Fallzahlen im Bereich Verkehrsordnungswidrigkeiten des Ordnungsamtes

Fallzahlen im Bereich Verkehrsordnungswidrigkeiten des Ordnungsamtes

Anfrage:

Die Fragen beziehen sich auf die Beantwortung der Anfrage VI-F-06172 „Auswirkungen der Aufstockung des Stadtordnungsdienstes“ der Fraktion Freibeuter:

  1. Wie haben sich die Fallzahlen bußgeldrelevanter Tatbestände im Vergleich der Jahre 2015, 2016, 2017 und 1. Halbjahr 2018 im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten des Ordnungsamtes entwickelt?
  2. Wie hat sich die Zahl der die im Außendienst erfassten Tatbestände weiterbearbeitenden Mitarbeiter im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten des Ordnungsamtes im Vergleich der Jahre 2015, 2016, 2017 und 1. Halbjahr 2018 entwickelt? Bitte um Gegenüberstellung von Fallzahlen, VZÄ lt. Stellenplan, VZÄ-Besetzung und Ausfallzeiten in VZÄ und analog der Tabelle in der Antwort zu Frage 4 in Anfrage VI-F-06172.
  3. (siehe Antwort auf Frage 2 und 4 der Anfrage VI-F-06172):
    (a) Ist es richtig, dass ein Mitarbeiter der Stadtverwaltung softwareseitig nicht die Einstellungsgründe (wie bspw. Verjährung) differenzieren und bei Abschluss des Falles dokumentieren kann?
    (b) Welche Gründe führen zum Eintreten der Verjährung, wenn sie nicht personeller Art sind?
    (c) Warum wird dennoch angeführt, dass 2.000 Fallbearbeitungen je Sachbearbeiter nicht überschritten werden sollen, um den Eintritt der Verjährung wegen Zeitverfall zu verhindern?
  4. (siehe Antwort auf Frage 4 der Anfrage VI-F-06172): Welche Maßnahmen ergreift der Oberbürgermeister kurzfristig, um der seit 2016 anhaltenden Überschreitung der Fallzahlen je Sachbearbeiter entgegen zu wirken. Welche Maßnahmen sind langfristig geplant?

Anfrage im Allris

Antwort:

Eingangs ist festzuhalten, dass die Fragestellung widersprüchlich ist, da ausdrücklich Bezug auf die Auswirkungen der Aufstockung des Stadtordnungsdienstes in der Bußgeldsachbearbeitung genommen wird. Feststellungen zu den nunmehr ergänzend nachgefragten Verkehrsordnungswidrigkeiten treffen im kommunalen Bereich jedoch die Mitarbeiter/innen der Abteilung Verkehrsüberwachung. Zudem gestalten sich die Abläufe und der Aufwand in der Sachbearbeitung bei Verkehrs- bzw. allgemeinen Ordnungswidrigkeiten unterschiedlich. Insofern ist eine gesonderte Betrachtung beider Aufgabenbereiche angezeigt.

Im Folgenden werden – ergänzend zu der bereits am 16.08.2018 erfolgten Darstellung der Situation hinsichtlich der Bearbeitung allgemeiner Ordnungswidrigkeiten – Angaben für das Sachgebiet Verkehrsordnungswidrigkeiten gemacht.

Frage 1: Wie haben sich die Fallzahlen bußgeldrelevanter Tatbestände im Vergleich der Jahre 2015, 2016, 2017 und 1. Halbjahr 2018 im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten des Ordnungsamtes entwickelt?

Jahr 2015 2016 2017 1. Hj 2018
Fallzahl 449.537 485.850 479.956 241.983

Tabelle: Fallzahlentwicklung – Verkehrsordnungswidrigkeiten

Die Angaben umfassen alle Tatbestände des ruhenden und des fließenden Verkehrs sowie Unfälle. Hinsichtlich der Feststellung beinhalten sie alle Anzeigen der kommunalen Verkehrsüberwachung, des Polizeivollzugsdienstes, anderer Ämter und Behörden sowie Privatanzeigen.

Jahr 2015 2016 2017 >HJ 2018
Fallzahl 11.577 13.400 12.556 7.235

Tabelle: Fallzahlentwicklung – Allgemeine Ordnungswidrigkeiten

Frage 2: Wie hat sich die Zahl der die im Außendienst erfassten Tatbestände weiterverarbeitenden Mitarbeiter im Bereich Verkehrsordnungswidrigkeiten des Ordnungsamtes im Vergleich der Jahre 2015, 2016, 2017 und 1. Halbjahr 2018 entwickelt? Bitte um Fallzahlen, VZÄ lt. Stellenplan, VZÄ-Besetzung und Ausfallzeiten in VZÄ und analog der Tabelle in der Antwort zu Frage 4 in der Anfrage VI-F-06172.

Jahr 2015 2016 2017 1. Hj 2018
Fallzahlen 449.537 485.850 479.956 241.983
VZÄ lt. Stellenplan mit SGL 33,25 33,25 31,25* 31,25
VZÄ-Besetzung lt. Stellenplan 33,25 33,195 31,2 30,25
Ausfallzeiten in VZÄ 3,87 3,41 3,91 4,40
IST-Besetzung in VZÄ 29,38 29,785 27,29 25,58

Tabelle: Stellenbesetzung – SG Verkehrsordnungswidrigkeiten
* Korrektur um 2,0 VZÄ

Jahr 2015 2016 2017 1. Hj. 2018
Fallzahlen 11.577 13.400 12.556 7.235
VZÄ lt. Stellenplan mit SGL 7,0 7,0 8,0 9,0 *
VZÄ-Besetzung lt. Stellenplan 7,0 7,0 7,0 9,0
Ausfallzeiten in VZÄ 1,9 0,9 0,6 0,5
IST-Besetzung in VZÄ 5,1 6,1 6,4 8,5

Tabelle: Stellenbesetzung – SG Allgemeine Ordnungswidrigkeiten
* Einrichtung einer bis zum 31.12.2018 befristeten Stelle durch Verlagerung innerhalb des Ordnungsamtes

Frage 3:  a. Ist es richtig, dass ein Mitarbeiter der Stadtverwaltung softwareseitig nicht die Einstellungsgründe (wie bspw. Verjährung) differenzieren und bei Abschluss des Falles dokumentieren kann?

Alle angezeigten Ordnungswidrigkeiten werden in das Bearbeitungsverfahren Saar-OWi eingepflegt, bearbeitet und in diesem Verfahren zu einem Abschluss gebracht. Im Einstellungsfall werden die Gründe – nach bestimmten Fallgruppen differenziert –  dokumentiert. Einer dieser Einstellungsgründe ist die eingetretene Verfolgungsverjährung. Eine tiefergehende statistische Auswertung der dafür ursächlichen Faktoren erfolgt aber nicht. Dies wäre nicht eindeutig einem Faktor zuordenbar und zudem mit erheblichem manuellen Aufwand verbunden.

Frage 3:  b. Welche Gründe führen zum Eintreten der Verjährung, wenn sie nicht personeller Art sind?

Verjährungsgründe können sein:

  • zu späte Anzeige der Ordnungswidrigkeit gegenüber der Verfolgungsbehörde
  • fehlende Mitwirkung des Betroffenen bzw. der Zeugen
  • Betroffener kann nicht ermittelt werden
  • ergebnislose/ langwierige Aufenthaltsermittlungen
  • Verjährung bei Gericht oder Staatsanwaltschaft
  • Abgabe des Verfahren von der Staatsanwaltschaft an die Bußgeldbehörde ohne Abgabeverfügung nach § 43 OWiG
  • durch Überlastung/ Personalausfall bedingter Zeitverzug in der Fallbearbeitung bei anderen beteiligten Ämtern und Behörden
  • Zustellungsmängel

u. a.

Da sich oft mehrere Gründe überschneiden bzw. gleichzeitig vorliegen, macht es keinen Sinn, dies statistisch differenziert zu erfassen.

Frage 3:  c. Warum wird dennoch angeführt, dass 2.000 Fallbearbeitungen je Sachbearbeiter nicht überschritten werden sollen, um den Eintritt der Verjährung wegen Zeitverfall zu verhindern?

Treten hinsichtlich der o. g. Einstellungsgründe keine signifikanten Abweichungen von den jahrelangen Erfahrungswerten ein, so ist ein Ansteigen der Einstellungsquote ein Indikator dafür, dass die Leistungsgrenze des vorhandenen Personals erreicht bzw. überschritten ist und eine Überlastungssituation vorliegt.

Eine dauerhafte Überschreitung der jährlich zu bearbeitenden Fallzahl pro VZÄ von

  • mehr als 2.000 Vorgängen bei allgemeinen Ordnungswidrigkeiten
  • mehr als 14.000 Vorgängen bei Verkehrsordnungswidrigkeiten

führt zu einer Dauerbelastung, die nicht mehr kompensiert werden kann, was wiederum zu einer qualitätsgeminderten Bearbeitung (mit nachteiligen Rechtsfolgen für die Stadt Leipzig), Einnahmeverlusten oder eben zum Anstieg verjährter Fälle führt. Die o. g. Angaben sind Standards und bereits Maximalwerte.

Bearbeitungsrückstände der Sachbearbeiter der Bußgeldbehörde sind in der Tat ein häufiger Grund, aus dem Fälle verjähren. Für Verkehrsordnungswidrigkeiten wurde ein Standard von 14.000 Fällen pro Mitarbeiter von externen Gutachtern ermittelt.

Jahr 2015 2016 2017 1. Hj 2018
Fallzahlen 449.537 485.850 479.956 241.983
VZÄ lt. Stellenplan ohne SGL 32,25 31,75 30,25 30,25
Fälle pro VZÄ lt. Stellenplan 13.939 15.302 15.867 15.999*

Tabelle: Fallzahl pro VZÄ – Verkehrsordnungswidrigkeiten
* Hochrechnung anhand Halbjahr

Jahr 2015 2016 2017 1. Hj 2018
Fallzahlen 11.577 13.400 12.556 7.235
VZÄ lt. Stellenplan ohne SGL 6,0 6,0 7,0 8,0
Fälle pro VZÄ lt. Stellenplan** 2.104 2.436 1.931 2.000*

Tabelle: Fallzahl pro VZÄ – Allgemeine Ordnungswidrigkeiten
* Hochrechnung anhand Halbjahr
**eine Stelle nur zu 0,5 VZÄ mit Fallbearbeitung befasst (lt. Stellenbeschreibung)

Hinsichtlich der Bearbeitung von Verkehrsordnungswidrigkeiten ist ersichtlich, dass die Werte bereits bei Zugrundelegung der VZÄ lt. Stellenplan seit 2016 weit über dem ermittelten Standard liegen. Die tatsächliche Anzahl der Fälle, die ein Mitarbeiter bearbeiten muss, liegt – bezieht man nicht besetzte Stellen und Stellenanteile sowie Ausfallzeiten durch Arbeitsunfähigkeit ein – weit höher.

Trotz ständiger Überprüfung der Arbeitsabläufe und -organisation bezüglich möglicher Optimierungspotenziale hat diese Situation dauerhaft hohe Arbeitsrückstände zur Folge. Auch die Anfälligkeit für Fehler in der Bearbeitung steigt.

Frage 4: (siehe Antwort auf Frage 4 der Anfrage VI-F-06172): Welche Maßnahmen ergreift der Oberbürgermeister kurzfristig, um der seit 2016 anhaltenden Überschreitung der Fallzahlen je Sachbearbeiter entgegen zu wirken. Welche Maßnahmen sind langfristig geplant?

Kurzfristig wurde – vorerst befristet bis zum 31.12.2018 – eine Stelle (1,0 VZÄ) innerhalb des Amtes zugunsten der Bearbeitung von allgemeinen Ordnungswidrigkeiten gewandelt.

Langfristig wurde im HH-Plan 2019/2020 eine weitere Stelle für die Bearbeitung von allgemeinen Ordnungswidrigkeiten vorgesehen, wozu sowohl aus der weiterhin steigenden Fallzahlentwicklung als auch der Aufstockung des Stadtordnungsdienstes eine entsprechende Notwendigkeit abzuleiten ist. Eine weitere Stelle wird dem Bereich Erzwingungshaften/ Ersatzmaßnahmen zugeführt, wo sich seit Jahren die Fallzahlen auf einem hohen (Verdreifachung) Niveau manifestiert haben.

Antwort im Allris

Gabelmann (PIRATEN): “Unglaubliches Kulturamtsversagen: Finanzierungsprobleme des Naturkundemuseums lange bekannt”

Unglaubliches Kulturamtsversagen: Finanzierungsprobleme des Naturkundemuseums lange bekannt

Pressemitteilung:

Die Entscheidung der Stadt, das Naturkundemuseum am beschlossenen Standort nicht weiter zu verfolgen, kommentiert die Piraten-Stadträtin Ute Elisabeth Gabelmann, Fraktionsvorsitzende der Freibeuterfraktion:

“Das war ein Desaster mit Ansage. Viele Experten haben die völlig aus der Luft gegriffene Kostenschätzung für unseriös gehalten – schon unter normalen Baubedingungen. Ein solcher Masterplan wie der angedachte ist nicht mal eben mit zehn Millionen umzusetzen. Daß die nun getätigten Untersuchungen nicht vor einer Beschlußfassung stattgefunden haben, fällt uns nun auf die Füße. Ein historisches Gebäude hat naturgemäß andere Bauschwierigkeiten als ein Neubau.”

Gabelmann, die im Fachausschuß für Stadtentwicklung und Bau das Projekt begleitet, führt weiter aus:

“Der jetzt gescheiterte Plan, in der Baumwollspinnerei einen
zusammengefaßten Kulturstandort zu schaffen, schwächt auch die anderen Projekte, die nun dort draußen ohne Tramanbindung und mit einer ab heute wenig wahrscheinlichen Busverbindung hocken.”

Als einzig sinnvolle Alternative sieht Gabelmann den Verbleib am alten Standort mit einer Sanierung des Gebäudes und einem Museumsanbau auf  dem Vorplatz.

Hobusch (FDP): “45 Minuten für die Aufnahme einer Anzeige dürfen keine Normalität sein / echte Polizisten statt “Polizeibehörde”

45 Minuten für die Aufnahme einer Anzeige dürfen keine Normalität sein / echte Polizisten statt "Polizeibehörde"

Pressemitteilung:

In der Debatte um umstrittene Äußerungen des sächsischen Ministerpräsidenten Michael Kretschmer zu einer polizeilichen Maßnahme gegenüber Leipziger Journalisten am Rande der Pegida Proteste am vergangenen Donnerstag in Dresden hat der Leipziger FDP -Stadtrat René Hobusch den Zustand der sächsischen Polizei kritisiert.

“Wir müssen aufpassen, dass das Vehikel der Strafanzeige nicht missbraucht wird, um Menschen, die einem gerade mal nicht passen, auszubremsen. In diesem Fall traf es Journalisten, die so an ihrer Arbeit gehindert wurden. Dass die Polizei alles aufnimmt und Ermittlungen einleitet, mag formal richtig sein. Wenn das aber 45 Minuten dauert, dann ist das nicht in Ordnung, denn die Polizei wird am Ende missbraucht. Dem werden wir nur Herr, wenn Aufnahme und Einleitung von Ermittlungen eben nicht 45 Minuten dauern, sondern nur 10 oder 15 Minuten.

Statt im Video erkennbare Notizen in ein Büchlein zu schreiben, geht sowas auch digital. Foto des Ausweises, Aufnahme einer ersten Aussage und schon ist es erledigt. Ganz ohne neue Befugnisse für die Polizei, ganz einfach nur durch moderne Ausstattung, über die jeder Oberschüler im Freistaat verfügt”,

so der Freidemokrat Hobusch in einer Reaktion am heutigen Tage. Hobusch kritisierte in diesem Zusammenhang auch die Reaktionen aus der Staatsregierung.

“Dass die Staatsregierung 45  Minuten für die Aufnahme einer einfachen Anzeige für völlig normal hält, ist ein Armutszeugnis. Und es zeigt: Statt eines neuen Polizeigesetzes mit mehr Kompetenzen und zahlreichen neuen Einschränkungen von Bürger- und Freiheitsrechten braucht die Polizei eine bessere Ausstattung – und zwar die beste Ausstattung.

Unsere Beamten sind keine Sekretäre, aber auch keine Armee im Inland, sondern Polizisten. Aber dazu fallen dem Ministerpräsident und dem Innenminister nicht viel ein. Stattdessen wird Druck auf Städte wie Leipzig gemacht, dass hier das Ordnungsamt in “Polizeibehörde” umbenannt wird, die Mitarbeiter in neue Kleidung gesteckt und in neu beklebte Kleinwagen gesetzt werden. Die Grenzen zwischen Ordnungswidrigkeitenrecht und Strafverfolgung werden dabei immer mehr verwässert, um dem Bürger Sicherheit vorzugaukeln.

Dabei wäre es so wichtig, gut ausgebildete Polizisten in ausreichender Anzahl vor Ort zu haben, die mit Fingerspitzengefühl erkennen können, wann wie in Dresden gerade jemand versucht, sie für eigene Zwecke zu missbrauchen und sich dabei dem Strafrecht bedient. Dafür braucht es Schulungen, sonst laufen wir Gefahr, dass solche Ereignisse kein Einzelfall bleiben.”

SPD und Freibeuter wollen Mobilitätsfonds mit mindestens 50 Millionen Euro Volumen bilden

SPD und Freibeuter wollen Mobilitätsfonds mit mindestens 50 Millionen Euro Volumen bilden

Pressemitteilung:

Ein gemeinsamer Antrag der Stadtratsfraktionen von SPD und Freibeutern sieht die Bildung eines Mobilitätsfonds mit einem Volumen von mindestens 50 Millionen Euro bis zum Jahr 2023 vor, um den Ausbau des ÖPNV in Leipzig langfristig zu sichern. Eine Änderung des Verkehrsleistungs-Finanzierungsvertrages wird zum jetzigen Zeitpunkt abgelehnt, da dies die Direktbetrauung der LVB sowie den steuerlichen Querverbund gefährden könnte.

„Mit diesem Antrag wird die Investitionsfähigkeit der LVB in den nächsten Jahren gesichert und Planungssicherheit für alle Beteiligten hergestellt, was für meine Fraktion ein wichtiges Hauptanliegen war“,

kommentiert Fraktionsvize Heiko Oßwald, der auch beteiligungspolitischer Sprecher seiner Fraktion ist, den Antrag.

„Bisher ging es in der gesamten Debatte immer nur um kurzfristige Investitionshilfen oder allgemeine Zuschusserhöhungen, die aber das Problem der Finanzierung von mittelfristig anstehenden Großinvestitionen nicht berücksichtigten. Daher hat meine Fraktion Wert darauf gelegt, dass wir hier einen nachhaltigen Lösungsansatz gefunden haben“,

meint Sven Morlok von den Freibeutern, der seine Fraktion auch im LVV-Aufsichtsrat vertritt.

„Gerade auch im Hinblick auf die zu Ende gehende politische Debatte zu den Mobilitätsszenarien ist es jetzt wichtig, einen seriösen Vorschlag zu machen, wie deren Umsetzung finanziert werden kann. Wir verstehen unseren Antrag deshalb auch als Diskussionsangebot an alle anderen Fraktionen, um möglichst noch im Herbst zu einer Lösung zu kommen“,

so Morlok. Für beide Fraktionen war weiterhin wichtig, dass die Entscheidungsbefugnis über die Verwendung der Rücklage klar beim Stadtrat liegt.

„Wir denken, dass wir mit diesem Antrag einen transparenten und nachhaltigen Vorschlag machen, um den Ausbau des ÖPNV zu sichern und seine Finanzierung gerecht zwischen Stadt und LVV-Konzern aufzuteilen“,

ergänzt Oßwald abschließend.

Beide Stadträte können sich vorstellen, dass die Zahlungen in den Mobilitätsfond auch über das Jahr 2023 bis zum Abschluss der Großinvestitionen in Verkehrsbereich fortgeführt werden.

Einladung zum gemeinsamen Pressegespräch der Fraktionen von SPD und Freibeutern – Freitag, 17. August 2018, 13 Uhr

Einladung zum gemeinsamen Pressegespräch der Fraktionen von SPD und Freibeutern - Freitag, 17. August 2018, 13 Uhr

Pressemitteilung:

Einladung zum gemeinsamen Pressegespräch der Fraktionen von SPD und Freibeutern – Freitag, 17. August 2018, 13 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit laden wir Sie zu einem gemeinsamen Pressegespräch der SPD-Fraktion und der Fraktion Freibeuter ins Neue Rathaus, Raum 101 (Geschäftsstelle Fraktion Freibeuter) ein.

Thema des Gesprächs ist eine gemeinsame Neufassung des Antrags

„Erhöhung des Investitionszuschusses für die Leipziger Verkehrsbetriebe – ÖPNV-Finanzierung nachhaltig sichern“.

Teilnehmer:

Heiko Oßwald, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion
Sven Morlok, Stadtrat der Fraktion Freibeuter

Wann und wo?

17. August 2018, 13 Uhr im Neuen Rathaus, Zimmer 101.

Anspruch auf einen Krippen- und Kitaplatz in der Stadt Leipzig nach Umzug ins Leipziger Umland

Anspruch auf einen Krippen- und Kitaplatz in der Stadt Leipzig nach Umzug ins Leipziger Umland

Anfrage:

Eltern, deren Kinder eine Krippe oder Kindertageseinrichtung in Leipzig besuchen, haben der Leitung der Einrichtung einen Wohnsitzwechsel anzuzeigen. Bei anhaltender Ausübung einer beruflichen Tätigkeit in der Stadt Leipzig besteht bei vielen Eltern weiterhin der Wunsch, den Betreuungsplatz in der Leipziger Einrichtung zu behalten.

Hierzu fragen wir:

  1. Wie ist die Rechtslage bei Anzeige eines Wohnsitzwechsels in das Leipziger Umland?
  2. Wie viele Plätze (jeweils im Krippen- und Kitabereich) sind nach wie vor durch Kinder belegt, die inzwischen einen Wohnsitz außerhalb der Stadt Leipzig haben?
  3. Wie viele Krippen- und Kitaplätze davon werden durch die Kommunen des Leipziger Umlandes in der Stadt Leipzig finanziert?
  4. Welche Auswirkungen hat der in Frage 3 angeführte Umstand auf die Belegungssituation in Krippen- und Kindertagesstätten der Stadt Leipzig vor dem Hintergund, dass nach wie vor nicht allen Leipziger Kindern ein Betreuungsplatz bereit gestellt werden kann?

Anfrage im Allris

Antwort:

1. Wie ist die Rechtslage bei Anzeige eines Wohnsitzwechsels in das Leipziger Umland?

Mit dem Wohnsitzwechsel erfolgt ein Zuständigkeitswechsel. Der Anspruch des Kindes auf einen Betreuungsplatz richtet sich gegen die neue Wohnortgemeinde. In der Regel verbleiben die Kinder jedoch auf dem Betreuungsplatz.

2. Wie viele Plätze (jeweils im Krippen- und Kitabereich) sind nach wie vor durch Kinder belegt, die inzwischen einen Wohnsitz außerhalb der Stadt Leipzig haben?

Mit Stand 31.07.2018 werden Kinder aus Umlandgemeinden in der Stadt Leipzig in Einrichtungen der Freien Träger und der Kommune wie folgt betreut:

Betreuungsart Kommune freie Träger Gesamt
Krippe 8 69 77
Tagespflege 2 7 9
Kindergarten 39 211 250
Gesamt 49 287 336

5 der in kommunalen Kitas betreuten Krippenkinder und 21 der Kindergartenkinder wohnen in Franken- heim oder Lindennaundorf, die Ortsteile der Stadt Markranstädt sind. Grundlage für deren Betreuung ist eine Vereinbarung der Stadt Leipzig aus dem Jahr 2000 mit der Stadt Markranstädt zur Eingemeindung von Bienitz/Rückmarsdorf. Darin übernahm die Stadt Leipzig die bereits bestehende vertragliche Regelung, dass Kinder aus Frankenheim und Lindennaundorf in der Kita Spatzennest in Rückmarsdorf betreut werden können.

3. Wie viele Krippen- und Kitaplätze davon werden durch die Kommunen des Leipziger Umlandes in der Stadt Leipzig finanziert?

Für die 336 in Leipzig betreuten Kinder aus Fremdgemeinden wird gemäß § 17 Abs. 3 SächsKitaG der festgeschriebene Gemeindeanteil durch die Wohnortgemeinde erstattet.

4. Welche Auswirkungen hat der in Frage 3 angeführte Umstand auf die Belegungssituation in Krippen- und Kindertagesstätten der Stadt Leipzig vor dem Hintergrund, dass nach wie vor nicht allen Leipziger Kindern ein Betreuungsplatz bereitgestellt werden kann?

Zum 31.07.2018 wurden 336 Kinder aus Umlandgemeinden in Leipzig betreut. 497 Leipziger Kinder sind in Kindertagesstätten im Umland untergebracht. Derzeit entlastet also das Umland das Leipzger Kita-Netz um 161 Betreuungsplätze.

Antwort im Allris

Zweiter Rettungsweg und Straßenbegleitgrün

Zweiter Rettungsweg und Straßenbegleitgrün

Anfrage:

Im Zusammenhang mit Bau- und Sanierungsmaßnahmen von Immobilien bemängelt die Feuerwehr immer wieder die mangelnde Nutzbarkeit des zweiten Rettungsweges (Fenster). Aufgrund des unzureichenden Baumbeschnitts von Straßenbegleitgrün können Hubrettungswagen nicht angeleitert und Personen nicht über das Fenster gerettet werden. Hierzu fragen wir:

  1. Sind dem Oberbürgermeister die Auswirkungen ausbleibenden Baumbeschnitts von Straßenbegleitgrün auf die Rettung über den 2. Rettungsweg bekannt?
  2. Sieht die Stadt Leipzig Gefährdungen von Personen im Zusammenhang mit dem ausbleibenden Baumbeschnitt von Straßenbegleitgrün?
  3. Was unternimmt die Stadtverwaltung, um der mangelnden Nutzbarkeit des 2. Rettungsweges entgegen zu wirken?

 

Anfrage im Allris

Antwort (mündlich in der Ratsversammlung):

Bürgermeister Rosenthal:

Kurze Erläuterung zum Sachverhalt: Grundsätzlich sind bei Bau- und Sanierungsarbeiten an Immobilien regelmäßig Baugenehmigungen erforderlich. Im Rahmen der Erteilung von Baugenehmigungen hat der Nachweis der Gewährleistung des zweiten Rettungsweges durch den Gebäudeeigentümer respektive Bauantragsteller zu erfolgen. Hierzu hat das Sächsische Staatsministerium des Innern in Abstimmung mit dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr am 21.06.2017 die Rechtslage konkretisiert. Ich möchte sie hier nur ansatzweise zitieren.

Bei Neubauten und genehmigungspflichtigen Umbauten besteht kein Rechtsanspruch des Antragstellers, den zweiten Rettungsweg im öffentlichen Raum über Leitern der Feuerwehr zu führen. Bestehende Bäume sind dabei aus Umweltgründen und zum Schutz öffentlichen Eigentums zu erhalten. Wenn jedoch ein Gebäude mit gültiger Baugenehmigung besteht, nach der der zweite Rettungsweg im öffentlichen Bereich akzeptiert wurde, muss diese Möglichkeit auch dauerhaft fortbestehen; sogenannter Bestandsschutz des Gebäudes.

Neben der wohl am einfachsten zu realisierenden und kostengünstigsten Möglichkeit über die Rettungsgeräte der Feuerwehr vom öffentlichen Straßenraum aus bestehen hierfür noch andere Möglichkeiten wie Spindeltreppen an der rückwärtigen Fassade oder Sicherheitstreppenhäuser. Die Sächsische Bauordnung sieht jedoch keinen Vorrang einer bestimmten Lösungsmöglichkeit. Grundsätzlich ist der Baurechtszustand von Gebäuden auch im Hinblick auf die Rettungswegesituation vom Amt für Bauordnung und Denkmalpflege zu beurteilen. Bei der Durchsetzung baurechtskonformer Zustände ist in Bezug zum Rettungsweg im Bereich von Straßenbegleitgrün zu klären, ob zu dieser Option ein Rechtsanspruch des Gebäudeeigentümers besteht.

Jetzt zur ersten Frage.

Die Auswirkungen, die für die Rettungswege entstehen würden, wenn eine fachgerechte Pflege im Straßenraum nicht erfolgt, sind der Stadtverwaltung bekannt.

Zur zweiten Frage.

In der Stadt Leipzig werden keine bestehenden Gefährdungen durch unterbliebene Schnittmaßnahmen gesehen. Sofern hier Beeinträchtigungen festzustellen sind, werden durch das ABD Maßnahmen zur Gefahrenabwehr in Abstimmung mit dem ASG sowie der Branddirektion geprüft und bei Erfordernis eingeleitet.

Zur dritten Frage.

Es können keine pauschalen Maßnahmen benannt werden. Die Maßnahmen können je nach Einzelfall im Verantwortungsbereich der Stadt selbst oder im Verantwortungsbereich des Gebäudeeigentümers zu regeln sein.

Stadtrat Hobusch (Freibeuter):

Herr Bürgermeister Rosenthal, vielen Dank für die Antwort. – Ich lese Ihnen einmal beispielhaft aus einem Brandschutzprotokoll zu einer Begehung eines Bestandsgebäudes vor, in dem die Feuerwehr Folgendes vermerkt hat: Aufgrund der Baumbepflanzung rechtsseitig, also straßenseitig, kann der zweite Rettungsweg am Dachgeschoss bzw. zweiten und dritten Obergeschoss nicht mit Hubrettungsfahrzeug angeleitert werden. Keine Sicherstellung. Stadt Leipzig, Branddirektion Meine Nachfrage beim Prüfingenieur daraufhin hat ergeben, dass er das nicht zum ersten Mal erlebt hat. Sie aber sagen, Ihnen seien solche Probleme nicht bekannt. Sehen Sie hier einen Widerspruch zwischen Ihren Ausführungen und dem hier konkret zitierten Protokoll?

Bürgermeister Rosenthal:

Nein, da sehe ich keinen Widerspruch. Wichtig ist, dass die Branddirektion gelegentlich beauftragt wird, zu prüfen, ob bestimmte Fenster als zweiter Rettungsweg nutzbar sind. Wenn dabei festgestellt wird, dass der zweite Rettungsweg nicht gewährleistet werden kann, sind Maßnahmen einzuleiten. Das wird dann mit dem Amt für Bauordnung und Denkmalpflege und dem ASW sofort gelöst.

Hobusch (FDP): “Gästetaxe ist steuerpolitischer Offenbarungseid”

Gästetaxe ist steuerpolitischer Offenbarungseid

Pressemitteilung:

Als steuerpolitischen Offenbarungseid hat FDP-Stadtrat René Hobusch die Absicht der Stadt Leipzig bezeichnet, ab dem 01. Januar 2019 eine sogenannte Gästetaxe einzuführen.

„Ich habe schon nicht an das Verspechen des Oberbürgermeisters und seines Finanzdezernenten bei der Erhöhung der Grundsteuer 2010 geglaubt, dass diese wieder abgesenkt wird, wenn die Steuereinnahmen wieder steigen. Und ich glaube nicht daran, dass eine Gästetaxe die Leipzigerinnen und Leipziger bei der Entwicklung touristischer Infrastruktur erleichtern soll, denn dann könnten wir Ihnen endlich die zusätzlichen 20 Millionen Euro Grundsteuer jährlich zurückgeben. Ich bin überzeugt, die zusätzlichen rund 9 Millionen Euro jährlich werden einfach im großen Topf versickern”,

so der Freidemokrat Hobusch in einer Reaktion am Freitag.Der Liberale hält die Gästetaxe zudem für ungerecht,

„denn sie wird angesichts knapper werdenden Wohnraums zu Semesterbeginn für neu in die Stadt kommende Studenten, die vielleicht erst mal ein paar Tage oder Woche in ein Hostel gehen müssen, genauso anfallen, wie für den Geschäftsreisenden, der im Steigenberger absteigt. Das ist schlichtweg asozial”.

Kritik übt Hobusch auch am Zeitpunkt der Vorlage.

„Kaum sind die Stadträte in der Sommerpause, kommt Finanzbürgermeister Bonew damit um die Ecke. Eine Diskussion ist damit nahezu nicht möglich, wenn bereits im August der Stadtrat darüber entscheiden soll”.

Internationale Luft- und Raumfahrtausstellung (ILA) in Leipzig

Internationale Luft- und Raumfahrtausstellung (ILA) in Leipzig

Antrag:

Der Oberbürgermeister prüft gemeinsam mit der Mitteldeutschen Flughafen AG sowie der Leipziger Messe alle Möglichkeiten die ILA im Falle eines nicht über 2020 hinausgehenden Verbleibs in Berlin an den Flughafen Leipzig-Halle zu holen. Der Freistaat Sachsen, die Stadt Halle und das Land Sachsen-Anhalt werden in die Prüfungen und Bemühungen eingebunden.

Begründung:

Der Verbleib der ILA in Berlin über das Jahr 2020 hinaus ist nicht gesichert. Bereits vor knapp 10 Jahren gab es eine viel beachtete Bewerbung des Standortes Leipzig. Wenn es die Chance gibt, eine Leitmesse dieser Dimension an den Standort Leipzig zu holen, sollte man

diese Chance ernsthaft prüfen. Die Bemühungen um die ILA können die Entwicklungen des Airports von einem Passagier- und Frachtflughafen hin zu einem zentralen Luftfahrtstandort inkl. Flugzeugwartung und Flugzeugbau befördern. So wurde medial mehrfach angedeutet, dass Antonov und Dornier mit dem Gedanken spielen in Leipzig auch Flugzeugbau anzusiedeln.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung in Originalfassung angenommen.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Ehemalige Präsidenten des BVerwG im Straßennamenpool der Stadt Leipzig

Ehemalige Präsidenten des BVerwG im Straßennamenpool der Stadt Leipzig

Antrag:

Die Namen ehemaliger Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts werden in den Straßennamenpool der Stadt Leipzig aufgenommen.

Begründung:

Leipzig ist eng mit höchstrichterlicher Rechtssprechung verbunden. Nachdem bereits 1997 der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs seinen Sitz in Leipzig fand, setzte das Bundesverwaltungsgericht am 12. September 2002 seine Arbeit im ehemaligen Reichsgerichtsgebäude fort.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung in Form des Verwaltungsstandpunktes beschlossen:

Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichtes, die am Sitz in Leipzig tätig waren (Frauen sind eingeschlossen), werden als potenzielle Personengruppe für Straßenbenennungen vorgemerkt. Über die Aufnahme einer bestimmten Person in den Namensvorrat wird im Einzelfall nach deren Ableben entschieden.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt