Schreiben des Oberbürgermeisters an Leipziger im Alter von 60plus

Anfrage:

Vor dem Hintergrund der Coronakrise hat sich der Oberbürgermeister in einem Schreiben im März 2020 an die Leipzigerinnen und Leipziger im Alter von ab 60 Jahren gewandt. Die Schreiben erreichten jeden Bewohner eines Haushalts ab 60 Jahre, so dass einem Haushalt teilweise mehrere Schreiben zugingen. Der Absender erweckt den Eindruck, davon auszugehen, die Empfänger würden sich nicht regelmäßig medial über den Verlauf der Coronakrise informieren und wären nicht in der Lage, sich selbstbestimmt mit dem Verhaltenskodex zur Vermeidung der Gefährdung Anderer zu beschäftigen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Wie viele Schreiben hat die Stadtverwaltung insgesamt verschickt?
  2. Welche Kosten sind der Stadtverwaltung je Schreiben und in Summe entstanden?
  3. Welche Resonanz erhielt der Oberbürgermeister auf das Schreiben?
  4. Kann der Oberbürgermeister im Nachhinein nachvollziehen, dass die Empfänger den Inhalt als anmaßend empfunden haben könnten?

Anfrage im Allris

Antwort:

1: Wie viele Schreiben hat die Stadtverwaltung insgesamt verschickt:

Es erfolgten insgesamt 130.000 Sendungen.

2: Welche Kosten sind der Stadtverwaltung je Schreiben und in Summe entstanden?

Die Gesamtsumme der Portogebühren betrug 67 T€.

3: Welche Resonanz erhielt der Oberbürgermeister auf das Schreiben?

Die Erforderlichkeit des Schreibens als Präventionsmaßnahme wurde im Verwaltungsstab unter anderem mit Vertretern des Klinikums St. Georg, des Universitätsklinikums und des Herzzentrums Leipzig erörtert und bestätigt.

Die inhaltliche Erarbeitung erfolgte durch das verantwortliche Gesundheitsamt.

Die unmittelbaren Reaktionen auf das Schreiben sind unterschiedlich. Zum Teil empfanden die Empfängerinnen und Empfänger den Inhalt als anmaßend und belehrend, zum Teil wurden die Hinweise als konstruktiv und wertschätzend empfunden.

4: Kann der Oberbürgermeister im Nachhinein nachvollziehen, dass die Empfänger den Inhalt als anmaßend empfunden haben könnten?

Die Maßnahme wird unverändert als zu diesem Zeitpunkt sinnvoll bewertet.

Antwort im Allris

Corona, und danach?

Die Bewältigung der Corona-Krise verlangt den LeipzigerInnen viel ab. Ob Ausgangsbeschränkungen, Kurzarbeit, Jobverlust, der Spagat zwischen Arbeit und Kinderbetreuung sowie Vieles mehr belastet uns alle auf vielschichtige Art und Weise. Nicht alle Maßnahmen erscheinen mir, wie auch vielen anderen Menschen, sinnvoll. Aber was wird nach Corona?

Wir, die Fraktion Freibeuter, werden nicht dulden, dass Maßnahmen und Befugnisse, die für diese Krise getroffen wurden, zur Selbstverständlichkeit in der Exekutive werden. Wichtig ist, dass wir besonders die Erkenntnisse aus der Krise nutzen. So kann unter Anderem die Digitalisierung einen Schub bekommen. Der zwangsweise Test zum Beispiel im Homeoffice zu arbeiten und mit E-Learning war erfolgreich. Daran sollte die Gesellschaft technisch und organisatorisch anknüpfen. Wir müssen die gefundenen kurzfristigen Lösungen weiterdenken und weiterführen. Viele Selbstverständlichkeiten des Lebens, besonders des Arbeitslebens, vor Corona werden auf den Prüfstand gestellt werden müssen. Neue Chancen werden sich bieten. Nutzen wir diese Chancen! Aber zunächst einmal bleiben Sie gesund!

Kontaktieren Sie uns gern mit Fragen und Anregungen an info@freibeuterfraktion.de.

Thomas Köhler, Stadtrat

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 11. April 2020

Unbürokratische Hilfe

Die aktuellen schwierigen Zeiten verlangen von allen Leipzigern den Spagat zwischen dem Schutz der Mitbürger und dem Erhalt der Wirtschaft und damit auch der persönlichen Existenz ab.

Wenn Gäste ausbleiben, fehlt es den Gastronomen vor allem an Liquidität. Nicht alle Angestellten arbeiten vor dem Hintergrund verkürzter Öffnungszeiten im Restaurant weiter mit. Auch wenn ein Teil der Personalkosten durch das Kurzarbeitergeld aufgefangen
werden kann, laufen andere Kosten wie Abschläge für Strom, Wärme und Wasser unabhängig vom Verbrauch weiter. Hier könnte zunächst eine unbürokratische Reduzierung der Abschläge helfen. Gleiches gilt für die Vorauszahlungen für Umsatz-, Gewerbe- und Einkommenssteuer.

Aufgrund unterschiedlicher Zuständigkeiten braucht es Unterstützung von Bund, Freistaat und der Stadt Leipzig gleichermaßen. Wenn Freisitze leer bleiben, sollte die Stadtverwaltung auch für die Dauer der
Krise den Verzicht auf die Sondernutzungsgebühren prüfen. Ein kleiner Beitrag der Stadt, aber in Summe der Unterstützungsmaßnahmen von großer Wirkung für die Betroffenen.

Kontaktieren Sie uns gern mit Fragen und Anregungen an info@freibeuterfraktion.de.

Sven Morlok, Fraktionsvorsitzender

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 28. März 2020

Gesellschafterweisungen zur Umsetzung von Maßnahmen des Klimanotstandes

Anfrage:

Der Oberbürgermeister hatte zugesagt, die Gesellschafterweisungen hinsichtlich der Anschaffung von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor auf Basis fossiler Energieträger in Erfüllung des Beschlusses zur Ausrufung des Klimanotstandes (Beschlussfassung des Antrags VI-A-07961 in der Ratsversammlung am 30.10.2020) zügig umzusetzen.

Hierzu fragen wir an:

  1. Hat der Oberbürgermeister alle Gesellschafterweisungen umgesetzt?
  2. Wenn ja, welche sind bereits ergangen?
  3. Wenn nein, welche sind noch offen? Bis wann werden diese umgesetzt sein?

Anfrage im Allris

Antwort:

Die Anfrage wurde mündlich in der Ratsversammlung zum 29.04.2020 beantwortet.

Oberbürgermeister Jung: “Herr Morlok bzw. die Freibeuter-Fraktion fragt im Zusammenhang mit dem Beschluss Klimanotstand zu etwaigen Gesellschafterweisungen.

Ich habe bisher keine Gesellschafterweisungen ausgesprochen. Durch coronaindizierte Aufgaben bin ich in der Tat in den letzten Wochen kaum zu etwas Anderem gekommen. Das gebe ich unumwunden zu. Wir haben fast nur Krisenstab und damit verbundene operative Umsetzungen gemacht.

Ich habe aber selbstverständlich damals im Zusammenhang mit dem Beschluss im Stadtrat die Unternehmen angeschrieben und Stellungnahmen abgefordert. In den Antworten, die wir ausgewertet haben, begrüßen die angeschriebenen Unternehmen das grundsätzliche Anliegen des Stadtrates, haben jedoch auch auf Schwierigkeiten hingewiesen, die mit einer sofortigen Umsetzung für die Tätigkeit verbunden wären. Für einzelne Unternehmen, die im Wettbewerb mit privaten Anbietern stehen, können zum Beispiel durchaus auch erheblich nachteilige Auswirkungen resultieren. Im Einzelnen kann ich das gerne noch einmal im Verwaltungsausschuss in nichtöffentlicher Sitzung. Ausführen. Einige wesentliche Rückmeldungen kann man aber nachfolgend zusammenfassen.

Zum Verbot der Anschaffung klimaschädlicher Fahrzeuge: Fahrzeuge mit alternativem Antrieb sind teilweise am Markt nicht verfügbar, wie Sie wissen – Lkw, Transporter, Spezialfahrzeuge. Reine Elektrofahrzeuge besitzen teilweise noch nicht die für den wirtschaftlichen Einsatz erforderlichen Leistungsmerkmale. Dennoch gibt es auch hier Bemühungen, die Flotte entsprechend der Zielvorgabe zu verändern und Schritt für Schritt umzurüsten. Wir haben auch Rückmeldungen zum Beschluss „Verbot von Dienstreisen mit klimaschädlichen Verkehrsmitteln“. Das wird selbstverständlich im Rahmen der Verantwortung der Unternehmen umgesetzt, aber teilweise ist es, wie Sie wissen, nicht immer möglich – Stichwort GPEC- Beteiligung in Polen oder auch in anderen Zusammenhängen. Alternative COz- Kompensationsmaßnahmen werden jedoch sicherlich Schritt für Schritt umgesetzt.

Angesichts der erhaltenen Rückmeldungen und um die vorrangige Sicherstellung der Aufgabenerfüllung nicht zu gefährden, habe ich, wie gesagt, noch keine Weisungen erteilt. Die Unternehmen sind aber aufgefordert, die Vorgaben des Stadtratsbeschlusses bestmöglich umzusetzen und im Verwaltungsausschuss dann dazu auch zu berichten. Im Zuge der Umsetzung der Eigentümerziele gibt es auf jeden Fall, Herr Morlok, ab drittem Quartal im Verwaltungsausschuss einzelne Ausführungen.

Ich werde selbstverständlich im Ergebnis der erst noch zu diskutierenden Sofortmaßnahmen und notwendigen Beschlüsse dann auch Gesellschafterweisungen aussprechen, sofern das notwendig sein sollte. Bis jetzt scheint das nicht notwendig zu sein.

Vielleicht so als Zwischeninformation. — Herzlichen Dank.”

Sven Morlok (FDP): “Wer aus Ideologie Schulbauten verschiebt, trägt die Stadtpolitik auf dem Rücken der Schüler aus.”

Medienberichten zufolge sieht die Linken-Stadträtin Franziska Riekewald keine Mehrheit im Stadtrat für einen Schulbau nach Investorenmodell am Bayrischen Bahnhof.

Dazu der Vorsitzende der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat Sven Morlok: “Wir sind im laufenden Schuljahr mit einem blauen Auge davon gekommen. In den nächsten Jahren werden die Kapazitäten für Schüler in allen Schularten zunehmend enger. Gerade im Süden und Südosten Leipzigs werden weitere Schulkapazitäten dringend benötigt. Mit der Stadtbau AG bestand nun nach Jahren der Verzögerungen endlich Einigkeit hinsichtlich des Investorenmodells für die dringend benötigte Grundschule am Bayrischen Bahnhof.”

Morlok (FDP) kritisiert, dass die städtebauliche Entwicklung des Geländes am Bayrischen Bahnhof seit Jahren durch Änderungswünsche von Linken und Grünen verzögert worden seien: “Leipzigs Schulproblem ist hausgemacht. Wer aus ideologischen Gründen Schulbauten immer wieder verschiebt, trägt die Stadtpolitik auf dem Rücken der Schüler aus.” Als unerträglich bezeichnet FDP-Stadtrat Morlok die Gerüchte, wonach Jung die Schicksale der Schüler für seine Wiederwahl geopfert hätte.

“Es gibt eine Schulpflicht, die der Oberbürgermeister sicherstellen muss. Wir stehen in der Pflicht, fehlende Schulplätze verlässlich und zügig zu schaffen”, appelliert Morlok an Leipzigs zum Gymnasiallehrer ausgebildeten Oberbürgermeister Jung.

Verkauf des Grundstücks im Umfeld des Stadions an RB Leipzig und Errichtung eines Parkhauses

Anfrage:

Nach Aussage von RB-Leipzig-Geschäftsführer Mintzlaff (BILD vom 28.2.2020) wurde zwischen der Stadt und RB “sehr lange über einen Verkauf verhandelt”. Nach seiner Aussage wurde im Rahmen der Verhandlungen erklärt: “wir verkaufen das Grundstück unter gewissen Bedingungen” und “im Dezember 2019 sogar der Verkehrswert des Kaufgrundstücks genannt“. Entgegen bisheriger Verlautbarungen ist jüngst bekannt geworden, dass der Oberbürgermeister im Stadtrat keine Mehrheit mehr für einen Verkauf des Grundstücks am Stadion und die Errichtung eines Parkhauses sieht.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Entsprechen die vorgenannten Aussagen von Herrn Mintzlaff nach der pflichtgemäßen Überprüfung der Vorgänge in der Stadtverwaltung der Wahrheit?

1.1  Gab es mündliche oder schriftliche Zusagen (durch wen) im Zuge des Stadionverkaufes gegenüber dem Kaufinteressenten, dass dieser oder eine mit ihm verbundene juristische Person weitere Flächen im Umfeld von der Stadt Leipzig durch Kauf erwerben kann oder wurde ihm (durch wen) eine Verkaufsbereitschaft signalisiert? Wenn ja, welche Flurstücke betrifft dies?

1.2  In welchem Zeitraum und letztmals wann ist durch welche Person(en) aus der Stadtverwaltung Leipzig oder durch welchen beauftragten Dritten gegenüber RB Leipzig oder einer verbundenen oder beauftragten juristischen oder natürlichen Person über den Verkauf von Flächen verhandelt worden. Wieviele Treffen hat es diesbezüglich gegeben? Wurde in diesem Zusammenhang auch ein Verkehrswert mitgeteilt? Wenn ja, wie hoch war dieser? (letzte Frage ggf. nichtöffentlich beantworten)

  1. Erachtet die Verwaltung einen Verkauf des Grundstücks und die Errichtung des Parkhauses am Stadion vor dem Hintergrund der Fußball-Europameisterschaft 2024 und der Einrichtung eines Sportmuseums für sinnvoll?
  2. Wie wird der Oberbürgermeister persönlich in der Frage des Verkaufs des Grundstücks im Umfeld des RB-Stadions und der Errichtung des Parkhauses abstimmen?

Anfrage im Allris

Antwort:

1. Welche Zusagen gegenüber RB Leipzig hat es seit Beginn der Verhandlungen zum Kauf des Stadions durch die RB Leipzig GmbH gegeben?

Vorliegend gab es keine konkreten Veräußerungszusagen der Stadt Leipzig gegenüber RB Leipzig. Dies ist allein schon aus diesem Grunde nicht möglich, da der Stadtrat das zuständige Entscheidungsgremium hinsichtlich der Vornahme eines solchen Grundstücksgeschäfts ist. Hierüber wird jeder potentielle Investor durch die Stadt Leipzig in Kenntnis gesetzt, insoweit auch RB Leipzig.

Fachlich-inhaltlich gab es die Zusage an RB Leipzig, Zug um Zug die Sanierung des Schwimmstadiongebäudes/Errichtung des Sportmuseums mit dem Bau einer Geschäftsstelle von RB Leipzig auf der Fläche Parkplatz Arena II zu verknüpfen und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen. Allerdings stand und steht auch diese Zusage unter Gremienvorbehalt. Das Für und Wider eines möglichen Rechtsgeschäfts sollte im Rahmen der Gremienbefassung abgewogen werden.

RB Leipzig war und ist dieser Sachverhalt bereits aus dem Bauvorhaben „Errichtung eines Trainingszentrums am Cottaweg“ (DS-V-685/11 sowie DS-V-1152 – jeweils im Stadtrat am 02.03.2011 beschlossen) bekannt. Im Rahmen dieses Vorhabens wurde mit RB Leipzig ein Erbbaurechtsvertrag über eine Teilfläche von 87.680 m² am Grundstück Cottaweg 5 und 9 abgeschlossen.

1.1 Gab es mündliche oder schriftliche Zusagen (durch wen) im Zuge des Stadionverkaufes gegenüber dem Kaufinteressenten, dass dieser oder eine mit ihm verbundene juristische Person weitere Flächen im Umfeld von der Stadt Leipzig durch Kauf erwerben kann oder wurde ihm (durch wen) eine Verkaufsbereitschaft signalisiert? Wenn ja, welche Flurstücke betrifft dies?

Vorliegend gab es keine konkreten Veräußerungszusagen der Stadt Leipzig gegenüber RB Leipzig im Zuge des Stadionverkaufs. Zwischen der Stadt Leipzig und RB Leipzig wurde informell die Möglichkeit eines Erbbaurechtsvertrages für die Fläche Parkplatz Arena II diskutiert. Diese Gespräche sind allerdings nicht konkretisiert worden.

1.2 In welchem Zeitraum und letztmals wann ist durch welche Person(en) aus der Stadtverwaltung Leipzig oder durch welchen beauftragten Dritten gegenüber RB Leipzig oder einer verbundenen oder beauftragten juristischen oder natürlichen Person über den Verkauf von Flächen verhandelt worden. Wie viele Treffen hat es diesbezüglich gegeben? Wurde in diesem Zusammenhang auch ein Verkehrswert mitgeteilt? Wenn ja, wie hoch war dieser? (letzte Frage ggf. nichtöffentlich beantworten)

Es gab am 11.10.2019 einen gemeinsamen Termin zwischen der Stadt Leipzig und RB Leipzig auf Einladung des Bürgermeisters und Beigeordneten für Umwelt, Ordnung, Sport. Es folgten vier weitere Gesprächstermine mit RB Leipzig mit Vertretern u. a. des Liegenschaftsamtes, letztmalig am 20.02.2020. Die städtische Bewertungsstelle hat die in Rede stehende Fläche Parkplatz Arena II taxiert. Das Ergebnis wurde RB Leipzig mitgeteilt.

2. Erachtet die Verwaltung einen Verkauf des Grundstücks und die Errichtung des Parkhauses am Stadion vor dem Hintergrund der Fußball-Europameisterschaft 2024 und der Einrichtung eines Sportmuseums für sinnvoll?

Im Zuge der Bewerbung um die UEFA EURO 2024 haben alle Standortinteressenten verbindliche Aus- und Zusagen u. a. zu Stadionlage und -anbindung, -kapazität, -ausstattung und -verfügbarkeit machen müssen (siehe VI-DS-04086-DS-03 – im Stadtrat am 20.06.2018 beschlossen). Die Stadt Leipzig erhielt als einer von insgesamt zehn Bewerbern den Zuschlag.

Da die Stadt Leipzig ein erhebliches Interesse daran hat, Standort der UEFA EURO 2024 zu sein und im unter Denkmalschutz stehenden Schwimmstadiongebäude die Sammlungen des Sportmuseums öffentlich zugänglich zu machen und damit den Beschluss des Stadtrates vom 19.09.2009 (RBIV-991/07) umzusetzen, sind beide Projekte – das des potentiellen Investors und das der Stadt Leipzig – zusammenzudenken. Dieser Umstand resultiert auch aus der bekannten befristeten Verfügbarkeit der Fördermittel des Freistaates Sachsen für das Sportmuseum und dem Veranstaltungsjahr der UEFA EURO 2024.

Der zu 1. benannte Sachverhalt einschließlich Fragen eines möglichen Rechtsgeschäfts war am 05.04.2019 sowie am 25.04.2019 Gegenstand der Sitzungen des Ältestenrates. Am 07.05.2019 unterrichteten die Vertreter von RB Leipzig auf einer gemeinsamen Sondersitzung die Fachausschüsse Stadtentwicklung und Bau; Sport; Jugend, Soziales, Gesundheit und Schulen und Kultur über das gesamte Vorhaben. Die zum damaligen Zeitpunkt vorgesehenen Maßnahmen (Sanierung des Schwimmstadiongebäudes, Bebauung des Parkplatzes Arena II mit einer RB Geschäftsstelle und Zurverfügungstellung von Ausstellungsräumen für das Sportmuseum, einem weiteren Funktionsgebäude für den Leipziger Sport und Planungen für ein Parkhaus) wurden konkret vorgestellt.

3. Wie wird der Oberbürgermeister persönlich in der Frage des Verkaufs des Grundstücks im Umfeld des RB-Stadions und der Errichtung des Parkhauses abstimmen?

Sofern der Tagesordnungspunkt während der heutigen Sitzung des Stadtrates aufgerufen und behandelt wird, wird der Oberbürgermeister für ein Erbbaurecht an den Verein votieren.

Antwort im Allris

Köhler (Piraten): “Fassadenbeleuchtung in Leipzig: Bürger und Stadtrat einbinden!”

Erst auf Drängen der Stadträte steht der Lichtmasterplan für den öffentlichen Raum der Stadt Leipzig auf der Tagesordnung der Ratsversammlung am Mittwoch, den 26. Februar 2020. Ursprünglich waren weder Stadtrat noch Bürger in die Umsetzung der neuen Lichtstrategie der Stadt Leipzig, verbunden mit technologischen Neuerungen an vorhandenen Fassadenbeleuchtungen, aber auch einer Ausweitung der Beleuchtung auf weitere Bauwerke im Stadtgebiet, eingebunden.

Kritik übt Piraten-Stadtrat Thomas Köhler für die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat: “Der Oberbürgermeister weigert sich, dem Stadtrat den Lichtmasterplan zur Entscheidung vorzulegen. Die neue Lichtstrategie wird in keinem einzigen Ausschuss diskutiert. Schlimmer noch: Bürgerbeteiligung – Fehlanzeige.”

Nach Ansicht der Fraktion Freibeuter sind die Bürger an neu zu errichtenden Fassadenbeleuchtungen vor ihrer Haustür zu beteiligen: “Für die Lebensqualität macht es einen Unterschied, ob ein Bauwerk, welches bisher nachts im Dunkeln vor dem Fenster lag, von heute auf morgen beleuchtet wird. Um zu vermeiden, dass der Lichtkegel auch direkt ins Fenster scheint, sind die Anwohner über ein Bürgerbeteiligungsverfahren einzubeziehen”, fordert Köhler, der die Fraktion Freibeuter im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau vertritt.

Dass die Stadtverwaltung die Bürger bisher nicht automatisch einbindet, zeigt sich am Beispiel der erst seit kurzer Zeit beleuchteten Kirche am Opferberg: “In die neue Beleuchtung der Kirche am Opferberg waren nur Kirchenmitarbeiter eingebunden. Ausgerechnet jene, die das Grundstück der Kirche bei Einbruch der Dunkelheit verlassen. Mit den Anwohnern am Opferweg hat niemand gesprochen. Dabei sind es die Anwohner, die den Auswirkungen der Beleuchtung ausgeliefert sind.”

Der Lichtmasterplan sieht zudem vor, dass bereits vorhandene Beleuchtungsanlagen von bedeutenden Gebäuden in Leipzig mit Blick auf eine nachhaltige Stadtbeleuchtung umgerüstet werden. “Bereits vorhandene Fassadenbeleuchtungen, die aus finanziellen Gründen nicht auf die neuen Kriterien wie warmweißes und gerichtetes Licht von oben nach unten umgerüstet werden können, sind unverzüglich außer Betrieb zu nehmen”, sieht Piraten-Stadtrat Thomas Köhler die Stadtverwaltung in der Pflicht.

Im Rahmen der von der Stadt Leipzig unterzeichneten „LUCI-Charta für urbanes Licht zur Förderung einer Kultur der Nachhaltigkeit in der Stadtbeleuchtung“ verpflichten sich die Mitgliedsstädte zur „Durchführung einer aktiven Bürgerbeteiligung bei wichtigen Lichtprojekten“.

Morlok (FDP): “OBM Jung muss vor der Wahl erklären, wie er in Sachen Grundstücksverkauf an RB und Parkhaus abstimmen wird”

Im Streit um den Bau des Parkhauses am Stadion fordert FDP-Stadtrat und Vorsitzender der Fraktion Freibeuter Sven Morlok Oberbürgermeister Jung auf, noch vor der Wahl am 01. März 2020 Farbe zu bekennen: “Jung muss sich noch vor der Wahl persönlich erklären, wie er in Sachen Grundstücksverkauf an RB und Parkhaus abstimmen wird. Der Oberbürgermeister schiebt die Position einzelner Fraktionen vor, seine persönliche Meinung lässt er leider offen.“

Laut Morlok kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Oberbürgermeister seine Zusage an RB über den Grundstücksverkauf gegen den Rückzug der Kandidatinnen der Linken und Grünen eingetauscht hat. Morlok: „Wenn das stimmt, muss das vor der Wahl auf den Tisch.“ Er verwies in diesem Zusammenhang auf die knappen Mehrheitsverhältnisse im Stadtrat: „Die Stimme des Oberbürgermeisters kann im Stadtrat den Ausschlag geben. Wie sich Jung verhält, kann ein wichtiges Argument dafür sein, bei wem die Wählerinnen und Wähler und die RB-Fans bei der Wahl ihr Kreuz machen werden.“

RB Leipzig hatte sich erst vor wenigen Jahren für den Kauf des Stadions am Sportforum und gegen den Neubau außerhalb Leipzigs entschieden: “Die Standortentscheidung, wie RB sie für das Stadion inmitten der Stadt traf, lag im Interesse der Stadt Leipzig. Zusagen, welche in diesem Zusammenhang gegeben wurden, müssen auch eingehalten werden”, so Morlok. Er verwies in diesem Zusammenhang auch auf den ökologischen Vorteil eines Stadions im Stadtgebiet. „Durch den zentralen Standort werden lange Anfahrtswege vermieden. Das schont die Umwelt und müsste gerade auch im Interesse der Grünen liegen. Nach dieser Entscheidung von RB zu Gunsten des Zentrums nun das Parkhaus verbieten zu wollen, ist ein schlechter Stil“.

Der Antrag der Grünen zur Verhinderung des Grundstücksverkaufs und des Parkhauses am Stadion ist Bestandteil der Tagesordnung der Ratsversammlung am Mittwoch, den 26. Februar 2020.

Abschleppen von verkehrsbehindernd geparkten Kraftfahrzeugen

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis Ende IV. Quartal 2020 ein Konzept für die Ertüchtigung des Ordnungsamtes zur strikten Durchsetzung des § 12 StVO, unter besonderer Beachtung des Falschparkens auf Gleisanlagen und Bushaltestellen der LVB, Radfahrstreifen, Fußgängerübergängen und sonstigen Gefahrenstellen, zu erarbeiten. Für eine Freihaltung der genannten Stellen Zur Vermeidung unmittelbar bevorstehender Gefahren an den genannten Stellen, ist bevorzugt das Abschleppen der Fahrzeuge, als angemessene Maßnahme, zu wählen. Der Stadtrat stellt fest, dass beim Parken auf Gleisanlagen und an Bushaltestellen der LVB, auf Radfahrstreifen und auf Fußgängerübergängen regelmäßig eine Verkehrsgefährdung vorliegt.

Begründung:

Obwohl die Ursprungsfassung des Antrages die Intentionen der Verfasser der StVO aufnimmt, dass die Einrichtung der Verbotsflächen dazu dient unmittelbar bevorstehende Gefahren abzuwenden und somit die Freihaltung dieser eben jenen Zweck verfolgt, betonen wir auf Grund des Widerspruchs diesen Umstand im Antragstext nun explizit.

Eine  unmittelbar bevorstehe Gefahr entsteht z.B. beim Parken, unabhängig von der Zeitdauer, auf Radwegen oder in Kreuzungsbereichen (StVO § 12 (3) 1). Im ersten Falle werden Radfahrer gezwungen sich abrupt in den fließenden Verkehr einzuordnen, im zweiten entsteht eine Sichtbehinderung für querende Fußgänger, besonders für Kinder und Menschen mit Behinderungen, aber auch für Radfahrer und Kraftfahrer die in den Kreuzungsbereich einfahren.

Eine „bevorzugte angemessene Maßnahme“ stellt zwar eine Regelentscheidung dar, verhindert aber in keiner Weise eine Einschätzung der Unangemessenheit im Einzelfalle durch die Mitarbeiter des Ordnungsamtes.

Die Rechtskonformität sehen wir gegeben und verweisen auf die Bußgeldstelle der Stadt Berlin in dem es unter „Wann wird regelmäßig umgesetzt?“ heißt: „Beim verbotswidrigen Parken in folgenden Bereichen muss regelmäßig mit der Anordnung des Umsetzens gerechnet werden:…“ https://www.berlin.de/polizei/aufgaben/bussgeldstelle/kfz-umsetzung/#wann

Status:

Die Neufassung zum Antrag wurde in der Ratsversammlung am 7. Oktober von der Ratsversammlung ungeändert beschlossen.

Allerdings will der OBM dem Beschluss widersprechen.

Antrag im Allris

Neufassung im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Beleuchtung der Kirche am Opferberg

Anfrage:

Die Fraktion Freibeuter wurde von Anwohnern in Leipzig Wahren, Opferweg, um Hilfe gebeten. Grund des Anliegens ist die Illumination der Kirche Opferberg (Sophienkirchgemeinde). Die Anwohner fühlen sich durch die Illumination belästigt und beklagen die Abwanderung der dortigen Vogelwelt seit Bestehen dieser.

Vor diesem Hintergund fragen wir:

  1. Steht diese Illumination im Zusammenhang mit dem „Lichtmasterplan für den öffentlichen Raum der Stadt Leipzig“, besonders mit Anlage 4 „Teilkonzept Lichtinszenierung“ und der dort getroffenen Festlegung „Illumination von Kirchen und Brücken ist anzustreben“?

Im Schreiben des VTA vom 01.02.2020 werden Maßnahmen benannt, allerdings wurde nur mit der Sophienkirchgemeinde Leipzig-Wahren über die Wahrnehmumg der gefundenen Lösung gesprochen. Die Vertreter der Gemeinde sind keine Anwohner und somit nicht betroffen.

  1. Wie ernst nimmt das VTA Beschwerden der BürgerInnen?
  2. Werden für Maßnahmen der Illumination (vgl. 1.) zukünftig Befragungen der Anwohner durchgeführt

Anfrage im Allris

Antwort:

1. Steht die Illumination im Zusammenhang mit dem „Lichtmasterplan für den öffentlichen Raum der Stadt Leipzig“, besonders mit Anlage 4 „Teilkonzept Lichtinszenierung“ und der dort getroffenen Festlegung „Illumination von Kirchen und Brücken“ ist anzustreben?

Die Illumination der Gnadenkirche in Leipzig – Wahren wurde am 19.11.2019 in Betrieb genommen und war Bestandteil der Erneuerung der Straßenbeleuchtung im Zuge der Baumaßnahme Stahmelner Straße und steht im Zusammenhang mit dem Teilkonzept Lichtinszenierung des Lichtmasterplanes.

Zu den danach möglichen zu illuminierenden Bauwerken zählen u.a. auch Kirchen außerhalb des Stadtzentrums, da es sich hierbei in der Regel um wichtige Orientierungspunkte und indentitätsstiftende Orte handelt. Das heißt aber nicht, dass alle Kirchen (und Brücken) illuminiert werden sollen. Abstimmungen dazu erfolgen im Einzelnen vom VTA mit den zuständigen Ämtern (Stadtplanungsamt, Amt für Bauordnung und Denkmalpflege, Amt für Umweltschutz). Hierbei sind u.a. auch Naturschutzbelange zu überprüfen.

2. Wie ernst nimmt das VTA Beschwerden der Bürgerinnen?

Das VTA nimmt Beschwerden der Bürger sehr ernst und ist stets bemüht, einen sachbezogenen Dialog zu führen und Lösungen zu finden. Aufgrund der Beschwerde einer Bewohnerin des Opferweges wurden hier verschiedene Möglichkeiten zur Optimierung der Lichtleistung untersucht. So wurde bereits die Ausschaltzeit der Anstrahlung von 24:00 Uhr auf 23:00 Uhr herabgesetzt und es erfolgte mittels Blendfolien eine Lichtreduzierung der betroffenen Scheinwerfer.

3. Werden für Maßnahmen der Illumination (vgl. 1) zukünftig Befragungen der Anwohner durchgeführt?

Geplante Illuminationen werden zukünftig verstärkt mit den entsprechenden Fachämtern abgestimmt und auch mit betroffenen Anwohnern im Rahmen von Lichtproben geprüft

Antwort im Allris