Stellungnahme des Deutschen Städtetages an das Bundesverfassungsgericht zur Sanktionspraxis bei Hartz IV

Anfrage:

Der Deutsche Städtetag hat eine Stellungnahme zur verfassungsrechtlichen Prüfung der Sanktionsvorschriften im 2. Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) Aktenzeichen: 1 BvL 7/16 an das Bundesverfassungsgericht verfasst. Hierzu fragen wir an:

  1. Welchen Beitrag hat der Oberbürgermeister als Mitglied des Präsidiums des Deutschen Städtetages hierzu geleistet?
  2. Welche Gremien und Behörden der Stadt Leipzig waren in den Beitrag des Oberbürgermeisters eingebunden?
  3. Welchen Standpunkt hat er vertreten?

Anfrage im Allris

Antwort:

1. Welchen Beitrag hat der Oberbürgermeister als Mitglied des Präsidiums des Deutschen Städtetages hierzu geleistet?

Der Oberbürgermeister hat keinen konkreten Beitrag zur Erstellung der Stellungnahme des DST  zur verfassungsrechtlichen Prüfung der Sanktionsvorschriften im SGB II geleistet.

2. Welche Gremien und Behörden der Stadt Leipzig waren in den Beitrag des Oberbürgermeisters eingebunden?

siehe 1.

3. Welchen Standpunkt hat er vertreten?

siehe 1.

Im Rahmen der Vertretung der Stadt Leipzig im DST wird die Weiterentwicklung des SGB II weiter unterstützt.

Antwort im Allris

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