Abschleppen von verkehrsbehindernd geparkten Kraftfahrzeugen

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis Ende IV. Quartal 2020 ein Konzept für die Ertüchtigung des Ordnungsamtes zur strikten Durchsetzung des § 12 StVO, unter besonderer Beachtung des Falschparkens auf Gleisanlagen und Bushaltestellen der LVB, Radfahrstreifen, Fußgängerübergängen und sonstigen Gefahrenstellen, zu erarbeiten. Für eine Freihaltung der genannten Stellen Zur Vermeidung unmittelbar bevorstehender Gefahren an den genannten Stellen, ist bevorzugt das Abschleppen der Fahrzeuge, als angemessene Maßnahme, zu wählen. Der Stadtrat stellt fest, dass beim Parken auf Gleisanlagen und an Bushaltestellen der LVB, auf Radfahrstreifen und auf Fußgängerübergängen regelmäßig eine Verkehrsgefährdung vorliegt.

Begründung:

Obwohl die Ursprungsfassung des Antrages die Intentionen der Verfasser der StVO aufnimmt, dass die Einrichtung der Verbotsflächen dazu dient unmittelbar bevorstehende Gefahren abzuwenden und somit die Freihaltung dieser eben jenen Zweck verfolgt, betonen wir auf Grund des Widerspruchs diesen Umstand im Antragstext nun explizit.

Eine  unmittelbar bevorstehe Gefahr entsteht z.B. beim Parken, unabhängig von der Zeitdauer, auf Radwegen oder in Kreuzungsbereichen (StVO § 12 (3) 1). Im ersten Falle werden Radfahrer gezwungen sich abrupt in den fließenden Verkehr einzuordnen, im zweiten entsteht eine Sichtbehinderung für querende Fußgänger, besonders für Kinder und Menschen mit Behinderungen, aber auch für Radfahrer und Kraftfahrer die in den Kreuzungsbereich einfahren.

Eine „bevorzugte angemessene Maßnahme“ stellt zwar eine Regelentscheidung dar, verhindert aber in keiner Weise eine Einschätzung der Unangemessenheit im Einzelfalle durch die Mitarbeiter des Ordnungsamtes.

Die Rechtskonformität sehen wir gegeben und verweisen auf die Bußgeldstelle der Stadt Berlin in dem es unter „Wann wird regelmäßig umgesetzt?“ heißt: „Beim verbotswidrigen Parken in folgenden Bereichen muss regelmäßig mit der Anordnung des Umsetzens gerechnet werden:…“ https://www.berlin.de/polizei/aufgaben/bussgeldstelle/kfz-umsetzung/#wann

Status:

Die Neufassung zum Antrag wurde in der Ratsversammlung am 7. Oktober von der Ratsversammlung ungeändert beschlossen.

Allerdings will der OBM dem Beschluss widersprechen.

Antrag im Allris

Neufassung im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris