stadt Leipzig und die LVV davon ausgegangen den Prozess zu gewinnen. Daher werden wir keinen Cent mehr in der Tasche haben. Sollten gebildete Rückstellungen aufgelöst werden können, würde sich die Kreditfinanzierungsfähigkeit erhöhen. Das könnte zukünftig Spielräume für die wichtigen Investitionen in unserer wachsenden Stadt schaffen”,

so der liberale Stadtrat Morlok abschließend.

In den Jahren 2006 und 2007 hatte die UBS der KWL “Collateralized Debt Obligations” (CDOs) verkauft, die im Zusammenhang mit der Finanzkrise zu Ausfällen führten, für die die UBS die KWL in Höhe von etwa 350 Millionen Euro in Haftung nehmen wollte. Die UBS war nach dem Urteil des High Court of Justice vom 4. November 2014 zu Gunsten von KWL, LBBW und Depfa in Berufung gegangen.