Barrierefreie Haltestellen bis 2022

Barrierefreie Haltestellen bis 2022

Anfrage:

In § 8 (3) 1 PBefG heißt es: „Der Nahverkehrsplan hat die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen.“

Hierzu fragen wir:

  1. Welche Straßenbahnhaltestellen erfüllen heute bereits die vollständige Barrierefreiheit?
  2. Welche Haltestellen werden diese Anforderungen an die Barrierefreiheit bis 2022 erfüllen?
  3. Welche Haltestellen werden diese bis 2022 nicht erfüllen? Und warum nicht?
  4. Welche Kosten sind mit der vollständigen Umsetzung des Ziels verbunden?
  5. Warum wurden neue Haltestellen in jüngerer Vergangenheit eingerichtet, ohne diese barrierefrei zu gestalten (bspw. Haltestelle Springerstraße der Linie 12)?
  6. Wie wird die Stadt Leipzig die LVB bei der Zielerreichung unterstützen (bspw. Sonderinvestitionszuschuss)?
  7. Wie ist der Stand bei S-Bahn-Haltestellen sowie Regionalbahnhaltestellen im Stadtgebiet?
  8. Droht im Falle der Nichtumsetzung eine Ersatzvornahme durch die Rechtsaufsicht?

Anfrage im Allris

Antwort (mündlich in der Ratsversammlung):

Bürgermeisterin Dubrau:

Zu den Fragen 1 und 2:

Rund zwei Drittel der Straßenbahnhaltestellen in Leipzig sind bereits barrierefrei angelegt, ein sehr gutes Ergebnis in vergleichsweise kurzer Zeit. Rund 80 Prozent des Fahrgastverkehrs werden über diese Haltestellen abgewickelt. Wir werden dem Protokoll eine Anlage beifügen, die zwei lange Listen enthalten: zum einen alle barrierefreien Straßenbahnhaltestellen im gesamten Netz der LVB, also inklusive derjenigen, die sich außerhalb des Territoriums der Stadt Leipzig befinden, und zum anderen alle geplanten Baumaßnahmen für Straßenbahnhaltestellen, die bis 2024 barrierefrei gebaut oder umgebaut werden. Die Haltestellen, welche voraussichtlich bis 2022 fertiggestellt werden, sind dort mit Fettdruck hervorgehoben.

Zur Frage 3.

Der Ausbau der bis 2022 noch nicht barrierefreien Haltestellen wird nach Maßgabe der personellen und finanziellen Ressourcen weiter fortgesetzt. Der sich in der Fortschreibung befindliche Nahverkehrsplan wird dazu Ausnahmeregelungen definieren, da es weder finanziell noch hinsichtlich der Vielzahl der dafür notwendigen Baustellen und Sperrungen machbar sein wird, bis 2022 alle Haltestellen im Stadtgebiet barrierefrei auszubauen.

Zur Frage 4.

Im Rahmen der Bewertung der Mobilitätsszenarien wurde der Aufwand zur Herstellung der vollständigen Barrierefreiheit im Haltestellennetz von Straßenbahn und Bus über pauschale Ansätze berechnet und auf 135 Millionen Euro geschätzt. Davon entfallen 120 Millionen Euro auf Straßenbahnhaltestellen und 15 Millionen Euro auf Bushaltestellen.

Zur Frage 5.

Der barrierefreie Ausbau einer Haltestelle, unabhängig ob Neu- oder Umbau, ist in der Regel auch mit der Erneuerung der Gleisanlagen verbunden, um sowohl die Nutzbarkeit der Haltestelle durch die Straßenbahn als auch die der Straße für den MIV gewährleisten zu können.

Hieraus resultieren in aller Regel ein umfangreicher Planungsaufwand mit einem großen Zeitbedarf wie auch weitere Folgemaßnahmen wie Straßenbau oder Leitungsumverlegung, sodass ein hoher Finanzaufwand mit derartigen Vorhaben verbunden ist. – Sie werden sich vielleicht erinnern, dass wir den Umbau der Haltestelle „Diakonissenkrankenhaus“ gemeinsam mit Investoren finanziert haben. Dieser Umbau hat über 1 Million Euro gekostet.

Durch den Freistaat Sachsen werden Verbesserungen der Straßeninfrastruktur – hierzu zählt natürlich auch eine barrierefreie Haltestelle – mit Fördermitteln unterstützt. Gleichzeitig ist eine derartige Förderung jedoch mit einer Bindungsfrist von 25 Jahren verbunden, in der ein erneuter Umbau in der Regel die Rückzahlung der Fördermittel zur Folge hat. Aus dieser Randbedingung folgt, dass aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten die Erneuerung von Gleisanlagen vonseiten der LVB erst bei einem entsprechenden Verschleiß vorzusehen ist, dass aufgrund der Bindungsfristen, die sich aus der Förderung ergeben, eine Betrachtung des Gesamtstraßenraums sowohl im Haltestellenbereich selbst als auch der angrenzenden Streckenabschnitte erforderlich ist, dass oftmals ein Mitbau der Stadt erforderlich ist und dass ein entsprechender zeitlicher Vorlauf – dieser beträgt in der Regel vier Jahre – für die Planung notwendig ist, um umfängliche und tatsächlich zukunftssichere Lösungen zu schaffen.

Im Falle der in der jüngsten Vergangenheit neu, jedoch nicht barrierefrei errichteten Haltestellen Springerstraße und Am Viadukt erfolgte die Einrichtung aufgrund eines hohen Nachfragepotenzials. In der Springerstraße gibt es große Haltestellenabstände trotz dichter Wohnbebauung und einer neu eingerichteten Kita. Am Viadukt ist die unmittelbare Erreichbarkeit des Einkaufsmarkts Kaufland zu gewährleisten. Der Gleiszustand war zu damaliger Zeit so weit in Ordnung, dass weder in der Gohliser noch in der Georg-Schumann-Straße eine Erneuerung der Gleise notwendig war. Zudem fehlten sowohl Planungsvorlauf, um eine ausgereifte Lösung zu erarbeiten, als auch finanzielle Mittel, um den Bau auf die angrenzenden Streckenabschnitte auszuweiten. Um das Angebot zu verbessern, erfolgte die Einrichtung von zwei nicht barrierefreien Haltestellen.

Es gibt eben immer nur zwei Möglichkeiten: Entweder errichtet man die Haltestelle quasi als Provisorium sofort, oder man wartet so lange, bis die Straßenbahnschienen derart verschlissen sind, dass sie unbedingt erneuert werden müssen. In diesem Fall gab es die eindeutige Entscheidung: Wir richten an diesen beiden Stellen eine nicht behindertengerechte Haltestelle ein.

Zur Frage 6.

Neben den bestehenden Finanzierungsbausteinen unterstützt die Stadt Leipzig die LVB, indem sie Vorhaben der LVB zum barrierefreien Ausbau von Haltestellen planerisch begleitet und ihre Mitbauanteile straßenmäßig zur Verfügung stellt.

Zur Frage 7.

Im S-Bahn- und im Regionalverkehr werden insgesamt 36 Zugangsstellen im Leipziger Stadtgebiet bedient. Davon sind 28 barrierefrei. Zwei weitere Zugangsstellen, in Thekla und Anger-Crottendorf, die sich derzeit noch im Bau befinden, werden bis 2021 fertiggestellt. Außerdem werden die neuen Haltestellen „Essener Straße“ – Inbetriebnahme in 2018 – und „Mockauer Straße“ – Inbetriebnahme in 2019 – barrierefrei sein.

Zur Frage 8.

Die Neufassung des Personenbeförderungsgesetzes vom 01.01.2013 formuliert den Auftrag an den Nahverkehrsplan, „für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen“. Diese Frist gilt nicht, „sofern in dem Nahverkehrsplan konkret Ausnahmen benannt und begründet werden.“ Im Zuge der Fortschreibung des Nahverkehrsplans wird daher eine entsprechende Ausnahmeregelung benannt.

Stadträtin Gabelmann (Freibeuter):

Danke für die umfangreiche Antwort. – Ich entnehme Ihren Worten, dass wir, wenn der Schienenverschleiß noch nicht so weit fortgeschritten ist, auch künftig nicht barrierefreie Haltestellen anlegen werden.

Bürgermeisterin Dubrau:

Ja, das könnte passieren, wird aber der absolute Ausnahmefall sein.

Stadträtin Gabelmann (Freibeuter):

Ich wollte nur wissen, ob dem so ist oder ob wir den Cut machen und sagen: Ab jetzt auf gar keinen Fall mehr. – Die zweite Frage ist: Wann rechnen Sie mit einer vollständigen Umsetzung der Barrierefreiheit?

Bürgermeisterin Dubrau:

Das hängt natürlich weitestgehend von den Finanzierungsmöglichkeiten ab. Es lässt sich nur schwer so weit in die Zukunft schauen.

Stadträtin Gabelmann (Freibeuter):

Eigentlich müsste es ja dann so weit sein, wenn die letzte Schiene so verschlissen ist, dass neu gebaut werden muss.

Bürgermeisterin Dubrau:

Das dauert aber noch ein paar Jährchen.

[…]

Morlok (FDP): “ILA in Leipzig – Herausforderung und Chance zugleich”

ILA in Leipzig - Herausforderung und Chance zugleich

Pressemitteilung:

Der Verbleib der Internationalen Luft- und Raumfahrtausstellung (ILA) in Berlin über das Jahr 2020 ist ungewiss. Vor diesem Hintergrund regt die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat an, die Austragung der ILA am Standort Flughafen Halle/Leipzig zu prüfen.

Dazu der Freidemokrat Sven Morlok, der die Freibeuter im Fachausschuss Wirtschaft & Arbeit vertritt:

“1.000 Aussteller aus mehr als 40 Nationen und 150.000 Besucher auf der ILA sind Herausforderung und Chance für Leipzig zugleich.”

Der Oberbürgermeister der Stadt Leipzig, die Mitteldeutsche Flughafen AG sowie die Leipziger Messe sollen gemeinsam alle Möglichkeiten prüfen, die ILA nach 2020 von Schönefeld an den Flughafen Leipzig-Halle zu holen. Der Freistaat Sachsen, die Stadt Halle und das Land
Sachsen-Anhalt werden in die Prüfungen und Bemühungen eingebunden.

Die Bemühungen um die ILA würden zudem eine bereits vor acht Jahren viel beachtete Bewerbung des Standortes Leipzig bekräftigen. Morlok war seinerzeit als sächsischer Verkehrsminister in die Bewerbung eingebunden.

Medienberichten zufolge erwägen Antonov und Dornier eine Ansiedlung im Bereich Flugzeugbau in Leipzig. Ein Anwerben der ILA kann die Entwicklungen des Airports von einem Passagier- und Frachtflughafen hin zu einem zentralen Luftfahrtstandort mit Flugzeugwartung und Flugzeugbau befördern.

Big Brother is watching you – Transparenz an allen Orten

Big Brother is watching you - Transparenz an allen Orten

Pressemitteilung:

Auf Initiative der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat haben die Stadtverordneten in ihrer Sitzung am Mittwoch mehrheitlich den Oberbürgermeister beauftragt, alle Standorte von Kameras im öffentlichen Raum der Stadt Leipzig im Themenstadtplan auf www.leipzig.de zu kennzeichnen.

Dazu begrüßt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Ute Elisabeth Gabelmann, die die Freibeuter in den Fachausschüssen Allgemeine Verwaltung und Stadtentwicklung und Bau vertritt, das wohlwollende Entgegenkommen der Verwaltung:

“In Leipzig werden verschiedene Bereiche per Video überwacht. Teils wird per Schild darauf hingewiesen. Da Videoüberwachung kein Selbstzweck sein darf, sondern zumindest Straftaten aufklären soll, spricht nichts gegen einen transparenten Umgang damit. Insofern ist die Kennzeichnung jeder Kamera im Stadtgebiet im Themenstadtplan nur folgerichtig. Das sieht die Stadtverwaltung auch so.”

Großtagespflege – mehr Tageseltern, mehr Möglichkeiten

Großtagespflege - mehr Tageseltern, mehr Möglichkeiten

Pressemitteilung:

Oberbürgermeister und Sozialbürgermeister setzen sich beim Freistaat Sachsen und in geeigneten Gremien auf Landesebene dafür ein, Großtagespflege zu ermöglichen. Einem entsprechenden Antrag stimmt die Ratsversammlung auf Initiative der Fraktion Freibeuter am Mittwoch mehrheitlich zu. Danach könnten sich mehrere Tagespflegepersonen in gemeinsam genutzten Räumen zusammenschließen, weitere Synergieeffekte sind möglich.

Der Bedarf unter den Tagesmüttern und -vätern ist groß, weiß Stadträtin Naomi-Pia Witte (FDP), die für die Fraktion Freibeuter im Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule sitzt:

“Die Tagespflegepersonen mahnen die auf Landesebene verhinderte Möglichkeit des Zusammenschlusses, die in anderen Bundesländern längst gängige Praxis ist, schon lange an. Viele finden nicht die geeigneten Räume die Kinderbetreuung allein zu gründen, private Wohnungen und Häuser eignen sich nicht immer.”

In Sachsen existiert keine landesrechtliche Regelung zur Großtagespflege. Ein Zusammenschluss von Tagespflegepersonen in gemeinsam genutzten Räumen ist daher in Leipzig bisher nicht möglich. Dazu die Freidemokratin Witte:

“Umso wichtiger, dass Leipzigs Stadtverwaltung dem Freistaat dringenden Handlungsbedarf signalisiert. Die aktuell fehlenden Kinderbetreuungsplätze in Leipzig erfordern über den Kitabau hinaus weitere Maßnahmen, um die Nachfrage zu decken.”

Witte begrüßt neben der zustimmenden Haltung der Verwaltung zum Antrag auch die neue Offenheit des Sozialbürgermeisters, auch Elterninitiativen zur Aufsicht ihrer Sprößlinge nicht länger im Weg zu stehen.

“Zusammenschlüsse von Eltern sind eine Möglichkeit lange vor Fertigstellung der neuen Leipzig-Kitas Bedarf aufzufangen, Tagespflegepersonen die Arbeit zu erleichtern, eine weitere Alternative. Auch Aussagen des Sozialbürgermeisters, zukünftig Elterninitiativen zur Betreibung kleinerer Einrichtungen zulassen zu wollen, machen Hoffnung, mit der zusätzlichen Alternative Großtagespflege die Herausforderungen angehen zu können”,

so Witte abschließend.

Politik wird für die Menschen gemacht

Politik wird für die Menschen gemacht

Pressemitteilung:

Die Fraktion Freibeuter begrüßt die geplante Aufhebung der Sperrstunde durch die Stadt Leipzig. Dazu der Fraktionsvorsitzende René Hobusch (FDP):

“Politik wird für die Menschen gemacht. In der Aufhebung der Sperrstunde zeigt sich, wie sich ein “haben wir immer schon so gemacht” aufbrechen und an die sich wandelnden gesellschaftlichen Gepflogenheiten anpassen lässt.”

Mit Blick auf das Wachstum und den gesellschaftlichen Wandel in der Stadt Leipzig applaudiert der Freidemokrat und Rechtsanwalt Hobusch:

“Glückwunsch an die Verwaltung, dass sie den Wunsch unter den zunehmend jünger werdenden Leipzigern erkannt hat und der Szene eine zusätzliche Stunde schenkt.”

Die Initiative zur Aufhebung der Sperrstunde ging vom Stadtrat aus. In einem Änderungsantrag hatten die Freibeuter den Oberbürgermeister aufgefordert zu prüfen, ob angesichts sich verändernder gesellschaftlicher und kultureller Wertevorstellungen die Aufrechterhaltung der Sperrstunde in der Stadt Leipzig noch im allgemeinen Interesse geboten ist.

Vorliegend der entsprechenden Voraussetzungen eines öffentlichen Bedürfnisses sollte der Oberbürgermeister dem Stadtrat eine Rechtsverordnung zur Aufhebung der Sperrzeit für Gaststätten und öffentliche Vergnügungsstätten zur Entscheidung vorlegen.

Einschränkung der Öffnungszeiten in Kitas der Stadt Leipzig

Einschränkung der Öffnungszeiten in Kitas der Stadt Leipzig

Anfrage:

Zunehmend weniger Kindertageseinrichtungen der Stadt Leipzig öffnen bis 18 Uhr. In einigen Einrichtungen sind die Eltern jüngst über geänderte Öffnungszeiten mit verkürzten Schließzeiten von 18 auf 17 Uhr mit Verweis auf eine Bedarfserfassung informiert worden. Wir fragen hierzu an:

  1. In wie vielen Kitas der Stadt Leipzig sind die Öffnungszeiten in den letzten drei Jahren eingeschränkt worden? In wie vielen Kitas ausgedehnt worden?
  2. Was sind die jeweiligen Gründe für die Änderung der Öffnungszeiten?
  3. Wie läuft die Bedarfserfassung? Auf welchem Wege werden Eltern eingebunden, 
    (a) deren Kinder bereits die Kindertageseinrichtung besuchen,
    (b) lediglich Interesse an einem Besuch ihrer Kinder in der Einrichtung haben?
  4. Wie wird der Bedarf bei Neueröffnungen von Kindertageseinrichtungen ermittelt?

Anfrage im Allris

Antwort (mündlich in der Ratsversammlung):

Bürgermeister Prof. Dr. Fabian:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte!

Zur Frage 1.

Die Informationen zu Öffnungszeiten werden bei einer Änderung nur aktualisiert. Die Änderungen selbst werden nicht dokumentiert.

Zur Frage 2.

Öffnungszeiten sind gemäß § 5 Sächsisches Kitagesetz vom Träger der Kindertageseinrichtung in Abstimmung mit dem Elternbeirat und dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe festzulegen. Die Öffnungszeiten sind mit dem Personal, das auf der Grundlage des sächsischen Personalschlüssels für die jeweilige Kindertageseinrichtung zur Verfügung steht, zu realisieren. Lange Öffnungszeiten bedeuten größere Gruppen in der sogenannten Kernbetreuungszeit. Öffnungszeiten werden auf der Grundlage des tatsächlichen Bedarfs der Kinder in einer Kindertageseinrichtung festgelegt und gegebenenfalls neu angepasst. In kommunalen Kitas werden Eltern bei Neuaufnahmen zu ihren Betreuungsbedarfen befragt. Für die Kinder, die bereits eine Kita besuchen, liegt eine tägliche Anwesenheitsdokumentation vor. Daraus werden Bedarfe abgeleitet.

Zur Frage 3 a.

Grundlage für die Bedarfsermittlung in kommunalen Kitas – nur dazu kann ich heute Auskunft geben – sind die konkret erfassten Anwesenheitszeiten der Kinder, die sich über einen längeren Zeitraum gezeigt haben. Eltern können sich auch einzeln an die jeweilige Leitung wenden, wenn sich die Bedarfe perspektivisch ändern sollten. In Summe wird ein konkreter Bedarf abgeleitet und dem Elternrat kommuniziert.

Zur Frage 3 b.

Die Bedarfe von Eltern, die sich lediglich nach einem Platz erkundigen, werden bei der konkreten Bedarfsermittlung noch nicht berücksichtigt, da nicht eingeschätzt werden kann, mit welcher Kita oder Tagespflegestelle die Eltern den Vertrag letztlich abschließen werden.

Zur Frage 4.

Der Bedarf bei Neueröffnungen von Kindertageseinrichtungen wird in der Regel durch Abfrage bei Vertragsabschluss ermittelt.

Rettung durch Mehrzweckstöcke

Rettung durch Mehrzweckstöcke

Anfrage:

Im Dezember beschloss der Stadtrat, den Stadtordnungsdienst auch in Leipzig als Polizeibehörde aufzuwerten und die Mitarbeiter aufgrund  der bis dato ungenügend für diese Aufgabe erscheinende Ausrüstung mit stichsicheren Westen, Handfesseln und Rettungsmehrzweckstöcken zu vervollständigen sowie diese vor allem auch in der Nacht Präsenz zeigen zu lassen. Wir fragen hierzu an:

  1. Welchen “Mehrzweck” hat ein solcher Rettungsmehrzweckstock?
  2. Wer und wie genau kann damit gerettet werden? (Bitte möglichst illustrierte Beschreibung oder Anleitung.)
  3. Seit wann ist der Stock in Deutschland im Einsatz? Wieviele Menschen sind seitdem damit gerettet worden?

Anfrage im Allris

Antwort:

Vorab:

In der Anfrage VI-F-05991 wird u. a. aufgeführt, dass der Stadtordnungsdienst im Rahmen seiner Neuausrichtung mit Handfesseln ausgerüstet werden soll. Es wird darauf hingewiesen, dass der Ratsbeschluss vom 13.12.2017 eine solche Festlegung nicht enthält.

1. Welchen “Mehrzweck” hat ein solcher Rettungsmehrzweckstock?

Der Begriff eines “Rettungsmehrzweckstocks” ist Bestandteil des Stadtratsbeschlusses. Die Ordnungsämter in Dresden und Chemnitz haben ihre Bediensteten mit sog. „Tonfa” ausgerüstet. Nach hiesigen Erkenntnissen erfolgte bisher kein dokumentierter Einsatz.

Als Anlage wird ein Datenblatt einer Herstellerfirma beigefügt, das Angaben zu Verwendungszwecken enthält . Für das Ordnungsamt Leipzig wurde bisher keine Entscheidung zu Beschaffung eines konkreten Einsatzstocks getroffen. Da die erforderlichen Vorgespräche zum personalvertretungsrechtlichen Beteiligungsverfahren stattgefunden haben, wird es demnächst zu einer förmlichen Eröffnung des Beteiligungsverfahrens kommen. Erst nach dem Abschluss eines solchen Verfahrens wird bei stattgebender Entscheidung über den Sinn und Zweck zu informieren sein.

2. Wer und wie genau damit gerettet werden kann? (Bitte möglichst illustrierte Beschreibung oder Anleitung)

Verweis auf das o. g. Datenblatt des Herstellers und die obigen Ausführungen.

3. Seit wann ist der Stock in Deutschland im Einsatz? Wie viele Menschen sind seitdem damit gerettet worden?

Seit wann in der deutschen Geschichte Schlagstöcke oder Rettungsstöcke eingesetzt werden, konnte nicht genau ermittelt werden, ebenso nicht die Anzahl geretteter Menschen. Erste Tests in Deutschland erfolgten wohl in den 80er Jahren des vergangenen Jahrhunderts. In einer Bundesinnenministerkonferenz 1990 wurde über den Einsatz des Gerätes befunden.

Antwort im Allris

Umsetzung von Bauvorhaben

Umsetzung von Bauvorhaben

Anfrage:

Nicht immer folgt auf eingeholte Baugenehmigungen eine Realisierung  der genehmigten Bauvorhaben. Daher fragen wir:

  1. Wie viele Baugenehmigungen wurden in den letzten drei Jahren erteilt?
    (a) Bei wie vielen Vorhaben davon wurde der Baubeginn angezeigt?
    (b) Bei wie vielen Vorhaben davon wurde die Fertigstellung angezeigt?
  2. Wie viele der Baugenehmigungen sind Bauvorhaben mit mehr als
    (a) zehn und mehr,
    (b) zwanzig und mehr,
    (c) fünfzig und mehr
    Wohneinheiten?

Anfrage im Allris

Antwort:

1. Wie viele Baugenehmigungen wurden in den letzten drei Jahren erteilt?

a)    Bei wie vielen Bauvorhaben davon wurde der Baubeginn angezeigt?

b)    Bei wie vielen Vorhaben wurde die Fertigstellung angezeigt?

Zwischen 1.1.2015 und 11.6.2018 wurden 5.016 Baugenehmigungen aller Art erteilt. Dies umfasst auch Nutzungsänderungen und genehmigungspflichtige Änderungen an Gebäuden, aus denen keine Veränderung der Nutzung oder des Umfangs der Nutzung (z.B. Anzahl Wohneinheiten) resultiert.

In diesem Zeitraum wurde für 1.861 Vorhaben vom Vorhabenträger der Baubeginn angezeigt und in 1.188 Fällen die Fertigstellung bzw. Nutzungsaufnahme. Eine Überprüfung, ob genehmigte Vorhaben ggf. auch ohne die notwendige Baubeginns- und Fertigstellungsanzeige umgesetzt wurden, ist dem ABD aus Kapazitätsgründen nicht möglich.

2. Wie viele der Baugenehmigung sind Bauvorhaben mit mehr als

a)    Zehn und mehr,

b)    Zwanzig und mehr,

c)    Fünfzig und mehr Wohneinheiten?

Eine statistische Auswertung hierzu ist noch nicht möglich. Die gestellten Anforderungen an die Fachsoftware bei der Implementierung orientierten sich an den zwingend notwendigen Angaben, die zur Bearbeitung der Bauanträge notwendig sind.

Um die besagten  Angaben auswerten zu können, erarbeitet das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege zurzeit eine technische Lösung bei der eine statistische Auswertung zu Wohnungsgrößen und Wohnungszahlen zukünftig möglich sein wird.

Antwort im Allris

Vollelektrische Müllfahrzeuge

Vollelektrische Müllfahrzeuge

Anfrage:

Die Hansestadt Hamburg testet mit Volvo E-Trucks vollelektrische Müllfahrzeuge für die Stadtreinigung. Die vollelektrischen Müllfahrzeuge sind  frei von Abgasen. Hierzu fragen wir:

  1. Ist die Anschaffung von vollelektrischen Müllfahrzeugen auch durch die Stadtreinigung Leipzig geplant?
  2. Welche Anbieter von E-Trucks gibt es auf dem Markt?
  3. Wie verhalten sich Anschaffungs- und Unterhaltskosten von E-Trucks im Vergleich zu benzin- oder dieselbetriebenen Fahrzeugen?
  4. Welche Fördermitteltöpfe zur Förderung von E-Trucks in Kommunen bestehen auf Landes- bzw. Bundesebene?

Anfrage im Allris

Antwort:

1. Ist die Anschaffung von vollelektrischen Müllfahrzeugen auch durch die Stadtreinigung Leipzig geplant?

Zurzeit verfügt der Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig über noch keine Abfallsammelfahrzeuge mit Elektro-, Gas- oder sonstiger alternativer Antriebsart. Jedoch erfolgen seit geraumer Zeit technische Abstimmungen mit den Herstellern bezüglich der Wechselbeziehung zwischen Antriebsart, Einsatzzweck und firmen- bzw. tourenspezifischer Anforderungen.

Im Ergebnis erfolgt zeitnah der Testeinsatz von entsprechenden Fahrzeugen mit Erdgasantrieb bzw. Elektroantrieb. Bezugnehmend auf letztgenannte Antriebsart gibt es diese zum einen als Antrieb für das Trägerfahrzeug aber auch als Komplettlösung für Trägerfahrzeug, Aufbau und Schüttung. Jedoch sind diese Antriebsarten noch nicht für alle Fahrzeugkonfigurationen erhältlich, weshalb der Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig noch keinen Kauf von entsprechender Entsorgungstechnik durchgeführt hat. Ausgehend von einer nicht zu unterschätzenden Kostenerhöhung bezogen auf die neue Fahrzeugtechnik, ist das Bestreben des Eigenbetriebes Stadtreinigung Leipzig, die notwendig werdenden Finanzmittel gezielt und auf Basis von vorgenommenen positiven Tests einzusetzen. Nach derzeitigen Erkenntnissen ist z. B. mit einem Mehrpreis für ein erdgasbetriebenes Entsorgungsfahrzeug in Höhe von ca. 30.000 € netto zu rechnen.

Bei der Betrachtung der Gesamtthematik muss einbezogen werden, dass für den Einsatz alternativer Antriebstechnologien ein gleichzeitiger Aufbau von entsprechend leistungsfähigen Energieversorgungsstellen (z. B. Erdgastankstellen bzw. Elektroladestationen) und die Anpassung der Rahmenbedingungen für Wartung und Reparatur notwendig ist.

Aktuell erstellt der Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig einen Ausführungsbeschluss zum Kauf von Abfallsammelfahrzeugen für die Beschaffungsjahre 2018 bis 2020. Hierbei findet der Sachverhalt alternative Antriebsart in der Ausführung der zu kaufenden Fahrzeugtechnik Berücksichtigung.

2. Welche Anbieter von E-Trucks gibt es auf dem Markt?

Die einzelnen Hersteller testen noch Abfallsammelfahrzeuge. Auch das Fahrzeug, welches die Stadtreinigung Hamburg nutzt, wird noch als Testfahrzeug beschrieben. Das serienreife Elektroabfallsammelfahrzeug gibt es derzeit noch nicht.

3. Wie verhalten sich Anschaffungs- und Unterhaltskosten von E-Trucks im Vergleich zu benzin- oder dieselbetriebenen Fahrzeugen?

Hierzu gibt es noch keine Erfahrungswerte.

4. Welche Fördermitteltöpfe zur Förderung von E-Trucks in Kommunen bestehen auf Landes- bzw. Bundesebene?

Es gibt verschiedene Fördermöglichkeiten. Sie kommen jedoch erst zum Tragen, wenn Fahrzeuge tatsächlich beschafft werden.

Antwort im Allris

“Bürohunde” in der Verwaltung prüfen

„Bürohunde“ in der Verwaltung prüfen

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen die Mitnahme von Hunden durch Angestellte der Verwaltung an den Arbeitsplatz, sowohl in geschlossenen Räumen, als auch im Außenbereich, möglich ist.

Begründung:

“Bürohunde” können zu einem besseren Betriebsklima sowie Zusammengehörigkeitsgefühl führen und senken die Ausfälle durch Krankheit aufgrund der stressreduzierenden Wirkung.

Die Prüfung beinhaltet die Abwägung von Vorteilen, Nachteilen sowie Aufwand, die mit der Gestattung von Hunden am Arbeitsplatz verbunden sind. Einerfolgreich abgeschlossener Wesenstest oder Hundeführerschein sowie Umstände, die im konkreten Fall gegen ein Mitbringen des Hundes sprechen (Tierhaarallergie von Kollegen etc.), aber auch diverse Arbeitsplatzverhältnisse (Büro, Außendienst etc.) können dabei berücksichtigt werden.

Als einer der größten Arbeitgeber in Leipzig kann die Stadtverwaltung hier innovativ mit gutem Beispiel vorangehen und so auch andere Arbeitgeber dazu veranlassen, ihren Mitarbeitern das Mitbringen von Hunden zu gestatten.

Positiv hervorzuheben ist der “Schulhund Lotte” an der Bebel-Grundschule.

Status:

Der Antrag wurde von der Ratsversammlung abgelehnt.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris